ahk nachträglich eingebaut-was brauche ich noch

Ford Mondeo Mk2 (BAP, BFP, BNP)

Hallo zusammen,

ich bin eben dabei mir nachträglich eine AHK einzubauen.
Ich fahre 2000er MK 2 BNP und AHK ist oris Typ E337 AK 40 von unten steckbar.
Strom wird von Heckleuchten genommen mit passenden Steckern und Anschluss für den Hänger ist 7-polig.
Was muss ich jetzt noch zusätzlich nachrüsten und oder verbauen?
Ich habe viel über das Blinkrelais gelesen doch nie etwas konkretes.
Brauch ich die Konrolllampe jetzt noch?
Muss ich dennoch das Relais wechseln wegen der Leistung oder wegen der Fehlermeldung wenn hinten etwas nicht blinkt und wenn ja, welches?
Was ist mit der NSL???
Muss ich jetzt da auch noch was zwischen basteln zwecks Abschaltung der NSR am Fahrzeug wenn Hängerbetrieb mit Nebelleuchtenfunktion? Geht das bei 7-polig überhaupt?
Reicht es wie angegeben die bereits gedruckte Einbauanleitung mitzuführen(wo alles übereinstimt mit meinem Fahrzeug) oder muss ich dennoch zum TÜV?

Es wäre zu schön auf all diese Fragen zutreffende Antworten zu haben.
Selbst SuFu bei "feindlichen Foren" führten nicht zum 100% Ergebnis.

Vielen lieben Dank für eure Unterstützung im voraus

Tobias

7 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von TheRealDrahtknecht


oder muss ich dennoch zum TÜV?

was ist den das für ein blatt? Teilegutachten, ABE oder EG-Zulassung?

eine einbauanleitung ist NIE eine Erlaubnis!

Hallo erstmal.
Das relais brauchst Du damit er die Zusätzlichen Blinker erkennt
denke mal das er ohne dieses schneller Blinkt.
Die Kontrollleuchte musst Du auch haben,anschluss geht vom relais weg.
Bei meinen mondeo war im alten Fahrzeugschein eine AHK schon eingetragen obwohl keine verbaut war.ABE sollte man aber schon mitführen ,kann man aber auch beim Hersteller Runterladen.
Die Nebelschlußleuchte sollte ausgehen wenn etwas in den Stecker
gesteckt wird,also auch nur ein Adapter.Hoffe mal das meine Angaben so stimmen Natürlich keine Garantie.

Also laut der oris Seite muss man die Anbauanleitung mitführen.
Diese beinhaltet neben dem Einbau auch folgendes.
Typ: E337 / Hersteller: Oris / Verwendungsbereich: Ford Mondeo Turnier ohne/mit Niveauregulierung / EWG-Typengenehmigungsnummer: E1 94/20 0327-00 / Amtliche Typenbezeichnung: BNP.
Als ABE würde ich das jetzt selber auch nicht ansehen, aber deswegen frage ich ja auch hier nach.

Da der E-Satz direkt an den Rückleuchten angesteckt wird müsste das neue Relais ja auch stärker sein, oder?
Hinten links in der Radlaufverkleidung sitzt ein braunes Kästchen welches ich als Relais betiteln würde, kann das was mit der NSL zu tun haben, da es ja auch links ist?

Desweiteren habe ich mich jetzt mal schlauch gemacht. 7 Kontakte entsprechen 1Xblinken links und 1Xblinken rechts, 1xNSL seit 91, 1xSchlusslicht rechts und 1xSchlusslicht links, 1xBremslicht und 1xMassekontakt für alle.

Folgendes zitiere ich von Wikipedia-(vielen Dank):

In Deutschland muss eine nachträglich angebrachte Anhängerkupplung, die keine EU-Zulassung hat, von einem amtlich anerkannten Sachverständigen überprüft und abgenommen werden.

Die Voraussetzungen für einen abnahmefreien Anbau der AHK nach § 19 Abs. 3 StVZO sind im Einzelnen in Deutschland wie folgt:

* Die AHK muss über eine EU-Zulassung verfügen (Prüfzeichen mit e beginnend). Das E-Prüfzeichen sagt aus, dass das entsprechende technische Bauteil innerhalb der EU zugelassen ist. Damit braucht dieses Bauteil nicht durch den TÜV (oder vergleichbarem) mittels "TÜV-Gutachten", d.h. Teilegutachten (TGA) abgenommen oder durch die Zulassungsbehörden in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Die dem Anbausatz beigelegte allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder die EG-Betriebserlaubnis (EG-BE) ist während dem Führen bzw. Fahren des Kfz oder Krads mitzuführen.
* Die zulässige Anhängelast ist anhand des so genannten D-Wertes der Anhängerkupplung zu überprüfen.

Kann mir sonst jemand bei diesem Thema sicher weiter helfen?

Abnahme habe ich eben selber geklärt, dank einem Kupplungsprofi.
Folgendes.

Wenn die Anhängerkupplung bereits über eine EG-Prüfnummer verfügt, ist diese bereits nach europäischer Norm geprüft. Sie entspricht damit den EG - Richtlinien, ist TÜV geprüft, und auf den deutschen Markt zugelassen. Unter bestimmten Vorraussetzungen ist es nicht mehr notwendig, die AHK nach den Anbau von einen Sachverständigen oder Prüfer abzunehmen und in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen.

Folgende Vorgaben sind notwendig:

* Die AHK muss eine EU-Zulassung haben ( Prüfzeichen mit e beginnend ) (Beispiel: e11 94/20 3386 00)
* Der Anbau- bzw. Montageanleitung liegt eine Skizze mit den notwendigen Freiräumen gemäß Richtlinie 94/20/EG Anhang VII, ABB 30 bei.
* Das Fahrzeug muss eine EU-Zulassung haben (EC Prüfzeichen auf den Typenschild vom Fahrzeug.)
Bei allen nach der EG-Richtlinie 94/20 geprüften Anhängezugvorrichtungen ist somit eine Abnahme durch einen Sachverständigen nicht erforderlich. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere umgehend nach der Montage ist ebenfalls nicht erforderlich. Lediglich wenn die Fahrzeugpapiere sowieso geändert werden müssen (z.B. bei Halterwechsel) oder wenn sich die Anhängelasten ändern, muss ein Eintrag der Anhängezugvorrichtung erfolgen.

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Total richtig.
Ich habe mein AHK auch in Eigenregie (Schwere Arbeit) eingebaut, und bin dann irgendwann zum TÜV.
Aber nicht wegen AHK sondern allgemein TÜV. Die haben sich kurz das E Zeichen angesehen, und ob diese Blinkleuchte da war, und das wars.
Keine Eintragung erforderlich wenn auf dem AHK das E Zeichen mit der Nummer geschrieben steht.
Lediglich muss man aufpassen dass die Kabeln nicht in der Nähe des Auspuffes geangen können. Da könnten die Schimpfen.

Zitat:

Original geschrieben von salihbey


Total richtig.
Ich habe mein AHK auch in Eigenregie (Schwere Arbeit) eingebaut, und bin dann irgendwann zum TÜV.
Aber nicht wegen AHK sondern allgemein TÜV. Die haben sich kurz das E Zeichen angesehen, und ob diese Blinkleuchte da war, und das wars.
Keine Eintragung erforderlich wenn auf dem AHK das E Zeichen mit der Nummer geschrieben steht.
Lediglich muss man aufpassen dass die Kabeln nicht in der Nähe des Auspuffes geangen können. Da könnten die Schimpfen.

Dann bist Du doch jetzt genau der richtige der mir sagen kann was es sich mit dem Relais der Nebelschlussleuchte auf sich hat und wenn Du es kennen solltest welche Nummer es hat. Jetzt noch die Teilenummer vom Blinkrelais und ich habe fertig.

Mit dem Kabelstrang kann nichts passieren der wird rechts eingeführt und mein Pott sitzt links.

Grüße Tobias

Das Relais für den Nebelschlussleuchte ist IM Stecker drinnen. Es ist auch kein Relais, sondern ein Umschalter meine ich.
Wenn du einen Anhänger dran hängst und in die Dose deinen Stecker reintust, wird IM Stecker drinnen, was umgelegt, und das ist alles. Bei mir im Set, musste ich noch nen Kabel zusätlich dafür anklemmen, und das wars eigentlich. Details frage mich bitte nicht, da es schon über anderthalb Jahre her ist.

Im Set war eben alles dabei, und ich habe nicht so sehr drauf geachtet. Ich weiss nur dass die NSL entsprechend umschaltet, wenn man den Stecker belegt.

Viel Erfolg.

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