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AHK Nachrüsten

Mercedes
Themenstarteram 21. Mai 2020 um 8:01

Guten Morgen Zusammen, ich habe einen w205 bj 2019, Facelift, AMG Optik, C300D 4 Matik, Parkpaket etc voll ausgestattet jedoch ohne AHK. Nun will ich diese Nachrüsten für den Fahrradträger. Ich will jedoch keinen Lüfter umbauen. Es geht lediglich um eine abnehmbare AHK mit Elektrosatz. Hat dies von euch schon jemand selber nachgerüstet? Wenn ja welches Modell? Laut Netz passt es mit dem AMG Optik Paket nicht... falls es dann doch mal eine gibt steht es muss am Heck ausgeschnietten werden jedoch eine grösse.... habt Ihr Erfahrungen? Bilder etc? Auch mit dem Kabelsatz, muss es programmiert werden? Oder gibt es möglichkeiten ohne dies zu Programmieren von Mercedes? Vielen Dank

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23 Antworten

Zitat:

@rainmen62 schrieb am 19. Dezember 2022 um 10:21:18 Uhr:

Zur Info: Es gibt rechtlich keine Verpflichtung eine klappbare oder abnehmbare AHK einzuklappen oder abzunehmen. Das mit der Mitschuld ist ein Ammenmärchen.

Der ADAC formuliert es genauer und richtig.

Gibt es eine Pflicht, die Anhängerkupplung abzunehmen?

Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss bei Fahrten ohne Anhänger oder Fahrradträger nicht abgenommen werden. Es gibt keine Vorschrift, die dazu verpflichtet. Sie dürfen daher mit abnehmbarer Anhängerkupplung fahren, auch wenn diese nicht benutzt wird. Es droht kein Bußgeld. Einzige Ausnahme: Wenn das Kennzeichen durch die Anhängerkupplung verdeckt wird. Der ADAC empfiehlt dennoch, die Anhängerkupplung nach Gebrauch abzunehmen.

Habe mir eine von Brink Starr mit Jäger e Satz besorgt bin gerade am Einbau bis auf Elektrik fertig

Finde den Can Bus Anschluss im Kofferraum nirgends ist der irgendwo drunter unter dem anderen Elektrikkram …?

Zitat:

@edi7007 schrieb am 19. Dezember 2022 um 12:08:43 Uhr:

Zitat:

@rainmen62 schrieb am 19. Dezember 2022 um 10:21:18 Uhr:

Zur Info: Es gibt rechtlich keine Verpflichtung eine klappbare oder abnehmbare AHK einzuklappen oder abzunehmen. Das mit der Mitschuld ist ein Ammenmärchen.

Der ADAC formuliert es genauer und richtig.

Gibt es eine Pflicht, die Anhängerkupplung abzunehmen?

Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss bei Fahrten ohne Anhänger oder Fahrradträger nicht abgenommen werden. Es gibt keine Vorschrift, die dazu verpflichtet. Sie dürfen daher mit abnehmbarer Anhängerkupplung fahren, auch wenn diese nicht benutzt wird. Es droht kein Bußgeld. Einzige Ausnahme: Wenn das Kennzeichen durch die Anhängerkupplung verdeckt wird. Der ADAC empfiehlt dennoch, die Anhängerkupplung nach Gebrauch abzunehmen.

Vier Juristen - fünf Meinungen. Auch wenn es keine in der StVO oder der StVZO begründete Pflicht gibt, abnehmbare oder einklappbare AHK zu demontieren, könnte sich in einem Schadenfall - klassischerweise Auffahrunfall oder Parkrempler - ein Versicherer auf die Schadenminderungspflicht berufen und die Entschädigungssumme einkürzen, wenn ohne die AHK der Schaden geringer ausgefallen wäre.

Würde ich auch so sehen wenn der Schaden ohne AHK geringer sein könnte …

Hallo

Ob der Schaden geringer ohne Kupplung ausfällt, das kann man so oder so sehen.

Evtl. schützt mich meine ausgefahrene Kupplung ja vor größeren Schäden an meinem Fahrzeug bei einem Auffahrunfall.

Zitat:

@diptychon schrieb am 7. Januar 2023 um 08:38:16 Uhr:

Zitat:

@edi7007 schrieb am 19. Dezember 2022 um 12:08:43 Uhr:

 

Der ADAC formuliert es genauer und richtig.

Gibt es eine Pflicht, die Anhängerkupplung abzunehmen?

Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss bei Fahrten ohne Anhänger oder Fahrradträger nicht abgenommen werden. Es gibt keine Vorschrift, die dazu verpflichtet. Sie dürfen daher mit abnehmbarer Anhängerkupplung fahren, auch wenn diese nicht benutzt wird. Es droht kein Bußgeld. Einzige Ausnahme: Wenn das Kennzeichen durch die Anhängerkupplung verdeckt wird. Der ADAC empfiehlt dennoch, die Anhängerkupplung nach Gebrauch abzunehmen.

Vier Juristen - fünf Meinungen. Auch wenn es keine in der StVO oder der StVZO begründete Pflicht gibt, abnehmbare oder einklappbare AHK zu demontieren, könnte sich in einem Schadenfall - klassischerweise Auffahrunfall oder Parkrempler - ein Versicherer auf die Schadenminderungspflicht berufen und die Entschädigungssumme einkürzen, wenn ohne die AHK der Schaden geringer ausgefallen wäre.

Wie BMW X1 geschrieben hat ist das auch ein Grund weshalb ich mir die Starre AHK montiere

Hatte zwölf eine klappbare die war aber sehr selten eingeklappt zu Hochzeiten oder solchen Anlässen …

Wenn es draussen glatt ist, oder Schnee liegt klappe ich immer aus. Falls mir einer zu Nahe kommt ! Viele haben auch Respekt und halten mehr Abstand. Einen berechtigten Vorwurf daraus kann Keiner erheben, es wird Niemand gezwungen drauf zu fahren. Gruß Bw

Zitat:

@diptychon schrieb am 7. Januar 2023 um 08:38:16 Uhr:

Zitat:

@edi7007 schrieb am 19. Dezember 2022 um 12:08:43 Uhr:

 

Der ADAC formuliert es genauer und richtig.

Gibt es eine Pflicht, die Anhängerkupplung abzunehmen?

Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss bei Fahrten ohne Anhänger oder Fahrradträger nicht abgenommen werden. Es gibt keine Vorschrift, die dazu verpflichtet. Sie dürfen daher mit abnehmbarer Anhängerkupplung fahren, auch wenn diese nicht benutzt wird. Es droht kein Bußgeld. Einzige Ausnahme: Wenn das Kennzeichen durch die Anhängerkupplung verdeckt wird. Der ADAC empfiehlt dennoch, die Anhängerkupplung nach Gebrauch abzunehmen.

Vier Juristen - fünf Meinungen. Auch wenn es keine in der StVO oder der StVZO begründete Pflicht gibt, abnehmbare oder einklappbare AHK zu demontieren,

Das Kennzeichen darf nicht verdeckt sein. §10.2 FZV

Wollte der Themenstarter nicht was zu den Teilen wissen? Ich glaube er bereut es schon überhaupt irgendwas gefragt zu haben...

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