Ahk fĂŒr coupe mit tieferlegung

BMW 3er E36

Hi, momentan suche ich eine AHK fĂŒr mein Coupe. Dazu hab ich ein par fragen.

1. tieferlegung: ist diese ein problem? Verbaut hab ich ein h&r cupkit (40/10)

2. stoßstange: hatte mal kurz bei ebay geguckt und gesehen das bei jeder steht das die schĂŒrze bearbeitet werden muss. Eigentlich möchte ich das sehr ungern. Oder wird nur was an dem unteren ansatz weggeschnitten? Hab eine normale serien stange (kein m)

3. mit e satz sollte ja klar sein.

4. gibt es hersteller wo man gleich die finger weg lassen sollte? Oder kann man bedenkenlos kaufen was man will?

21 Antworten

Kein Problem😉

Wenn ich das noch richtig erinnere (ist schon etwas her), darfst du doch mit BE AnhÀnger bis 3500kg ziehen.
D.h. wenn dein Zugfahrzeug 2t wiegt, darfst du mit B max. 1,5t ziehen, mit BE 3,5t. Wenn das Zugfahrzeug es darf.

Also fĂŒr die Mehrheit fĂŒr den Schein BE uninteressant🙄🙄

Edit:
Die PKW-Klasse wird erweitert. Die neue Klasse "B 96" wird kĂŒnftig benötigt, wenn ein AnhĂ€nger
mit einem zulĂ€ssigen Gesamtgewicht von ĂŒber 750kg gezogen werden soll und die Summe des Gesamtgewichts von PKW + AnhĂ€nger zwischen 3.500 kg und 4.250 kg liegt.

www.fĂŒhrerscheinklassen.info

Zitat:

Original geschrieben von tommy87


...
Edit:
Die PKW-Klasse wird erweitert. Die neue Klasse "B 96" wird kĂŒnftig benötigt, wenn ein AnhĂ€nger
mit einem zulĂ€ssigen Gesamtgewicht von ĂŒber 750kg gezogen werden soll und die Summe des Gesamtgewichts von PKW + AnhĂ€nger zwischen 3.500 kg und 4.250 kg liegt.

www.fĂŒhrerscheinklassen.info

Sprich ein "abgespeckter" alter "3er FS", der mal bis 7.500kg ZgG fuer Leicht-LKW und Gespanne mit Einachshaenger galt und inzwischen nur noch - ohne Nachweis einer aktuellen Gesundheitspruefung alle fuenf Jahre danach - bis 50 Jahre gilt, mit dem aktuellen Limit fuer das ZgG des Gespanns von 4.250kg - oder bin ich inzwischen voellig "neben der Spur"?

Das war vorher aber doch auch.

HĂ€nger mit 750 kilo ja, aber nur wenn 3,5t zulĂ€ssiges gesamtgewicht vom gespann nicht ĂŒberschritten wird

Zitat:

Original geschrieben von sidt328


Das war vorher aber doch auch.

HĂ€nger mit 750 kilo ja, aber nur wenn 3,5t zulĂ€ssiges gesamtgewicht vom gespann nicht ĂŒberschritten wird

D.h. dein e36 dĂŒrfte bis zu 2750Kg wiegen😁😁

Du darfst aber MAXIMAL 750Kg ziehen. Ab dem 19.1. darfst du mehr, auch ohne Schein.

Ganz blicke ich durch die FS-Klassen auch nicht durch. Wer noch die alte Klasse 3 hat, der darf sowieso "alles" fahren. Das ist glaube ich von der Neuregelung unabhÀngig.

So wie ich das verstehe: Kl 3 unverÀndert. Bis 7,5t zzgl. AnhÀnger

Klasse B: Zugfahrzeug max. 3500Kg zulĂ€ssiges Gesamtgewicht. AnhĂ€nger frĂŒher max. 750Kg
Neu: HÀnger inklusive Zugfahrzeug max 3500Kg Erweiterung auf 4250kg durch Schulung möglich
Klasse BE: Zugfahrzeug max. 3500Kg Gesamtgewicht . AnhÀngergwicht unbegrenzt.

Aber Thema war doch was anderes oder😕

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Zitat:

Original geschrieben von tommy87


...
Ganz blicke ich durch die FS-Klassen auch nicht durch. Wer noch die alte Klasse 3 hat, der darf sowieso "alles" fahren. Das ist glaube ich von der Neuregelung unabhÀngig.

So wie ich das verstehe: Kl 3 unverÀndert. Bis 7,5t zzgl. AnhÀnger
...

Dann haben wir etwas gemeinsam 😁 - Nein, das darf "er/sie" mit dem alten "3er FS" eben nicht unbedingt, zumindest nicht ausserhalb D-Lands in der EU und ab 50 Jahren ist inzwischen, selbst in D-Land, alle 5 Jahre eine "Gesundheitspruefung" dafuer Pflicht, um eine Verlaengerung dafuer zu erwirken.

Ich hatte damals gleichzeitig auch den alten "1er FS" (auf meinem eigenen 30PS Mopped 🙂) gemacht (auf den es mir eigentlich ankam) und da war ebenfalls noch nichts beschraenkt, ich haette mich am naechsten Tag (wenn ich die Kohle dazu gehabt haette) auch auf eine 750ccm Japan Four oder einen fetten Boxer schwingen koennen, was man heute ebenfalls vergessen kann ...

Die 7,5t galten damals schon, als ich meinen "3er FS" gemacht habe, fuer das ZgG eines Leicht-LKW bzw. die eines gesamten Gespanns aus zweiachsigem Zug-Fzg. samt Einachshaenger (zweiachsig mit Achsabstand < 1000mm, per Definition, = einachsig), also incl. Anhaenger.

Fuer ueber 7,5t ZgG - egal ob 38tonner LKW allein, LKW-Gespann oder Sattelzug - musste man damals schon mindestens den "2er FS" haben, um den bzw. diese fahren zu duerfen.
Spaeter kamen dann noch die Einschraenkungen auf min. 21 Jahre fuer solche Fzg. im Gefahrgut-Transport, samt den Sonderpruefungen dafuer, hinzu und fuer den P-Schein (Taxi, Busse etc.) ebenfalls.

Inzwischen wird einem jedoch, ohne Gesundheitspruefungs-Nachweis ab ueber 50 Jahren, per se die Faehigkeit abgesprochen, mit dem "alten 3er FS" einen Leicht-LKW oder ein Gespann mit bis zu 7,5t ZgG innerhalb der EU (einschl. D-Land) fahren zu duerfen ...

Dazu kommen dann noch so "Kleinigkeiten", wie Fahrerkarten-Pflicht, samt vorgeschriebenem digitalen Fahrtenschreiber im Fzg., im gewerblichen Gueterverkehr, auch im Bereich bis 3,5t (jetzt wohl ebenfalls erweitert auf 4,25t) ZgG ...

Das ist mir inzwischen aber auch (fast) egal, weil ich damit inzwischen direkt nichts mehr zu tun habe, die werden das Transportgewerbe in der EU mit ihren staendigen Neu-Regelungen schon noch klein kriegen, da habe ich keine Bange ...

Also langsam verstehe ich wirklich, dass mein Fahrlehrer mir dazu geraten hat damals BE gleich mit zu machen.
Egal wie kompliziert die Regelung ist aber damit bin ich scheinbar doch auf der sicheren Seite ...

Zitat:

Original geschrieben von Trinitii


Also langsam verstehe ich wirklich, dass mein Fahrlehrer mir dazu geraten hat damals BE gleich mit zu machen.
Egal wie kompliziert die Regelung ist aber damit bin ich scheinbar doch auf der sicheren Seite ...

Klar, sicher ist sicher. Hab damals auch BE gemacht.

Aber die Mehrheit wird in Zukunft eher diese neue B96 Klasse machen.

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