AHK - fehlende Öse
Moin
es gibt eine EU-Richtlinie, dass bei einem gebremsten Anhänger die Abreißleine nicht nur um den Kopf gelegt werden darf. Es muß eine Öse an der AHK vorhanden sein, wo das Seil eingehakt wird.
Holland und Schweiz kontrollieren das bei Touris sehr streng. Das gibt es sehr hohe Strafen.
Nun hat mein Sharan (BJ 2016) diese Öse an der werksseitigen AHK in D leider nicht. Hat VW wohl irgendwie vergessen. (Das bedeutet ürbrigens, in NL und CH kann der Wagen so eigentlich nicht zugelassen werden). Damit kann ich nicht durch NL, B und CH mit Wohnwagen fahren.
Bei Amazon, etc. gibt es Nachrüstlösungen. Das sind Ösen, die man an die AHK Schrauben kann. Nur die passen alle nicht an die Sharan-Kupplung, weil diese eine so seltsame Form hat. Denn in der AHK ist die Steckdose ja integriert...
Es gibt doch bestimmt weitere Gespann-Fahrer hier im Forum - wir löst Ihr das Problem...?
LG
michyl
Beste Antwort im Thema
Moin
So, ich bin nach langer Suche und langem hin und her in Holland fündig geworden. Es gibt wirklich eine Öse passend für unseren Sharan. Und das sogar als Original-Teil von VW:
VW Teilenummer
ZF 7N0500A BEU
Bestellbar bei jedem VW-Händler in NL
Kostet 47,-€
Somit braucht man keine selbst gebastelte Lösung und ist auf der sicheren Seite!
Leider kann man sie nicht in D bestellen - warum auch immer. Jedenfalls bekommt mein Händler hier dieses Teil nicht.
Warum so etwas von VW nicht an alle Händler kommuniziert wird - ein weiteres Rätsel...
Hab sie nun im NL bestellt. Mal sehen, ob das wirklich funktioniert. Melde mich dann...
LG
Michyl
74 Antworten
Am Besten wäre eine diesbezüglicha Anfrage direkt an VW zu stellen. Die sollten von den geltenden Vorschriften und deren Umsetzbarkeit an den von ihnen entworfenen und gebauten Fahrzeugen doch am Besten bescheid wissen. Und auch in den Niederlanden wird sicher der Sharan mit AHK bei VW verkauft...
Mein Händler hat jetzt bei VW angefragt. Bislang keine Antwort...
Habe mir parallel eine Nachrüst-Öse bestellt. Passt nicht - wie vermutet...
Hier wurde eine Lösung gefunden :
https://www.seatforum.de/showthread.php?...
Wenn ich diese Beitrag auf dem verlinkten Forum lese, ziehe ich den Schluss, dass alle Sharan vor 2014 über diese zusätzliche Öse noch nicht verfügen müssen, weil sie nach einer anderen (jetzt ungültigen Norm) zugelassen wurden.
D.h. In der Schweiz schauen die Beamten auf mein Zulassungsdatum und lassen mich mit meinem Wohnwagen hintendran weiterfahren?
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Denke schon, man darf ja auch mit einem Oldtimer ohne Gurte umher fahren.
Widerspricht sich das aber nicht mit den hier geschilderten Fall.
Auch wenn das Fahrzeug hier aktueller ist, wurde die verbaute Anh. Kupplung ja dennoch nach den alten Maßstab abgenommen worden zu sein und müsste sich dementsprechend auch an den alten Vorschriften richten, dem ist ja auch nicht so,
Als Vergleich fällt mir da nur das TFL ein, welches ja auch ab ein bestimmtes Jahr Pflicht war, aber wenn die Typengenehmigung schon davor erteilt wurde, dürften auch heute noch die Fahrzeuge legal ohne TFL verkauft werden.
Das ist dann jedoch wieder diese blöde Grauzone. Evt. hat VW hier auch einfach wieder mal geschlampt. In meinen Augen muss ein Auto am Tag der Zulassung auch sämtlichen aktuellen Richtlinien entsprechen. Dazu gehört dann eben auch die Zugöse wie hier geschildert ab Baujahr 2014.
Ich bleibe hier mal mit meinem Baujahr 2012 entspannt, auch wenn ich den Wohnwagen Pfingsten wieder durch die Schweiz ziehe und das Bremsseil wie seit 23 Jahren um die Kupplung lege.
Ausschlaggebend ist das Datum der Typprüfung für solche Sachen.
Mach doch einfach so ein blödes Stückchen Stahlseil um den Träger rum und gut is. Die Empfehlung dieses einen Kantons is ja perfekt.
https://www.seatforum.de/attachment.php?...
Habt ihr mal den Querträger genauer angeschaut? Im Caddy ist es so, dass am (kaum zugängliche) Querträger eine Öse ist.
Zitat:
@Expresssegler schrieb am 28. April 2017 um 12:45:35 Uhr:
Ich bleibe hier mal mit meinem Baujahr 2012 entspannt, auch wenn ich den Wohnwagen Pfingsten wieder durch die Schweiz ziehe und das Bremsseil wie seit 23 Jahren um die Kupplung lege.
Die Frage ist halt, wie entspannt Du in den Urlaub startest, nachdem Du etwa 500 SFr. dafür bezahlt hast. Aus einem Pferdeforum berichtete meine Frau über entsprechende Vorkommnisse.
Edit: Gerade erst wegen BJ 2012 gelesen. Dann ist es in der Tat egal. Vermeidet aber sicher Diskussionen.
Naja, meiner ist BJ 2016.
Auch wenn die Typzulassung zählen würde und das Lasso noch legal wäre - ich glaube nicht, dass ich in Holland bei einer Kontrolle auf der AB das mit den holländischen Polizisten juristisch diskutieren kann, wenn die das anders sehen und Kohle kassieren wollen... darum suche ich eine 100% legale Lösung.
Die Lösung mit dem Seil finde ich prima. Werde ich mir auch zulegen...
Hatte auch schon überlegt, das Seil über die Kupplung zu legen und mit nem fetten Kabelbinder zu fixieren...
LG
Michyl
Zitat:
@michyl schrieb am 24. April 2017 um 18:33:15 Uhr:
Das ist in der Schweiz definitiv so. Schau dir oben das Foto an. Das hat ein Hobbyfahrer in der FB-Gruppe gepostet. Der Bescheid der Schweizer Polizei ist da zu sehen. 460,-SFR!
Na das passt ja mal wieder zur Schweiz. Die Fahrzeuge bekamen so eine landesweit gültige Typenzulassung, aber seitens der Polizei wird munter abgezockt. Ich kann mir vorstellen, dass in so manchen Transitkantonen (hier: Graubünden) verstärkt vor allem Ausländer kontrolliert werden, um die Kantonsfinanzen aufzubessern. Ich werde jetzt mal verstärkt darauf achten, wie andere AHKs aussehen, ob die extra Ösen haben oder nicht. Ich schau mal ob ich die Zeit finde, das mal an den Blick (CH-BILD) weiterzuschicken.
So einfach und günstig hat Mercedes das gelöst - s. Foto
Wie wäre es, vom lokalen Schlosser einfach eine Öse so ähnlich wie die der gezeigten Mercedes-AHK anschweißen zu lassen? Die kann leicht aus einem Bandstahl hergestellt und dann angeschweißt werden, Öberfläche an der Schweißstelle mit Rostschutzgrundierung wie Brantho Corrux behanden und dann schwarz lackieren?
Schweißarbeiten am Haken werden wohl nicht zulässig sein.