Also ich würde auch von einem reparierbaren Schaden ausgehen.
Selbst wenn das Fahrzeug durch den Treffer an der Hinterachse auf die Richtbank müsste, ist es bis zum wirtschaftlichen Totalschaden ein weiter Weg. Wenn mich nicht alles täuscht, ist sogar eine Reparatur bis 20% über dem Restwert möglich. Dabei sollte es unabhängig davon sein, welchen Betrag du beim Kauf bezahlt hast. Sicherlich ist das Ärgerlich, aber leider nicht zu ändern. Man sollte auch immer davon ausgehen, dass es einem selbst auch passieren könnte.
Wenn es sich um eine Vertragswerkstatt handelt, würde mich das beruhigen. Am Gutachter hängt natürlich viel. Wenn er von einer Prüforganisation (Dekra o.ä.) ist, gibt das sicherlich auch nichts zu beanstanden. Die Teile die Defekt sind, muss er nun schon aufschreiben. Das Fahrzeug muss ja hinterher den Zustand wie vor dem Unfall haben. Wichtiger wäre es wahrscheinlich beim Totalschaden, da der Gutachter den Wiederbeschaffungswert beziffert, also das Geld, welches du ausgezahlt bekommst. Und dort sindaus eigener Erfahrungen schnell Schwankungen bis 2000 Euro drin (Je nach Fahrzeug).
Zum Thema Wertminderung. Als mir einer vor Jahren auf meinen fast neue Skoda Octavia Linousine Elegance gefahren ist und die bis zur Reserveradmulde alles neu einschweißen musste hatte ich grob 6000,- Schaden und habe glaub so 1250 Euro Wertminderung bekommen. Das Auto war leider gerade so alt, dass Skoda ihn nicht gegen neu tauschen konnte.