AGR Kühler auf Kulanz nur bei Befund?? G31 530xd LCI

BMW 5er G31

Hallo

ich habe eine gebrauchten 530d LCI aus 2021 erworben. 50tK.

Vor dem Kauf habe ich über die VIN schon nach Rückrufaktionen geschaut. Man ist ja nicht doof. Nichts.

Aber BMW ist schlauer und man dann doch wohl der Dumme.

Auto gekauft und im Händlergespräch kam dann raus, dass der AGR Kühler "Eventuell" getauscht werden muss.

Ein Witz... seitens BMW. Der Händler kann jetzt auch nicht dafür.

Ich habe den Ausdruck mal beigefügt.

Der AGR Kühler wird nur gerauscht, wenn es eine Beanstandung gibt.

Ich sehe, dass ja so, dass BMW weiß, dass sie Schrott verbauen, wollen aber mal schauen, ob es vielleicht hält und erst nach längerer Zeit kaputt geht, damit die Kulanz gleich mal abgelehnt werden kann.

Ich schau nicht jeden Tag nach dem Kühlmittel und sag dann Bescheid. Lächerlich.

Wirkung ist wohl, ein niedriger Kühlwasserstand. Ursache defekte Kühler. Ich dachte eigentlich, dass Thema wäre schon längst erledigt bei neuen Fzg.

Hört sich nach Willkür an, wenn der "Azubi" sich den Kühler anschaut und dann behautet, dass es daran nicht liegt und ich dann die Kosten tragen muss. Da muss ja schon massig Kühlwasser in der Ansaugbrücke landen, um das zu erkennen, würde ich mal behaupten.

Wie sieht man denn bei BMW, ob der AGR Kühler defekt ist? Denn nur dann stellt man erst den Kulanzantrag. Siehe Ausdruck.

Wie erreiche ich denn, dass die das Teil tauschen? Was muss ich der Niederlassung denn schönes erzählen, dass die den tauschen ?

Danke

Kulanz
37 Antworten
Zitat:
@Fabolous4ALL schrieb am 2. August 2025 um 14:21:24 Uhr:
Natürlich habe ich das Rückruf-Schreiben erhalten, dass ich mich mit BMW in Verbindung setzen soll, aber wenn ich als Kunde mich wegen allen Dingen selbst informieren muss, dann ist der Service (z.B. Aufklärung über die Notwendigkeit des AGR-Tausches, BMW Händler war der Sachverhalt ja bekannt, man wird auf Nachfrage erst aufgeklärt) sachlich für mich nicht existent.

Hi,

Selbstkritik?

Ja ist schon fies wie man mit dir umspringt.

Zitat:
@BMW-F10-Fahrer schrieb am 2. August 2025 um 16:38:00 Uhr:
Hi,
Selbstkritik?
Ja ist schon fies wie man mit dir umspringt.

Selbstkritik? Inhaltsbezogen in diesem Fall eigentlich nicht, schließlich steht im Rückrufschreiben vom 2023 schriftlich, dass man mich in "einigen Monaten erneut kontaktiert". Dass man mich dann nach 2 Jahren überhaupt nicht mehr darauf anspricht, weder die BMW Zentrale selbst noch der Service-Partner, ist eben dem minderwertigen Service zuzuordnen. Selbstkritik mache ich mir in dem Sinne, dass ich diesen minderwertigen Service nicht bereits früher erkannt habe. Zwischenzeitlich lasse ich mir jeden Arbeitsschritt beim BMW-Service vorher schriftlich festhalten, bestätigen und prüfe bei der Fahrzeugabholung, ob alles auch tatsächlich gemacht wurde. Annehmen es würde alles von selbst laufen tue ich nicht mehr. Einen Vorwurf mache ich BMW dabei nicht, denn wenn der Anspruch beim Service lautet minderwertig zu sein ist das ja ok. Das sollte man aber eben dem Kunden vorher auch sagen und nicht, wie in meinem Fall, durch zahlreiche fehlerhafte und für mich nachteilige Vorfälle ständig versuchen dies noch tiefer zu untermauern.

Oooow Man,...

Servus zusammen, ich muss sagen für mich baut BMW die schönsten Autos! ABER vom Service mancher Autohäuser bin ich aber schon manchmal sehr überrascht - schlechte Beratung, überteuerte Preise, teilweise Hochnäsigkeit - einfach sehr schade.

Ich hab (06/2025) mir einen 530d Xdrive 286PS, EZ 02/2023, Verbrauch bei 8,7l, gekauft und jetzt das gleiche Problem mit dem AGR Kühler.

Eigentlich hab ich noch Garantie von BMW (2+1). Gekauft vor paar Wochen, gleich schön sauber gemacht, unter der Haube alles durchgewischt, mit dem Kompressor alles vorsichtig abgepustet - einfach schön gemacht. Vor zwei Wochen wollte sich mein Nachbar den Motor ansehen, ich machte die Haube auf, Abdeckung runter und hab schockiert geguckt.

Auf dem AGR Kühler ein ordentlicher Stoß Ruß. Bilder hänge ich hier an.

Da aber auch im Klimadisplay die Folie abgeht ( zieht Blasen) bin ich am nächsten Tag direkt zum BMW H. gefahren. Dort haben se kurz nach Garantie und den defekten geguckt und Termin auf in einer Woche gemacht. Heute nach einem Tag, durfte ich meinen BMW abholen. Gemacht wurde im Termin nichts außer Dokumentation und Anfrage an BMW nach München geschickt ob man das alles tauschen darf!?Was?

1. KÜHLER rußt ganz offensichtlich, (Aussage Verkäufer) aber das ist eher ein Problem der 520d und einwenig rußen ist in norm. Haben Bilder gemacht und zur Freigabe nach München geschickt... (?)

2. Display (Aussage Verkäufer) ja sieht man, ist nicht schön, aber kostet 2000€ und auch davon wurden Bilder gemacht und zur Freigabe nach München geschickt, da man so teure Reparaturen sich freigeben lassen muss wenn auf Garantie. ( ?? Stimmt das ?)

Was sagt ihr dazu ?

Bitte um Hilfe - ist der Ablauf so richtig?

Was sagt ihr zum Ruß auf dem Kühler?

Was kann ich machen?

Vom Display kann ich gerne Bilder einstellen...

20250731
20250731
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Zur Folie: da frisch gekauft wegen "Gewährleistung" reklamieren. Könnte auch ein Weg für den Ruß sein.

Ob zu viel/wenig oder genau richtig müssen hier andere beurteilen.

Da es im Grunde ein „geschlossenes System“ ist, darf auch nirgendwo außer am Auspuff etwas rauskommen. Den Bildern nach zu Urteilen besteht bei deinem Wagen eine erhebliche Leckage/Undichtigkeit.

Ja, so sehe ich das ja eigentlich auch.

Aber warum muss man das dann noch mit München klären?

Das gleiche Problem hat hier ein User mit dem 340d - und der wurde wohl auch weggeschickt von wegen nicht schlimm..

https://www.motor-talk.de/forum/bmw-m340d-russ-auf-agr-t8218232.html

Meine Sorge ist dass ich in 6 Monaten aus der Garantie falle und ich dann alles selber zahlen darf.

Kann ich eigentlich einfach sagen, ich möchte diese Mängel beseitigt haben da Garantie besteht?

Listenpreis waren 98K, allerdings vor 100.000km!

Habt ihr noch einen Rat? Ich mein das Problem ist ja bekannt bei BMW..

Auch das mit dem Display, aber 2000€ rep. Ist wirklich viel Geld für so ein Display..

Du hast ein Jahr Gewährleistung vom Händler, d.h. er selber muss die Reparatur bezahlen und beweisen, dass der Mangel erst nach Auslieferung aufgetreten ist, was ich in dem kurzen Zeitraum für fast nicht möglich halte.

Wie viel KM bist du denn bereits gefahren?

Denke er fragt in München an wegen Kulanz, damit er nicht selber auf den Kosten sitzen bleibt oder falls es über die Garantie abgewickelt wird, bei der Versicherung die die Garantie gibt mit den Beiträgen nicht hochgestuft wird.

Mach dir erstmal keinen Kopf, vielleicht musst du etwas diskutieren (anscheinend standart heute) aber ich bin mir sicher, dass es gut für dich ausgeht.

Der Wagen hat noch Werksgarantie (EZ 02.2023)…

Ich verstehe wirklich nicht, warum so viele, auch du in diesem Fall, mit frisch gekauften Autos egal ob neu oder gebraucht sofort alles über Garantie laufen lassen wenn Mängel auftreten. Man muss nur klar sagen, dass man sich auf die Gewährleistung beruft. In diesem Fall ist das Autohaus verpflichtet die Mängel zu beheben und nicht mit irgendwelchen Garantiegeschichten und Ausreden zu kommen. Für das Autohaus ist es natürlich ein Vorteil wenn alles über die Garantie läuft, denn dafür bekommen sie das Geld vom Hersteller erstattet

Sorry, aber jetzt möchte ich meinen Senf auch noch dazugeben: BMW gibt ab EZ 2+1 Jahre Gewährleistung, keine Garantie. Eine evtl. vorhandene (zusätzliche) Garantie mag bestehen, ist aber für diese Gewährleistungs-Themen irrelevant.

Wenn schon auf Begrifflichkeiten herumreiten, dann richtig.

"Gewährleistung" ist ein ungangssprachlicher Begriff, der rechtlich spätestens seit der Schuldrechtsreform von 2002 nicht mehr vorkommt.

Es gibt die Sachmängelhaftung (§437ff BGB) die immer 2 Jahre dauert, auch bei BMW. Und es gibt darüber hinaus freiwillige Leistungen im Rahmen einer Selbstverpflichtung, der Garantie (§443 BGB), das ist auch bei BMW alles, was über die 2 Jahre hinausgeht.

Also, 2+1 heißt: 2 Jahre gesetzl. Sachmängelhaftung + 1Jahr Garantie.

wen es interessiert:

BMW Qualitätsbrief:

https://www.bmw.de/content/dam/bmw/marketDE/bmw_de/new-vehicles/pdf/2201_BMW_Qualit%C3%A4tsbrief_angepasst.pdf.coredownload.inline.pdf

"Qualitätsbrief", "(2+1-)Gewährleistung", "Qualitätszeitraum" sind alles umgangssprachliche/Marketing- Begriffe und rechtlich unbestimmt.

Die Rechtsgestaltung eines "umfangreiche[n], über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende[n] Paket[s] an Leistungszusagen." ist nach 2 Jahren die einer Garantie i.S. des §443 BGB wie oben geschrieben.

Und bei EZ02/2023 ist genau das der Fall. Was für die Leistung selbst nicht so wichtig ist. Wie gesagt, Begrifflichkeiten. Verkäufer muss nachbessern, so oder so.

Beim Gebrauchtwagenkauf beim Händler ist man auch ohne Garantie in den ersten 12 Monaten gesetzlich gut abgesichert. Wenn in dieser Zeit Mängel auftreten, muss der Verkäufer nachweisen, dass sie beim Kauf noch nicht vorhanden waren. Das ist in der Praxis meist sehr schwierig.

Nach den 12 Monaten kehrt sich die Beweislast um. Dann muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand, was in der Praxis fast unmöglich ist.

Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers. Man kann Fahrzeuge auch über externe Garantieanbieter absichern.

Die Händler verkaufen gerne den Zeitraum der Gewährleistung als „Garantie“. Das muss man schon unterscheiden.

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