AGR Kühler auf Kulanz nur bei Befund?? G31 530xd LCI
Hallo
ich habe eine gebrauchten 530d LCI aus 2021 erworben. 50tK.
Vor dem Kauf habe ich über die VIN schon nach Rückrufaktionen geschaut. Man ist ja nicht doof. Nichts.
Aber BMW ist schlauer und man dann doch wohl der Dumme.
Auto gekauft und im Händlergespräch kam dann raus, dass der AGR Kühler "Eventuell" getauscht werden muss.
Ein Witz... seitens BMW. Der Händler kann jetzt auch nicht dafür.
Ich habe den Ausdruck mal beigefügt.
Der AGR Kühler wird nur gerauscht, wenn es eine Beanstandung gibt.
Ich sehe, dass ja so, dass BMW weiß, dass sie Schrott verbauen, wollen aber mal schauen, ob es vielleicht hält und erst nach längerer Zeit kaputt geht, damit die Kulanz gleich mal abgelehnt werden kann.
Ich schau nicht jeden Tag nach dem Kühlmittel und sag dann Bescheid. Lächerlich.
Wirkung ist wohl, ein niedriger Kühlwasserstand. Ursache defekte Kühler. Ich dachte eigentlich, dass Thema wäre schon längst erledigt bei neuen Fzg.
Hört sich nach Willkür an, wenn der "Azubi" sich den Kühler anschaut und dann behautet, dass es daran nicht liegt und ich dann die Kosten tragen muss. Da muss ja schon massig Kühlwasser in der Ansaugbrücke landen, um das zu erkennen, würde ich mal behaupten.
Wie sieht man denn bei BMW, ob der AGR Kühler defekt ist? Denn nur dann stellt man erst den Kulanzantrag. Siehe Ausdruck.
Wie erreiche ich denn, dass die das Teil tauschen? Was muss ich der Niederlassung denn schönes erzählen, dass die den tauschen ?
Danke
37 Antworten
Die umgekehrte Beweislast beginnt ab dem 6.Monat - dann muß der Käufer nachweisen das der Schaden/Problem vor dem Kauf schon da war. ( so mein Wissensstand)..
Zitat:@Bart2025 schrieb am 21. August 2025 um 14:24:30 Uhr:
Die umgekehrte Beweislast beginnt ab dem 6.Monat - dann muß der Käufer nachweisen das der Schaden/Problem vor dem Kauf schon da war. ( so mein Wissensstand)..
Ab den 01.01.2022 liegt die Beweislast für die ersten 12 Monate nach dem Kauf beim Verköufer.
hmmm, gilt das auch bei der Sachmängelhaftung bei z.B. Gebrauchtwagenkauf, wo diese eh auf ein Jahr begrenzt ist? Sind das dann nicht nur sechs Monate?
So wie ich es verstanden habe, gilt bei einem durch den Vertrag reduzierte Zeit der Gewährleistung dennoch 12 Monate Beweislast beim Verkäufer.
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Danke für eure Antworten. Sehr gute Ideen.
Ich möchte es aber nochmal auf den Punkt bringen - warum sollte ein undichter AGR Kühler und ein Display wo die Folie innen abgeht als Kulanz bzw. überhaupt in München angefragt werden, wenn die 2+1 Gewährleistung/Garantie bereits zu 100% bestätigt wurde..
Abgesehen vom BMW Händler - ist der Ablauf so richtig? Erfahrungen?
Und bisschen undicht ist das akzeptabel bzw noch ok ? Ich hab da noch dieses Schreiben im Hinterkopf das Anfangs hier angehängt wurde.
BMW gibt wenn ich mich richtig erinnere 15 Jahre auf den AGR Kühler. Also vermutlich auch auf deren arbeit (undichtigkeit).
Beim g31 gibt es probleme mit dem Display des Klimabedienteiles. Normalerweise reißt die Scheibe und BMW hat es bisher auf ihre eigene Kosten (Kulanz) gewechselt.
Der Händler versucht seine Kosten ganz einfach niedrig zu halten. Nichts desto trotz solltest du auch wenn die Kulanz abgelehnt werden sollte, dank der sachmängelhatung ohne eigene Kosten aus der Sache raus kommen.
Kurz ergänzend: das Fahrzeug hab ich 300km von meinem Zuhause gekauft (= Leasing Rückläufer,100.000km,2.Jahre) Aufgrund des 2+1 bin ich zum örtlichen BMW Händler gegangen, da wo ich meine Service machen möchte und dieser stellt diese Anfrage.
Es wird hier trotzdem um Geld gehen - mich würde nur interessieren was dahinter steckt..
Zitat:
@Bart2025 schrieb am 21. August 2025 um 21:29:30 Uhr:
Danke für eure Antworten. Sehr gute Ideen.
Ich möchte es aber nochmal auf den Punkt bringen - warum sollte ein undichter AGR Kühler und ein Display wo die Folie innen abgeht als Kulanz bzw. überhaupt in München angefragt werden, wenn die 2+1 Gewährleistung/Garantie bereits zu 100% bestätigt wurde..
Abgesehen vom BMW Händler - ist der Ablauf so richtig? Erfahrungen?
Naja, die Serviceberater erzählen da notorisch nicht die Wahrheit. Im Grunde sind die meisten Kulanzabfragen und Garantiesachen einfach eine Händlerkulanz. So auch bei dir. Das gibt der BMW Händler intern frei.
Ob das nun wirklich intern dauert weil der Kollege, der dafür zuständig ist, es nicht rechtzeitig hin bekommt oder ob da Zeit gekauft wird, weil die Werkstatt voll ist...keine Ahnung.
Insofern ist es recht egal für dich, Hauptsache es kostet nichts. Ich war erstaunt wie gut die Kulanz bei meinem Auto durch ging. Ich vermute bei einem von Händler A verkauften Auto, welches bei Händler B aufschlägt ist die Händlerkulanz nicht völlig auf den Schultern von Händler B, sondern wird ins Budget des verkaufenden Händlers geschrieben.
Und bisschen undicht ist das akzeptabel bzw noch ok ? Ich hab da noch dieses Schreiben im Hinterkopf das Anfangs hier angehängt wurde.
Undicht ist an Abgasanlagen grundsätzlich nicht ok. Das widerspricht der AU Verordnung. Beim Auto muss visuell geprüft werden, ob dicht. Wenn man sieht, dass es undicht ist, dann kann das Auto nicht durch die AU.