Ärger mit der Lieferung!
Erstmal sorry das ich einen neuen Thread öffne, habe aber nix passendes über die Suche gefunden. Also eigentlich hätte ich meinen GTI am 21.04.2005 in Wolfsburg abholen sollen. Mein Freundlicher hat mir aber heute mitgeteilt, dass ein Fehler unterlaufen sei und das Auto schon unterwegs in das Autohaus ist und ich es dieseo Woche bei meinem Freundlichen abholen darf. Ich freu mich aber schon richtig darauf, aber nun hat er gemeint , ich müsste jetzt die Überführungsgebühren bezahlen, er würde mir auch ein -seiner Meinung nach faires Angebot machen und ich müsste nur 205,00 € Aufpreis bezahlen!
Was haltet ihr davon, muss ich das zahlen? Wie sieht denn das rechtlich aus? Es war ja nicht mein Fehler! Ich hab die Überführung deswegen beim Abschluss des Vertrages nicht gewollt, weil ich mit einem Geschäftswagen nach Wolfsburg fahren darf und das würde mich nix kosten!
Also die freude ist natürlich groß, dass ich den GTI bälder bekomm, aber dann so etwas?
17 Antworten
Ja, es gibt Festpreise, aber der Händler kann mehr verlagen. Wir leben ja in der freien Marktwirtschaft.
185,- für die Eintägige Abholung
285,- für die 2-tägige Deluxe Abholung
Tja, genau das selbe Problem hatte ich auch.
Angeblich aus Versehen schon von der Spedition eingeplant worden. Angeblich ein Fehler der Wolfsburger (bzw. VW :-))!
Hatte mich dafür entschieden, das Fahrzeug, nicht in Wolfsburg abzuholen. Weil ich zu dem Zeitpunkt eh keine Zeit hatte.
Aber ich glaube nicht an einen Fehler, ist sicher ein anderes Fahrzeug, mit selber Ausstattung, das ein anderer Kunde noch schnell storniert hatte. Oder Autostadt hat Platz-Probleme.
Wenn Du Zeit hast, besteh auf die Abholung in Wolfsburg!
Rein rechtlich ist die Sache einfach: pacta sunt servanda.
Steht im Vertrag Werksabholung WOB für 185€, kannst Du darauf bestehen. Du kannst aber auch kulant sein, auf die Werksabholung verzichten und den Wagen beim Händler abnehmen. In dem Fall hat der Händler wegen Nichterfüllung vertraglicher Bestandteile den dafür gezahlten Preis zurückzuerstatten - also die 185€.
Grundsätzlich dürfen Überführungskosten nur verlangt werden, wenn sie vertraglich vereinbart wurden. Steht nichts im Vertrag, und Werksabholung gilt nicht als Überführung, darf der Händler nichts verlangen.
Kann nur sagen: Gratuliere Dir, so ein Glück möchte ich auch mal haben.