Äh, zu tief? Mit 30er Federn? *nix check*
Ahoi zusammen,
nachdem ich hier im Forum so einiges über Tiefelegungsprobleme gelesen habe, wurd ich auf die Quelle:
klick
aufmerksam.
Mein 318ti ist derzeit mit Serien-205ern im Winter unterwegs, vor etwa 3 Wochen kam ein ProKit von Eibach, 30/30 rein.
Bild
Äh, ja. An sich keine Probleme, alles supi. Nachdem ich jedoch einmal an einer Tiefgarageneinfahrt mit blöden Betonhuppel, echt fieser Knick dort leicht gestrieft bin, dachte ich mir: Miss doch mal nach. Ergebnis: Ein 112mm flaches Computergehäuse passt an der Seite hinter dem Vorderrad, als Anfang Seitenschweller noch locker drunter, aber so ab unter dem Fahrersitz/Getriebe kommt die Plastikabdeckung, die ja beim e36 überall druntergeschraubt ist. Lichtaustrittskante sollten so ca. 50cm sein. Was soll ich nu machen? Is das ok so? Der Wagen ist ja nunmal überhaupt nicht krass tief, und sollte ja auch nur etwas runterkommen. Muss ich im Frühjahr, wenn ich mir 225er eintragen lasse, die original BMW sind - aber eben noch eingetragen gehören Angst haben, dass man mir den ProKit "verbieten" will?
Meine Güte, wie wär das bloss mit nem Sportline-Kit von Eibach gekommen - da wären es ja nochmal 2cm vorne runter, und ich hätte zwecks fehlender ABE direkt zum TÜV gemusst - die hätten mich doch voll wieder umdrehen lassen... Wie läuft das bei Euch, ihr habt doch teilweise weit mehr als 3cm vorne runter?
Weiss nimma weiter...
Neop
26 Antworten
richtig! den brauchst du! alle von mir gemachten aussagen beziehen sich auf den neuen schein!
hast du das auto schon länger? ansonsten müsstest du doch auch den neuen haben. gibts doch schon ziemlich genau 2 jahre lang.
Nein, habe ihn erst seit nem halben Jahr (Gruss an Mama im Himmel), melde ihn gerade versicherungstechnisch um und wollte dann auch mit dem Versicherungswisch zum Ummelden.
neop
na also, dann haste doch eh den neuen schein! also alles paletti... 🙂
reifen drauf, am anblick erfreuen, und losdüsen!
Und wenn du dir unsicher bist vor einer kontrolle, einfach das weiter vorne von mir gepostete datenblatt ausdrucken udn im handschuhfach mitführen udn bei bedarf vorzeigen.) 😉
freut mich, geholfen zu haben. 😎
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Okay und Danke - letzte Frage (nich haun):
Wie stell ich fest, ob es schleift? Okay, auf der Bühne am Rad drehen oder nebenherlaufen bei Schrittgeschwindigkeit - aber was ist mit eingefederten Rädern? Soll ich 8 Fässer Bier aufs Auto stellen? Und dann fahren?
neoP
dazu brauchst du eine hebebühne.
für den schleiftest werden jeweils diagonal (also entweder vorne links und hinten rechts oder umgekehrt) klötze/felgen/sonstwas stabiles unter den reifen gestellt, dann wird das auto wieder komplett abgelassen. dabei darf nix schleifen.
handhabt aber jeder prüfer auch wieder anders.
manche wollen einen finger breit platz haben, bei mir sind sie nur mit nem DIN-A4 Blatt durchs radhaus udn haben geschaut, obs hängen bleibt.
Ahso, alles klar. Wie "hoch" sollte denn das Teil sein, das ich zum Beispiel unters linke Hinterbein stelle? 10cm? 20cm?
neoP
es muss so hoch sein, dass das fahrzeug im wieder heruntergelassenen zustand mit den beiden freien rädern noch nicht den boden berührt! und du musst das lenkrad bis zum anschlag rumgedreht haben.
(wobei ich persönlich diesen test für etwas übertrieben finde, denn um so eine tiefe einfederung zu erreichen und gleichzeitig nen vollen lenkeinschlag zu haben, müsste ich mit 200km/h über nen absatz springen und gleichzeitig ne rechtwinklige kurve nehmen...halte ich für doch sehr unwahrscheinlich...ausser James Bond leiht sich mein Fahrzeug mal aus...😁 )
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
es muss so hoch sein, dass das fahrzeug im wieder heruntergelassenen zustand mit den beiden freien rädern noch nicht den boden berührt! und du musst das lenkrad bis zum anschlag rumgedreht haben.
Das Auto soll also dann auf zwei Rädern stehen?? 😰😰😰
also auf den zwei "gummipollern", und die jeweils gegenüberliegenden sind noch in der Luft??😕😕
Mal ein paar grundsätzliche Ergänzungen:
Zu dem oben geposteten Dekra-Link:
Das VdTÜV- Merkblatt 751, auf das sich der Artikel bezieht wurde laut Aussage eines TÜV-Prüfers in einem anderen Forum bereits vor geraumer Zeit geändert, die angegebene Höhe ist aktuell 70mm. Wie gesagt ist das aber keine gesetzlich festgeschriebene Größe sondern sagt eigentlich nur aus, daß man, insofern man über dieser Grenze liegt in jedem Falle auf der sicheren Seite ist, tiefere Autos sind dadurch aber nicht automatisch verboten.
Zur Eintragung von Lenkeinschlagbegrenzern:
Es ist richtig, daß die Teile, insoferne sie nachträglich verbaut werden, eingetragen werden müssen. In der Realität sieht das aber anders aus. Ich habe mir vor einigen Jahren auch welche einbauen lassen, als ich mir neue Räder zugelegt habe. Der TÜv-Prüfer hat sich die Bestätigung der Werkstatt über den Einbau angesehen und hat daraufhin die Räder eingetragen, die LEB´s hat er aber nicht eingetragen.
Alte Papiere und Räder ohne Eintragung:
Es gibt keine explizite Vorschrift, daß man nur mit den neuen Papieren die werksseitig freigegebenen Rad-Reifenkombinationen fahren darf, die Ansichten dazu sind unterschiedlich. (Habe mich damals mal etwas genauer erkundigen wollen.) Die Aussagen differieren dort und einen entsprechenden Gesetzestext konnte mir niemand zeigen. Im Zweifelsfalle würde ich mir aber auch die neuen Papiere holen, man kann dies auch ohne Grund machen.
Werksseitig freigegebene Rad-Reifenkombinationen:
Nicht alle Rad-Reifenkombinationen, die es ab Werk gab, sind auch für alle Fahrzeuge freigegeben. Insbesondere sind nicht alle Felgen freigegeben, auch wenn die entsprechende Reifengröße freigegeben ist und es gibt bei den Freigaben z.T.nochmal Unterschiede zwischen Fahrzeugen mit ABE und mit EG-Betriebserlaubnis. Man sollte sich also schon voher den entsprechenden Auszug aus dem Umrüstkatalog holen und dies genau prüfen.
Zitat:
Original geschrieben von NeoP
Das Auto soll also dann auf zwei Rädern stehen?? 😰😰😰
also auf den zwei "gummipollern", und die jeweils gegenüberliegenden sind noch in der Luft??😕😕
sorry...mein fehler. nein das auto wird komplett wieder runtergelassen, nur eben die beiden seiten mit der felge drunter tauchen aufgrund der enormen belastung weiter ein.
*edit*
richtig, es sind nicht absolut alle felgen freigegeben...aber...solange du die korrekte reifengröße fährst passiert nix. denn nur das können sie in einer verkehrskontrolle überprüfen. halte es für sehr unwahrscheinlich, dass sie dich in einer kontrolle ein rad abschrauben lassen um an die KBA-nummer zu kommen...hihi...
und selbst wenn: die meisten kontrollen finden nachts statt, die polizei hat jedoch auf die KBA-Daten leider (bzw. zum glück) nur dann zugriff, wenn die normalen arbeitszeiten beim KBA sind.
klingt komisch - ist aber tatsächlich so... 😁
Äh, ja, ist klar. Nur lese ich eben gerade in anderen Seiten auch was von "die anderen beiden sind dann in der Luft".
Also wie hoch die Unterlagen sein müssen, weisst Du nicht - klar, kannst ja nicht hellsehen. Aber gibt es irgendwas, woran ich erkenne, das genug drunter liegt?