ADAC will Bergungskosten nach Unfall nicht zahlen
Hallo an euch da draußen,
seit Jahren bin ich ADAC Mitglied ohne ihn in Anspruch genommen zu haben.
Heute war bei uns in Bayern Schnee Chaos. Der Räumdienst versagte total.
Wir wohnen etwas höher gelegen. Mir kam ein schlingerndes Auto entgegen, deshalb musste ich abbremsen damit wir nicht kollidierten. Mit meiner geringen Geschwindigkeit war der glatte Berg nicht mehr zu "erklimmen" - keine Chance vorwärts zu kommen. Also ging es wieder abwärts, unfreiwillig in eine abfallende Böschung. Der Tiguan hing in der Böschung und drohte umzustürzen. Ich war heilfroh, als ich aus dem Auto gekrochen war.
5 Minuten später kam der Räumdienst - für mich zu spät.
Selbst der packte den Berg nicht und musste erst streuen um den Berg hoch zu kommen.Eigentlich sollte man die Stadt verklagen.
So weit so gut. Der ADAC wurde informiert, das der Tiguan nur mit einer Seilwinde geborgen werden konnte.
Der viele Schnee hat Beschädigungen verhindert. Momentan ist nur eine verstellte Spur feststellbar, offensichtliche Schäden hat er nicht davon getragen.
Nun kommt es: Der ADAC sagt, die Bergung muss ich selbst bezahlen, da weder ein 2. Fahrzeug in den Unfall verwickelt war, noch das Auto fahruntauglich nach der Bergung war.
Nach §16§ 16 Bergung
(1) Ein geschütztes Fahrzeug ist im Geltungsbereich Europa aufgrund einer Panne, eines Unfalls oder im
Zuge einer Entwendung (noch nicht in fremdem Eigentum) von der Straße abgekommen und kann nur
unter besonderem technischen Aufwand zum Abschleppen oder zur Weiterfahrt bereitgestellt werden
In den allgemeinen Bestimmungen vom 01.08.2018 steht
) Bergung:
Ein geschütztes Fahrzeug ist aufgrund einer Panne oder eines Unfalls in
Deutschland von der Straße abgekommen und kann nur unter besonderem technischen Aufwand zum Abschleppen oder zur Weiterfahrt bereitgestellt werden.
Wir bergen das Fahrzeug einschließlich Gepäck und Ladung – nicht jedoch
Tiere und gewerblich beförderte Waren – durch einen ADAC Vertragspartner.
Die Leistung wird in unbegrenzter Höhe gewährt.
Ganz ehrlich, ich komme mir verarscht vor. Angeblich haben die Mitarbeiter von "oben" vor einigen Wochen die Weisung erhalten, die Bergungskosten nicht mehr zu bezahlen.
Ja wo lebe ich - die legen Ihre Bestimmungen aus wie sie wollen?
Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
v.g. Uranus09
Beste Antwort im Thema
na, der Stadt einen Vorwurf machen und noch drüber nachdenken zu klagen ist schon spaßig - die Stadt kann nicht gleichzeitig sämtliche Strassen streuen bzw. absichern. Und bei Glatteis schon gar nicht. Da schreit der aufgeregte Bürger immer direkt nach Klage - vielleicht hätte man den Wagen stehe lassen sollen bzw. warten :-) Ich weiß, jeder hat es eilig...und ist super wichtig. :-)
105 Antworten
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 8. Januar 2019 um 20:54:43 Uhr:
Wo steht das als Vorschrift? 4 mm ?
Meines Wissens gelten die 4 mm Mindestprofiltiefe für WR in Austria, dort sind die Gesetze strenger.
Also, wer im Winter nach bzw. über Österreich fahren möchte, sollte dies besser beachten.
Ich denke dass die Betroffenen momentan überhaupt keinen Spaß verstehen, zu Recht!😰
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Zitat:
@Jaden2000 schrieb am 9. Januar 2019 um 07:31:14 Uhr:
Zitat:
@fplgoe schrieb am 9. Januar 2019 um 07:23:54 Uhr:
Wo steht das?Nirgens, gab aber schon paar Versicherungen die das als Grob Fahrlässig angesehen haben, zurecht
Könntest du mal ein Beispiel nennen? Meines Wissens ist in Deutschland die Unterschreitung der gesetzlichen Grenze von 1,6 mm entscheidend, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei Sommer- wie Winterreifen.
Grüße vom Ostelch
Zitat: Könntest du mal ein Beispiel nennen? Meines Wissens ist in Deutschland
die Unterschreitung der gesetzlichen Grenze von 1,6 mm entscheidend,
ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei Sommer- wie Winterreifen.
… so einen Quatsch kann man auch einfach mal googeln.
Die Mindest-Profil-Tiefe bei Sommerreifen und Winterreifen ist unterschiedlich.
Ist ja auch logisch. Bei Winterreifen sind dies 4 mm.
Zitat:
@GerhHue schrieb am 10. Januar 2019 um 12:07:08 Uhr:
Zitat: Könntest du mal ein Beispiel nennen? Meines Wissens ist in Deutschland
die Unterschreitung der gesetzlichen Grenze von 1,6 mm entscheidend,
ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei Sommer- wie Winterreifen.… so einen Quatsch kann man auch einfach mal googeln.
Die Mindest-Profil-Tiefe bei Sommerreifen und Winterreifen ist unterschiedlich.
Ist ja auch logisch. Bei Winterreifen sind dies 4 mm.
Es gibt (in Deutschland) keinen Unterschied Sommer-/Winterreifen bezüglich der Mindestprofiltiefe.
Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.
Leute, den Jaden 2000 sollten wir schon vertrauen - der ist vom Fach.
Unsere Gesetze hinken da wohl etwas nach - aber manchmal sind wir selbst gefordert und unsere Vernunft.
(ha, ha... das sagt genau die Richtige, werden sich jetzt manche denken! Schwallt schlau daher...)
Der Hinweis mit Österreich ist gut - denke das wissen auch nicht alle. Werde das gleich mal in unserer Firma kommunizieren - wir sind sind dort auch im Winter unterwegs.
Weiß jemand zufällig die Bestimmungen für Lux und Ch ?
Es gibt in der Schweiz keine Winterreifenpflicht. Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es nämlich zu Winterreifen in der Schweiz keine gesetzliche Vorschrift. Lediglich indirekt ergibt sich für Autofahrer in Bezug auf Winterreifen eine bedingte Pflicht. In der Schweiz schreibt das Straßenverkehrsgesetz nämlich vor, dass ein Autofahrer sein Fahrzeug stets derart beherrschen muss, „dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann.“ (Art. 31 SVG).
Es gibt zwar keine Winterreifenpflicht, aber dafür eine Regelung zum Reifenprofil in der Schweiz. Das Gesetz schreibt eine Mindestprofiltiefe für die Schweiz vor, die bei 1,6 mm liegt. Es wird allerdings empfohlen, dass beim Winterreifen (auch „Winterpneu“ in der Schweiz genannt) vier Millimeter nicht unterschritten werden.
Das ist für die Schweiz🙂, ist nur rauskopiert
Das ist formal zwar richtig, wer aber mit wirklichen 1,6 oder 2 mm Profiltiefe
bei Matsch und Schnee, wie aktuelle in Bayern u. Österreich, unterwegs ist,
der ist schlicht nicht annähernd angemessen bereift und der kann Ärger bekommen.
Bei 4 mm eher nicht. Die 4 mm sind in Bayern bei jedem Reifenhandel Standard.
Natürlich wollen die Reifen verkaufen aber wer meint 2 mm z.B. geht doch noch,
ok kann er machen aber nicht bei Matsch und ordentlichen Schneeverhältnissen,
wie die Themenstarterin hatte.
Gegoogelt:
Vor allem bei Matsch und Schnee ist ein tiefes Profil erforderlich,
denn nur dann greift der Reifen richtig.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt auch für
Winterreifen 1,6 Millimeter. Der ADAC empfiehlt aber aus Sicherheitsgründen
mindestens vier Millimeter. Auch das Reifenalter spielt eine Rolle.
Zitat:
@GerhHue schrieb am 10. Januar 2019 um 12:41:01 Uhr:
Das ist formal zwar richtig, wer aber mit wirklichen 1,6 oder 2 mm Profiltiefe
bei Matsch und Schnee, wie aktuelle in Bayern u. Österreich, unterwegs ist,
der ist schlicht nicht annähernd angemessen bereift und der kann Ärger bekommen.
Bei 4 mm eher nicht. Die 4 mm sind in Bayern bei jedem Reifenhandel Standard.
Natürlich wollen die Reifen verkaufen aber wer meint 2 mm z.B. geht doch noch,
ok kann er machen aber nicht bei Matsch und ordentlichen Schneeverhältnissen,
wie die Themenstarterin hatte.Gegoogelt:
Vor allem bei Matsch und Schnee ist ein tiefes Profil erforderlich,
denn nur dann greift der Reifen richtig.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt auch für
Winterreifen 1,6 Millimeter. Der ADAC empfiehlt aber aus Sicherheitsgründen
mindestens vier Millimeter. Auch das Reifenalter spielt eine Rolle.
Es geht um das gesetzlich Vorgeschriebene. Wenn du einen Unfall baust, bekommst du eventuell eine Teilschuld.
Ich fahre auch nicht unter 4mm rum.. wie bereits oben erwähnt
Zitat:
@GerhHue schrieb am 10. Januar 2019 um 12:07:08 Uhr:
Zitat: Könntest du mal ein Beispiel nennen? Meines Wissens ist in Deutschland
die Unterschreitung der gesetzlichen Grenze von 1,6 mm entscheidend,
ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei Sommer- wie Winterreifen.… so einen Quatsch kann man auch einfach mal googeln.
Die Mindest-Profil-Tiefe bei Sommerreifen und Winterreifen ist unterschiedlich.
Ist ja auch logisch. Bei Winterreifen sind dies 4 mm.
Bevor du gleich unfreundlich wirst, solltest du vielleicht erst selber mal googeln. Ich schrieb deshalb ausdrücklich von Deutschland. Dass das in Österreich anders geregelt ist, war schon klar.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Jaden2000 schrieb am 10. Januar 2019 um 12:42:57 Uhr:
(...)
Es geht um das gesetzlich Vorgeschriebene. Wenn du einen Unfall baust, bekommst du eventuell eine Teilschuld.
Ich fahre auch nicht unter 4mm rum.. wie bereits oben erwähnt
Kennst du ein Urteil, in dem so eine Teilschuld festgestellt wurde, weil die Profiltiefe bei Winterreifen zwar unter 4 mm, aber über 1,6 mm betrug? "Eventuell" ist vieles möglich, aber ist es auch tatsächlich so? Mir ist kein solches Urteil bekannt.
Grüße vom Ostelch