ADAC will Bergungskosten nach Unfall nicht zahlen
Hallo an euch da draußen,
seit Jahren bin ich ADAC Mitglied ohne ihn in Anspruch genommen zu haben.
Heute war bei uns in Bayern Schnee Chaos. Der Räumdienst versagte total.
Wir wohnen etwas höher gelegen. Mir kam ein schlingerndes Auto entgegen, deshalb musste ich abbremsen damit wir nicht kollidierten. Mit meiner geringen Geschwindigkeit war der glatte Berg nicht mehr zu "erklimmen" - keine Chance vorwärts zu kommen. Also ging es wieder abwärts, unfreiwillig in eine abfallende Böschung. Der Tiguan hing in der Böschung und drohte umzustürzen. Ich war heilfroh, als ich aus dem Auto gekrochen war.
5 Minuten später kam der Räumdienst - für mich zu spät.
Selbst der packte den Berg nicht und musste erst streuen um den Berg hoch zu kommen.Eigentlich sollte man die Stadt verklagen.
So weit so gut. Der ADAC wurde informiert, das der Tiguan nur mit einer Seilwinde geborgen werden konnte.
Der viele Schnee hat Beschädigungen verhindert. Momentan ist nur eine verstellte Spur feststellbar, offensichtliche Schäden hat er nicht davon getragen.
Nun kommt es: Der ADAC sagt, die Bergung muss ich selbst bezahlen, da weder ein 2. Fahrzeug in den Unfall verwickelt war, noch das Auto fahruntauglich nach der Bergung war.
Nach §16§ 16 Bergung
(1) Ein geschütztes Fahrzeug ist im Geltungsbereich Europa aufgrund einer Panne, eines Unfalls oder im
Zuge einer Entwendung (noch nicht in fremdem Eigentum) von der Straße abgekommen und kann nur
unter besonderem technischen Aufwand zum Abschleppen oder zur Weiterfahrt bereitgestellt werden
In den allgemeinen Bestimmungen vom 01.08.2018 steht
) Bergung:
Ein geschütztes Fahrzeug ist aufgrund einer Panne oder eines Unfalls in
Deutschland von der Straße abgekommen und kann nur unter besonderem technischen Aufwand zum Abschleppen oder zur Weiterfahrt bereitgestellt werden.
Wir bergen das Fahrzeug einschließlich Gepäck und Ladung – nicht jedoch
Tiere und gewerblich beförderte Waren – durch einen ADAC Vertragspartner.
Die Leistung wird in unbegrenzter Höhe gewährt.
Ganz ehrlich, ich komme mir verarscht vor. Angeblich haben die Mitarbeiter von "oben" vor einigen Wochen die Weisung erhalten, die Bergungskosten nicht mehr zu bezahlen.
Ja wo lebe ich - die legen Ihre Bestimmungen aus wie sie wollen?
Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
v.g. Uranus09
Beste Antwort im Thema
na, der Stadt einen Vorwurf machen und noch drüber nachdenken zu klagen ist schon spaßig - die Stadt kann nicht gleichzeitig sämtliche Strassen streuen bzw. absichern. Und bei Glatteis schon gar nicht. Da schreit der aufgeregte Bürger immer direkt nach Klage - vielleicht hätte man den Wagen stehe lassen sollen bzw. warten :-) Ich weiß, jeder hat es eilig...und ist super wichtig. :-)
105 Antworten
Zitat:
@Jaden2000 schrieb am 10. Januar 2019 um 21:12:32 Uhr:
Nein ich habe aber mal etwas mitbekommen, da wurde dann Prozentual aufgeteilt.
Und wo hast Du das mitbekommen, ich meine bei welchem Stammtisch?
Wenn Du so genau informiert bist, kannst Du ja die Rechtsgrundlage benennen?
Danke im Voraus, lerne gerne dazu.
Als ADAC Mitglied, der ein Verein ist der dem deutschen Vereinsrecht unterliegt, müsstest du ja zur Jahreshauptversammlung eingeladen werden und könntest dort Satzungsgemäß korrekt einen Antrag auf erstattung deiner Kosten stellen, über den die Jahreshauptversammlung entscheidet 🙂
Ach Mark ... der Einwand ist zwar putzig, aber der Verein hat auch nur die Versicherung beim Partnerunternehmen für die Mitgliedergruppe gebucht und die Versicherung macht ihre "Pfähler" selbst. 🙂
Zitat:
@germania47 schrieb am 10. Januar 2019 um 21:56:53 Uhr:
Zitat:
@Jaden2000 schrieb am 10. Januar 2019 um 21:12:32 Uhr:
Nein ich habe aber mal etwas mitbekommen, da wurde dann Prozentual aufgeteilt.Und wo hast Du das mitbekommen, ich meine bei welchem Stammtisch?
Wenn Du so genau informiert bist, kannst Du ja die Rechtsgrundlage benennen?
Danke im Voraus, lerne gerne dazu.
Die Rechtsgrundlage ist hier klar. Die Mindestprofiltiefe liegt laut § 36 StVO bei 1,6 mm. Ende!
Es gibt aber Versicherungen, und dazu liest man in diversen anderen Foren einiges, die mittels Gutachter versuchen festellen zu lassen, dass der Unfall bzw. das Schadensereignis durch eine unzureichende Bereifung begünstigt wurde oder selbige gar ursächlich ist. Und eine unzureichende Bereifung ist, je nach Witterung, bereits weit vor den 1,6 mm Mindestprofiltiefe erreicht. Evtl. versucht man dem Schadenverursacher noch nachzuweisen, dass er von der unzureichenden Bereifung wusste (Vermerke à la "Bereifung HA/VA nahe Verschleißgrenze" auf dem letzten HU Bericht usw. genügen da schon) und die Versicherung - wenn sie denn nicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet - wittert die Chance dem Versicherungnehmer grobe Fahrlässigkeit zu unterstellen. Und zack reguliert die Versicherung nur teilweise oder gar nicht.
Dagegen kann man vorgehen, die Chancen stehen auch nicht schlecht, es gab auch schon Urteile da musste die Versicherung sogar bei Unterschreitung der 1,6 mm zahlen (OLG Köln, Az.: 9 U 175/05), hier wurde nämlich ähnliches wie oben beschrieben von der Versicherung versucht.
Am Ende hat man recht, zuvor hat man aber erst mal Unannehmlichkeiten.
Ein Auto muss man auch Unterhalten können, gerade im Bezug auf Verkehrstauglichkeit und -sicherheit, dazu gehören für mich auch die Reifen. Wer das nicht kann, der sollte vielleicht besser mit den Öffentlichen fahren! Dicke Karren fahren, und dann knapsen... (soll sich hier nicht auf jemanden der Anwesenden beziehen, sind nur teilweise Beobachtungen die man machen kann!)
Ähnliche Themen
Es kommt doch immer auf die jeweiligen Wetterverhältnisse an und die Umstände an!
Gegen überraschendes Eis ist kein Kraut gewachsen, da interessiert auch keinen die
Profiltiefe z.B..
Fahre ich aber bei Schneematsch und Schneefall los und das mit Reifen, die zwar den
gesetzlichen Mindestanforderungen genügen (1,6 mm) aber trotzdem mit gesundem
Menschenverstand nicht den aktuellen Witterungsverhältnissen genügen, dann habe ich,
wenn die Gegenseite so argumentiert sicher ein Problem und zwar mind. der Teilschuld.
Das wäre auch nicht mehr und nicht weniger als gerecht, denn siehe § 1 der
Straßenverkehrsordnung:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige
Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt,
gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt
wird.
Und man muss sich doch auch im Klaren sein, das die 1,6 mm Mindesttiefe, eine
politische Entscheidung ist und auch eine Lobby-beeinflusste.
In Norddeutschland hat man wenig Schnee, trotzdem will man auch Winterreifen
verkaufen. Denn auch so ca. unter 7 Grad C sollen die Winterreifen auch schon einen
besseren Grip haben als die Sommerreifen. Wirtschaftlich gesehen, wäre es aber
eher unsinnig in den nördlichen Regionen die Winterreifen schon bei < 4 mm
generell auszumustern.
In Schnee-reichen Gebieten Bayerns und Österreichs kann ich mir nicht einbilden
mit 1,6 mm oder 2 mm bei Schneefall und Schneematch - wenn ich dann losfahre -
im grünen Bereich zu sein. Das widerspricht schlicht der Lebenserfahrung und dem
gesunden Menschenverstand sagt Dir die Polizei, der Nachbar, der Unfall-Gegner,
der Auto-Abschlepper, der Gutachter und zum Schluss auch der Richter.
Und das ist auch nicht mehr und nicht weniger als gerechtfertigt!
Nur geht es hier nicht um gesunden Menschenverstand und Lebenserfahrung, sondern um juristisch greifbare Fehlverhalten. Und da zeigt das zitierte Urteil ja offensichtlich, dass sich die Versicherung mit subjektiven Einschätzungen nicht einfach heraus winden kann, sondern es schon ein wenig auf gesetzliche Regelungen ankommt.
Sonst verweigert die nächste Versicherung schon bei einem 12 Monate alten 7mm-Reifen die Schadenregulierung, weil sie eben der Meinung ist, im Bayrischen Hochland entsprechen erst mindestens 8mm dem 'gesunden Menschenverstand'.
Mir soll's recht sein. … Eine Versicherung wird aber deshalb nicht mit einer
Beliebigkeit durchkommen! Die 4 mm können als allgemein anerkannte
und empfohlene Mindesttiefe angeführt werden, insbesondere bei den
besonderen Witterungsbedingungen und unter Berücksichtigung
des §1 der StVO.
Das hat man auch an anderen Stellen, dass eine gesetzliche Vorschrift
oder Grenze durch die besonderen Umstände nicht mehr haltbar sind
und durch darüberliegende generelle Vorschriften, hier der §1 derStVO
mehr oder weniger zumindest in Frage gestellt werden kann.
Das soll's aber von meiner Seite dazu gewesen sein.
Mein Schutzbrief von der Versicherung für 8 Euro zahlt auch wenn ich von der Straße abkomme und im Matsch stecke. Wer geht denn heute noch zum ADAC-Verein ?? Selbst Schuld,wenn man das teuerste wählt und denkt,,,,billig und gut gibt es nicht.
Zum Glück haben nicht alle diese Einstellung 😁!
der ADAC bietet ja weitaus Mehr !
Aber zu diesem Thema gibt es hier ja genug Threads....
Zitat:
@Wolkenkater schrieb am 16. Januar 2019 um 15:46:53 Uhr:
Mein Schutzbrief von der Versicherung für 8 Euro zahlt auch wenn ich von der Straße abkomme und im Matsch stecke. Wer geht denn heute noch zum ADAC-Verein ?? Selbst Schuld,wenn man das teuerste wählt und denkt,,,,billig und gut gibt es nicht.
Die Qualität und den Umfang und die vielen denkbaren Situations-Varianten,
Pannenhilfen und Inland/Ausland, Verletzten-Heimflüge etc. usw. bei all dem
ist der ADAC weitaus besser aufgestellt. als jede andere Organisation.
Bei aller Kritik, die insbesondere am Funktionärswesen etc. berechtigt sind.
Solche Angebote kann man nur im Praxistest vergleichen und Leistung
und Qualität kosten immer.
Von nichts kommt nichts! 🙄🙄🙄🙂
Ich war Jahre lang Mitglied im ADAC, habe nie irgendwelche Leistungen in Anspruch genommen. Die Zeitung mal durchgeblättert... OK.
Die angebotenen Informationen bekommt man auch allesamt im Internet, ein Rechtschutzversicherung habe ich anderweitig und die Pannenhilfe über Kia und zusätzlich in der Kasko Plus Versicherung. Und das schon seit 2003, erst bei Seat, dann Kia.
Für mich ist der ADAC so was von überflüssig, wie für viele stille Mitglieder (welche selten irgendwelche Zusatzleistungen nutzen) eigentlich auch, die inzwischen gar nicht wissen, dass sie auch doppelt oder dreifach abgesichert sind und dafür Aufpreis zahlen...
Zitat:
@fplgoe schrieb am 17. Januar 2019 um 13:11:28 Uhr:
Ich war Jahre lang Mitglied im ADAC, habe nie irgendwelche Leistungen in Anspruch genommen. Die Zeitung mal durchgeblättert... OK.Die angebotenen Informationen bekommt man auch allesamt im Internet, ein Rechtschutzversicherung habe ich anderweitig und die Pannenhilfe über Kia und zusätzlich in der Kasko Plus Versicherung. Und das schon seit 2003, erst bei Seat, dann Kia.
Für mich ist der ADAC so was von überflüssig, wie für viele stille Mitglieder (welche selten irgendwelche Zusatzleistungen nutzen) eigentlich auch, die inzwischen gar nicht wissen, dass sie auch doppelt oder dreifach abgesichert sind und dafür Aufpreis zahlen...
Stimmt. Bei diesem Verhalten ist eine Mitgliedschaft überflüssig. Mit dieser Begründung, Nichtnutzung der gekauften Leistung, ist das auch der einzig richtige Weg. Immer. Eine Zeitung, die ich nicht lese, abonniere ich ja auch nicht. Das ist dann aber auch mein Problem und nicht das der Zeitung. 😉
Grüße vom Ostelch
Ich habe auch schon einige Jahre ohne Leistung an den ADAC gezählt, letzte Woche dann spät Abends reißt der Rippenriemen (1,5 Jahre alt) . Dank ADAC war ich 2h später mit dem defekten Auto zuhause und nach Ersatzteilbeschaffung und Reparatur in der Garage war mein Auto wieder Fahrbereit.
Es ist eben eine Versicherung, da stellt sich oft die Frage ob nötig oder nicht.
Grüße
Steini
Wenn man keine Mobilitätsgarantie beim Hersteller (mehr) hat und keine in der Kasko enthalten ist, ist so eine ADAC-Mitgliedschaft ja auch durchaus zu gebrauchen.