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Actros Zusatzbeleuchtung

Themenstarteram 10. November 2010 um 20:08

Hallo,

ich habe vor ca. 2 Mon. einen Actros-Sattelzugmaschiene umgebaut ( Beleuchtung vorne, seitlich und hinten )

die Anlage ist so angeschloßen das die ganze zusatz Beleuchtung über einen Schalter ausschaltbar ist.

Jetzt möchte ich nur wiesen die die Beleuchtung bei Euch so ankommt????

Gruss

Sepi78

 

__________________________________________

Bilder auf eigenen Wunsch von MOTOR-TALK entfernt

Beste Antwort im Thema

Wenn du mal von solchen Scheinwerfern geblendet wirst in der NAcht und Du nicht siehst wo Du hinfährst denkst Du auch anderst!!

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am 12. November 2010 um 18:31

Ich versteh die Aufregung bei den Prüfern nicht. In der Fahrzeug Klasse N3 sind doch vier Fernscheinwerfer erlaubt. Abblendlicht darf sogar weiter leuchten...

Welcher Prüfer entscheidet überhaupt, ob ein Fahrer Arbeitsscheinwerfer braucht, oder nicht? Wenn mir einer so anfängt, kann der zuhause bleiben. Die Fahrzeuge bekomme ich auch anders abgenommen.

 

am 12. November 2010 um 19:52

Aber nicht vier Fernscheinwerfer zusätzlich zu den Serienfernscheinwerfern. Denn dann müßten diese abgeklemmt werden. In der STVZO steht geschrieben was, wie, wo und wieviel montiert werden darf. Und wenn der TÜV und Co. das toleriert, dann heißt das nicht das es zulässig ist. Viele Tüver kommen aus der PKW Branche und kennen auch nicht alle gesetzlichen Vorschriften geschweige denn die technischen Besonderheiten der einzelnen Fz. Und wie ungenau Fz. geprüft werden, das sieht man täglich wenn man damit zu tun hat.

Zitat:

Original geschrieben von chrisss240

Hallo

also unser TÜV Prüfer lehnt es generell ab solche Fahrzeuge abzunehmen.

Wenn Standlicht in den Scheinwerfern vorhanden ist kann dieser gleich wieder abfahren, oder wenn eine Fernverkehrssattelzugmaschine Arbeitsscheinwerfer auf dem Dach eingetragen hat sagt er für was braucht der Arbeitsscheinwerfer? Kein TÜV! Genau wie die weiße LED leuchten am Kühlergrill oder die LED Standlichtbirnen die blinken wenn man sie einschaltet, das alles ist Humbuck und macht nur Ärger beim TÜV!

Gruß

Chris

So´n Clown von der Dekra kenn ich von meiner alten Firma. Der hat sich über jeden Piss ins Hemd gemacht,aber selbst nen Radarwarner im Auto.

Ein wenig dezente Zusatzbeleuchtung find ich gut,bei dem hier gezeigten ist für meinen Geschmack zuviel dran.

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php

Hier steht eigentlich ziemlich genau was darf und was nicht

am 12. November 2010 um 21:40

Zitat:

Original geschrieben von Dieselferrari

Aber nicht vier Fernscheinwerfer zusätzlich zu den Serienfernscheinwerfern. Denn dann müßten diese abgeklemmt werden. In der STVZO steht geschrieben was, wie, wo und wieviel montiert werden darf. Und wenn der TÜV und Co. das toleriert, dann heißt das nicht das es zulässig ist. Viele Tüver kommen aus der PKW Branche und kennen auch nicht alle gesetzlichen Vorschriften geschweige denn die technischen Besonderheiten der einzelnen Fz. Und wie ungenau Fz. geprüft werden, das sieht man täglich wenn man damit zu tun hat.

Von vier zusätzlichen Scheinwerfern war ja auch nicht die Rede.

Abgeklemmt wird erstmal gar nichts. Denn was verbaut ist, muss auch funktionieren.

TÜV und Co. hat nur die Vorschriftsmäßigkeit der Fahrzeuge zu prüfen. Auch die haben sich an gesetzliche Vorgaben zu halten. Der Prüfer hat keine Verfügungsgewalt über sie Vorschriftsmäßigkeit eines Kfz. Auch er hat dieses zu belegen.

Einschlägige Vorschrift für Beleuchtung ist meines Wissens die ECE § 48, also EU-Verordnung. Mit der habe ich bisher noch jede Eskapade irgendwie genehmigt bekommen.

Im Übrigen finde ich nachlässig gewartete Lichtanlagen schlimmer als ein Kfz, wo etwas mehr als nötig angebracht wurde. Das Fahrzeug auf den Bildern ist im Gegensatz zu einigen ausländischen "Tannenbäumen" eher dezent beleuchtet.

Also ich finde den schön gemacht, aber trotzdem noch Dezent.

Die Geschmäcker sind alle Verschieden, aber der Thread Starter fragte ja wie uns das Fzg gefällt und wollte keine Diskussion obs zulässig ist oder nicht.

Abgesehen davon wir dürfen auch nur 60/80 fahren und fahrt Ihr immer peinlichst Genau 60 und 80?

am 13. November 2010 um 18:49

Zitat:

Original geschrieben von ongelbaegger

 

Von vier zusätzlichen Scheinwerfern war ja auch nicht die Rede.

Abgeklemmt wird erstmal gar nichts. Denn was verbaut ist, muss auch funktionieren.

am 13. November 2010 um 18:51

Zitat:

Original geschrieben von ongelbaegger

 

Von vier zusätzlichen Scheinwerfern war ja auch nicht die Rede.

Abgeklemmt wird erstmal gar nichts. Denn was verbaut ist, muss auch funktionieren.

Ein Lampenbügel sind aber zusätzliche Scheinwerfer. In der Regel haben viele Fz heute schon vier Fernscheinwerfer und da nur vier leuchten dürfen müssen die Serienfernscheinwerfer stillgelegt werden.

Theoretisch müssten die orginalen Zusatzfernscheinwerfer ausgebaut werden.

Habe vorhin grade die Aktuelle Fernfahrer oder Trucker in der Hand gehabt (weiß garnicht mehr was es war)

Hinten auf dem Heft ist eine Riesenwerbung von HELLA für neue Zusatzscheinwerfer auf dem Dach.

Wenn das so verboten wäre, gäbe es den Markt dafür doch garnicht?

Sie sind ja auch nicht verboten, nur dürfen an jedem Fahrzeug max. 4 Fernscheinwerfer angebaut sein. 2 Stück hast du schon in den Hauptscheinwerfern, also bleiben noch 2 zusätzliche Fernscheinwerfer übrig. Wenn ab Werk Zusatzfernscheinwerfer Verbaut sind, sind die Lampen auf dem Dachbügel nicht legal. Beim TGA sind diese neben den Blinkern, beim Actros unter den Hauptscheinwerfern, Scania hat sie oben in der Sonnenblende, DAF im Dach und Iveco auch unter den Hauptscheinwerfern. Sind diese Scheinwerfer nicht verbaut kann man legal 2 Scheinwerfer auf einen Lampenbügel Schrauben, jeder weitere ist wieder nicht legal.

 

Das es Verboten ist mehr als 4 Fernscheinwerfer zu montieren interessiert viele nicht, nicht umsonst gibt es Lampenbügel auf die man 6 Scheinwerfer schrauben kann, der Markt ist da auch wenn es nicht erlaubt ist.

 

Bei der Hella Werbung sind es 4 nebeneinander liegende Scheinwerfer, für einen Dachbügel

Neueste LED-Technik und bla bla bla

 

Also ich kenne das manchmal nachts auf ruhigen Autobahnen, wenn die Autobahn eine Kurve macht und man denkt, dass die Autobahn hinter der Kurve in Flammen steht, weil jemand 4 oder gar 6 Stück aufm Dach hat und aufeinmal geht es aus und es glüht noch so nach. Sieht schon imposant aus, wenn einer bei Nacht die Dinger an hat.

Zoker: Actros Mp2 und Actros 3 die Scheinwerfer unter den Hauptscheinwerfern sind reine Nebelscheinwerfer, also fallen die dazu mal gar nicht ins Spiel (zumindest ab Werk, gibt zwar leute die ham die als Fernscheinwerfer angeklemmt aber nen sinnvollen Nutzen hat das ganze net).

Also Actros hat ab Werk nur 2 Fernscheinwerfer, ausser des erste Model, da hatte manche unten in der Stosstange zusatzscheinwerfer.

Ich dachte das wär eine Kombileuchte wie im TGA 

Neee ab werk reiner NSW, einschalten mindestens auf Standlicht drehen und den Lichtschalter einen klack raus ziehen, bei 2 haste die nebelschlussleuchte an.

Mal ne Frage wie soll so ne Kombileuchte funzen? Mein nur weil Nebelscheinwerfer leuchtet ca. 10Meter weit aber Streut ziemlich über die ganze FZG breite und ein Fernscheinwerfer leuchtet in die Ferne, hmmmmmmm.

 

Aber was viel schlimmer ist wie die Fernscheinwerfer aufm Dach sind die ganzen Hirnamputierten die mit Nebelschlussleuchte fahren! Ganz ehrlich gesagt denen gehört der Führerschein abgenommen!

NEBELSCHLUSSSCHLEUCHTE NUR BEI SICHTWEITE UNTER 50 METERN UND DANN MAXIMAL 50 KM/H, aber die vollpfosten sehen ein eckchen mit nem Hauch Nebel knallen die Nebelschluss an und fahren dann die nächsten 3 Monate damit weiter da könnte ich naja ich hör auf sonst explodier ich noch.

 

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