Achtung!!!!!! Güstige Winterreifen bei Reifen.com für 8,30€ das Stück

Opel Omega B

Hi Leute,
habe eben gerade mal nach Reifen geschaut und bei reifen.com gibt es sehr günstige Winterreifen in der Dimension 205/65 R15 H...(Runway für 8,30€ das Stück)! Ich weiß das es wohl kein "Hammerreifen" sein kann...aber wer weiß.

schaut mal nach.

Grüß André

Beste Antwort im Thema

Hi Leute,
habe eben gerade mal nach Reifen geschaut und bei reifen.com gibt es sehr günstige Winterreifen in der Dimension 205/65 R15 H...(Runway für 8,30€ das Stück)! Ich weiß das es wohl kein "Hammerreifen" sein kann...aber wer weiß.

schaut mal nach.

Grüß André

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Dann kann ich mich ja glücklich schätzen, der Versuchung widerstanden zu haben. 🙂

Sicher könnte man die Reifen einklagen, aber der Richter wird die Klage abweisen, da man als mündiger Käufer wissen muss, dass es keine Autoreifen neu vom Fachhändler für unter 10 € gibt.
In D gibt es neben dem Käuferschutz auch einen Verkäuferschutz und hier würde der "gesunde Menschenverstand" (auch wenn das juristisch korrekt garantiert 20 Seiten unverständliche Umschreibung braucht) greifen.

Grossartig Geld verdient hat der Händler damit auch nicht, solche Eingabefehler kommen vor und sind nicht rechtsbindend, dazu wurde das Geld ja auch zügig zurückgegeben.

LG, Helmut

Hallo all
habe nachhaltig gemeckert, natürlich freundlich geblieben, als kleine Entschuldigung einen 10 € Gutschein für meinen nächsten Einkauf, gültig bis 2015, bekommen.😉

Gruss
Haibarbeauto

Also das nenne ich dann wirklich korrekt von dem Händler 😎

LG, Helmut

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Hi.
Hab meine Stornomail auch gerade aufgemacht. Na, dann werd ich mal zurückschreiben :-)

Viele Grüße

Nobby

LOL, war eh klar.

Und als bei uns die SB-Raiffeisentanke vergessen hatte, die 1 vor dem Komma zu setzen, hatte ich beide unsere Autos gerde am Tag vorher vollgetankt...😠
War aber auch ne schöne stille Post, es kamen sogar n Anhänger mit Gitterboxtank.. 🙂

Geld ist nicht züruckgefordert worden.

Naja, bei dem Tankbeispiel lief es ja anders:
Getankt, bezahlt, Geschäft abgeschlossen, da würde es extrem schwer bis unmöglich für den Tankstellenbetreiber, was zurückzufordern.
Hier war es ja ein Angebot, bei dem das Geschäft erst rechtskräftig wird, wenn die Ware versendet wurde.
Wenn der Verkäufer da auf einen Tippfehler draufkommt, kann er problemlos aus dem Angebots- und Vorbestellungsverhältnis zurücktreten, da eben noch kein rechtskräftiger Kaufvertrag abgeschlossen wurde.

LG, Helmut

Hallo,

der Ausgang dieser Aktion war absehbar.

Wie schon richtig beschrieben worden ist, kommt ein Kaufvertrag erst mit Bestellung und der verbindlichen Auftragsannahme (kann also schon vor der Übergabe sein) zustande.

Wenn so ein "Fehler" öfter bei diesem Unternehmen auftreten würde, käme ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb in Frage, der angezeigt werden kann. Aber da würden sich dann schon die lieben Mitbewerber im Netz liebevoll drum kümmern und das entsprechend anzeigen. Und Paypal würde sich das auch nicht sonderlich lange angucken.

Betrug wäre dann gegeben, wenn bereits überwiesene Zahlungen erst stark verspätet oder gar nicht zurückerstattet werden.

Insofern: außer Spesen nichts gewesen.

Gruß Senatorman

Doch, war schon mehr als nix gewesen, mindestens einer schrieb ja, dass er als "Entschuldigung" einen 10 € Gutschein bekam obwohl dem Besteller ja eigentlich nichts zustehen würde.
Also mehr kann man wirklich nicht erwarten/verlangen.

LG, Helmut

Hi Leute,

ich habe da noch eine Frage:
Wenn ich das alles was hier geschrieben steht richtig deute, Geld der Kauf als abgeschlossen wenn der Verkäufer das Geld von meinem Konto (Visa/Einzugsermächtigung) abbuch lässt Oder???
Hinter Gedanke: er muss doch diese Abbuchung in Auftrag geben oder?

Und wenn er diese in Auftrag (Geld Abbuchung) gegeben hat, dann wäre doch der Kaufvertrag zu Abschluss gekommen sein?

Ne Gerhard,
der Kaufvertrag kommt erst mit einer Versand Bestätigung zustande. Wenn du per PayPal, Visa, Mastercard bezahlen tust, tätigst du im Prinzip nichts anderes, als eine Vorabüberweisung. Damit hat der Versender der Reifen, im eigentlichen Sinne nix zu tun. Außer das er dir und ihm selber es ermöglicht, sofort auf den Geldeingang zu reagieren und dir die Ware (sofern vorhanden) ohne Wartezeit zukommen lassen kann (die Information erfolgt dann über die Versandbestätigung). Erst dann ist der Kaufvertrag rechtsgültig geworden. Ist genauso, als wenn du von mir nen AT Getriebe haben möchtest und ich zu dir sage, nur gegen Bares. Nix Bares = kein AT, oder eben halt später wenn bezahlt. 

Zitat:

der Kaufvertrag kommt erst mit einer Versand Bestätigung zustande..... 

Schade 😁😁😁😁😁

Gerhard,
ich wußte worauf du hinaus willst. 😁😁😁

Ne Martin, ganz so isses eben nicht (immer) 🙂

Es hängt davon ab, was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers vereinbart ist und ob sich diese Vereinbarung auch mit dem BGB deckt (ich musste meine AGB kürzlich auch überarbeiten lassen diesbezüglich).

Im Grunde ist es so:

Der Händler unterbreitet dir ein Angebot über einen Winterreifen X zu einem Preis Y. Du kannst das Angebot annehmen (also kaufen) oder es ablehnen (nicht kaufen). Nun zahlst du den vom Händler angebotenen Preis Y und nimmst sein Angebot an. Das allerdings ist wiederum nur ein Angebot deinerseits, was nur aussagt "Ich biete dir an, den Reifen X zum Preis Y bei dir zu kaufen".

Und nun kommen die AGB bzw. das BGB ins Spiel:

Entweder der Händler hat in den AGB stehen, dass der Kaufvertrag verbindlich zustande kommt, wenn er dein Angebot annimmt (also dann, wenn er deine Zahlung erhält und diese nicht zurück weist) oder irgendeine andere Regelung, die nicht dem BGB zuwieder läuft oder aber es tritt anstelle eine Regelung des BGB in Kraft, die dem gemeinsamen Willen des Verkäufers und Käufers nahe kommt (mehr oder weniger die sogenannte Salvatorische Klausel).

Bei mir im Shop läuft es so, dass ich jede einzelne Bestellung nochmal von Hand bestätige und damit den Kaufvertrag für angenommen und rechtsgültig erkläre. In den AGB allerdings ist geklärt, dass der Kaufvertrag erst mit Absenden der Ware zustande kommt (solche Doppelabsicherung ist legal und nach Auskunft meines Anwalts sogar recht üblich).

Es gibt sogar AGB, die den Kaufvertrag erst beim Gefahrenübergang vom Verkäufer auf den Käufer für rechtsverbindlich geschlossen erklären - sprich: erst dann, wenn der Käufer die Ware tatsächlich in den Händen hält und zum Beispiel den Empfang des Paketes beim Lieferfritzen quittiert hat.

Die ständige Rechtssprechung (und hier wirds gleichmal richtig knifflig: das BGB im Wortlaut ist ja nicht anwendungsfähig bzw. der Sinn der entsprechenden Paragraphen wird durch die ständige Rechtssprechung in weiteren Grenzen erst zu anwendbarem Recht) lässt uns gewerblichen Händlern diesbezüglich einen relativ weiten Spielraum.

Fazit: der Kaufvertrag kommt dann zustande, wenn bei Parteien das jeweils andere Angebot annehmen und zwar an dem Punkt, der in den entsprechenden Vertrasbedingungen festgelegt ist.

Beim Beispiel deines AT könnte das nämlich auch bedeuten: der Kauf kommt dann zustande, wenn ich das AT bei dir abgeholt habe, es bei dir bezahlt habe, in meinen Wagen eingepflanzt habe und exakt 1536,869 km damit gefahren bin. Wenn wir uns darauf geeinigt haben, hat das BGB damit kein Problem 🙂 Der Jurist spricht hier wohl gern von "Vertagsautonomie" - jedenfalls hat mein Anwalt dieses Wort gern benutzt bei der Umordnung meiner AGB 🙂

Und um der ganzen Sache noch die Krone aufzusetzen: der Kauf regelt erstmal nicht die Besitz- und Eigentumsverhältnisse 🙂

Wir können nämlich auch vereinbaren, dass ich zwar Besitzer des AT bin, du aber Eigentümer bleibst bis ... mhm ... der nächste Ölwechsel fällig ist oder sowas. 😁😁

Ok Rico,
ich habe es vereinfacht ausgedrückt, weil ja hier schon die ABG und die Regellung über das BGB erörtert worden sind. Deshalb ging ich davon aus, das es vereinfacht und verständlich rüber kam.

Aber nichts dest Trotz, sehr schöne Erklärung deinerseits. 😉 Besonders die mit meinem AT. 😁😁

Also Gerhard, pass bloß auf, wenn du bei mir ein AT kaufen tust. 😰😁😁😁😁

Bindennmalwech! 😎

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