Achtung bei Ebay Kauf - KÄUFER schuldig gesprochen
Hey,
ich poste dies, da in diesem - wahrscheinlich wie in allen anderen teilbereichen dieses forums - oft nach navis gefragt wird, dabei häufig auf ebay verwiesen wird.
meiner meinung nach, ist dieses urteil längst überfällig:
http://www.shortnews.de/start.cfm?id=676249
26 Antworten
es geht doch nicht um den preis! sondern darum, dass man sich nach der gültigen Rechtslage zu richten hat.deshalb stehen auch die Käufer in der Verantwortung und sich nach der Herkunft des Geräts erkundigen...sind wir doch mal ehrlich...viele angebote auf ebay riechen nach unklarer herkunft. schwachsinn ist das urteil sicher nicht sondern schlecht begründet!
Zitat:
Original geschrieben von Könik
Schwachsinniges Urteil.90% aller Auktionen starten bei 1€. Soll ich also daher davon ausgehen, dass das alles Hehlerware ist?
Theoretisch wäre es ja sogar möglich, dass keiner darauf bietet und man das Gerät für 1€ bekommt, wenn nicht genug darauf bieten. Als Käufer hat man also so gesehen gar keinen Einfluss auf den Preis, daher kann man doch auch gar nicht beurteilen, ob das Gerät nun möglicherweise Hehlerware ist oder nicht!
Mal ganz davon abgesehen, dass der Neupreis des Herstellers sich seit Anbieten des RNS-E kaum geändert hat, obwohl technologische Ware einem Preisverfall von etwa 30-50% p.A. unterliegt und der Funktionsumfang des RNS-E liegt auf dem Niveau eines mobilen Gerätes für etwa 200€.
ich möchte mal den Besitzer hören dessen halbes Auto zerstört wurde um das Navi zu klauen. Dann würde jeder ein bisschen anders reden. Das Urteil ist IMO ok.
Zitat:
Original geschrieben von GolfGT-Fahrer
ich möchte mal den Besitzer hören dessen halbes Auto zerstört wurde um das Navi zu klauen. Dann würde jeder ein bisschen anders reden. Das Urteil ist IMO ok.
Und genau deshalb ist die Rechtslage wie sie ist! Stimme GolfGT-Fahrer zu!
Zitat:
Original geschrieben von GolfGT-Fahrer
ich möchte mal den Besitzer hören dessen halbes Auto zerstört wurde um das Navi zu klauen. Dann würde jeder ein bisschen anders reden. Das Urteil ist IMO ok.
Der Käufer hat den Wagen aber nicht aufgebrochen und das Navi geklaut! Er konnte es nicht wissen. Selbst wenn er sich vorher informiert hätte, wäre es mnahezu unmöglich gewesen herauszubekommen, dass es sich um Hehlerware handelt.
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Hallo,
also dem Käufer kann man so finde ich keinen Vorwurf machen! Der Preis den er gezahlt hat ist eigentlich schon etwas hoch für EBAY, der ist nicht mal im Bereich gutes Geschäft für den Kunden anzusiedeln!
Die Herkunft (Polen) als eindeutiges Indiz heranzuziehen, dass das Gerät aus einem Diebstahl stammt ist absolut diskriminierend und ehrlich gesagt keines Richters würdig!
Da das Urteil auf einer solch diskriminierenden Bergründung besteht ist davon auszugehen, dass die nächsthöhere Instanz das Urteil revidieren wird, bin ich mir sehr sicher...
So ist das .......... Ein Freund von mir hat über einen Zeitungsannonce ein 8 Jahre altes Fahrad
gekauft . Bei der nächsten Polizeikontrolle wollten die Beamten wissen wo er das Fahrrad her habe
und wo die Rechnung sei . Er meinte das Fahrrad vor ca einen halben Jahr gekauft zu haben
Die Beamten beschlagnahmten das Fahrrad und schrieben eine Anzeige
Als sich die Beamten erkundigten bein Verkäufer meinte dieser er habe nie ein Fahrrad verkauft.
Das Rad war aber auch nicht als gestohlen gemeldet trotzdem wurde es beschlagnahmt
und eine Anzeige geschrieben Urteil : 300 DM Geldbuße
Der Richter meinte er bräuchte einen Nachweis für das Rad, das es ihn gehöre Rechnung /
Kaufvertrag oder ähnliches Habe er nichts von dem, so ist davon auszugehen das er das Rad
gestohlen hat ..................
Das ist auch eine super Logik In Zukunft muß man alle Rechnungen abheften und den Ordner mit
sich führen um zu beweisen das alles was man anhat etc einen selbst gehört .
Recht wie es im Gesetzbuch steht ist ok Deren Auslegung jedoch manchmal etwas
absurd
Also ein Besitznachweis für das "Eigentum" zu haben ist doch vollkommen normal, wo liegt da das Problem? Thommen hat recht was die Begründung des Urteils betrifft, habe ich selbst hier schon aufgeführt.
Das die Polizei skeptisch zu sein hat ist ihr Auftrag. Bei Fahrrädern, Handys, und Autos etc. ist das doch vollkommen klar, sicherlich gibt es noch andere Bsp, bei denen es Wünschenswert ist!
Zitat:
Original geschrieben von AL'
So ist das .......... Ein Freund von mir hat über einen Zeitungsannonce ein 8 Jahre altes Fahrad
gekauft . Bei der nächsten Polizeikontrolle wollten die Beamten wissen wo er das Fahrrad her habe
und wo die Rechnung sei . Er meinte das Fahrrad vor ca einen halben Jahr gekauft zu haben
Die Beamten beschlagnahmten das Fahrrad und schrieben eine AnzeigeAls sich die Beamten erkundigten bein Verkäufer meinte dieser er habe nie ein Fahrrad verkauft.
Das Rad war aber auch nicht als gestohlen gemeldet trotzdem wurde es beschlagnahmt
und eine Anzeige geschrieben Urteil : 300 DM GeldbußeDer Richter meinte er bräuchte einen Nachweis für das Rad, das es ihn gehöre Rechnung /
Kaufvertrag oder ähnliches Habe er nichts von dem, so ist davon auszugehen das er das Rad
gestohlen hat ..................Das ist auch eine super Logik In Zukunft muß man alle Rechnungen abheften und den Ordner mit
sich führen um zu beweisen das alles was man anhat etc einen selbst gehört .Recht wie es im Gesetzbuch steht ist ok Deren Auslegung jedoch manchmal etwas
absurd
"
Zitat 😁as die Polizei skeptisch zu sein hat ist ihr Auftrag. Bei Fahrrädern, Handys, und Autos etc. ist das doch vollkommen klar, sicherlich gibt es noch andere Bsp, bei denen es Wünschenswert ist! "
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Skepsis und Logik .........................Ich bin auch jeden Tag skeptisch aber darf ich das
jeden Tag willkürlich ausleben ?
Sicher nicht, denn würde ich es, hätte ich sicher ein Prob.
Stichproben und Verdachtsmomente sind dir Fremd?
Zitat:
Original geschrieben von AL'
"
Zitat 😁as die Polizei skeptisch zu sein hat ist ihr Auftrag. Bei Fahrrädern, Handys, und Autos etc. ist das doch vollkommen klar, sicherlich gibt es noch andere Bsp, bei denen es Wünschenswert ist! "__________________________________________________________________________
Skepsis und Logik .........................Ich bin auch jeden Tag skeptisch aber darf ich das
jeden Tag willkürlich ausleben ?
Sicher nicht, denn würde ich es, hätte ich sicher ein Prob.
Stichproben und Verdachtsmoment finde ich gut .
Aber sollte sich ein Verdacht nicht erhärten so ist er gegenstandslos .
In Deutschland gilt ein Beschuldigter solange als unschuldig bis seine Schuld
bewiesen ist und den entsprechend ist auch vorzugehen
Verdachtsmomente sind auch oft nur Vorurteile da sollte man aufpassen .
In meinen geschilderten Fall war es sicher nur eine Stichprobe. Auch evtl
die Beschlagnahmung des Fahrrads bist zur endgültigen Klärung wäre
noch plausibel, jedoch eine Verurteilung nicht . Da es kein Beweis gab sondern
nur eine Vermutung . Auch gibt es in der Rechtssprechung den schönen Satz
" In dubio pro reo " das heiß in Zweifel für den Angeklagten .......................
Also, wenn jemand Pole ist, verkauft er noch lange nicht geklaute Teile
Wenn jemand ein Glatze hat, ist er noch lange kein Skin
Wenn jemand lange Haare hat, ist er noch lange kein Hippie
Wenn jemand VW Golf II fährt ist er noch lange nicht Harz 4 Empfänger
Und wenn jemand solch Dinge schreibt wie ich ist er noch lange nicht Jurist
und Moralapostel sondern möchte lediglich zum Nachdenken anregen .
In diesen Sinne noch einen schönen Tag Gruß
Also dann will ich auch mal meinen Senf dazugeben. Sofern man den Verkäufer des Navis auch kennt, dann sollte der natürlich
die kompletten Verfahrenskosten tragen, ansonsten der Staat. Den Käufer dafür zu verurteilen finde ich schon heftig, schließlich
ist auf EBAY der Verkauf von Diebesgut natürlich verboten und kann somit nicht davon ausgehen. Da die Ware aus Polen stammte - hätte ich aber schon mal gar nicht bei einem solchen Verkäufer eine Navi gekauft. Man sollte als EBAYer sich eigentlich sicher sein können, das ein Verkäufer keine Hehlerware verkauft - sonst dürfte man ja gar nix mehr kaufen, da alles geklaut sein könnte. Also der Navi-Käüfer hätte schon stutzig werden müssen - allerdings nicht zwingend wegen des Preises. da auch viele Navis zum nahezu identischen Preis verkauft werden - die nicht geklaut sind.
Gerade bei Navis würde ich mir aber im Vorfeld die Seriennummer des Geräts geben lassen. Wenn der Verkäufer ehrlich ist rückt er die raus und bei der Polizei kann ( vor Auktionsende ) geprüft werden ob dies Hehlerware ist.
Ich hatte allerdings auch schon Pech mit nen geklauten Navi. Ich habe mir mal nen Golf IV 1.8T gekauft, gerade mal 2 jahre jung und mit Navi. Was ich nicht wusste - Navi war zwar original von VW und auch in einer VW Werkstatt eingebaut worden. Dieses Gerät hatte der Vorbesitzer bei auch bei EBAY gekauft - allerdings von einem Deutschen aus Deutschland. ....und ca. 4 Monate nach meinem Kauf stand morgens um 6h die Polizei bei mir vor der Tür, klingelte mich ausm Bett und meinte ich solle das Navi, eine Hehlerware "rausrücken". So ein Ärger! Naja, im Endeffekt musste mir der Auto-Händler den Schaden ersetzen - sprich, ein neues Navi incl. Einbau besorgen. Händler wiederum holte sich das Geld vom Erstbesitzer.