ACC Defekt, BMW Lehnt Garantie ab
Hallo Allerseits,
ich bin eigentlich ganz zufriedener Erstbesitzer und Fahrer eines 435i xdrive Gran Coupé (BJ 12/2015), habe aber gerade etwas Ärger mit der BMW Garantie.
Im Frühjahr ging plötzlich und ohne vorherige Vorkommnisse eine Warnmeldung an, dass der ACC Sensor defekt ist und daher der Tempomat nicht mehr eingesetzt werden kann. Der Fehler verschwand zunächst nach dem an und ausmachen immer wieder, bis er gar nicht mehr verschwand. Also Termin gemacht beim Händler über den ich auch gekauft hatte. Dort probierte man mehrere Anläufe von neu programmieren, justieren, aus- und einbauen bis man schließlich einen neuen ACC Sensor verbaute. Nach 3 Wochen in der Werkstatt konnte ich mein geliebtes Stück endlich repariert abholen. Sowohl der Händler, als auch ich gingen von einem klaren Garantiefall aus, da das Fahrzeug nie einen Unfall hatte. Nach 4 Monaten bekomme ich nun kommentarlos eine Rechnung über 5.500 €. Beim Anruf im Autohaus meinte man, BMW habe die Garantie abgelehnt und es bliebe dem Autohaus nichts anderes übrig als die Reparatur in Rechnung zu stellen.
Hat jemand von euch Erfahrungen mit einem solchen oder ähnlichen Fall? Ich habe jetzt erst mal BMW einen langen Brief geschickt in dem ich meine Sicht der Dinge erklärt habe und mich auf die Beweislastumkehr aus dem Garantievertrag berufen.
Danke für eure Tips und Anregungen!
Gruß,
Stephan
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@starblizzard schrieb am 10. November 2017 um 10:08:15 Uhr:
Werde mich bessern. Dachte nicht, dass der Lesefluss durch generelle Kleinschreibung so gestört wird ;-)
Ich schreibe sonst im Netz generell alles klein 😁
Danke.. isso, dazu gibt es ausreichend Hintergrundinfos im Netz, die ich Euch gerne erspare und Euch lieber damit erheitere...
Die Spinnen!
Die spinnen!
Er hatte liebe Genossen.
Er hatte Liebe genossen.
Wäre er doch nur Dichter!
Wäre er doch nur dichter!
Sich brüsten und anderem zuwenden.
Sich Brüsten und anderem zuwenden.
Die nackte Sucht zu quälen.
Die Nackte sucht zu quälen.
Sie konnte geschickt Blasen und Glieder behandeln.
Sie konnte geschickt blasen und Glieder behandeln.
Der Gefangene floh.
Der gefangene Floh.
Helft den armen Vögeln.
Helft den Armen vögeln.
Wenn Du nun alles klein schreibst, kann man den unterschiedlichen Sinn nicht so leicht erfassen...
😁
142 Antworten
Hab mir den Qualitätsbrief noch mal Angeschaut, dort wird der Händler als Gewährleister der Garantie benannt.
Zitat:
@moonwalk schrieb am 19. Oktober 2017 um 09:55:41 Uhr:
Von wem kommt die dreijährige Garantiezusage?
Die gab es 2015 noch nicht, als das Fahrzeug des TE zugelassen wurde.
Und Ansprechpartner bleibt für den jeweiligen Vertrag (hier Reparatur) schlicht und einfach immer der Händler, mit dem dieser besteht.
... und ich dachte, bei Sachen mit Herstellergarantie kann man sich an den Hersteller wenden... scheint bei BMW nicht so zu sein. Was ist denn, wenn "mein" Händler sonstwo, oder irgendwo in der EU ist? Die EU-Garantie sollte doch bei jedem Händler geltend gemacht werden können...
Klar kann man auch zu einem anderen Händler gehen, aber hier ist es ja so, dass die Reparatur von einem bestimmten Händler ausgeführt wurde und damit ist dieser der einzige Ansprechpartner in der Sache.
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Richtig, 3 Jahre gab es noch nicht. Aber 2 Jahre. Der Qualitätsbrief dreht die Beweislast für die vollen 2 Jahre um, nicht nur in den ersten 6 Monaten, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.
Der Händler hat mir lediglich die Rechnung geschickt und auf telefonische Rückfrage auf die BMW AG verwiesen.
Zitat:
@moonwalk schrieb am 19. Oktober 2017 um 09:55:41 Uhr:
Von wem kommt die dreijährige Garantiezusage?
Die Bezeichnung seitens BMW lautet Gewährleistung.
Zitat:
@Pasha78 schrieb am 19. Oktober 2017 um 10:08:57 Uhr:
Die gab es 2015 noch nicht, als das Fahrzeug des TE zugelassen wurde.Und Ansprechpartner bleibt für den jeweiligen Vertrag (hier Reparatur) schlicht und einfach immer der Händler, mit dem dieser besteht.
Es hat sich zwar der Zeitraum geändert, jedoch nicht die Leistungen. Ansonsten hast du natürlich recht, dass Ansprechpartner der jeweilige Vertragspartner ist.
Zitat:
@St.Scheer schrieb am 19. Oktober 2017 um 10:39:38 Uhr:
Der Händler hat mir lediglich die Rechnung geschickt und auf telefonische Rückfrage auf die BMW AG verwiesen.
An deiner Stelle würde ich das Gespräch mit dem Filialleiter suchen, sollte dies nicht fruchten einen Anwalt einschalten.
Es handelt sich um eine Garantie und nicht um die gesetzliche Gewährleistung. Ich habe einen schriftlich verbrieften Garantieanspruch namens Qualitätsbrief. Das ist ein großer Unterschied. Bei einer Gewährleistung läge die Beweislast bei mir, dem ist hier jedoch nicht so.
So. BMW und das Autohaus übernehmen "aus Kulanz" etwa 63% der Kosten. Ca. 2.000,- bleiben bei mir hängen. Den Beweis für Eigenverschuldung bleibt man trotz Nachweispflicht schuldig. Mal sehen ob ich es dabei belasse. Bei diesem Streitwert lohnt sich der Stress einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht. Mal sehen was mir der Anwalt rät.
Garantier hin oder her. Wenn jemand am Ende aus juristischer Sicht den Fall bewertet, dann spielen vermutlich auch andere Aspekte eine Rolle.
Für welche Leistung wurde ein schriftlicher Auftrag erteilt? Steht dort tatsächlich Garantieleistung drauf bzw. wurde das von der Werkstatt vorher auch so entgegen genommen? Wer hat die 3 Wochen Mietwagen zu verschulden, der Händler oder hätte ich als Kunde auch früher den Kontakt suchen müssen...und und und.
Wenn ich so einen Qualitätsbrief 2+1 richtig gelesen habe (falls es dieser ist), dann stehen einem auch nur die ersten 24 Monate ein kostenloser Mietwagen zur Verfügung. Weiterhin für mich nicht wirklich deutlich ersichtlich, ob neben der Mängelbeseitigung auch die Fehlereingrenzung davon mit abgedeckt ist!?
Von daher vielleicht besser mal mit dem Anwalt darüber sprechen und dann das Gespräch suchen.
Ich nenne das einen „netten“ Versuch, nicht mehr! 😉
Die 2000€ würde ich nicht freiwillig schlucken!
Nach allem, wie du schriebst! Never!
Ich würde an deiner Stelle sofort zum Anwalt gehen. 2.000€ würde ich ja nie bezahlen für so ein unprofessionelles Verhalten. Geht gar nicht...
Das ist ja ein erstmal komplett unverhandeltes Angebot. Würde ich keinesfalls akzeptieren.
Selbst dann, wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich mal ein offizielles Anwaltsschreiben in Auftrag geben.
Außerdem sollte ein Anwalt dir deutlich sagen können, wie die Erfolgsaussichten sind.
Am Ende ist es eine Frage von Aufwand und Nutzen. Ich bin beruflich sehr eingespannt und viel unterwegs. Kommt halt darauf an was der Anwalt empfiehlt. Für ein Fahrzeug, das noch keine 1,5 Jahre alt war zum Zeitpunkt des Fehler in jedem Fall enttäuschend.