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ACC Defekt, BMW Lehnt Garantie ab
Hallo Allerseits,
ich bin eigentlich ganz zufriedener Erstbesitzer und Fahrer eines 435i xdrive Gran Coupé (BJ 12/2015), habe aber gerade etwas Ärger mit der BMW Garantie.
Im Frühjahr ging plötzlich und ohne vorherige Vorkommnisse eine Warnmeldung an, dass der ACC Sensor defekt ist und daher der Tempomat nicht mehr eingesetzt werden kann. Der Fehler verschwand zunächst nach dem an und ausmachen immer wieder, bis er gar nicht mehr verschwand. Also Termin gemacht beim Händler über den ich auch gekauft hatte. Dort probierte man mehrere Anläufe von neu programmieren, justieren, aus- und einbauen bis man schließlich einen neuen ACC Sensor verbaute. Nach 3 Wochen in der Werkstatt konnte ich mein geliebtes Stück endlich repariert abholen. Sowohl der Händler, als auch ich gingen von einem klaren Garantiefall aus, da das Fahrzeug nie einen Unfall hatte. Nach 4 Monaten bekomme ich nun kommentarlos eine Rechnung über 5.500 €. Beim Anruf im Autohaus meinte man, BMW habe die Garantie abgelehnt und es bliebe dem Autohaus nichts anderes übrig als die Reparatur in Rechnung zu stellen.
Hat jemand von euch Erfahrungen mit einem solchen oder ähnlichen Fall? Ich habe jetzt erst mal BMW einen langen Brief geschickt in dem ich meine Sicht der Dinge erklärt habe und mich auf die Beweislastumkehr aus dem Garantievertrag berufen.
Danke für eure Tips und Anregungen!
Gruß,
Stephan
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@starblizzard schrieb am 10. November 2017 um 10:08:15 Uhr:
Werde mich bessern. Dachte nicht, dass der Lesefluss durch generelle Kleinschreibung so gestört wird ;-)
Ich schreibe sonst im Netz generell alles klein :D
Danke.. isso, dazu gibt es ausreichend Hintergrundinfos im Netz, die ich Euch gerne erspare und Euch lieber damit erheitere...
Die Spinnen!
Die spinnen!
Er hatte liebe Genossen.
Er hatte Liebe genossen.
Wäre er doch nur Dichter!
Wäre er doch nur dichter!
Sich brüsten und anderem zuwenden.
Sich Brüsten und anderem zuwenden.
Die nackte Sucht zu quälen.
Die Nackte sucht zu quälen.
Sie konnte geschickt Blasen und Glieder behandeln.
Sie konnte geschickt blasen und Glieder behandeln.
Der Gefangene floh.
Der gefangene Floh.
Helft den armen Vögeln.
Helft den Armen vögeln.
Wenn Du nun alles klein schreibst, kann man den unterschiedlichen Sinn nicht so leicht erfassen...
:D
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142 Antworten
Zitat:
@St.Scheer schrieb am 19. Oktober 2017 um 14:36:09 Uhr:
So. BMW und das Autohaus übernehmen "aus Kulanz" etwa 63% der Kosten. Ca. 2.000,- bleiben bei mir hängen. Den Beweis für Eigenverschuldung bleibt man trotz Nachweispflicht schuldig. Mal sehen ob ich es dabei belasse. Bei diesem Streitwert lohnt sich der Stress einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht. Mal sehen was mir der Anwalt rät.
der stress lohnt sich eh nicht, weil ein gutachten fällig wäre, um hier wirklich etwas beweisen zu können. mit 99,9% würde diese auseinandersetzung in einem vergleich enden, der:
1. monate oder jahre auf sich warten liese
und
2. mit gegensetiger kostenaufhebung enden würde
ergo ein ziemlich dürftiges geschäft, ein urteil wirst du sehr wahrscheinlich nicht erhalten....also immer versuchen präjudiziell eine gescheite lösung hinzubekommen - und bitte mal diese dämlichen verzickten "ich wechsel den hersteller spielchen" rauslassen. an den filialleiter wenden, wie hier schon von einem verkäufer empfohlen und dann weiter sehen.
anwälte verschärfen in aller regel durch ihren schreibstil die fronten, also würde ich das erstmal soweit als möglich selbst versuchen....
Zitat:
@St.Scheer schrieb am 19. Oktober 2017 um 14:36:09 Uhr:
So. BMW und das Autohaus übernehmen "aus Kulanz" etwa 63% der Kosten. Ca. 2.000,- bleiben bei mir hängen. Den Beweis für Eigenverschuldung bleibt man trotz Nachweispflicht schuldig. Mal sehen ob ich es dabei belasse. Bei diesem Streitwert lohnt sich der Stress einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht. Mal sehen was mir der Anwalt rät.
Ich würde da keinen Cent bezahlen. Im Endeffekt ist es ganz einfach: die Werkstatt hat eine umfangreichere Reparatur vorgenommen als es laut BMW notwendig gewesen wäre. Sie haben das scheinbar im Vorfeld nicht sauber mit BMW abgeklärt und damit sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben, wollen sie das nun auf den Kunden abwälzen. Damit ist die Werkstatt Dein Gegner, nicht BMW. Dass sie die Auseinandrsetzung mit BMW (trotz nettem Auftreten) auf Dich abwälzen ist ein Witz.
Du kannst IMHO nicht dafür zur Veranwortung gezogen werden, wie die Werkstatt die Kosten mit BMW abklärt. In dem Moment, wo sie akzeptiert haben auf Gewährleistung zu reparieren, konntest Du davon ausgehen, dass die Kosten in voller Höhe übernommen werden. Folgende Punkte sind meines Erachtens nicht zulässig:
- Du hattest keine Möglichkeit dich gegen eine Reparatur oder zumindest gegen einen Leihwagen zu entscheiden um die Kosten zu senken
- Dir sind keinerlei Kosten im Vorfeld genannt worden, so dass Du ev. auch woanders günstiger hättest reparieren lassen können
- Dir sind keinerlei Beweise vorgelegt worden, die *zweifelsfrei* belegen, dass Du in irgendeiner Form schuld am Schaden bist
Du kannst alles, was die tun meines Erachtens als Versuch ansehen, den eignen Schaden zu minimieren. Ob DU da mitspielen willst, würde ich mir überlegen.
Dass man in sowas hineingezogen wird ist sehr ärgerlich und kostet unverschuldet Nerven.
Zitat:
@St.Scheer schrieb am 19. Oktober 2017 um 14:14:22 Uhr:
Es handelt sich um eine Garantie und nicht um die gesetzliche Gewährleistung. Ich habe einen schriftlich verbrieften Garantieanspruch namens Qualitätsbrief. Das ist ein großer Unterschied. Bei einer Gewährleistung läge die Beweislast bei mir, dem ist hier jedoch nicht so.
Von gesetzlicher Gewährleistung steht auch nichts in meinem Post, zumal ich bereits auf Seite 1 den Qualitätsbrief erläutert habe. Dennoch handelt es sich lt. BMW um keine Garantie, dieses vermischen der Bezeichnungen ist vor allem in solch einem Thread kontraproduktiv.
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 19. Oktober 2017 um 15:05:07 Uhr:
Zitat:
@St.Scheer schrieb am 19. Oktober 2017 um 14:36:09 Uhr:
So. BMW und das Autohaus übernehmen "aus Kulanz" etwa 63% der Kosten. Ca. 2.000,- bleiben bei mir hängen. Den Beweis für Eigenverschuldung bleibt man trotz Nachweispflicht schuldig. Mal sehen ob ich es dabei belasse. Bei diesem Streitwert lohnt sich der Stress einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht. Mal sehen was mir der Anwalt rät.
Ich würde da keinen Cent bezahlen. Im Endeffekt ist es ganz einfach: die Werkstatt hat eine umfangreichere Reparatur vorgenommen als es laut BMW notwendig gewesen wäre. Sie haben das scheinbar im Vorfeld nicht sauber mit BMW abgeklärt und damit sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben, wollen sie das nun auf den Kunden abwälzen. Damit ist die Werkstatt Dein Gegner, nicht BMW. Dass sie die Auseinandrsetzung mit BMW (trotz nettem Auftreten) auf Dich abwälzen ist ein Witz.
Du kannst IMHO nicht dafür zur Veranwortung gezogen werden, wie die Werkstatt die Kosten mit BMW abklärt. In dem Moment, wo sie akzeptiert haben auf Gewährleistung zu reparieren, konntest Du davon ausgehen, dass die Kosten in voller Höhe übernommen werden. Folgende Punkte sind meines Erachtens nicht zulässig:
- Du hattest keine Möglichkeit dich gegen eine Reparatur oder zumindest gegen einen Leihwagen zu entscheiden um die Kosten zu senken
- Dir sind keinerlei Kosten im Vorfeld genannt worden, so dass Du ev. auch woanders günstiger hättest reparieren lassen können
- Dir sind keinerlei Beweise vorgelegt worden, die *zweifelsfrei* belegen, dass Du in irgendeiner Form schuld am Schaden bist
Du kannst alles, was die tun meines Erachtens als Versuch ansehen, den eignen Schaden zu minimieren. Ob DU da mitspielen willst, würde ich mir überlegen.
Dass man in sowas hineingezogen wird ist sehr ärgerlich und kostet unverschuldet Nerven.
Ich würde mich da nicht so weit aus dem Fenster lehnen, wobei ich auch keine Ahnung habe wie die Leistungen definiert sind. Nur beim lesen der Leistungsbeschreibung bekomme ich ein anderes Bild. Schön für den TE wenn es anders ist.... Aber von Mietwagenkosten oder Fehlersuche finde ich nichts in der Beschreibung.
Auszug aus einem Qualitätsbrief von BMW:
Der Qualitätszeitraum beträgt 36 Monate ohne Kilometerbegrenzung.
Zu den Leistungen des Qualitätsbriefes gehören neben der kostenfreien
Beseitigung des technischen Mangels innerhalb des dreijährigen Qualitätszeitraums
auch die Übernahme etwaig anfallender Abschleppkosten.
Während der ersten 24 Monate des Qualitätszeitraums steht Ihnen auch
die Erhaltung Ihrer Mobilität wahlweise durch ein Ersatzfahrzeug bzw. Taxi
oder einen Hol- und Bring-Service zur Verfügung.
Sie haben recht, das Wort Garantie taucht im Dokument tatsächlich nicht auf. Sorry for confusing.
Zitat:
@Sven28 schrieb am 19. Oktober 2017 um 15:56:02 Uhr:
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 19. Oktober 2017 um 15:05:07 Uhr:
Ich würde da keinen Cent bezahlen. Im Endeffekt ist es ganz einfach: die Werkstatt hat eine umfangreichere Reparatur vorgenommen als es laut BMW notwendig gewesen wäre. Sie haben das scheinbar im Vorfeld nicht sauber mit BMW abgeklärt und damit sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben, wollen sie das nun auf den Kunden abwälzen. Damit ist die Werkstatt Dein Gegner, nicht BMW. Dass sie die Auseinandrsetzung mit BMW (trotz nettem Auftreten) auf Dich abwälzen ist ein Witz.
Du kannst IMHO nicht dafür zur Veranwortung gezogen werden, wie die Werkstatt die Kosten mit BMW abklärt. In dem Moment, wo sie akzeptiert haben auf Gewährleistung zu reparieren, konntest Du davon ausgehen, dass die Kosten in voller Höhe übernommen werden. Folgende Punkte sind meines Erachtens nicht zulässig:
- Du hattest keine Möglichkeit dich gegen eine Reparatur oder zumindest gegen einen Leihwagen zu entscheiden um die Kosten zu senken
- Dir sind keinerlei Kosten im Vorfeld genannt worden, so dass Du ev. auch woanders günstiger hättest reparieren lassen können
- Dir sind keinerlei Beweise vorgelegt worden, die *zweifelsfrei* belegen, dass Du in irgendeiner Form schuld am Schaden bist
Du kannst alles, was die tun meines Erachtens als Versuch ansehen, den eignen Schaden zu minimieren. Ob DU da mitspielen willst, würde ich mir überlegen.
Dass man in sowas hineingezogen wird ist sehr ärgerlich und kostet unverschuldet Nerven.
Ich würde mich da nicht so weit aus dem Fenster lehnen, wobei ich auch keine Ahnung habe wie die Leistungen definiert sind. Nur beim lesen der Leistungsbeschreibung bekomme ich ein anderes Bild. Schön für den TE wenn es anders ist.... Aber von Mietwagenkosten oder Fehlersuche finde ich nichts in der Beschreibung.
Das von mir geschriebene hat überhaupt nichts damit zu tun, wie eine Garantie / Gewährleistung gestaltet ist. Wenn mir jemand eine Rechnung über einen Betrag präsentiert, dem ich vorher niemals zugestimmt habe, dass ich ihn bei Leistungserfüllung bezahle, dann geht’s hier eher um Vertragsrecht als um Gewährleistung.
Bzgl. der BMW-Gewährleistung bin ich mir aber sicher, weil ich diese schon zigfach in Anspruch genommen habe: Fehlersuche und Mietwagen sind definitiv inklusive. Ich glaube beim Mietwagen gibt es eine Ausnahme, wenn die reparatur innerhalb von 2h o.ä. erfolgt. Ansonsten zitierst Du auch nicht die Bedingungen der BMW-Gewährleistung, sondern nur eine Zusammenfassung davon.
Zitat:
@St.Scheer schrieb am 19. Oktober 2017 um 16:00:35 Uhr:
Sie haben recht, das Wort Garantie taucht im Dokument tatsächlich nicht auf. Sorry for confusing.
Dass BMW das Ding nicht Garantie nennt, verstehen nur die Götter. Schließlich ist der Verzicht auf die Beweislastumkehr eine freiwillige Leistung und rechtfertigt somit alleine schon den Begriff „Garantie“ (wir garantieren den Verzicht auf eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten).
Eine Einschränkung, warum man es nicht macht könnte ev. sein, dass für eine Garantie der Hersteller zuständig ist, für die Gewährleistung hingegen der verkaufende Händler. Allerdings kann bei BMW die Gewährleistung wiederrum bei jedem Händler in Anspruch genommen werden, was dann im Prinzip auch wieder eher einer Garantie entspricht.
Das Fahrzeug war doch über 2 Jahre alt .... sonst habe ich mich verlesen.
Bei reiner Gewährleistung würde ich mich auch zurücklehnen, aber nicht wenn die 24 Monate überschritten sind....
Das Fahrzeug war 1 Jahr und 4 Monate alt, als der Fehler auftrat. Ende Dezember wird es 2 Jahre. Die Reparatur ist ja schon über 5 Monate her.
Ok...dann ziehe ich alles zurück...dann würde ich auch ruhiger schlafen und abwarten für was ich eine Rechnung bekomme
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 19. Oktober 2017 um 16:14:00 Uhr:
Zitat:
@St.Scheer schrieb am 19. Oktober 2017 um 16:00:35 Uhr:
Sie haben recht, das Wort Garantie taucht im Dokument tatsächlich nicht auf. Sorry for confusing.
Dass BMW das Ding nicht Garantie nennt, verstehen nur die Götter. Schließlich ist der Verzicht auf die Beweislastumkehr eine freiwillige Leistung und rechtfertigt somit alleine schon den Begriff „Garantie“ (wir garantieren den Verzicht auf eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten).
Eine Einschränkung, warum man es nicht macht könnte ev. sein, dass für eine Garantie der Hersteller zuständig ist, für die Gewährleistung hingegen der verkaufende Händler. Allerdings kann bei BMW die Gewährleistung wiederrum bei jedem Händler in Anspruch genommen werden, was dann im Prinzip auch wieder eher einer Garantie entspricht.
Hallo,
Garantie ist eine freiwillige Leistung, deren Bedingungen der Garantiegeber selbst definieren darf. Während des gesetzlichen Gewährleistungzeitraumes müssen doch die gesätzlich definierte Gewährleistungbedingungen erfüllt werden. Gewährleistungbedingungen sind gesätzlich definiert. BMW bietet keine Garantie, dafür aber 36 Monaten Gewährleistung in Deutschland ab 1.11.2016 und 24 Monaten in allen anderen Länder.
LG
Jukka
Vielleicht hilft die die KFZ Schiedsstelle weiter? Vorraussetzung, dein Händler ist dort Mitglied. Das Urteil ist für den Händler bindet.
Zitat:
@jukkarin schrieb am 19. Oktober 2017 um 17:56:25 Uhr:
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 19. Oktober 2017 um 16:14:00 Uhr:
Dass BMW das Ding nicht Garantie nennt, verstehen nur die Götter. Schließlich ist der Verzicht auf die Beweislastumkehr eine freiwillige Leistung und rechtfertigt somit alleine schon den Begriff „Garantie“ (wir garantieren den Verzicht auf eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten).
Eine Einschränkung, warum man es nicht macht könnte ev. sein, dass für eine Garantie der Hersteller zuständig ist, für die Gewährleistung hingegen der verkaufende Händler. Allerdings kann bei BMW die Gewährleistung wiederrum bei jedem Händler in Anspruch genommen werden, was dann im Prinzip auch wieder eher einer Garantie entspricht.
Hallo,
Garantie ist eine freiwillige Leistung, deren Bedingungen der Garantiegeber selbst definieren darf. Während des gesetzlichen Gewährleistungzeitraumes müssen doch die gesätzlich definierte Gewährleistungbedingungen erfüllt werden. Gewährleistungbedingungen sind gesätzlich definiert. BMW bietet keine Garantie, dafür aber 36 Monaten Gewährleistung in Deutschland ab 1.11.2016 und 24 Monaten in allen anderen Länder.
LG
Jukka
Der gesetzliche Mindesansprech ist die Gewährleistung. Die dürfen die Hersteller nicht unterschreiten, jedoch jederzeit erweitern um eigene Bedingungen. Das nennt sich dann Garantie und nicht mehr Gewährleistung.
Zitat:
@jukkarin schrieb am 19. Oktober 2017 um 17:56:25 Uhr:
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 19. Oktober 2017 um 16:14:00 Uhr:
Dass BMW das Ding nicht Garantie nennt, verstehen nur die Götter. Schließlich ist der Verzicht auf die Beweislastumkehr eine freiwillige Leistung und rechtfertigt somit alleine schon den Begriff „Garantie“ (wir garantieren den Verzicht auf eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten).
Eine Einschränkung, warum man es nicht macht könnte ev. sein, dass für eine Garantie der Hersteller zuständig ist, für die Gewährleistung hingegen der verkaufende Händler. Allerdings kann bei BMW die Gewährleistung wiederrum bei jedem Händler in Anspruch genommen werden, was dann im Prinzip auch wieder eher einer Garantie entspricht.
Hallo,
Garantie ist eine freiwillige Leistung, deren Bedingungen der Garantiegeber selbst definieren darf. Während des gesetzlichen Gewährleistungzeitraumes müssen doch die gesätzlich definierte Gewährleistungbedingungen erfüllt werden. Gewährleistungbedingungen sind gesätzlich definiert. BMW bietet keine Garantie, dafür aber 36 Monaten Gewährleistung in Deutschland ab 1.11.2016 und 24 Monaten in allen anderen Länder.
BMW geht ja *freiwillig* über die gesetzliche Gewährleistung hinaus, indem sie auf die Beweislastumkehr verzichten, den Zeitraum auf drei Jahre ausdehnen und auch einen Leihwagen zur Verfügung stellen. Dass BMW als Basis den Inhalt der gesetzlichen Gewährleistung nimmt ist richtig, aber der darüber hinausgehende Teil bzw. das Gesamtpaket ist nichts anderes als eine Garantie. Es st seitens BMW völlig kontraproduktiv das stattdessen Qualitätsbrief zu nennen, denn in jedem Autotest bekommen sie trotz vergleichbarer Leistungen zu anderen Herstellern eine Abwertung, weil es angeblich keine Garantie gäbe.
Für mich ist das hier jedenfalls nichts anderes als eine freiwillige Garantie, die man so nicht nennen will:
Sie sprechen nicht von einen Garantiezeitraum, sondern von einem Qualitätszeitraum. Eigentlich ist das sprachlich ja schon fast wieder grenzwertig, weil es irgendwie impliziert, dass BMWs nur für drei Jahre Qualität bieten. ;)
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 21. Oktober 2017 um 10:57:01 Uhr:
Eigentlich ist das sprachlich ja schon fast wieder grenzwertig, weil es irgendwie impliziert, dass BMWs nur für drei Jahre Qualität bieten. ;)
Ach, ist das etwa anders? :D
Dann spielt man wenigstens mit offenen Karten und die eigentliche Zielgruppe "3-Jahres-Leasing-Firmenwagen" ist perfekt bedient. Langfahrende Privatkundschaft und Gebrauchtwagenkäufer spielen eben kaum eine Rolle. Die Maulen evtl. hier etwas rum, aber kaufen doch eh wieder BMW, weils so eine geile Marke ist und "die anderen" auch nicht besser sind....
Ich hoffe wirklich, dass diese unglaubliche Geschichte hier ein gutes Ende nimmt, sonst verkaufe ich sofort meinen neuen F34 :p (warning: Schpass!). Der Laie denkt: irgendwas geht "von alleine" in der Garantiezeit kaputt, ich habe 3 Jahre "Garantie", was kann mir da schon passieren.....
=> 27% = 2.000 !!! :eek: