ACC Defekt, BMW Lehnt Garantie ab

BMW 4er F36 (Gran Coupé)

Hallo Allerseits,

ich bin eigentlich ganz zufriedener Erstbesitzer und Fahrer eines 435i xdrive Gran Coupé (BJ 12/2015), habe aber gerade etwas Ärger mit der BMW Garantie.

Im Frühjahr ging plötzlich und ohne vorherige Vorkommnisse eine Warnmeldung an, dass der ACC Sensor defekt ist und daher der Tempomat nicht mehr eingesetzt werden kann. Der Fehler verschwand zunächst nach dem an und ausmachen immer wieder, bis er gar nicht mehr verschwand. Also Termin gemacht beim Händler über den ich auch gekauft hatte. Dort probierte man mehrere Anläufe von neu programmieren, justieren, aus- und einbauen bis man schließlich einen neuen ACC Sensor verbaute. Nach 3 Wochen in der Werkstatt konnte ich mein geliebtes Stück endlich repariert abholen. Sowohl der Händler, als auch ich gingen von einem klaren Garantiefall aus, da das Fahrzeug nie einen Unfall hatte. Nach 4 Monaten bekomme ich nun kommentarlos eine Rechnung über 5.500 €. Beim Anruf im Autohaus meinte man, BMW habe die Garantie abgelehnt und es bliebe dem Autohaus nichts anderes übrig als die Reparatur in Rechnung zu stellen.

Hat jemand von euch Erfahrungen mit einem solchen oder ähnlichen Fall? Ich habe jetzt erst mal BMW einen langen Brief geschickt in dem ich meine Sicht der Dinge erklärt habe und mich auf die Beweislastumkehr aus dem Garantievertrag berufen.

Danke für eure Tips und Anregungen!

Gruß,

Stephan

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@starblizzard schrieb am 10. November 2017 um 10:08:15 Uhr:


Werde mich bessern. Dachte nicht, dass der Lesefluss durch generelle Kleinschreibung so gestört wird ;-)
Ich schreibe sonst im Netz generell alles klein 😁

Danke.. isso, dazu gibt es ausreichend Hintergrundinfos im Netz, die ich Euch gerne erspare und Euch lieber damit erheitere...

Die Spinnen!
Die spinnen!

Er hatte liebe Genossen.
Er hatte Liebe genossen.

Wäre er doch nur Dichter!
Wäre er doch nur dichter!

Sich brüsten und anderem zuwenden.
Sich Brüsten und anderem zuwenden.

Die nackte Sucht zu quälen.
Die Nackte sucht zu quälen.

Sie konnte geschickt Blasen und Glieder behandeln.
Sie konnte geschickt blasen und Glieder behandeln.

Der Gefangene floh.
Der gefangene Floh.

Helft den armen Vögeln.
Helft den Armen vögeln.

Wenn Du nun alles klein schreibst, kann man den unterschiedlichen Sinn nicht so leicht erfassen...
😁

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Klingt wie ein schlechter Witz.

Ist es auch. Ich bin sowas von Enttäuscht von meinem Händler und der BMW AG. Mal sehen was mein Rechtsanwalt mir rät. Schade, ich bin totaler BMW Fan und nun muss ich wohl doch wechseln.

Die Frage an BMW müsste in dem Fall nun lauten: "Warum haben Sie mir ein Fahrzeug mit dejustiertem Sensor geliefert?"

Wenn es keinen Unfall gab und man davon ausgehen kann, dass der Fahrzeughalter nicht selbst daran rum geschraubt hat, ist entweder die Befestigung mangelhaft oder das Teil wurde falsch verbaut.

Beides normal keine Probleme des Fahrzeughalters.

gelöscht

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Für mich ist die Frage a.) unter welchen Umständen kann sich ein solcher Sensor dejustieren? Bodenwelle? Steinschlag? Mutwillige Zerstörung? Angefahren werden beim Einparken?
b.) wo ist der Beweis seitens BMW, dass eine solche Dejustage tatsächlich vorlag. Der Händler hat dies nicht bestätigt. Im Gegenteil, da eine Justage nicht erfolgreich durchgeführt werden konnte ging man von einem fehlerhaften Eintrag im Fehlerlog aus, verursacht durch einen defekten Sensor.
c.) warum war der Fachhändler nicht in der Lage den Sensor neu zu justieren? Warum wurde ein dann offensichtlich nicht defektes Bauteil mit Materialwert in Höhe von 2.300 € unnötigerweise ausgetauscht. Warum sollte ich als Kunde für diverse Fehlersuche den Fehler zu beheben zahlen? Warum dauerte das fast 3 Wochen, wodurch selbst die Kosten für den Mietwagen auf über 1.000 € stiegen?

Wenn Rechtsschutz vorhanden, die die Kosten übernimmt, dann steht es ausser Frage alles rechlich zu klären.

Ansonsten kann es ggf. auch schon ausreichen, wenn ein Rechtsanwalt ein Schreiben an den BMW Händler als Vertragspartner schickt.

Blöd ist nur, wenn es ein Mietwagen von Sixt etc. war, weil hier dann echte Kosten für Händler oder BMW entstanden sind. Beim Werkstattwagen, hat im Zweifel nur der Händler einen pers. Verlust erlitten.

Ich würde auch dagegen angehen, wobei natürlich auch die Frage offen bleibt, war 3 Wochen Mietwagen hier tatsächlich notwendig.

Viel Erfolg!

Mietwagen war vom Händler m.W. Bei Sixt bin ich Platinum Kunde und hätte nur die Hälfte gezahlt. Die drei Wochen waren ja nicht absehbar. Ich habe das Fahrzeug ja mit einer vermeintlichen Kleinigkeit abgegeben und das sah der Händler auch so. Das die dann über Wochen den Fehler gesucht haben war nicht absehbar.

Ich denke auch, anwaltliche Klärung ist nötig.

Wenn die Werkstatt und der Hersteller unterschiedlicher Auffassung über die Fehlerursache und deren Behebung sind, das Altteil zu einer Prüfung nicht mehr zur Verfügung steht, die Werkstatt Wochen braucht, um den Fehler zu beheben, eine Verursachung des
Fehlers durch den Halter nahezu ausgeschlossen werden kann, dann ist nicht einsichtig, warum innerhalb der Garantiezeit der Halter zahlen soll.

I will stay tuned :-)

Es ist oft nur immer das Problem des Nachweis. Hatte mein Auto vor einer Woche selber wegen Garantiearbeit abgegeben und auch erst später auf den Auftrag geguckt. Hier stand nichts von Garantie, es stand nur das Problem vermerkt.

Vielleicht werde ich beim nächsten Mal auch bitten, dass hier etwas von Garantie vermerkt wird. Denn nur so habe ich als Kunde etwas schriftliches in der Hand. Hier wird vermutlich die Werkstatt maulen.

Das Verhalten von BMW kann ich verstehen, den schwarzen Peter hat aus meiner Sicht der Händler.

Zitat:

@St.Scheer schrieb am 18. Oktober 2017 um 14:37:47 Uhr:


Ist es auch. Ich bin sowas von Enttäuscht von meinem Händler und der BMW AG. Mal sehen was mein Rechtsanwalt mir rät. Schade, ich bin totaler BMW Fan und nun muss ich wohl doch wechseln.

Nochmmal: Das ist EINE schlechte Werkstatt. Das kann Dir bei jeder Marke wieder passieren. Ich würde den Händler wechseln.

So wie die Sachlage ist, hat der Händler Sachen repariert und ausgetauscht und keine Ahnung gehabt. Wenn BMW München das bestätigt, dann würde ich hier nichts bezahlen, weil er ein Problem Deines Händlers ist, wenn er Mist macht bei der Reparatur. Ab zum Anwalt und nicht mehr drüber ärgern, weil der sich darum kümmert.

ich verstehe so verzicktes verhalten auch nicht ganz. bin ich bmw fan, dann bleibe ich das auch und sehe zu, dass das problem gelöst wird. es hat doch sehr den anschein, dass der händler hier einiges falsch gemacht hat.

vielleicht ist die art der kommunitkation auch suboptimal verlaufen? solche probleme können bei jedem hersteller auftreten und es sollte definitiv nicht nur die "herstellerwechselkeule" geschwungen werden, sondern eine substanzielle argumentation vorgebracht werden. wenn der händler halt zu blöd ist, zu verstehen, dass er den fehler begangen hat, als ein kunde der fachlich gar nicht einschätze kann, was da schief lief - dann ist das der erste ansatzunkt.....

Wir alle haben ja nur die Angaben des TE und müssen deshalb in unserem Urteil vorsichtig sein. Aber wenn es sich so darstellt wie beschreiben, dann wäre es aus meiner Sicht die Pflicht von BMW dem Händler auf die Füße zu steigen. Und zwar mit Stahlkappenschuhen. Es kann nicht angehen, dass ein argloser Kunde derart im Regen stehen gelassen wird und dieser durch die Instanzen ziehen muss, um sein Recht zu bekommen.

Ich hatte jetzt auch einige Gewährleistungsgarantien. Und BMW hat sich immer kulant gezeigt. Deshalb bin ich damit auch zufrieden, obwohl die Reparatur der defekten Türverkleidung 13 oder 14 (weiß nicht mehr genau) Anläufe gebraucht hat, bis es sie endlich richtig repariert war.

Wenn ich nur daran denke wie viel Zeit und Nerven der TE in eine gerichtliche Auseinandersetzung investieren muss, wird mir richtig schlecht. Ich fühle mit Dir 🙁

Vorsichtig nicht nur wir, sondern auch wenn ich meinen Händler hier mit Ross und Reiter benenne. Ich würde mir zweimal überlegen, ob ich in ungeklärter Situation meine Werkstatt hier namentlich so prominent aufführe. Am Ende möchte ich eine schnelle problemlose Klärung und „vermeintlich“ Recht haben und Recht bekommen ist nicht immer das Gleiche.

Zitat:

@mikenr1 schrieb am 18. Oktober 2017 um 22:41:11 Uhr:


(...)Aber wenn es sich so darstellt wie beschreiben, dann wäre es aus meiner Sicht die Pflicht von BMW dem Händler auf die Füße zu steigen. Und zwar mit Stahlkappenschuhen. Es kann nicht angehen, dass ein argloser Kunde derart im Regen stehen gelassen wird und dieser durch die Instanzen ziehen muss, um sein Recht zu bekommen.(...)

Ich hatte dieses Jahr auch ein großes Problem mit einem Händler und habe mich dann ebenfalls an die BMW-Kundenbetreuung gewandt. Letztlich ist es so, dass BMW da eben nicht viel machen kann, da der Händler ein eigenständiges Unternehmen ist - das hat man mir auch so offen am Telefon gesagt. BMW kann zwar etwas Druck aufbauen - was der Händler dann daraus macht, liegt aber einzig in seinem Ermessen.

Mein Problem war zwar völlig anders gelagert, als das hier beschriebene, aber selbst da hat es trotz Einschalten der BMW-Kundenbetreuung ca. ein halbes Jahr gedauert, bis der Händler begann, mal irgendwelche Tätigkeiten zu entfalten. Und ich kann die Erfahrung des TE auch bestätigen - Rückruf-Termine werden nicht eingehalten, wenn man nicht selbst immer nachfragt, passiert gar nichts, angeblich liegt immer alles in irgendwelchen Fachabteilungen, von denen man aber auch nie etwas hört..... Nicht schön, wie man sich da in so einer Situation fühlt.

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 19. Okt. 2017 um 09:47:34 Uhr:


Letztlich ist es so, dass BMW da eben nicht viel machen kann

Von wem kommt die dreijährige Garantiezusage?

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