Abzocke in Umweltzone!
Vor kurzem habe ich einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen, ich soll ein Bußgeld zahlen, weil mein Fahrzeug in einer Umweltzone stand und auf der grünen Plakette noch das Kennzeichen vom Vorbesitzer eingetragen war.
Das Auto ist so was von offensichtlich als neuerer Benziner zu erkennen (BJ 2000), dass es überhaupt keinen Zweifel daran gibt, dass er zu unrecht die grüne Plakette tragen würde.
Zwei Tage später kam erneut ein Anhörungsbogen ins Haus geflattert, weil ich drei Tage nach dem ersten mal wieder in der Umweltzone mit nicht übereinstimmendem Kennzeichen geparkt hatte.
Habe voller Wut auf der Bußgeldstelle angerufen und mich beschwert, dass wir das Auto erst seit kurzem haben und deshalb noch die Plakette vom Vorbesitzer drin hängt, was aber an der Schadstoffeinstufung des Autos absolut nichts ändert.
Darauf nur die patzige Antwort, dass die Gesetze nun mal so sind und der Fahrzeugführer jeweils 108 € (216 € gesamt) zahlen muss. 😠 Da das Fahrzeug jedoch in der Familie von jedem genutzt wird lässt sich nicht mehr rekonstruieren, wer an diesen Tagen mit dem Auto dort geparkt hat.
In diesem Fall muss der Fahrzeughalter jeweils 23 € pro "Vergehen" (eigentlich ist es ja überhaupt keins) zahlen. 😠
In jedem Fall ist es an Unverschämtheit nicht zu überbieten, ich soll Geld für etwas Verbotenes zahlen, obwohl ich nichts Verbotenes getan habe. 😠 Da könnt ich echt explodieren!
Nur weil die Kennzeichen nicht übereinstimmten.
Jetzt meine Frage an Euch, ist irgendjemandem so etwas schon passiert, oder bin ich der Erste.
Und vor allem was haltet ihr von solch einer unverschämten Art der Abzocke?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Der Autoversteher schrieb am 16. Juni 2015 um 21:38:04 Uhr:
Das Auto ist so was von offensichtlich als neuerer Benziner zu erkennen (BJ 2000), dass es überhaupt keinen Zweifel daran gibt, dass er zu unrecht die grüne Plakette tragen würde.Habe voller Wut auf der Bußgeldstelle angerufen und mich beschwert, dass wir das Auto erst seit kurzem haben und deshalb noch die Plakette vom Vorbesitzer drin hängt, was aber an der Schadstoffeinstufung des Autos absolut nichts ändert.
Die Schadstoffeinstufung wird im Anhörungsbogen ja auch
nichtin Zweifel gezogen.
Der Verstoß, der dir vorgeworfen wird, bezieht sich auf die fehlende bzw. falsche Dokumentation der Schadstoffeinstufung auf der im Fahrzeug mitgeführten Umweltplakette.
Das Problem hättest du mit sehr geringem Aufwand im Vorfeld vermeiden können.
126 Antworten
Gibt es eigentlich bereits neuere berichtete Fälle hierzu?
http://www.recht-hilfreich.de/.../
Bisher fand ich nur, dass das OLG Hamm am 24.09.2013 (Az: 1 RBs 135/13) entschieden hatte, dass die eingetragene Nummer unbedingt mit dem aktuellen Kennezeichen übereinstimmen muss.
Zitat:
@downforze84 schrieb am 17. Juni 2015 um 01:24:15 Uhr:
Hier steht alles wichtige:
ich würde zunächst widersprechen.
Da werden aber keinerlei Gründe für eine Einstellung genannt, die sich auf das falsche Kennzeichen auf der Plakette beziehen! Ich würde daraus keinen Freibrief ableiten.
Zitat:
@Der Autoversteher schrieb am 16. Juni 2015 um 22:45:17 Uhr:
Naja, es steht hinten ganz groß C 200 Kompressor drauf... aber bla bla bla, das kann ja die Politesse nicht wissen, wie auch immer.
Mich ärgert das ganze jedenfalls, würde euch wahrscheinlich auch nicht anders gehen.
Ich könnte mir auf meinen Clio III Benziner hinten auch ein "2.5 TDI"-Schriftzug draufpappen, den ich zufällig noch rumliegen hab. Dann müsste die Politesse auch davon ausgehen automatisch, dass es ein Diesel ist? Nur weil es da steht?
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 16. Juni 2015 um 21:50:30 Uhr:
...
Ergo: Die Strafe ist vollkommen berechtigt. Dokumente sind auf gültigen Stand zu halten und das ist deine Pflicht.Allerdings kann man bei den beiden Strafen aufgrund der zeitlichen Nähe durchaus von Tateinheit ausgehen.
Ansatzpunkt kann nur der zweite Zettel sein. Den kann man durchaus weg bekommen aufgrund der Tateinheit.
Strafe berechtigt, gebe ich dir recht. Unschön für den Betroffenen (wer zahlt schon gerne ...), aber da beißt die Maus keinen Faden ab.
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Ich habe hier vollstes Verständnis, daß sich der TE hier zurecht aufregt und das Bußgeld nicht bezahlen will.
Sicher ist er darüber informiert und zu einem bestimmten Teil selbst Schuld daß es nun so gekommen ist.
Auch wenn die Plakette nicht mit der Fahrzeugkennzeichnung überein stimmt, wurde die grüne Plakette "für dieses" Auto ausgestellt.
Trotz allen Regeln und Gesetzen stellt die Umweltplakette für mich die größte Sinnlosigkeit dar was es derzeit gibt und dient in meinen Augen nur als weiterer Punkt den Autofahrer zusätzlich zur Kasse bitten zu können wie es hier am TE der Fall ist.
Die allergrößte Sauerei ist aber der Mißbrauch, welcher mit der Umweltplakette betrieben wird.
Der TE soll zahlen, obwohl sein Fahrzeug die grüne Plakette zugeteilt bekommt, er aber das falsche Kennzeichen eingetragen hat.
Andere können sich auf völlig legalem Weg eine grüne Plakette besorgen und diese in Ihr eigentlich für die rote Plakette klassifizierten Fahrzeuge kleben.
Und bevor hier nicht durchgegriffen wird, würde ich auch widersprechen.
Der ehrliche Bürger wird zur Kasse gebeten und die Anderen kommen ungeschoren davon.
Wo liegt eigentlich das finanzielle Problem sich für 4,90 € beim Anmelden gleich eine grüne Plakette ausstellen zu lassen und diese auch sichtbar in die Scheibe zu kleben wenn man im Bereich einer Umweltzone wohnt oder dort hinfahren muss?
Diese Dinge liegen in der Eigenverantwortlichkeit eines Fahrzeughalters, genauso wie der TÜV Termin, den kann man auch verschludern.......
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 17. Juni 2015 um 10:16:58 Uhr:
Wo liegt eigentlich das finanzielle Problem sich für 4,90 € beim Anmelden gleich eine grüne Plakette ausstellen zu lassen und diese auch sichtbar in die Scheibe zu kleben wenn man im Bereich einer Umweltzone wohnt oder dort hinfahren muss?
Nirgends.
Dennoch kanns passieren dass man einfach nicht daran denkt.
Ich bin schon mehr als zwei Jahre mit meiner grünen Plakette im Handschuhfach (lag sauber mit im Bordbuch abgeheftet) herumgefahren.
Weder habe ich je darauf geachtet welche Nummer da auf dem Aufkleber an der Scheibe ist, noch habe ich gewusst dass da eine weitere Plakete im Handschuhfach liegt weils mich nie interessiert hat.
Auch schaue ich nach keinen TÜV Terminen, kann mich nicht daran erinnern wann ich zum letzten mal den Ölstand kontrolliert habe oder prüfe irgendwann das Reifenprofil.
Da gibts Leute die dafür bezahlt werden und die das besser können als ich.
Klar, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht aber du fragtest ja danach wo das Problem liegt.
Zitat:
Matsches
Klar, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht aber du fragtest ja danach wo das Problem liegt.
Ergo, zahlen und nicht aufregen wenn man eben erwischt wird, und dabei an die eigene Nase fassen.....
das ganze lässt sich doch über die Halterhaftung sehr günstig für 23.- € lösen. Die Folgeverstöße kann man auch noch wegbekommen, wenn man argumentiert, dass die Umweltzone in der Zwischenzeit nicht verlassen wurde. Dann ist es ein Dauerverstoß. Für den kleinen Denkzettel ist das wohlfeil und sicher keine Abzocke.
Abgesehen vom Sinn oder Unsinn der Umweltzonen
und abgesehen von dem Umstand, dass der Wagen eine grüne Plakette bekommen hätte
und abgesehen von dem Umstand, dass ein Autokenner das hätte sehen müssen,
hattest du nicht die richtige Plakette drauf. Dumm gelaufen, kann passieren.
Unverständlich ist lediglich, dass das über die Halterhaftung läuft. Das ist doch kein Parkverstoß, es wurde gegen das Zeichen "Einfahrt verboten" verstoßen. Wenn ein Zeuge mein Auto dabei sieht, wie es trotz eines solchen Schildes in eine Straße einfährt, muss ich auch nicht zahlen, wenn ich nicht gefahren bin.
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 17. Juni 2015 um 12:41:46 Uhr:
Unverständlich ist lediglich, dass das über die Halterhaftung läuft.
Wieso? Der Halter ist dafür verantwortlich, dass die richtige Plakette auf seinem Auto klebt. Entweder gar keine, oder eine korrekt ausgefüllte. Vermutlich deswegen auch die unterschiedlichen "Tarife", da es sich um 2 verschiedene Vergehen handelt. Achtung: reine Vermutung von mir...
Zitat:
@Kai R. schrieb am 17. Juni 2015 um 12:34:28 Uhr:
das ganze lässt sich doch über die Halterhaftung sehr günstig für 23.- € lösen. Die Folgeverstöße kann man auch noch wegbekommen, wenn man argumentiert, dass die Umweltzone in der Zwischenzeit nicht verlassen wurde. Dann ist es ein Dauerverstoß. Für den kleinen Denkzettel ist das wohlfeil und sicher keine Abzocke.
2 x 23 € = 46 € - 4,90 € = -41,10 € schlechtes Geschäft gemacht ( Bad Deal) 😁😁
Die Plakette ist aber nicht zwingend vorgeschrieben, also muss nicht auf jedem Auto kleben. Nur wenn es in der Umweltzone ist.
Anders als z.B. eine gültige HU oder der allgemein verkehrssichere Zustand des Fahrzeuges. Das muss der Halter immer gewährleisten.
Die verschiedenen Tarife rühren daher, dass das Einfahren eigentlich 80€ kostet. Hätte der TE gesagt, er wäre gefahren, hätte er den vollen Preis zzgl. Gebühren bezahlen müssen. Da aber mangels Aussage des TE nicht nachgewiesen werden kann, wer gefahren ist, wird niemand zur Rechenschaft gezogen. Lediglich der Halter hat die "Auslagen" zu tragen, die entstanden sind durch seine mangelnde Dokumentaion, wer wann gefahren ist.
So auch bei Parkverstößen, da man kaum mit Sicherheit sagen kann, wer den Parkverstoß begangen hat. Um eine Umgehung einzudämmen, wurde eingeführt, dass der Halter die "Auslagen" zu tragen hat. Da ähnlich hoch wie oder höher als der Parkverstoß an sich, wird die Tat daher meistens zugegeben.
Alles in Allem mehr eine pragmatische, als eine rechtsstaatliche Lösung. Warum sie auch bei Umweltzonenverstößen angewendet wird, ist mir schleierhaft. Wahrscheinlich steht auch hier der PRagmatismus im Vordergrund.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 17. Juni 2015 um 12:45:29 Uhr:
Wieso? Der Halter ist dafür verantwortlich, dass die richtige Plakette auf seinem Auto klebt.
nein, ganz falsch. In die Umweltzone gefahren ist der Fahrer, dafür kann man den Halter nicht verantwortlich machen.
Der Halter wird lediglich mit den Verfahrenskosten belastet, weil kein Fahrer ermittelt werden konnte. Das ist zwar eigentlich auf Verstöße im ruhenden Verkehr beschränkt aber die STVo wurde so geändert, dass auch das Teilnehmen am ruhenden Verkehr ohne Umweltplakette darunter fällt.
Auch wenn einige User meinen, der ADAC liege mit seinen Ausführungen oft daneben, hier die Erklärung der Rechtslage durch den ADAC:
https://www.adac.de/.../Rechtliches%20zur%20Umweltplakette_210701.pdf
O.