Abzocke in Umweltzone!
Vor kurzem habe ich einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen, ich soll ein Bußgeld zahlen, weil mein Fahrzeug in einer Umweltzone stand und auf der grünen Plakette noch das Kennzeichen vom Vorbesitzer eingetragen war.
Das Auto ist so was von offensichtlich als neuerer Benziner zu erkennen (BJ 2000), dass es überhaupt keinen Zweifel daran gibt, dass er zu unrecht die grüne Plakette tragen würde.
Zwei Tage später kam erneut ein Anhörungsbogen ins Haus geflattert, weil ich drei Tage nach dem ersten mal wieder in der Umweltzone mit nicht übereinstimmendem Kennzeichen geparkt hatte.
Habe voller Wut auf der Bußgeldstelle angerufen und mich beschwert, dass wir das Auto erst seit kurzem haben und deshalb noch die Plakette vom Vorbesitzer drin hängt, was aber an der Schadstoffeinstufung des Autos absolut nichts ändert.
Darauf nur die patzige Antwort, dass die Gesetze nun mal so sind und der Fahrzeugführer jeweils 108 € (216 € gesamt) zahlen muss. 😠 Da das Fahrzeug jedoch in der Familie von jedem genutzt wird lässt sich nicht mehr rekonstruieren, wer an diesen Tagen mit dem Auto dort geparkt hat.
In diesem Fall muss der Fahrzeughalter jeweils 23 € pro "Vergehen" (eigentlich ist es ja überhaupt keins) zahlen. 😠
In jedem Fall ist es an Unverschämtheit nicht zu überbieten, ich soll Geld für etwas Verbotenes zahlen, obwohl ich nichts Verbotenes getan habe. 😠 Da könnt ich echt explodieren!
Nur weil die Kennzeichen nicht übereinstimmten.
Jetzt meine Frage an Euch, ist irgendjemandem so etwas schon passiert, oder bin ich der Erste.
Und vor allem was haltet ihr von solch einer unverschämten Art der Abzocke?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Der Autoversteher schrieb am 16. Juni 2015 um 21:38:04 Uhr:
Das Auto ist so was von offensichtlich als neuerer Benziner zu erkennen (BJ 2000), dass es überhaupt keinen Zweifel daran gibt, dass er zu unrecht die grüne Plakette tragen würde.Habe voller Wut auf der Bußgeldstelle angerufen und mich beschwert, dass wir das Auto erst seit kurzem haben und deshalb noch die Plakette vom Vorbesitzer drin hängt, was aber an der Schadstoffeinstufung des Autos absolut nichts ändert.
Die Schadstoffeinstufung wird im Anhörungsbogen ja auch
nichtin Zweifel gezogen.
Der Verstoß, der dir vorgeworfen wird, bezieht sich auf die fehlende bzw. falsche Dokumentation der Schadstoffeinstufung auf der im Fahrzeug mitgeführten Umweltplakette.
Das Problem hättest du mit sehr geringem Aufwand im Vorfeld vermeiden können.
126 Antworten
Zitat:
@PeterBH schrieb am 16. Juni 2015 um 22:35:05 Uhr:
Und hat er sein Vergehen nicht geändert? Ist doch jedesmal vorsätzlich aufs Neue in die Umweltzone gefahren und wieder raus. Und nicht über sein Vergehen Kenntnis erhalten? Seit 2008 geltende Rechtslage, aber er weiß es nicht?
Wer sagt, dass er rein und raus gefahren ist?
Hallo PeterBH, nein es war nicht der SL, der wird nur bei gutem Wetter gebraucht 😁, sondern die C-Klasse, unser Arbeitstier.
Naja wir werden es jetzt mit den 46 € oder vielleicht auch nur 23 € halten, und den ganzen Bürokratiewahnsinn und sinnlosen Regelungsbedarf (auch dort wo es nichts zu regeln gibt) im Kopf behalten.
Zitat:
@Der Autoversteher schrieb am 16. Juni 2015 um 22:33:12 Uhr:
Wenn man es von dieser Seite aus betrachtet muss ich dir Recht geben, aber auch nur, wenn das Fahrzeug ein alter Diesel wäre, der im Leben keine grüne Plakette bekommen würde, was bei meinem Fahrzeug (Benziner) nicht der Fall ist.
Ein drei Jahre junges Auto bekommt auch immer eine neue TÜV Plakette dennoch muss man damit zum TÜV fahren um eine zu bekommen, dein Argument zieht nicht oder suchst du nur irgendeine Rechtfertigung?
Ähnliche Themen
Falsche Aussage. Auch ein drei Jahre junges Auto kann durch die Hauptuntersuchung fallen - mögliche Mängel: abgefahrene Reifen, defektes Licht, Steinschlag in der Windschutzscheibe im Sichtbereich usw.
Das Thema ist durchgekaut.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 17. Juni 2015 um 00:02:39 Uhr:
Falsche Aussage. Auch ein drei Jahre junges Auto kann durch die Hauptuntersuchung fallen - mögliche Mängel: abgefahrene Reifen, defektes Licht, Steinschlag in der Windschutzscheibe im Sichtbereich usw.
Und
alleVW`s sind dann durchgerostet!!!!.... Das ein Beispiel auch immer noch mal durch den Fleischwolf muss, nur um seinen Senf dazu beizutragen finde ich total prima.
Lieber TE,
wie von Dir selbst festgestellt, ist das Bußgeld von niemand anderem als dem Fahrzeugführer zu entrichten. Sollte sich die Amtsbüttel als unfähig erweisen den Nachweis zu erbringen, wer zum Tatzeitpunkt das Fahrzeug geführt hat, dann war es das auch schon mit der erhofften Spende an die Staatskasse ... 😁
Allerdings gibt es nach § 25a StVG die Möglichkeit, den Halter zum Tragen der Kosten des Verfahrens zu verpflichten, wenn es sich um ein Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes handelt. Da dies hier ganz unzweifelhaft nicht der Fall ist, mußt Du auch die Verfahrenskosten nicht zahlen.
Du vermerkst auf dem Anhörungsbogen, daß Du nicht weißt wer das Fahrzeug in der UZ geparkt hat und daß Du nicht im Traum daran denkst irgendwelche Verfahrenskosten zu zahlen, da es sich nicht um ein Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes handelt, so wie in § 25a StVG ausdrücklich gefordert.
Zitat:
@Der Autoversteher schrieb am 16. Juni 2015 um 22:20:16 Uhr:
Hättest du mal vernünftig gelesen, würdest du erst gar nicht so einen Müll schreiben.
Leider fürchte ich, auch dadurch hätte er sich nicht die Chance entgehen lassen, einen fremden Nutzer anonym anzupöbeln. Leider gibt es nicht wenige Gestalten auf unserem Planeten, deren Lebensinhalt sich darauf reduziert ... 🙁
Hier steht alles wichtige:
ich würde zunächst widersprechen.
Ignoranz der Gesetze + altersbedingte Starrsinnigkeit eines Hundertjährigen = lustiger Thread auf MT
Zitat:
@Der Autoversteher schrieb am 16. Juni 2015 um 22:58:34 Uhr:
Naja wir werden es jetzt mit den 46 € oder vielleicht auch nur 23 € halten, und den ganzen Bürokratiewahnsinn und sinnlosen Regelungsbedarf (auch dort wo es nichts zu regeln gibt) im Kopf behalten.
Es kann sich durchaus lohnen Widerspruch einzulegen.
Was dabei heraus kommt ist natürlich nicht vorhersehbar.
http://www.recht-hilfreich.de/.../
Edit: Sehe gerade dass das heute Nacht bereits gepostet wurde.
Zitat:
@Der Autoversteher schrieb am 16. Juni 2015 um 22:20:16 Uhr:
Hättest du mal vernünftig gelesen, würdest du erst gar nicht so einen Müll schreiben.Zitat:
@Tecci6N schrieb am 16. Juni 2015 um 22:13:55 Uhr:
Einmal erwischt werden...okay, kann passieren, blöd gelaufen. Sich zweimal erwischen zu lassen, obwohl man vorher gewarnt wurde...das ist einfach nur Dummheit.
Diese zwei Male sind im Abstand von 3 Tagen passiert, und du kannst mir nicht erzählen, dass du nicht weißt wie lange die Post vom Amt bis zum Empfänger braucht.
Kleiner Hinweis: 4-6 Wochen.Also wie soll ich nach dem ersten Mal gewarnt werden bevor es das zweite Mal passiert ist?
Hier geht es aber nicht darum wie lange die Post geht, hier geht es darum das Du ohne mit der Wimper zu zucken tagelang mit der falschen Plakette rumgestanden hast.
Ich kann auch nicht täglich mit 100 durch die 30er Zone ballern und mich blitzen lassen und dann heraus reden das die Post ja so lange gedauert hat.
Umwelt hin, Umwelt her, es gibt nun mal Gesetze die stehen über allem, und wenn sie noch so sinnlos sind. Es sollte der Dümmste mitbekommen haben das man nicht automatisch im Recht ist, wenn man gegen sinnlose Gesetze verstößt.
Ich halte die Umweltzonen auch für Unfug, wenn ich das sagen hätte, und es meine Aufgabe wäre, würde ich die Umwelt über andere Wege versuchen zu erhalten, das wären dann aber drastischere Maßnahmen , da würden sich einige Umschauen und sich die lächerlichen Umweltzonen zurück wünschen.
Zitat:
@Der Autoversteher schrieb am 16. Juni 2015 um 22:45:17 Uhr:
Mich ärgert das ganze jedenfalls, würde euch wahrscheinlich auch nicht anders gehen.
Ja ich würde mich auch ärgern, tierisch sogar, toben würde ich, weil ich so blöd war und mir nicht sofort bei der Ummeldung für 5 Euro das Grüne Ding besorgt habe.
Jetzt soviel Geld wegen der eigenen Dummheit auszugeben ist sehr ärgerlich.
Was sagt dein Auto dazu ?
Du verstehst es doch. 🙂
Zitat:
@Der Autoversteher schrieb am 16. Juni 2015 um 22:45:17 Uhr:
Naja, es steht hinten ganz groß C 200 Kompressor drauf... aber bla bla bla, das kann ja die Politesse nicht wissen, wie auch immer.
Mich ärgert das ganze jedenfalls, würde euch wahrscheinlich auch nicht anders gehen.
Ich kann deinen Ärger verstehen, aber du machst - wie so viele - den Fehler, eine juristische Frage mit den Mitteln des gesunden Menschenverstandes beantworten zu wollen. Und das funktioniert nicht.
Recht ist, was in einem Gesetz geschrieben steht. Und wenn das - bezogen auf einen konkreten Einzelfall - zu einem völlig blödsinnigen Ergebnis führt, bleibt es trotzdem noch geltendes Recht.
Der Versuch dagegen vorzugehen bleibt im Regelfall leider ein Kampf gegen Windmühlenflügel.
Der Aufkleber kostet rund 5 € und man bekommt ihn bei der An-/Ummeldung gleich mit (bei den mir bekannten Zulassungsstellen). War Zeit den Wagen an-/umzumelden? Ja? Dann war auch genug Zeit für den neuen Aufkleber.
Man kann den Aufkleber auch halb abziehen - an der Stelle, an der das Kennzeichen steht, klebt er nicht - und dieses "austauschen". Dann einfach wieder andrücken. Solange man den Aufkleber nicht ganz abzieht und ihn nicht verrutscht, sieht das kein Mensch. Mag aber nicht 100 % den Regeln entsprechen oder sogar verboten sein, daher nur eine "Kann"-Option, keine Empfehlung oder Anleitung oder dergleichen.
Der Rest ist Kindergarten und die 46 € anstelle von 218 € doch geschenkt. Zahlen und gut.