Abzocke in Umweltzone!
Vor kurzem habe ich einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen, ich soll ein Bußgeld zahlen, weil mein Fahrzeug in einer Umweltzone stand und auf der grünen Plakette noch das Kennzeichen vom Vorbesitzer eingetragen war.
Das Auto ist so was von offensichtlich als neuerer Benziner zu erkennen (BJ 2000), dass es überhaupt keinen Zweifel daran gibt, dass er zu unrecht die grüne Plakette tragen würde.
Zwei Tage später kam erneut ein Anhörungsbogen ins Haus geflattert, weil ich drei Tage nach dem ersten mal wieder in der Umweltzone mit nicht übereinstimmendem Kennzeichen geparkt hatte.
Habe voller Wut auf der Bußgeldstelle angerufen und mich beschwert, dass wir das Auto erst seit kurzem haben und deshalb noch die Plakette vom Vorbesitzer drin hängt, was aber an der Schadstoffeinstufung des Autos absolut nichts ändert.
Darauf nur die patzige Antwort, dass die Gesetze nun mal so sind und der Fahrzeugführer jeweils 108 € (216 € gesamt) zahlen muss. 😠 Da das Fahrzeug jedoch in der Familie von jedem genutzt wird lässt sich nicht mehr rekonstruieren, wer an diesen Tagen mit dem Auto dort geparkt hat.
In diesem Fall muss der Fahrzeughalter jeweils 23 € pro "Vergehen" (eigentlich ist es ja überhaupt keins) zahlen. 😠
In jedem Fall ist es an Unverschämtheit nicht zu überbieten, ich soll Geld für etwas Verbotenes zahlen, obwohl ich nichts Verbotenes getan habe. 😠 Da könnt ich echt explodieren!
Nur weil die Kennzeichen nicht übereinstimmten.
Jetzt meine Frage an Euch, ist irgendjemandem so etwas schon passiert, oder bin ich der Erste.
Und vor allem was haltet ihr von solch einer unverschämten Art der Abzocke?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Der Autoversteher schrieb am 16. Juni 2015 um 21:38:04 Uhr:
Das Auto ist so was von offensichtlich als neuerer Benziner zu erkennen (BJ 2000), dass es überhaupt keinen Zweifel daran gibt, dass er zu unrecht die grüne Plakette tragen würde.Habe voller Wut auf der Bußgeldstelle angerufen und mich beschwert, dass wir das Auto erst seit kurzem haben und deshalb noch die Plakette vom Vorbesitzer drin hängt, was aber an der Schadstoffeinstufung des Autos absolut nichts ändert.
Die Schadstoffeinstufung wird im Anhörungsbogen ja auch
nichtin Zweifel gezogen.
Der Verstoß, der dir vorgeworfen wird, bezieht sich auf die fehlende bzw. falsche Dokumentation der Schadstoffeinstufung auf der im Fahrzeug mitgeführten Umweltplakette.
Das Problem hättest du mit sehr geringem Aufwand im Vorfeld vermeiden können.
126 Antworten
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 17. Juni 2015 um 13:32:51 Uhr:
Auch wenn einige User meinen, der ADAC liege mit seinen Ausführungen oft daneben, hier die Erklärung der Rechtslage durch den ADAC:https://www.adac.de/.../Rechtliches%20zur%20Umweltplakette_210701.pdf
O.
Ich muß mal fragen, wie es aussieht, wenn ich ohne Plakette in der Umweltzone parke. Fahren darf ich afaik ja , aber parken? Beim Parken steige ich idR aus. Das Fahren in der Umweltzone ist ja dadurch legitimiert, daß ich mit SBA und aG drinstze, wenn ich fahre. Aber beim Parken sitze ich eben nicht drin.
... da würde ich gefühlsmäßig einfach den SBA als Legitimation hinterlassen, so wie auf einschlägig limitierten Parkplätzen.
Interessante Frage. Wie äußert sich denn die Einfahrerlaubnis in Umweltzonen für Schwerbehinderte? Ist sie Fahrzeug- oder Personengebunden? Ich kann mir vorstellen, dass der Einfachheit halber eine Einfahrt, ebenso wie das Parken, nur für Fahrzeuge mit Schwerbehindertenparkausweis erlaubt ist.
Andrerseits, wenn du keinen Diesel fährst, kannst du dir ja in der Regel einfach so eine Plakette besorgen. Etwas streßfreier, als jedes Mal Widerspruch einzulegen.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 17. Juni 2015 um 13:27:25 Uhr:
Das ist zwar eigentlich auf Verstöße im ruhenden Verkehr beschränkt und der Umweltzonenverstoß ist kein solcher.
Was heftig strittig ist, kann kaum so eindeutig beantwortet werden.
Seit der 46. Verordnung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften bezieht sich der Umweltzonenverstoß auch auf das Parken. Die Halterhaftung für die Kosten kommen aus §25a StVG und beziehen sich auf Verkehrsordnungswidrigkeiten, die "wegen eines Halt- oder Parkverstoßes" begangen sind.
Uneinheitlich entschieden wird darüber, ob sich der §25a StVG ausschließlich auf die klassischen Halt- und Parkverbote der §§12, 13, 18 StVO bezieht, oder ob es hier um alle OWis geht, die man beim Parken begehen kann.
Es gibt Gerichtsentscheidungen, die die Halterhaftung für den Plakettenverstoß beim Parken sehen und bestätigt haben, u.a. AG Dortmund 8.1.2014 - 739 OWi 347/13 (B)
Bis zu einer "höheren Instanz" hat esnoch nicht geführt, der Klärungsweg steht immer noch offen.
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Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 17. Juni 2015 um 14:05:18 Uhr:
Wie äußert sich denn die Einfahrerlaubnis in Umweltzonen für Schwerbehinderte? Ist sie Fahrzeug- oder Personengebunden?
Gute Frage, die Ausnahme lautet:
Zitat:
Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG", „H" oder „BI" nachweisen,
Nicht ganz sauber formuliert, ob hier nun ein direkter Zusammenhang mit einer Fahr- oder Transporttätigkeit eines Behinderten bestehen muss, oder es jedes entsprechende Fahrzeug betrifft, auch wenn kein Transport vor liegt.
Ähnlich unsauber formuliert, wie das "wegen eines Halt- oder Parkverstoßes" im §25a StVG.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 17. Juni 2015 um 13:27:25 Uhr:
nein, ganz falsch. In die Umweltzone gefahren ist der Fahrer, dafür kann man den Halter nicht verantwortlich machen.Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 17. Juni 2015 um 12:45:29 Uhr:
Wieso? Der Halter ist dafür verantwortlich, dass die richtige Plakette auf seinem Auto klebt.
Nein, für das Fahren nicht. Aber dafür, dass eine falsche bzw. falsch gekennzeichnete Plakette angebracht war. In dem Sinne, dass der Halter keine Plakette anbringen muss (dann darf er eben nicht in Umweltzonen fahren).
Wenner aber eine anbringt, muss sie den Vorschriften entsprechen.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 17. Juni 2015 um 14:45:09 Uhr:
Aber dafür, dass eine falsche bzw. falsch gekennzeichnete Plakette angebracht war.
das ist aber nicht bußgeldbewehrt
Zitat:
@Kai R. schrieb am 17. Juni 2015 um 15:06:16 Uhr:
das ist aber nicht bußgeldbewehrtZitat:
@Hannes1971 schrieb am 17. Juni 2015 um 14:45:09 Uhr:
Aber dafür, dass eine falsche bzw. falsch gekennzeichnete Plakette angebracht war.
Ah, ok. Darum schrieb ich auch in meinem ersten Beitrag: Achtung Vermutung...
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 17. Juni 2015 um 14:45:09 Uhr:
… Aber dafür, dass eine falsche bzw. falsch gekennzeichnete Plakette angebracht war. In dem Sinne, dass der Halter keine Plakette anbringen muss (dann darf er eben nicht in Umweltzonen fahren). Wenn er aber eine anbringt, muss sie den Vorschriften entsprechen.
Nö. ein Bußgeld gibt es nur für ein Fahrzeug, das ohne gültige Plakette angetroffen wird. Ob da hundert alte nicht mehr gültige auf der Scheibe kleben, ist irrelevant.
Zitat:
@birscherl schrieb am 17. Juni 2015 um 15:19:12 Uhr:
Nö. ein Bußgeld gibt es nur für ein Fahrzeug, das ohne gültige Plakette angetroffen wird.
Die Plakette ist aber eben nur gültig, wenn das dem KFZ zugewiesene Kennzeichen auf der Plakette steht.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 17. Juni 2015 um 14:44:38 Uhr:
Ähnlich unsauber formuliert, wie das "wegen eines Halt- oder Parkverstoßes" im §25a StVG.
Wo siehst Du da eine unsaubere Formulierung? Mit "Halt- oder Parkverstoß" sind Halt- oder Parkverstoß gemeint und sonst nichts. Wie will man das noch eindeutiger formulieren?
Das Problem liegt eher darin, daß insbesondere deutsche Amtsrichter sich nur ungern bei ihrer Rechtsprechung durch die geltenden Gesetze beeinflussen lassen ... 😠
Zitat:
@wkienzl schrieb am 17. Juni 2015 um 16:24:32 Uhr:
Die Plakette ist aber eben nur gültig, wenn das dem KFZ zugewiesene Kennzeichen auf der Plakette steht.Zitat:
@birscherl schrieb am 17. Juni 2015 um 15:19:12 Uhr:
Nö. ein Bußgeld gibt es nur für ein Fahrzeug, das ohne gültige Plakette angetroffen wird.
Richtig erkannt. Nicht anderes wurde bisher behauptet :-)
Zitat:
@hulda1939 schrieb am 17. Juni 2015 um 19:20:51 Uhr:
Wo siehst Du da eine unsaubere Formulierung?
Ich 😕
Hältst Du mich für den AG-Richter, dass Du dessen Urteilsbegründung als meine persönliche Einschätzung oder Meinung darstellst?
Zitat:
@meehster schrieb am 17. Juni 2015 um 13:59:15 Uhr:
Ich muß mal fragen, wie es aussieht, wenn ich ohne Plakette in der Umweltzone parke. Fahren darf ich afaik ja , aber parken? Beim Parken steige ich idR aus. Das Fahren in der Umweltzone ist ja dadurch legitimiert, daß ich mit SBA und aG drinstze, wenn ich fahre. Aber beim Parken sitze ich eben nicht drin.Zitat:
@go-4-golf schrieb am 17. Juni 2015 um 13:32:51 Uhr:
Auch wenn einige User meinen, der ADAC liege mit seinen Ausführungen oft daneben, hier die Erklärung der Rechtslage durch den ADAC:https://www.adac.de/.../Rechtliches%20zur%20Umweltplakette_210701.pdf
O.
Nur mal eine Frage, rein interessehalber.
Warum darf man ohne Plakette in der Umweltzone fahren, wenn man SBA mit Kennung aG hat? Das Auto ist doch immer noch dasselbe, egal ob der Lenker/Mitfahrer nun eine (wie auch immer geartete) Behinderung hat oder nicht. Die finanzielle Belastung (für die Plakette) ist ja einmalig und hält sich auch in Grenzen.
Wenn man jetzt damit argumentiert, dass es sich möglicherweise um speziell umgebaute Fahrzeuge handelt ... auch die werden irgendwann "alt", werden ausgetauscht und spätestens bei einem Neuwagen/neuen Wagen könnte dann direkt bei der Zulassung die Plakette mitgeordert und geklebt werden.
Steuervergünstigung/-befreiung (grünes Kennzeichen) für gewisse Fahrzeuge kann ich nachvollziehen, Parkerleichterungen (spezielle Plätze) auch - aber warum eine Befreiung von der Plakettenpflicht (wie sinnig oder unsinnig die Plakette an sich auch sein mag)?
Warum? Weil es eine unnötige Härte wäre, wenn ein Schwerbehinderter wegen einer nur gelben Plakette sich ein neues Auto kaufen müsste. Da soll er lieber ohne fahren, schließlich ist er darauf angewiesen.