Abwrackprämie wurde abgelehnt

Guten Tag!
Mein Antrag auf Gewährung der Umweltprämie wurde mit folgender Begründung abgelehnt:

Zitat:

Gemäß Punkt 4.3 der Richtlinie darf das Neufahrzeug vor der Zulassung auf den Antragsteller nur einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen). Diese Voraussetzung ist in Ihrem Fall nicht gegeben.

Bei der Begründung war das Wort "einmalig" unterstrichen, weshalb ich davon ausgehe das hier das Problem liegt. Im Fahrzeugbrief des Jahreswagens steht jedoch nur 1 Name: "Speer Consulting Services" aus Heidelberg. Somit war es bisher nur einmal zugelassen. Gekauft wurde der Wagen übrigens nicht direkt bei Speer, sondern bei einem Kfz-Händler.

Gruß
Michael

PS: Inzwischen weiss ich auch, dass die Firma "Speer Consulting Services" nicht gerade seriös sein soll. Mir geht es jedoch nun darum, zu erfahren, warum die Prämie abgelehnt wurde.

Beste Antwort im Thema

In einen anderen Thread wurde schon mal von jemanden daraufhingewiesen, dass es bei Reimporten Probleme mit der Abwrackprämie geben kann, aber das wurde sofort als Quatsch und Panikmachen von deutschen Händlern verurteilt.

So wie dem TE hier wird es aber noch unzähligen anderen ergehen:
Die Speer Consulting ist wohl eine Firma, die Reimporte kurz auf sich anmeldet, um diesen deutsche Fahrzeugpapiere zu verschaffen und ggfl. die Schadstoffklasse gleich umzuschlüsseln, sodass es der Käufer bei der Anmeldung einfacher hat.
Dies geschieht in riesigen Stückzahlen, siehe auch andere Threads zum Thema Speer.

Diese Fahrzeuge sind oft aus zwei Gründen nicht prämienfähig:
1.: Oft handelt es sich um junge Gebraucht-/Mietwagen aus dem Ausland, die schon einen ausländischen Haltereintrag haben und durch Speer den zweiten bekommen => das war´s.

2.: Selbst wenn das Fahrzeug noch keinen Haltereintrag hat, dürfte Speer als Consultingunternehmen, also reiner Dienstleister für die Fahrzeuganmeldung, vom Bafa nicht als Autohaus, Autovermietung oder Leasinggesellschaft anerkannt werden und somit erfüllt ein Fahrzeug mit diesem Haltereintrag auch nicht die Kriterien für Jahres- Vorführ oder Werksangehörigenwagen. Mit diesem Haltereintrag sind das ganz normale Gebrauchtwagen.

Ich befürchte, dass hier noch etliche andere Käufer eine böse Überraschung erleben werden.

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Zitat:

Original geschrieben von monid


Kann ich ein bereits ein Mal abgewracktes Fahrzeug (11. Febr.09 ) nochmals für einen Neuantrag mit einem Neufahrzeug verwenden, wenn der Erstantrag abgelehnt wurde?
Der Jahreswagen im Erstantrag entsprach nicht der Richtlinie § 4.3

Warum soll das nicht gehen?  

Jedes Altfahrzeug ist einmal förderfähig. Da nach Ablehnung des Antrages die Förderung für das am 11.02. abgewrackte Fahrzeug nicht verbraucht wurde, kann das Fahrzeug für einen anderen Antrag verwendet werden.

O.

Zitat:

Original geschrieben von monid


Kann ich ein bereits ein Mal abgewracktes Fahrzeug (11. Febr.09 ) nochmals für einen Neuantrag mit einem Neufahrzeug verwenden, wenn der Erstantrag abgelehnt wurde?
Der Jahreswagen im Erstantrag entsprach nicht der Richtlinie § 4.3

Nein.

Denn es wurde ja "abgewrackt" und Du hast die Bestätigung von Schrottfritzen das es Fachgerecht entsorgt wurde.

Und plötzlich ist es doch nicht entsorgt und soll noch mal abgewrackt werden?

Da passt doch irgendwas nicht zusammen....

Zitat:

Original geschrieben von Jolf_Jeti



Zitat:

Original geschrieben von monid


Kann ich ein bereits ein Mal abgewracktes Fahrzeug (11. Febr.09 ) nochmals für einen Neuantrag mit einem Neufahrzeug verwenden, wenn der Erstantrag abgelehnt wurde?
Der Jahreswagen im Erstantrag entsprach nicht der Richtlinie § 4.3
Nein.
Denn es wurde ja "abgewrackt" und Du hast die Bestätigung von Schrottfritzen das es Fachgerecht entsorgt wurde.
Und plötzlich ist es doch nicht entsorgt und soll noch mal abgewrackt werden?
Da passt doch irgendwas nicht zusammen....

???

Fahrzeug soll nicht noch einmal abgewrackt werden. Der Nachweis über die Abwrackung am 11.02 soll zusammen mit einem noch zu erwerbenden Neufahrzeug für einen neuen Antrag auf Reservierung der staatlichen Prämie verwendet werden.

O.

Hallo,

ich habe kürzlich erst wieder gelesen, daß die Bafa inzwischen generell ORIGINALDOKUMENTE verlangt und diese NICHT zurückgibt, sondern zerstört (anfänglich reichten Kopien).
Das bedeutet im Klartext: Es wird wohl nicht gehen, denn der Logik nach kann man so pro Abwrackauto nicht eine Förderung erhalten, sondern nur einen Antrag stellen!
Und der wurde schon gestellt.
Aber ich würde mich schnellstens direkt mit der Bafa in Verbindung setzen und mit dem Hinweis auf einen Härtefall (Betrug durch das Autohaus) auf die Rückgabe der Originalpapiere drängen, damit eben doch ein zweiter Antrag möglich wird.
Den Dritthandwagen würde ich dem Händler in jedem Falle um die Ohren hauen und anderweitig einen vernünftigen Neuwagen kaufen - die sich preislich meist kaum von diesen Zweit- und Dritthandmietwagen mit unklarer Geschichte unterscheiden, mit denen so viel beschi...., äh, Gewinn gemacht wird.

Gruß Michael

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hallo.

Da ich mein Altfahrzeug bereits im Februar nach alter Rechtslage abgewrackt habe kann ich von meinem Abwrackunternehmen
den Original Fahrzeugbrief noch erhalten.
Lediglich der Antrag müsste neu gestellt werden.

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg


ich habe kürzlich erst wieder gelesen, daß die Bafa inzwischen generell ORIGINALDOKUMENTE verlangt und diese NICHT zurückgibt, sondern zerstört...

Kannst du uns dazu eine Quelle nennen?

Nein, leider nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg


ich habe kürzlich erst wieder gelesen, daß die Bafa inzwischen generell ORIGINALDOKUMENTE verlangt und diese NICHT zurückgibt, sondern zerstört...
Kannst du uns dazu eine Quelle nennen?

Als Originaldokument wird nur die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) des Altfahrzeuges verlangt. Welche der eingereichten Unterlagen vernichtet werden, entzieht sich meiner Kenntnis.

Da mit jedem Reservierungsbescheinigung auch eine Rechtsmittelbelehrung gegeben wird, werden die Unterlagen mit 100 %-iger Sicherheit  nicht vor Ablauf der Frist für die Einlegung von Rechtsmitteln vernichtet werden. Also jeder hat bei einer Ablehnung seines Antrages die Chance, seine Originalunterlagen zurück zu erhalten, sofern er zeitgerecht reagiert.

O.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg


ich habe kürzlich erst wieder gelesen, daß die Bafa inzwischen generell ORIGINALDOKUMENTE verlangt und diese NICHT zurückgibt, sondern zerstört...
Kannst du uns dazu eine Quelle nennen?

Das habe ich in der Zeitung gelesen und der Bericht bezog sich auf Angaben der Bafa. Ich suche mal auf der Bafa-Seite, evtl. steht ja dort auch irgendetwas.

Gruß Michael

Hallo,

daß im Verfahren ab dem 30.03.09 der originale Verwertungsnachweis und der originale entwertete Kfz-Brief eingereicht werden müssen, steht u. a. in der aktuellen Fassung der Förderrichtlinie und der FAQ auf der Bafa-Website.
Und auf der Seite http://www.bafa.de/.../index.html heißt es dann (Zitat): Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgeschickt. Sie werden vernichtet.
Also hatte der Zeitungsredakteur korrekt recherchiert... ;-)

Gruß Michael

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Kannst du uns dazu eine Quelle nennen?

Als Originaldokument wird nur die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) des Altfahrzeuges verlangt. Welche der eingereichten Unterlagen vernichtet werden, entzieht sich meiner Kenntnis.
Da mit jedem Reservierungsbescheinigung auch eine Rechtsmittelbelehrung gegeben wird, werden die Unterlagen mit 100 %-iger Sicherheit  nicht vor Ablauf der Frist für die Einlegung von Rechtsmitteln vernichtet werden. Also jeder hat bei einer Ablehnung seines Antrages die Chance, seine Originalunterlagen zurück zu erhalten, sofern er zeitgerecht reagiert.

O.

So sehe ich das auch. Und genau deshalb habe ich ihm ja geraten, auf die Rückgabe der zur Zeit sicherlich noch existierenden Papiere zu drängen. Auch wenn das für das Bafa zusätzliche Arbeit bedeutet, erscheint mir das angemessen. Als Laie denke ich, daß er die Herausgabe der Originalpapiere verlangen kann - auch wenn das Bafa ansonsten die Papiere vernichtet.

Gruß Michael

P.S.: Das Bafa, der Bafa, die Bafa... Das nervt! Korrekt ist wohl das Bafa, aber die klingt irgendwie besser, finde ich!

Sicherlich. Bleibt aber noch zu klären, zu welchem Zeitpunkt die Dokumente vernichtet werden.

Zitat:

Original geschrieben von monid


Hallo auch mir wurde die Abwrackprämie abgelehnt wegen Vorbesitzer.Habe einen Ka beim Autohaus Bischof in Übach-Palenberg gekauft.Der verkäufer hat mir gesagt das das Auto nur einmal angemeldet gewesen sei War aber im Ausland wohl schonmal angemeldet.Wem ist ähnliches passiert.Was kann man machen.

Welche Beweise liegen vor, aus denen hervorgeht, dass der Verkäufer diese Aussage gemacht hat?

Schriftliche Unterlage? Zeugen?

Ohne einen überzeugenden Beweis ist die gerichtliche Durchsetzung eines Schadenersatzes m.E. aussichtslos, da der Verkäufer diese Aussage abstreiten wird, sodass Aussage gegen Aussage steht.

O.

Der Beweis sollte sich an Hand der Fahrzeugdokumente führen lassen.

Habe keine Beweise.Mein Mann war dabei.Wir haben dem Verkäufer vertraut.

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