Abwrackprämie wurde abgelehnt
Guten Tag!
Mein Antrag auf Gewährung der Umweltprämie wurde mit folgender Begründung abgelehnt:
Zitat:
Gemäß Punkt 4.3 der Richtlinie darf das Neufahrzeug vor der Zulassung auf den Antragsteller nur einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen). Diese Voraussetzung ist in Ihrem Fall nicht gegeben.
Bei der Begründung war das Wort "einmalig" unterstrichen, weshalb ich davon ausgehe das hier das Problem liegt. Im Fahrzeugbrief des Jahreswagens steht jedoch nur 1 Name: "Speer Consulting Services" aus Heidelberg. Somit war es bisher nur einmal zugelassen. Gekauft wurde der Wagen übrigens nicht direkt bei Speer, sondern bei einem Kfz-Händler.
Gruß
Michael
PS: Inzwischen weiss ich auch, dass die Firma "Speer Consulting Services" nicht gerade seriös sein soll. Mir geht es jedoch nun darum, zu erfahren, warum die Prämie abgelehnt wurde.
Beste Antwort im Thema
In einen anderen Thread wurde schon mal von jemanden daraufhingewiesen, dass es bei Reimporten Probleme mit der Abwrackprämie geben kann, aber das wurde sofort als Quatsch und Panikmachen von deutschen Händlern verurteilt.
So wie dem TE hier wird es aber noch unzähligen anderen ergehen:
Die Speer Consulting ist wohl eine Firma, die Reimporte kurz auf sich anmeldet, um diesen deutsche Fahrzeugpapiere zu verschaffen und ggfl. die Schadstoffklasse gleich umzuschlüsseln, sodass es der Käufer bei der Anmeldung einfacher hat.
Dies geschieht in riesigen Stückzahlen, siehe auch andere Threads zum Thema Speer.
Diese Fahrzeuge sind oft aus zwei Gründen nicht prämienfähig:
1.: Oft handelt es sich um junge Gebraucht-/Mietwagen aus dem Ausland, die schon einen ausländischen Haltereintrag haben und durch Speer den zweiten bekommen => das war´s.
2.: Selbst wenn das Fahrzeug noch keinen Haltereintrag hat, dürfte Speer als Consultingunternehmen, also reiner Dienstleister für die Fahrzeuganmeldung, vom Bafa nicht als Autohaus, Autovermietung oder Leasinggesellschaft anerkannt werden und somit erfüllt ein Fahrzeug mit diesem Haltereintrag auch nicht die Kriterien für Jahres- Vorführ oder Werksangehörigenwagen. Mit diesem Haltereintrag sind das ganz normale Gebrauchtwagen.
Ich befürchte, dass hier noch etliche andere Käufer eine böse Überraschung erleben werden.
142 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von monid
Habe keine Beweise.Mein Mann war dabei.
Somit gibt es zwei Zeugen. Auch Zeugenaussagen haben Beweiskraft.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Somit gibt es zwei Zeugen. Auch Zeugenaussagen haben Beweiskraft.Zitat:
Original geschrieben von monid
Habe keine Beweise.Mein Mann war dabei.
Quelle?
Zitat:
Original geschrieben von Jolf_Jeti
Quelle?
Schau mal hier:
Hallo,
noch mal eine Frage zur Frist, bis wann der Neuwagen zugelassen werden muss.
In den Förderrichtlinien zur Umweltprämie auf der Bafa-Seite steht:
"Der Erwerb des Fahrzeugs muss zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 31. Dezember
2009 erfolgt sein. Die Zulassung des Fahrzeugs muss zwischen dem 14. Januar 2009
und dem 30. Juni 2010 erfolgt sein."
Was gilt denn als Erwerbsdatum? Das Datum der Bestellung? Oder der Tag, an dem ich das Auto bezahle und es letztlich auch auf mich zugelassen wird?
Das wäre dann irgendwie blöd, da mein Händler momentan als Lieferzeitraum Dezember 2009 angibt. Könnte also knapp werden, wenn Erwerb wirklich so definiert ist, also Erhalten des Neuwagens.
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Zitat:
Original geschrieben von MorpheusFS
Auf dem Brief stand ja auch eine 0 bzw. ein Strich als Vorbesitzer. Der Vorbesitzer aus dem Ausland wird im deutschen Brief nicht erwähnt.
Guten Abend,
mein Anwalt hat über die Zulassungsbehörde versucht heraus- zubekommen, ob der deutsche Fahrzeughalter identisch ist mit der spanischen Firma. Wenn ja, dann hätte man nur einen Vorbesitzer gehabt. Leider war dies nicht der Fall.
Eine Klage gegen die BAFA ist aussichtslos. Es gibt eventuell noch einen anderen Weg, für alle die Widerspruch eingelegt haben. Wir müssen über Bundestagsabgeordnete und den Petitionsausschuss versuchen, Einfluss zu nehmen.
Da der deutsche Händler als Importeur möglicherweise kein Fahrzeughalter ist, sondern nur Mittelsmann, der die deutsche Zulassung braucht, um das Fahrzeug zu verkaufen. Daraus stellt sich für mich die Frage, warum man die EU Mietwagenfirma nicht mit einer deutschen Mietwagenfirma gleichsetzen kann.
Ich habe heute zwei Bundestagsabgeordnete und den Petitionsausschuss auf unser Problem aufmerksam gemacht. Schließlich gibt es hundert, vieleicht auch tausend, die einen Ablehnungsbescheid erhalten haben. Je mehr sich gegen diesen Bescheid wehren, umso mehr Aufmerksamkeit können wir erreichen.
Es ist Wahl!
Viele sagen doch es sei die Merkelprämie (obwohl ich nichts davon halte, Merkel hat bestimmt nichts zu verschenken und wirtschaftet erst das Land runter genau wie Kohl damals 16 Jahre und wenn dann die SPD durchgreift sind sie es gewesen 😉)
Also ruft alle Merkel an, oder schreibt ihr, es ist doch ihre Prämie die sie da verschenkt. Und am besten sagt ihr, dass sie in ein paar Monaten keine Kaiserin mehr ist, wenn sie euch die Prämie nicht gibt. (Ok, sie wird eh nicht wiedergewählt, aber sie muss es ja nicht wissen, oder?)
Habe heute folgenden Brief erhalten und werde daraus nicht wirklich schlau.
Datum Eschborn,02.06.2009
Betreff: Förderung des Absatzes von PKW nach der Richtlinie des Bundesministerium für Wirtschaft und technologie vom 20.02.2009 mit Änderungen der Richtlinie vom 17.03.2009(Reservierung der Umweltprämie)
Bezug:Antrag vom 30.03.2009 (Eingang BAFA)
Ablehnungsbescheid
Ihrem Antag auf Erteilung eines Zuwendungsbescheides(Reservierung) kann nach der Förderrichtlinie nicht entsprochen werden.
Begründung: Gemäß 6.2 der Richtlinie ist zum Nachweis dieses Erwerbs eine Kopie des Kaufvertrages über das Neufahrzeug zu übersenden.
Die Reservierungsbestätigung (UMP 10388xx)mit Datum vom 5.6.2009 habe ich am 12.6.2009 erhalten.
Alles weitere hat mein Händler erledigt.
Was mich stutzig macht ist das Datum des Briefes.
Schaut so ein Ablehnungsbescheid aus, und wieso wurde er 3 Tage vor der Reservierungsbestätigung erstellt?
o.O - und der kommt nach über 4 Wochen an? ... na dann erstmal Widerspruch einlegen und gucken, was kommt ;-)
Zitat:
Original geschrieben von ossico
Habe heute folgenden Brief erhalten und werde daraus nicht wirklich schlau.Datum Eschborn,02.06.2009
Betreff: Förderung des Absatzes von PKW nach der Richtlinie des Bundesministerium für Wirtschaft und technologie vom 20.02.2009 mit Änderungen der Richtlinie vom 17.03.2009(Reservierung der Umweltprämie)
Bezug:Antrag vom 30.03.2009 (Eingang BAFA)
Ablehnungsbescheid
Ihrem Antag auf Erteilung eines Zuwendungsbescheides(Reservierung) kann nach der Förderrichtlinie nicht entsprochen werden.
Begründung: Gemäß 6.2 der Richtlinie ist zum Nachweis dieses Erwerbs eine Kopie des Kaufvertrages über das Neufahrzeug zu übersenden.
Die Reservierungsbestätigung (UMP 10388xx)mit Datum vom 5.6.2009 habe ich am 12.6.2009 erhalten.
Alles weitere hat mein Händler erledigt.Was mich stutzig macht ist das Datum des Briefes.
Schaut so ein Ablehnungsbescheid aus, und wieso wurde er 3 Tage vor der Reservierungsbestätigung erstellt?
Mit Datum 2.6.2009 wurde der Ablehnungsbescheid herausgegeben. Mit Datum 5.6.2009 wurde der Reservierungsbescheid herausgegebn. Mit Herausgabe eines neuen Bescheides wird der zeitlich ältere hinfällig. Also alles in Butter. Da BAFA, sicherheitshalber den Sachverhalt schriftlich bestätigen lassen.
Reservierungnummer für beide Bescheide gleich?
O.
Die UMP-Nummer ist bei beiden Bescheiden gleich.
Habe heute morgen mal mit der Hotline in Berlin telefoniert.
Die sind auch der Meinung, das der Brief sich auf die Onlinereservierung vom 30.03.2009 bezieht.
Sie leiten es nach Eschborn weiter. Mal wieder warten.
Zitat:
Original geschrieben von casablanca09
Eine Klage gegen die BAFA ist aussichtslos.
Klar ist die aussichtslos.
Was können die denn dafür das Dein Händler eine Pfeiffe ist und keine Ahnung hat was er Verkauft?
Der kann dir vieles sagen und versprechen.Was zählt ist das Vertraglich festgelegte.
Hättest dir die Prämie schriftlich bestätigen lassen sollen,dann wär alles in Butter.
So hast Du eben blauäugig mit Zitronen gehandelt.
Hart aber wahr.
Ablehnung des Antrages auf Abwrackprämie durch die BAFA.
Der Antrag wurde am 04.02.09 per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt und am 08.02.09 bestätigt.
Eingang bei der BAFA 13.02.09.
Die Anträge konnten ab 17.01.09 gestellt werden. Die Richtlinie der Förderung wurde jedoch erst am 20.02.09 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie veröffentlicht.
Zum Zeitpunkt des Kaufes (03.02.09) war diese Richtlinie noch nicht bekannt. Durch den Beschluss, die Anträge nach dem Windhundverfahren zu bearbeiten, wurde zusätzlicher Druck aufgebaut, sich schnell zu entscheiden (den letzten beißen die Hunde)!
Gemäß Punkt 4.3 der Richtlinie darf das Fahrzeug nur einmalig auf einen Händler zugelassen gewesen sein.
Auf der Zulassung meines Jahreswagen ist nur ein Halter eingetragen .
Da zu Beginn der Antragstellung bei der BAFA (17.01.09) und der Veröffentlichung der Richtlinie am 20.02.09 unterschiedlich entschieden wurde, halte ich die Entscheidung der Ablehnung zum Zeitpunkt der Bearbeitung meines Antrages (13.02.09) für falsch.
Zitat:
Original geschrieben von casablanca09
Gemäß Punkt 4.3 der Richtlinie darf das Fahrzeug nur einmalig auf einen Händler zugelassen gewesen sein.
Auf der Zulassung meines Jahreswagen ist nur ein Halter eingetragen .
Vielleicht deshalb.
Wenn der Vorhalter als "Privatperson" anzusehen ist,hast Du keinen Anspruch auf die Prämie.
Gerade einen Rückruf von der Berliner-Bafa Hotline bekommen.
Sie können nicht nachvollziehen, wie es zu diesem Ablehnungsbescheid gekommen ist. Ich habe da so meine Theorie ;-).
Antrag ist bearbeitet und die 2500€ sind angewiesen…