Abwrackprämie / Verschrottungspauschale - Fragen

Hallo,
für den alten PKW soll es 2500 Euro Verschrottungspauschale geben, allerdings nur beim Neuwagenkauf.

Weiss jemand bereits, ob es diese Pauschale gibt, wenn ich mir einen PKW mit Tageszulassung kaufe?
Ein Neuwagen trotz 0km ist es eigentlich nicht mehr, oder ?

danke für Hinweise.
Gruß
KURT

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Nichtsdesto trotz geht es darum sofort den Verkauf von Autos in Deutschland anzukurbeln, so dass möglichst die deutschen Autobauer schnell was davon haben.

Da ist jetzt aber ein *kleiner* wenn nicht gar großer Denkfehler drinnen...

Erstens sichern auch ausländische Autofirmen Arbeitsplätze in Deutschland (Verwaltung, Vertrieb, Autohäuser, Werkstätten) und zweitens sind die einzigen Autobauer die ja noch wirklich in Deutschland produzieren Mercedes Benz, Audi, BMW (z.T.) und VW (z.T.). Wer ein 10 Jahre altes, verschrottungsreifes Auto fährt und die 2500€ *braucht* ist wohl kaum potenzieller Zielgruppen-Kunde von Premiummarken wie MB/Audi/BMW (und genau denen geht es ja "schlecht"!).

Nun rettet man mit Steuergeldern die großen Firmen die immer noch steinreich sind - damit diesen Firmen weiterhin Top-Renditen sicher sind, weil ansonsten würde der Konzern ja Arbeitsplätze abbauen, um die Rendite zu halten/erhöhen - und der Bürger und Staat sind SO ODER SO die dummen. Sklaven und Opfer des Kapitals, eigentlich traurig.

Dabei war schon lange solch ein Ende abzusehen - bereits seit nunmehr vielen Jahren hat es sich entwickelt und gefestigt das bei Marken wie Mercedes Benz 2/3 der Neuwagenkäufer und Neuzulassungen durch Firmen! erfolgt ist. Die normale Privatperson, kann und will die im Verhältnis zum stagnierenden/sinkenden Reallohn teuren Neuwagen also schon seit längerem kaum noch bezahlen. An dieser Realität hat man stur vorbeigelebt - ähnlich wie die amerikanischen Autokonzerne, die bis zum Schluss nicht einsehen wollten, dass selbst die patriotischen, eigenen Bürger die großen, übermäßig ineffizienten und spritschluckenden Blechkisten nicht mehr haben wollen.

Die Jagd nach immer waghalsigeren, quasi unmöglichen Renditen ist doch das was die großen Banken und  Autokonzerne in die Krise gestürzt hat. Lustigerweise können diese Geldvernichtungsmaschinen als Selbstzweck, bei dieser ganzen Sache ja gar nicht mehr verlieren. Entweder die Rendite steigt und die Pläne gehen auf - oder man gelangt kollektiv in die Krise - und weiß dass ohnehin die Staaten und Bürger, Steuerzahler etc.pp. das richten. Am liebsten wünschte ich die ganzen Konzerne würden 0% staatliche Hilfe erhalten und gnadenlos für eigene Misswirtschaft auch selbst bezahlen, leider sind wir dermaßen von diesem mafiösen Strukturen abhängig, dass es Volkswirtschaftlich nicht zu verantworten wäre.

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Zitat:

Original geschrieben von hamuch



Zitat:

Original geschrieben von Kermit00



Ach, sollen die Leute jetzt also nur Autos kaufen, die schnell geliefert werden können, statt Autos die sie haben wollen? Andersrum wird ein Schuh draus: Wenn ich jetzt auf Grund der Prämie_ ein Auto kaufen möchte, was erst in Monaten geliefert werden kann, würde ich eher die Finger davon lassen. Wenn ich aber noch eine Garantie, bzw. sehr gute Aussichten auf die Prämie kriege (weil eben das Kaufdatum zählt), würde ich noch zuschlagen.
Es sieht so aus, als ob sich in Sachen Lieferzeiten bei Neuwagen noch was tut. Gemäss SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann soll den Kunden die Prämie in Höhe von 2500 Euro bereits beim Abschluss des Kaufvertrages zugesichert werden. (Quelle: http://www.stern.de/.../654348.html)

Also, die jetzige Regelung ist doch völlig praxisfern. Es gibt Tausende, die sich ein neues Auto derzeit nur mit dieser Prämie leisten können. Die können das Risiko eines Ausfalls wegen langer Lieferzeiten gar nicht eingehen. Mit Abschluß des Kaufvertrages geht der Käufer die bindende Verpflichtung ein, das Fahrzeug zu dem vereinbarten Preis abzunehmen. Bekommt er die Prämie nicht, geht er ein finanzielles Risiko ein, das in vielen Fällen zu ernsthaften Problemen führen wird. Von der jetzigen Regelung profitieren vorwiegend Autohersteller aus Japan, Korea und Frankreich, die bereits in der Vergangenheit Autohalden produziert haben, jetzt schnell liefern können und damit diese Halden abbauen. Die deutschen Hersteller und deren Mitarbeiter schauen in die Röhre wegen ihrer Lieferzeiten. Übrigens, wenn hier behauptet wird, typisch deutsches Verhalten in punkto Sicherheit, dann kann ich nur sagen, hätten z.B. die Amerikaner bei ihren Hauskäufen nur diese Sicherheit an den Tag gelegt, dann hätten wir uns die ganze Krise ersparen können.

Also ich kann nur sagen, bevor man dieses finanzielle Risiko eingeht, lieber die alte Dreckschleuder weiterfahren.

In allen Bereichen läuft das so ab, daß ich zunächst meine Investition selbstverständlich nachweisen muß, aber unter dieser Prämisse dann vorab eine Zusage bekommen.

Oder glaubt ihr, irgendeine Firma, ein Häuslebauer oder ein Investor in eine neue Heizungsanlage würde auch nur ein 1 Euro investieren, ohne vorherige Zusage des Zuschusses?

Grüße mialein

Hallo zusammen,

der Tag der Verschrottung rückt näher..... ;-)

Ein paar ganz kleine Fragen bleiben noch offen:

1. Muss jetzt der Originalbrief des Altfahrzeugs mit eingeschickt werden? Offiziell ist da wohl noch nichts....

2. Auf dem Verwertungsnachweis sind Angaben zum "Verbleib des Fahrzeugs" zu machen. Was kommt da rein einfach "Schrottpresse" oder muss da der Verwertername rein?

3. Name des Unternehmens auf dem Bafa Formular wird dann wohl einfach das Autohaus sein?!

4. Als Fahrzeugtyp im BAFA Formular reicht jeweils z. B. Polo, Golf etc.?!

5. Weiß jemand ab wann das Fahrzeug letzmalig zugelassen gilt? Bin mit dem Fahrzeug in einen anderen Kreis umgezogen...und dann nochmals im gleichen Kreis, so dass ich jetzt 3 verschiedene Daten zur Auswahl habe:

1. Erstmalige Zulassung auf mich nach dem Kauf des Gebrauchtwagens
2. Neues Kennzeichen nach Umzug in einen neuen Landkreis (mit neuer Zulassungbescheinigung Teil 2)
3. Datum im Fahrzeugschein (im Brief wurder der Adresswechsel nicht vermerkt) nach Umzug innerhalb des Landkreises

Habe irgendwie Bammel wg. einem blöden Formfehler die Prämie nicht zu erhalten...:-)

Danke euch für die Hilfe.

Gruß an alle

Zu 1. Was steht gut lesbar im einzigen derzeit gültigen Antragsformular? "Kopie der alten Papiere". Alten Schein und Brief kopieren - fertig. Der Brief bleibt also wo er ist, bei Dir oder beim Verwerter.

zu 2. Das sollte der Verwerter entsprechend ausfüllen. Auf meinem Verwertungsnachweis gibt es aber keinen entsprechenden Punkt. Wird überhaupt das korrekte und aktuelle Formular verwendet? Da gibt es auch alte.

zu 3. Die Angabe ist nur relevant, wenn ein Jahreswagen, also ein Auto mit max. einem Vorbesitzer erworben wird. Dann kommt dort die Anschrift des Erstbesitzers (Autohaus, Autovermietung, Werksangehöriger, ...) rein. Beim Kauf eines Neuwagens ist das uninteressant.

zu 4. Sollte genügen. Der Rest ergibt sich ohnehin aus den Fahrzeugpapieren.

zu 5. Ich würde vorsichtshalber alles exakt so schildern und entsprechende Nachweise als Kopie beilegen. Dann sollte nix schiefgehen und es gibt im Idealfall keinen Bedarf für Nachfragen seitens des BAFA.

Koreaner

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten.

Also nach einem kurzen Telefonat mit der Hotline, kann es, wenn ich die etwas allgemeine Aussage richtig verstanden habe, SEHR bald auch offiziell werden, dass der Original-Brief mit eingeschickt werden muss.

Die Dame bei der Bafa-Hotline meinte auch, auf keinen Fall dem Verschrotter den Brief aushändigen....

Ich fahre morgen zum Verschrotter....kann mir jemand sagen, wem denn rechtlich der Brief zusteht? Und vor allem wo ich das nachlesen kann. Kann ich dden Brief dann direkt wieder mitnehmen, oder muss der bis zur tatsächlichen Verschrottung in der Presse beim Verschrotter bleiben.....und kommt erst dann zu mir zurück? Möchte ungern, dass der Verschrotter den Brief einsackt, dieser aber dann doch im Original mitgeschickt werden muss und ich dann ohne Prämie da stehe.

Das ist vielleicht auch relevant für die Leute die in den nächsten Tagen verschrotten wollen.

Danke euch.

Gruß

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Zitat:

Original geschrieben von Autofahrer_82


Also nach einem kurzen Telefonat mit der Hotline, kann es, wenn ich die etwas allgemeine Aussage richtig verstanden habe, SEHR bald auch offiziell werden, dass der Original-Brief mit eingeschickt werden muss.

und was geschieht mit den bereits (ohne Brief) bei der BAFA eingereichten Anträge? Werden die dann als unvollständig zurückgewiesen?

Zitat:

Original geschrieben von Autofahrer_82


Die Dame bei der Bafa-Hotline meinte auch, auf keinen Fall dem Verschrotter den Brief aushändigen....

Meines Wissens gehört der Brief nach wie vor dem letzten Besitzer. Man muss das Fahrzeug ja auch noch stilllegen - also beim entsprechenden Amt abmelden. Dazu wird der Fahrzeug-Brief dann entwertet aber nicht vernichtet!!!

Irgendwann hiess ea ja auch mal, dass die Reihenfolge 1. Verschrottung und dann 2. Stilllegung auch eingehalten werden muss. Weiss allerdings nicht, ob dies immer noch so sein muss.

Zitat:

Original geschrieben von hamuch


Irgendwann hiess ea ja auch mal, dass die Reihenfolge 1. Verschrottung und dann 2. Stilllegung auch eingehalten werden muss. Weiss allerdings nicht, ob dies immer noch so sein muss.

Nee, das hat sich erledigt. Man konnte den Richtlinientext so interpretieren, aber die BAFA hat inzwischen klar gestellt, dass es nicht so gehandhabt wird.

Es war die Rede von einer Stichtagsregelung.....

Kann keiner sagen, wo geschrieben steht, dass der letze Halter den Brief behält? Würde das gerne dem Verschrotter vorlegen wenn es Probleme geben sollte.

Der Fzg-Schein wird ja auch nur entwertet?!

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von hamuch



Zitat:

Original geschrieben von Autofahrer_82


Also nach einem kurzen Telefonat mit der Hotline, kann es, wenn ich die etwas allgemeine Aussage richtig verstanden habe, SEHR bald auch offiziell werden, dass der Original-Brief mit eingeschickt werden muss.
und was geschieht mit den bereits (ohne Brief) bei der BAFA eingereichten Anträge? Werden die dann als unvollständig zurückgewiesen?

Der Antrag wird ganz normal bearbeitet.

Kann ja gar nicht anders sein, denn schließlich steht folgendes in den Richtlinien.

•Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der durch den
Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gem. Altfahrzeugverordnung
ausgestellt wurde.
• Verbindliche Erklärung des Betreibers eines anerkannten Demontagebetriebs auf dem
Antragsformular, dass die Restkarosse des Altfahrzeugs zur Verschrottung und zur
Erfüllung der Anforderungen nach § 5 Abs. 2 Altfahrzeugverordnung in Verbindung
mit Anhang Nr. 4 einer Schredderanlage zugeführt wird.
• Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopien der
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein mit dem Vermerk der
Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung) und der Zulassungsbescheinigung
Teil II (Fahrzeugbrief).
• Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller/die Antragstellerin
durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
• Kopie der Rechnung bzw. des Leasingvertrags für den Erwerb des Neufahrzeugs.
• Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller: Bescheinigung des Kfz-
Herstellers, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Werksangehörigen/eine
Werksangehörige zugelassen war.

Und wenn diese Bedingungen erfüllt wurden, kann im Nachhinein nichts mehr verändert werden.
Du bist nicht verpflichtet, den alten Brief noch als Erinnerung aufzubewahren ob du ihn beim Verwerter oder in den Papiercontainer wirfst ist deine Sache.

Wenn wirklich noch mal nachgebessert wird dann nur ab einem bestimmten Datum (auch das stell ich mir schwer vor) und nicht für bereits eingereichte Anträge

Gruß Destir

*
*

So kriegen Sie bis zu 59 % Rabatt beim Autokauf

WIR SIND AUSVERKAUFT!

Diesen Satz hören Kunden oft in diesen Tagen, wenn sie ihren Autohändler nach neuen Citroën C1, Dacia Logan und Co. fragen. Klein- und Billig-Autos werden dank Abwrackprämie (schon 85304 Anträge, noch 514696 möglich!) rar.
Tabelle
Hier gibt es
günstige EU-Autos
Aktuell
Abwrackprämie
Wie bekomme ich ein
günstiges EU-Auto?

Keine Panik! Es gibt noch genug Stadtflitzer. Sie stehen nur woanders. Hinter der Grenze von Dänemark, Belgien und anderen Ländern.

Denn wer beim EU-Nachbarn einkauft, kann gleich doppelt sparen: Zwar gibt es im EU-Ausland keine Zusatzboni vom Autobauer, dafür aber die satten EU-Rabatte. Plus Abwrackprämie kostet manches Auto als Re-Import plötzlich nur noch halb so viel wie in der Liste des Herstellers.

So gibt es den Citröen C1 aus Luxemburg 59,4 Prozent unter Listenpreis für 3450 Euro statt 8490 Euro. Ein Chevrolet Matiz aus Belgien liegt fast 50 Prozent unter Listenpreis – bei 4450 Euro.

• Das alte Auto muss mindestens neun Jahre alt und ein Jahr auf den Halter zugelassen sein.

• Die Prämie gibt es nur beim Kauf eines Neu-, Vorführ-, EU- oder Jahreswagens vom Werksangehörigen (Herstellernachweis).

• Für den Antrag nötig: Das Formular des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (zum Runterladen unter: www.autobild.de oder www.bafa.de), der Verschrottungsnachweis für den Gebrauchten, die Fahrzeugscheine und -briefe von Alt- und Neuwagen (Neuwagen: nur Kopie), die Neuwagen-Rechnung.

Wichtig: Der Antrag für die Prämie muss mit allen Unterlagen per Post an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle geschickt werden.

Adresse: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn. Für Rückfragen: 030/346 465 470.

@ Luis: Ist dir eigentlich schonmal zu Ohren gekommen, dass das vollständige kopieren von redaktionellen Inhalten eine Urheberrechtsverletzung darstellt?

Wenn du das schon ständig machst, wäre es nett, zumindest einen Link zur Quelle anzugeben... dann braucht man nicht weiterzulesen, wenn es mal wieder nur BILD ist. Danke.

Zitat:

AUTOKRISE
Keine Abwrackprämie bei Hartz IV
Hartz-IV-Empfänger profitieren nicht von der Abwrackprämie für Altautos. Laut Bundesregierung werden die 2500 Euro auf die Grundsicherung angerechnet. Die Linkspartei spricht von einem "unglaublichen Vorgang".

Berlin - Die Bundesregierung definiert die Abwrackprämie als eine "Einnahme in Geldeswert", berichtet die "Lausitzer Rundschau". Das bedeutet, dass die Prämie mit dem Hartz-IV-Grundeinkommen verrechnet wird.

DPA
Schrottplatz (in Sachsen): Abwrackprämie ist "Einnahme in Geldeswert"

Die Zeitung beruft sich auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion. Die Abwrackprämie gilt demnach auch dann als "Einnahme in Geldeswert", wenn sie an den Verkäufer des Neuwagens abgetreten werde.

Die kommunalpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Katrin Kunert, kritisierte diese Praxis als "unglaublichen Vorgang" und forderte eine sofortige Korrektur. Es sei unfassbar, dass Langzeitarbeitslose vom Konjunkturpaket ausgenommen würden. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gilt für Hartz-IV-Empfänger ein privater Pkw bis zu einem Wert von 7500 Euro als angemessen.

Die Bundesregierung hat für die sogenannte Umweltprämie 1,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Die Summe reicht für die Verschrottung von rund 600.000 Altautos. Anträge können bis zum 31. Dezember gestellt werden.

Missbrauch mit der Prämie soll künftig erschwert werden. Laut Bundeswirtschaftsministerium müssen Autokäufer, die in den Genuss der 2500 Euro kommen wollen, nach der Verschrottung des alten Wagens nicht nur die Zulassungspapiere einreichen, sondern auch den entwerteten Fahrzeugbrief.

Mit der Verabschiedung des Konjunkturpakets II im Bundesrat an diesem Freitag wurde auch die Neuerung beschlossen, die Missbrauch verhindern soll. Die Vorlage des entwerteten Kraftfahrzeugbriefes beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) soll verhindern, dass angeblich verschrottete Autos weiter genutzt werden.

Quelle: Spiegel Online

Da werden einige in die Röhre schauen.

Mein persönlicher Favorit wäre ein Suzuki Splash, als reimport unglaublich kompakt, praktisch und sehr günstig in Anschaffung und Unterhalt!

super wahl den haben wir uns auch gekauft er kommt so in 1 ner woche !

Zitat:

Original geschrieben von LoLMaNNheiM



Mein persönlicher Favorit wäre ein Suzuki Splash, als reimport unglaublich kompakt, praktisch und sehr günstig in Anschaffung und Unterhalt!

super wahl den haben wir uns auch gekauft er kommt so in 1 ner woche !

Na, da habt ihr aber Glück gehabt. In welcher Ausstattung habt ihr den denn genommen?

Ich hatte vor vier Wochen beim örtlichen Suzuki-Händler angefragt.
Da hatte man mir gesagt, der Splash hätte vier bis fünf Monate Lieferzeit, also Essig mit der Abwrackprämie. Allerdings hätte ich den auch ohne besondere Extras gewollt.

Gruß
Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von LoLMaNNheiM



Mein persönlicher Favorit wäre ein Suzuki Splash, als reimport unglaublich kompakt, praktisch und sehr günstig in Anschaffung und Unterhalt!

super wahl den haben wir uns auch gekauft er kommt so in 1 ner woche !

Schön und gut, aber was macht der Beitrag hier in diesem Thread?????????

Zitat:

Original geschrieben von mialein


Also, die jetzige Regelung ist doch völlig praxisfern. Es gibt Tausende, die sich ein neues Auto derzeit nur mit dieser Prämie leisten können. Die können das Risiko eines Ausfalls wegen langer Lieferzeiten gar nicht eingehen. Mit Abschluß des Kaufvertrages geht der Käufer die bindende Verpflichtung ein, das Fahrzeug zu dem vereinbarten Preis abzunehmen. Bekommt er die Prämie nicht, geht er ein finanzielles Risiko ein, das in vielen Fällen zu ernsthaften Problemen führen wird.

Es ist absolut verständlich, das niemand einen Anspruch auf eine Umweltprämie hat 🙄 .

Da es sich bei der Umweltprämie um ein freiwilliges Entgegenkommen des Staates handelt, ist es verständlich, das diese irgendwann enden wird.

Wenn man den Erwerb eines Fahrzeuges ernsthaft derart knapp kalkulieren muss, das dieser ohne diese 2500€ nicht leistbar wäre, sollte man es lassen. Dies sollte allerdings jedem Fahrzeugkäufer bewusst sein, daher hält sich mein Mitleid in Grenzen.

Gruß,
SUV-Fahrer

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