Abwrackprämie ABGELEHNT wegen VW-Händler?!
Hallo an Alle,
als ich vorhin den Brief der Bafa geöffnet habe, war ich starr!
"mit dem o.g. Zuwendungsbescheid wurde Ihnen die Umweltärmie für den Zeitraum 21.04.2009 bis 21.10.2009 reserviert. Innerhalb dieses Zeitraumes hätte die Zulassung des Neufahrzeuges sowie die Verschrottung des Altfahrzeuges erfolgen müssen. Nach den uns vorleigenden Nachweisunterlagen liegen diese Voraussetzungen in ihrem Fall nicht vor. Mit Ablauf des Reservierungszeitraumes am 21.10.2009 ist daher der o.g. Zuwendungsbescheid unwirksam geworden (auflösende Bedingung). Eine Auszahlung der Umweltprämie kann daher in ihrem Fall nicht erfolgen."
Ende März haben wir den Golf bestellt und erst am 2. Oktober kam der Golf an. Es ist der größte und bekannteste Autohändler bei uns in der Gegend und er versicherte uns, dass wir uns um nichts kümmern müssen!
Wir holten ihn am 2. Oktober gleich ab und ließen den alten Corsa ein paar Tage später dort, hatte ja nach Meinung des Händlers keine Eile - er würde alles erledigen. Ich erhielt dann aber einen Anruf, dass meine Mutter den Vertrag noch unterschreiben müsste, das hätte aber Zeit, sie kann nach dem Urlaub vorbeikommen. Am 18. Oktober kam meine Mutter zurück und wir gingen die darauffolgenden Tage (weiß nicht mehr wann) hin und unterschrieben. Alles war super, wir wurden zur Weihnachtsfeier eingeladen, vom Händler angerufen, ob alles in Ordnung wäre - alles keinerlei Probleme.
Jetzt dieser Brief! Was jetzt? Wie soll ich morgen vorgehen? Das sind 2500 Euro, die ich fest eingeplant hatte. Auf so etwas war ich nicht vorbereitet, da er doch alles regeln würde....und alles problemlos abzulaufen schien.
Ich muss doch das Geld von ihm verlangen können, oder nicht?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Mir wurde von Beginn an gesagt, dass es keine zeitlichen Fristen gibt, dass wir uns um nichts kümmern müssten.
Und ich bin der Weihnachtsmann... also sorry aber dass die Abwrackprämie an mehrere Fristen gebunden ist bis wann man sie beantragt haben muss, bis wann man den Wagen verschrottet haben muss etc. ging durch ALLE Medien. Selbst wenn man die genauen Fristen nicht kannte, dann war es ja wohl *logisch* das die "Umweltprämie" an Fristen gebunden ist/war!
Daher bezweifel ich auch zu 100% dass der Händler von "keiner zeitlichen Frist" geredet hat - er hat vielleicht gesagt keine Eile lieber Kunde, das heißt aber nicht das man das ganze dann mal 6 Monate schleifen lassen kann und sich nicht drum kümmern muss 🙄
Aber da haben wir's wieder - der Durchschnittsdeutsche ist bereits mit jedem geringsten Maße an Eigenverantwortung und Eigeninitiative VÖLLIG überfordert.
Mit dem Satz
Zitat:
Am 18. Oktober kam meine Mutter zurück und wir gingen die darauffolgenden Tage (weiß nicht mehr wann) hin und unterschrieben.
disqualifizierst du dich dann letztendlich völlig. Nur soviel: Vielleicht ein gutes Lehrgeld um in Zukunft nicht so leichtfertig mit finanzieller Verantwortung umzugehen.
Ich kann absolut nicht nachvollziehen wie man bei einer seltenen, besonderen und teuren Sachen wie einem Autokauf derart nachlassig und fahrlässig sein kann! Unfassbar sowas!
76 Antworten
Naja, da die Bafa keine Eingangsbestätigung ausstellt, ist ja vielleicht nur der Brief mit der Fristverlängerung zufällig abhanden gekommen......
Frage: Welchen Vertrag hat die Mutter am 18.10. unterschrieben?
Vertrag mit Händler, dass dieser alle Formalitäten erledigt? Doch wohl nicht. Oder war es eine vollmacht? Oder war es bloss das Formblatt an BAFA, mit dem die Prämie abgerufen wird?
Wenn es das Formblatt war, dann hatte der Händler eine schriftliche Unterlage gehabt, aus die Frist für die Beantragung der Prämie hervorging? Dann hat der Händler zumindest eine Teilschuld.
Die Fristverlängerung war Sache des Antragstellers der Prämie, also des Käufers, nicht des Verkäufers.
Eine nachträgliche Fristverlängerung wird nicht möglich sein, da die Frist bereits abgelaufen ist.
Üblicherweise wird in Verwaltungssachen dann ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gestellt, mit dem das Versäumnis mit nachvollziehbaren und vernünftigen Begründungen erklärt werden muss.
Über diesen Antrag entscheidet die Verwaltungsbehörde.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Oder war es bloss das Formblatt an BAFA, mit dem die Prämie abgerufen wird?Wenn es das Formblatt war, dann hatte der Händler eine schriftliche Unterlage gehabt, aus die Frist für die Beantragung der Prämie hervorging?
Vermutlich!
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Aus dem Zuwendungsbescheid der Bafa geht ganz klar hervor (Tag genau), wie lange die Reservierung besteht...
Der Zuwendungsbescheid geht "immer" per Post an der Antragsteller, nicht an den Händler !
Hier kann man dem Händler nicht die volle Schuld geben...
Wie soll eine "Wiedereinsetzung" hier begründet werden !?
Es wurde bei der Umweltprämie wohl noch kein Antrag "im Nachhinein" verlängert, stell dir die Flut der Leute vor die usw. usw. usw. So viel zu Thema Gleichheit 😁
P.s. man hatte ja 6 Monate Zeit, keine 6 Minuten 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Aus dem Zuwendungsbescheid der Bafa geht ganz klar hervor (Tag genau), wie lange die Reservierung besteht...Der Zuwendungsbescheid geht "immer" per Post an der Antragsteller, nicht an den Händler !
Hier kann man dem Händler nicht die volle Schuld geben...
Wie soll eine "Wiedereinsetzung" hier begründet werden !?
Es wurde bei der Umweltprämie wohl noch kein Antrag "im Nachhinein" verlängert, stell dir die Flut der Leute vor die usw. usw. usw. So viel zu Thema Gleichheit 😁
P.s. man hatte ja 6 Monate Zeit, keine 6 Minuten 🙄
da wird sich der schäuble aber freuen
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Aus dem Zuwendungsbescheid der Bafa geht ganz klar hervor (Tag genau), wie lange die Reservierung besteht...Der Zuwendungsbescheid geht "immer" per Post an der Antragsteller, nicht an den Händler !
Hier kann man dem Händler nicht die volle Schuld geben...
Wie soll eine "Wiedereinsetzung" hier begründet werden !?
Es wurde bei der Umweltprämie wohl noch kein Antrag "im Nachhinein" verlängert, stell dir die Flut der Leute vor die usw. usw. usw. So viel zu Thema Gleichheit 😁
P.s. man hatte ja 6 Monate Zeit, keine 6 Minuten 🙄
.. und genau das frage ich mich auch schon die ganze Zeit:
Wer hat eigentlich den Reservierungsbescheid von der Bafa erhalten?Ich denke auch, dass das immer an den Käufer und nicht an den Händler geht. Und da stehen dann auch ganz klar die Fristen und Bedingungen drin. Also hätte Käufer normalerweise über alle Modalitäten Bescheid wissen müssen.
Vielleicht kann der TE ja mal was dazu sagen.
PS:Hoffe dennoch, dass du irgendwie an dein Geld kommst, auch wenn du vielleicht irgendwelche Sorgfaltspflichten o.ä. verletzt hast, denn korrekt hat sich auch der Händler nicht verhalten
Ich hatte das Geld mit einem mal auf dem Konto. Einen Bescheid wie "Wir haben am blaba das Geld überwiesen habe ich nicht erhalten. Vermutlich zur Senkung des bürokratischen Aufwands.
Zitat:
Original geschrieben von Michael Gehrt
Ich hatte das Geld mit einem mal auf dem Konto. Einen Bescheid wie "Wir haben am blaba das Geld überwiesen habe ich nicht erhalten. Vermutlich zur Senkung des bürokratischen Aufwands.
Ich meine es auch irgendwo mal auf der BAFA Seite gelesen zu haben.
Weiss es nur nicht genau weil die Prämie das Autohaus vorgestreckt hat.
Steht direkt auf dem Zuwendungsbescheid, dass für die Auszahlung keinen extra Bescheid gefertigt wird.
Der Reservierungsbescheid ging an uns ja. Dieser wurde aber schon nach wenigen Wochen verschickt, so Sachen vergisst man nun mal leicht, wenn man sie im April erhält, aber man gleichzeitig weiß, dass das Auto erst im Oktober kommt.
In der Zwischenzeit aber abgesprochen wurde, dass die Produktionsdauer nicht im Wege stehen würde....
Noch nichts vom Händler gehört. Ich lasse ihm noch ein paar Tag Zeit!
Zitat:
Original geschrieben von Bodyguard465
Der Reservierungsbescheid ging an uns ja. Dieser wurde aber schon nach wenigen Wochen verschickt, so Sachen vergisst man nun mal leicht, wenn man sie im April erhält, aber man gleichzeitig weiß, dass das Auto erst im Oktober kommt.
In der Zwischenzeit aber abgesprochen wurde, dass die Produktionsdauer nicht im Wege stehen würde....Noch nichts vom Händler gehört. Ich lasse ihm noch ein paar Tag Zeit!
Hat sich der Händler evtl. im Kaufvertrag (so wird es fast immer gemacht) dazu verpflichtet deine Umweltprämie zu beantragen oder diese Abzuwickeln ?
Hier könntest dem Händler dann an den Kragen...
Jedoch bist ganz alleine "DU" Antragsteller und auch du mußt dich um die 2500,00 EUR kümmern, es soll ja auch DEIN Geld sein 😉
@all
Im Stufe 1 Verfahren --> bis 31.03.09 hat man einen Bescheid bekommen, im Onlineverfahren gibt es nur noch die Auszahlung der Prämie und keinen Bescheid mehr...