Abwrackprämie ABGELEHNT wegen VW-Händler?!

Hallo an Alle,

als ich vorhin den Brief der Bafa geöffnet habe, war ich starr!

"mit dem o.g. Zuwendungsbescheid wurde Ihnen die Umweltärmie für den Zeitraum 21.04.2009 bis 21.10.2009 reserviert. Innerhalb dieses Zeitraumes hätte die Zulassung des Neufahrzeuges sowie die Verschrottung des Altfahrzeuges erfolgen müssen. Nach den uns vorleigenden Nachweisunterlagen liegen diese Voraussetzungen in ihrem Fall nicht vor. Mit Ablauf des Reservierungszeitraumes am 21.10.2009 ist daher der o.g. Zuwendungsbescheid unwirksam geworden (auflösende Bedingung). Eine Auszahlung der Umweltprämie kann daher in ihrem Fall nicht erfolgen."

Ende März haben wir den Golf bestellt und erst am 2. Oktober kam der Golf an. Es ist der größte und bekannteste Autohändler bei uns in der Gegend und er versicherte uns, dass wir uns um nichts kümmern müssen!
Wir holten ihn am 2. Oktober gleich ab und ließen den alten Corsa ein paar Tage später dort, hatte ja nach Meinung des Händlers keine Eile - er würde alles erledigen. Ich erhielt dann aber einen Anruf, dass meine Mutter den Vertrag noch unterschreiben müsste, das hätte aber Zeit, sie kann nach dem Urlaub vorbeikommen. Am 18. Oktober kam meine Mutter zurück und wir gingen die darauffolgenden Tage (weiß nicht mehr wann) hin und unterschrieben. Alles war super, wir wurden zur Weihnachtsfeier eingeladen, vom Händler angerufen, ob alles in Ordnung wäre - alles keinerlei Probleme.

Jetzt dieser Brief! Was jetzt? Wie soll ich morgen vorgehen? Das sind 2500 Euro, die ich fest eingeplant hatte. Auf so etwas war ich nicht vorbereitet, da er doch alles regeln würde....und alles problemlos abzulaufen schien.
Ich muss doch das Geld von ihm verlangen können, oder nicht?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Mir wurde von Beginn an gesagt, dass es keine zeitlichen Fristen gibt, dass wir uns um nichts kümmern müssten.

Und ich bin der Weihnachtsmann... also sorry aber dass die Abwrackprämie an mehrere Fristen gebunden ist bis wann man sie beantragt haben muss, bis wann man den Wagen verschrottet haben muss etc. ging durch ALLE Medien. Selbst wenn man die genauen Fristen nicht kannte, dann war es ja wohl *logisch* das die "Umweltprämie" an Fristen gebunden ist/war!

Daher bezweifel ich auch zu 100% dass der Händler von "keiner zeitlichen Frist" geredet hat - er hat vielleicht gesagt keine Eile lieber Kunde, das heißt aber nicht das man das ganze dann mal 6 Monate schleifen lassen kann und sich nicht drum kümmern muss 🙄

Aber da haben wir's wieder - der Durchschnittsdeutsche ist bereits mit jedem geringsten Maße an Eigenverantwortung und Eigeninitiative VÖLLIG überfordert.

Mit dem Satz

Zitat:

Am 18. Oktober kam meine Mutter zurück und wir gingen die darauffolgenden Tage (weiß nicht mehr wann) hin und unterschrieben.

disqualifizierst du dich dann letztendlich völlig. Nur soviel: Vielleicht ein gutes Lehrgeld um in Zukunft nicht so leichtfertig mit finanzieller Verantwortung umzugehen.

Ich kann absolut nicht nachvollziehen wie man bei einer seltenen, besonderen und teuren Sachen wie einem Autokauf derart nachlassig und fahrlässig sein kann! Unfassbar sowas!

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Meine Mutter und ich waren anwesend. Es war ihr Geld, ich habe mit ihm gesprochen, sie war immer beteiligt.

Nachdem ich mir nun den Terminkalender angeschaut habe, bin ich sogar ziemlich sicher, dass ich den Vertrag sogar vor dem 21. Oktober unterschrieben habe. D.h., dass ich selbst dann diese Frist eingehalten hätte, obwohl ich davon nichts wusste.

Sowas ist natürlich bitter.
Bei einem großen AH sollte sowas nicht vorkommen.

Schau mal in deinen Unterlagen nach, was die dort genau geregelt haben, oder ob wirklich alles nur mündlich besprochen wurde.

Wenn das AH die Verschrottung übernimmt, so haben die meist eine Abtritserklärung unterzeichnen lassen und den Betrag dann nach Erhalt der Bafa weitergeleitet.

Aber jedes AH hat da so seine eigenen Vorgehensweisen gehabt.

Bei meinem Vater wollte ich z.B. alles selbst einreichen, aber das AH hatte alles kostenfrei angeboten ( sich förmlich aufgedrängt ) und von sich aus alles schriftlich bestätigt incl. 100% Auszahlungsgarantie ( sogar mit ner schicken Urkunde ) und den Betrag auch noch vorgestreckt.

Ich würde diesen Sachverhalt einfach mal mit der Geschäftsleitung des AH klären und auf den Vertrauensgrundsatz des renomierten Händlers appelieren.

Evtl. sind die kulant, oder ihr trefft euch wenigstens in der Mitte.

Allerdings muss man gerade jetzt immer mehr aufpassen und darf sich auf keinen mehr verlassen.

Seit der Krise ist alles ein wenig anders 🙁

Zitat:

Original geschrieben von Bodyguard465


Nachdem ich mir nun den Terminkalender angeschaut habe, bin ich sogar ziemlich sicher, dass ich den Vertrag sogar vor dem 21. Oktober unterschrieben habe. D.h., dass ich selbst dann diese Frist eingehalten hätte, obwohl ich davon nichts wusste.

War aber allgemein bekannt das die beantragte Abwrackprämie nur 9 Monate (anfangs nur 6 Monate) Bestand hatte!

Wenn man sich ein wenig selber dafür interessiert hätte,wäre man informiert gewesen!

Zitat:

Original geschrieben von Forghorn


Ganz ehrlich, bei 2500 € mach ich mich schon schlau wie das ganze von statten geht. Die Ausnahme wäre wenn der Händler sagen würde er zieht die 2500 € direkt ab und sie werden im Anschluss direkt von der Bafa auf sein Konto überwiesen. Damit wäre man vertraglich außen vor und es könnte einem egal sein ob der Händler das Geld bekommt oder nicht.

Hast schon recht, ich bin auch überall erstmal skeptisch, aber dem TE nun eine Schuld zuschieben zu wollen, geht mir trotzdem zu weit. Das hat was von "tja, wenn Du daher läufst, biste auch selber schuld, wenn Du überfallen wirst". Ich wünsche dem TE jedenfalls alles erdenkliche Glück, um mit dem Händler noch zu einem zufriedenstellenden Ergebnis zu kommen.

Daran sollte auch der Händler ein gewisses Interesse haben, ggfs wäre das ja schon verdammt schlechte Publicity: Erst groß mit der BAFA-Prämie und einem entsprechenden Service auf Kundenfang zu gehen (haben hier jedenfalls alle so gemacht) und dann sich kleinlich zeigen, wenn er bei genau diesem Service Mist gebaut hat. Von daher würde ich auch mit einem freundlichen Gespräch anfangen und nicht sofort mit dem Anwalt drohen.

Mir ging am Ende übrigens auch gewaltig die Düse, was die Prämie angeht - und das obwohl ich mich ständig auf dem Laufenden gehalten habe. Mein Händler kam irgendwann mit einem ganzen Briefumschlag von Nachweisen bei mir an und meinte, jetzt solle ich nur noch den Antrag stellen. Der Altwagen war wie vereinbart schon verschrottet worden. Beim näheren Betrachten der Nachweise fiel aber auf, dass die Leute des zuständigen Amts beim kopieren der Fahrzeugpapiere des Altwagens ziemlichen Murks fabriziert haben, so dass vieles absolut nicht leserlich war. Die Papiere standen für eine neue Kopie auch nicht zur Verfügung sondern waren irgendwo auf dem Weg zwischen Händler, Schrotthändler und Amt verschollen (und keiner wars, natürlich). Am Ende konnte dann doch noch eine gute Lösung gefunden werden, indem der Händler eine beglaubigtes Schreiben über die Abmeldung des Fahrzeugs beim Amt organisiert hat. Trotzdem zeigts schon, dass man auch dann die A-Karte ziehen kann, wenn man sich immer brav auf dem Laufenden hält. Hätte ich das mit der Prämie noch einmal zu regeln, würde ich es komplett in meine Hand nehmen.

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Zitat:

Original geschrieben von flieger65


War aber allgemein bekannt das die beantragte Abwrackprämie nur 9 Monate (anfangs nur 6 Monate) Bestand hatte!
Wenn man sich ein wenig selber dafür interessiert hätte,wäre man informiert gewesen!

Klar wär das besser gewesen, aber ist es wirklich die Aufgabe des Kunden, darüber informiert zu sein, wenn der Händler ein Rundum-Sorglos-Paket anbietet?

Das Kind ist nunmal in den Brunnen gefallen und die Hauptschuld kann man dem TE daran imo wirklich nicht geben. Die Frage ist jetzt, wie er da mit möglichst wenig Lehrgeld herauskommt und nicht, wie ers hätte vermeiden können.

Zitat:

aber dem TE nun eine Schuld zuschieben zu wollen, geht mir trotzdem zu weit.

Die Hauptschuld liegt eindeutig beim Händler wenn er sich um alles kümmern will. Allerdings ist es dann am Ende immer so eine Sache zwischen Recht haben und Recht bekommen und den Ärger hat man sowieso. Ich weis schon warum ich mich bei Angelegenheiten wo es um mein Geld geht auf niemanden verlasse.

Ist schade ist aber leider so.

Zitat:

Die Frage ist jetzt, wie er da mit möglichst wenig Lehrgeld herauskommt und nicht, wie ers hätte vermeiden können

Die Frage kann hier eh niemand beantworten, da niemand den genauen Sachverhalt kennt.

Es gibt nur zwei Möglichkeiten. Mit dem Händler reden und irgendwie einigen oder wenns nix hilft einen Anwalt aufsuchen.

Zitat:

Original geschrieben von r-d-i



Zitat:

Original geschrieben von flieger65


War aber allgemein bekannt das die beantragte Abwrackprämie nur 9 Monate (anfangs nur 6 Monate) Bestand hatte!
Wenn man sich ein wenig selber dafür interessiert hätte,wäre man informiert gewesen!
Klar wär das besser gewesen, aber ist es wirklich die Aufgabe des Kunden, darüber informiert zu sein, wenn der Händler ein Rundum-Sorglos-Paket anbietet?

Ist mir trotzdem schleierhaft!

Genau wie allgemein bekannt gegewesen ist welchen Vorraussetzungen das Altfahrzeug für die Abwrackprämie entsprechen musste ,genau so war allgemein bekannt wie lange der Antrag seine Gültigkeit hatte.

Zitat:

Original geschrieben von flieger65


Ist mir trotzdem schleierhaft!
Genau so wie allgemein bekannt gegewesen ist...

Ich glaube da darf man nicht von sich selbst auf andere schließen. Ich bin auch jemand, der so viel wie möglich selber regelt und ich bin autointeressiert (wie sicher die meisten hier). Von daher habe ich natürlich auch fast alles rund um die UWP mitbekommen.

Wenn ich mich aber in meinem Bekanntenkreis umschaue, gibt es eine ganze Reihe von Leuten, die bei allem rund ums Auto wirklich überhaupt keinen Plan haben und deshalb seit Jahren zum immergleichen Händler rennen, mit dem sie ein sehr vertrauensvolles Verhältnis pflegen. Ich bin sicher, die würden keinerlei Grund zur Sorge sehen, die Ganze BAFA-Geschichte blind dem Händler zu überlassen. Aus dem gleichen Grund würden sie vermutlich von den Details des Verfahrens nicht viel mitbekommen.
Das finde ich auch nicht weiter schlimm; wenn ich z.B. ein Paket verschicke, interessiert mich ja auch nur, dass der Service ordentlich ausgeführt wird und ich beschäftige mich nicht mit den technischen und rechtlichen Details, die für den Paketdienst bedeutsam sind.

Der Fehler des TE war aus meiner Sicht nicht, sich nicht über die UWP näher zu informieren, sondern die mündliche Zusage des Händlers, alles regeln zu wollen, nicht schriftlich festhalten zu lassen. Und dieser (kleine) Fehltritt macht am Ende möglicherweise den großen Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen aus.

Wenn ich das richtig sehe, habt ihr den Händler vertraut und nichts schriftliches in der Hand?
So habt ihr vermutlich keinen Nachweis, außer eure Aussagen.
Wir hatte das Altauto gegen schriftliche Quittung mit Verwendungszweck ("Entsorgung Abwrackprämie" mit Datum Uhrzeit) abgegeben. Außerdem hat der (FIAT-Händler) noch eine Vollmacht wegen der Prämie gewollt - Kopie ging damals auch an uns.

Solange du nicht beweisen kannst, dass der Händler verbindlich zugesagt hat alles zu erledigen, sieht es schlecht für euch aus. Der Händler hat wohl nur den Vertrag im Kopf gehabt und sonst nichts...

So, vor ca. 10 Minuten habe ich mit dem Verkäufer gesprochen. Er antwortete mir, dass einer die 2500,- Euro zahlen müsste, entweder Bafa oder sie als Händler selbst.
Er meinte, dass die Prämie verängert wurde auf 9 Monate und dass es eigentlich zu keinerlei Probleme habe kommen können. Zudem wurden ja alle Papiere korrekt bearbeitet.

Hmm, genrell hat er mal wieder einen sehr positiven Eindruck hinterlassen. Ich habe ihm das Papier geschickt, mal sehen was jetzt kommt.

Die 9 Monate habe ich bisher gar nicht berücksichtigt?

Na siehste, das Gespräch ist doch schonmal positiv verlaufen.

Zitat:

Original geschrieben von Bodyguard465


So, vor ca. 10 Minuten habe ich mit dem Verkäufer gesprochen. Er antwortete mir, dass einer die 2500,- Euro zahlen müsste, entweder Bafa oder sie als Händler selbst.

Das freut mich für Dich! Vor allem ist es schön zu lesen, dass es offenbar noch aufrechte Autohändler gibt, die sich auch an mündliche Zusagen gebunden sehen.

Zitat:

Original geschrieben von Bodyguard465


So, vor ca. 10 Minuten habe ich mit dem Verkäufer gesprochen. Er antwortete mir, dass einer die 2500,- Euro zahlen müsste, entweder Bafa oder sie als Händler selbst.
Er meinte, dass die Prämie verängert wurde auf 9 Monate und dass es eigentlich zu keinerlei Probleme habe kommen können. Zudem wurden ja alle Papiere korrekt bearbeitet.

Hmm, genrell hat er mal wieder einen sehr positiven Eindruck hinterlassen. Ich habe ihm das Papier geschickt, mal sehen was jetzt kommt.

Die 9 Monate habe ich bisher gar nicht berücksichtigt?

hi

soweit ich informiert bin musste man die verlängerung auf 9m selber beantragen weil sie nicht automatisch in kraft getreten ist

mfg

Frage:
Der Reservierungszeitraum in den Zuwendungsbescheiden (Reservierung) beträgt seit dem 8. Juni 2009 neun Monate. Ist diese neunmonatige Reservierungsfrist rückwirkend auch für bereits vorher erteilte Bescheide mit einem sechsmonatigen Reservierungszeitraum anwendbar?

Antwort:
Nein, allerdings besteht individuell in begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit beim BAFA rechtzeitig vor Ablauf der sechs Monate formlos unter Hinweis auf die längere Lieferfrist des Neufahrzeugs einen schriftlichen Antrag auf einmalige Verlängerung des Reservierungszeitraums um drei Monate zu stellen. In dem Antrag soll die Vorgangsnummer des ursprünglichen Bescheides angegeben werden und dem Antrag ist als Begründung eine Bescheinigung des Kfz-Herstellers oder des Autohauses über die verzögerte Auslieferung beizufügen.

http://www.bafa.de/.../index.html#sm3214953-anker

Zitat:

Original geschrieben von LC5L


Frage:
Der Reservierungszeitraum in den Zuwendungsbescheiden (Reservierung) beträgt seit dem 8. Juni 2009 neun Monate. Ist diese neunmonatige Reservierungsfrist rückwirkend auch für bereits vorher erteilte Bescheide mit einem sechsmonatigen Reservierungszeitraum anwendbar?

Antwort:
Nein, allerdings besteht individuell in begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit beim BAFA rechtzeitig vor Ablauf der sechs Monate formlos unter Hinweis auf die längere Lieferfrist des Neufahrzeugs einen schriftlichen Antrag auf einmalige Verlängerung des Reservierungszeitraums um drei Monate zu stellen. In dem Antrag soll die Vorgangsnummer des ursprünglichen Bescheides angegeben werden und dem Antrag ist als Begründung eine Bescheinigung des Kfz-Herstellers oder des Autohauses über die verzögerte Auslieferung beizufügen.

http://www.bafa.de/.../index.html#sm3214953-anker

wuste ich doch war nur zu faul zum suchen

das wird teuer für den händler

mfg

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