Abwrackprämie ABGELEHNT wegen VW-Händler?!

Hallo an Alle,

als ich vorhin den Brief der Bafa geöffnet habe, war ich starr!

"mit dem o.g. Zuwendungsbescheid wurde Ihnen die Umweltärmie für den Zeitraum 21.04.2009 bis 21.10.2009 reserviert. Innerhalb dieses Zeitraumes hätte die Zulassung des Neufahrzeuges sowie die Verschrottung des Altfahrzeuges erfolgen müssen. Nach den uns vorleigenden Nachweisunterlagen liegen diese Voraussetzungen in ihrem Fall nicht vor. Mit Ablauf des Reservierungszeitraumes am 21.10.2009 ist daher der o.g. Zuwendungsbescheid unwirksam geworden (auflösende Bedingung). Eine Auszahlung der Umweltprämie kann daher in ihrem Fall nicht erfolgen."

Ende März haben wir den Golf bestellt und erst am 2. Oktober kam der Golf an. Es ist der größte und bekannteste Autohändler bei uns in der Gegend und er versicherte uns, dass wir uns um nichts kümmern müssen!
Wir holten ihn am 2. Oktober gleich ab und ließen den alten Corsa ein paar Tage später dort, hatte ja nach Meinung des Händlers keine Eile - er würde alles erledigen. Ich erhielt dann aber einen Anruf, dass meine Mutter den Vertrag noch unterschreiben müsste, das hätte aber Zeit, sie kann nach dem Urlaub vorbeikommen. Am 18. Oktober kam meine Mutter zurück und wir gingen die darauffolgenden Tage (weiß nicht mehr wann) hin und unterschrieben. Alles war super, wir wurden zur Weihnachtsfeier eingeladen, vom Händler angerufen, ob alles in Ordnung wäre - alles keinerlei Probleme.

Jetzt dieser Brief! Was jetzt? Wie soll ich morgen vorgehen? Das sind 2500 Euro, die ich fest eingeplant hatte. Auf so etwas war ich nicht vorbereitet, da er doch alles regeln würde....und alles problemlos abzulaufen schien.
Ich muss doch das Geld von ihm verlangen können, oder nicht?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Mir wurde von Beginn an gesagt, dass es keine zeitlichen Fristen gibt, dass wir uns um nichts kümmern müssten.

Und ich bin der Weihnachtsmann... also sorry aber dass die Abwrackprämie an mehrere Fristen gebunden ist bis wann man sie beantragt haben muss, bis wann man den Wagen verschrottet haben muss etc. ging durch ALLE Medien. Selbst wenn man die genauen Fristen nicht kannte, dann war es ja wohl *logisch* das die "Umweltprämie" an Fristen gebunden ist/war!

Daher bezweifel ich auch zu 100% dass der Händler von "keiner zeitlichen Frist" geredet hat - er hat vielleicht gesagt keine Eile lieber Kunde, das heißt aber nicht das man das ganze dann mal 6 Monate schleifen lassen kann und sich nicht drum kümmern muss 🙄

Aber da haben wir's wieder - der Durchschnittsdeutsche ist bereits mit jedem geringsten Maße an Eigenverantwortung und Eigeninitiative VÖLLIG überfordert.

Mit dem Satz

Zitat:

Am 18. Oktober kam meine Mutter zurück und wir gingen die darauffolgenden Tage (weiß nicht mehr wann) hin und unterschrieben.

disqualifizierst du dich dann letztendlich völlig. Nur soviel: Vielleicht ein gutes Lehrgeld um in Zukunft nicht so leichtfertig mit finanzieller Verantwortung umzugehen.

Ich kann absolut nicht nachvollziehen wie man bei einer seltenen, besonderen und teuren Sachen wie einem Autokauf derart nachlassig und fahrlässig sein kann! Unfassbar sowas!

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Ich warte erst einmal ab, bisher bin ich noch guter Dinge.

Interessant zu wissen wäre, ob er sich auch bei anderen fehlspekuliert hat, was nicht zu meinen Gunsten wäre :-)

Mir würden "andere" echt wurst sein, hier geht es ja um deine 2500 EUR 😉

Also wurd nix festgehalten was die Abwicklung der UMP angeht ?

Man hätte die UMP mit dem Kauf verknüfen sollen, d.g. AUto nur mit UMP oder kein UMP und auch kein Auto...

Hier würde dein Händler bestimmt mehr Gas geben 😁

Zitat:

Original geschrieben von waldfee-2000



Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


Aus dem Zuwendungsbescheid der Bafa geht ganz klar hervor (Tag genau), wie lange die Reservierung besteht...

Der Zuwendungsbescheid geht "immer" per Post an der Antragsteller, nicht an den Händler !

Hier kann man dem Händler nicht die volle Schuld geben...

Wie soll eine "Wiedereinsetzung" hier begründet werden !?

Es wurde bei der Umweltprämie wohl noch kein Antrag "im Nachhinein" verlängert, stell dir die Flut der Leute vor die usw. usw. usw. So viel zu Thema Gleichheit 😁

P.s. man hatte ja 6 Monate Zeit, keine 6 Minuten 🙄

da wird sich der schäuble aber freuen

Dem ist das ziemlich egal, es gab ja eine Warteliste, da wird wohl jemand nachgerutscht sein und sich freuen

Hallo, eigentlich verstehe ich das ganze Problem nicht. Innerhalb von 6 Monaten muss das alte Fahrzeug verschrottet und das neue angemeldet sein. Den Antrag abschicken kann man in diesem Fall noch bis zum 31.12.09.
Wahrscheinlich ist es hier so, dass bei der BaFa gar kein Antrag eingegangen ist. (Verloren gegangen )

Grüße
KLaus

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Hallo TE,

wie ist es denn ausgegangen?

Zitat:

Original geschrieben von celica1992


Hallo, eigentlich verstehe ich das ganze Problem nicht. Innerhalb von 6 Monaten muss das alte Fahrzeug verschrottet und das neue angemeldet sein.

Richtig, genau das ist wohl nicht passiert und eine Verlängerung (um drei Monate) wurde durch den Antragsteller nicht beantragt...

Hier geht es nicht um die Einreichung des Antrags...

Zitat:

Original geschrieben von celica1992


Den Antrag abschicken kann man in diesem Fall noch bis zum 31.12.09.

Das ist falsch, bis spätestens zum 31. Juli 2010 müssen alle Nachweise in schriftlicher Form vorliegen...

Bis zum 31.12.2009 "muss folgendes erfüllt sein" nämlich:

* der durch Kauf- oder Leasingvertrag nachgewiesene Erwerb eines Neu- bzw. Jahreswagens und
* die durchgehende mindestens einjährige Eintragung (Zulassung) des Altfahrzeugs auf die Antragstellerin / den Antragsteller.

Zitat:

Original geschrieben von celica1992


Wahrscheinlich ist es hier so, dass bei der BaFa gar kein Antrag eingegangen ist. (Verloren gegangen )

Das ist auch nicht richtig, einer Ablehnung/Aufhebung zugrunde liegt "immer" ein Antrag vor...

Woher soll sonst der/die Grund/Gründe hervorgehen ?

Zitat:

Mir wurde von Beginn an gesagt, dass es keine zeitlichen Fristen gibt, dass wir uns um nichts kümmern müssten.

Und ich bin der Weihnachtsmann... also sorry aber dass die Abwrackprämie an mehrere Fristen gebunden ist bis wann man sie beantragt haben muss, bis wann man den Wagen verschrottet haben muss etc. ging durch ALLE Medien. Selbst wenn man die genauen Fristen nicht kannte, dann war es ja wohl *logisch* das die "Umweltprämie" an Fristen gebunden ist/war!

Daher bezweifel ich auch zu 100% dass der Händler von "keiner zeitlichen Frist" geredet hat - er hat vielleicht gesagt keine Eile lieber Kunde, das heißt aber nicht das man das ganze dann mal 6 Monate schleifen lassen kann und sich nicht drum kümmern muss 🙄

Aber da haben wir's wieder - der Durchschnittsdeutsche ist bereits mit jedem geringsten Maße an Eigenverantwortung und Eigeninitiative VÖLLIG überfordert.

Mit dem Satz

Zitat:

Am 18. Oktober kam meine Mutter zurück und wir gingen die darauffolgenden Tage (weiß nicht mehr wann) hin und unterschrieben.

disqualifizierst du dich dann letztendlich völlig. Nur soviel: Vielleicht ein gutes Lehrgeld um in Zukunft nicht so leichtfertig mit finanzieller Verantwortung umzugehen.

Ich kann absolut nicht nachvollziehen wie man bei einer seltenen, besonderen und teuren Sachen wie einem Autokauf derart nachlassig und fahrlässig sein kann! Unfassbar sowas!

Zum Vorredner kann ich nur sagen: Don't feed the troll!
Was du 100% glaubst, kann ich in der Realität dennoch zu 0% richtig sein.

@ Vorredner, der die gegenwärtige Situation in Erfahrung bringen wollte

Nach Absprache mit dem Händler warte ich auf die Antwort des Ministeriums, die meinen und wohl zahlreiche andere Fälle noch prüfen, bei denen es zu solchen Schwierigkeiten gekommen ist.
Gegen die vorerst erteilte Absage seitens des Ministeriums wurde durch meinen Händler Einspruch eingelegt.
Ich erwarte im August/September eine Antwort. Laut Händler erhalte ich mein Geld, entweder von der Behörde oder vom Autohaus selbst. Vollkommene Gewissheit kann natürlich erst bestehen, wenn das Geld auch auf dem Konto ist, dennoch bin ich sehr zuversichtlich, weil der Händler mir in Gesprächen sehr entgegenkam und die Schuld bei sich einräumte.

Zitat:

Original geschrieben von Bodyguard465



Nach Absprache mit dem Händler warte ich auf die Antwort des Ministeriums, die meinen und wohl zahlreiche andere Fälle noch prüfen, bei denen es zu solchen Schwierigkeiten gekommen ist.
Gegen die vorerst erteilte Absage seitens des Ministeriums wurde durch meinen Händler Einspruch eingelegt.

Die Absage der Abwrackprämie ging, wie oben dargelegt,  an den TE.

Dann muss auch der TE Einspruch einlegen und nicht der Händler. Sollte der Händler ohne Vollmacht den Einspruch eingelegt haben, wird, wenn Ministerium entsprechend den Verwaltungsvorschriften verfährt, den Einspruch allein schon aus formalen Gründen ablehnen.

Der TE kann dann auch keinen Einspruch mehr einlegen, da die Einspruchsfrist abgelaufen sein wird.

O.

Der Händer hatte die Befugnis von mir erhalten.

Es langt wenn der Antragsteller mit auf dem Wiederspruch sein Otto darunter macht...

Es wird jedoch bei "Überschreitung" des Reservierungszeitraums keine Möglichkeit geben, dies wieder auf die Reihe zu bekommen, wie auch...

Hier wird wohl der Händler "sollte er auch" dem TE entgegenkommen müssen wenn er den TE als Kunden behalten will...

Der Händler / Das Bafa wollte ganz alleine sagen, das dein Wiederspruch einfach noch nicht bearbeitet wurde (geht nach der Reihenfolge), nicht mehr und nicht weniger...

P.s. ein Ministerium entscheidet hier nix, hier entscheidet ein/das Bundesamt...

@go-4-golf

fast richtig, die Bafa kann/wird "recht einfach" sich diese Bestätigung noch vom Antragsteller holen. Stellt nicht wirklich ein Problem dar...

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG



P.s. ein Ministerium entscheidet hier nix, hier entscheidet ein/das Bundesamt...

Das hängt davon ab, welches die Widerspruchsstelle ist. 

Widerspruchsstelle ist die Stelle, an die der Widerspruch weiter geleitet wird, wenn der Herausgeber des ursprünglichen Bescheides dem Begehren des Widerspruches nicht folgt.

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG



P.s. ein Ministerium entscheidet hier nix, hier entscheidet ein/das Bundesamt...
Das hängt davon ab, welches die Widerspruchsstelle ist. 
Widerspruchsstelle ist die Stelle, an die der Widerspruch weiter geleitet wird, wenn der Herausgeber des ursprünglichen Bescheides dem Begehren des Widerspruches nicht folgt.

O.

Diese stelle ist ganz klar "wie auch in Bescheid genannt" das Bafa in Eschborn !

Für einen Wiederspruch gibt es eine ganz klare frist und auch eine Adresse "wie auch im Bescheid genannt".

Die Bewilligungsbehörde ist hier ganz klar das Bafa und keiner sonst wird hier eine Entscheidung treffen...

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Das hängt davon ab, welches die Widerspruchsstelle ist. 
Widerspruchsstelle ist die Stelle, an die der Widerspruch weiter geleitet wird, wenn der Herausgeber des ursprünglichen Bescheides dem Begehren des Widerspruches nicht folgt.

O.

Diese stelle ist ganz klar "wie auch in Bescheid genannt" das Bafa in Eschborn !

Für einen Wiederspruch gibt es eine ganz klare frist und auch eine Adresse "wie auch im Bescheid genannt".

Die Bewilligungsbehörde ist hier ganz klar das Bafa und keiner sonst wird hier eine Entscheidung treffen...

Um nicht in die Tiefen eines Verwaltungsaktes einzusteigen, nur noch ein kurzer der Hinweis "to whom it may concern":

Es ist zutreffend, dass - wie dargelegt- der Widerspruch an das BAFA gerichtet werden muss. 

Wenn die den Prämienantrag bearbeitende Stelle keinen Grund sieht, ihren ersten Bescheid aufgrund des Widerspruches abzuändern, wird der Vorgang von einer anderen Stelle überprüft.

Kommt diese Stelle auch zur Auffassung, der herausgegebene Bescheid ist nicht rechtsfehlerhaft, wird dies dem Antragsteller mitgeteilt und dieser kann nun vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Hält diese Stelle den Bescheid für fehlerhaft, wird er aufgehoben.

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


Diese stelle ist ganz klar "wie auch in Bescheid genannt" das Bafa in Eschborn !

Für einen Wiederspruch gibt es eine ganz klare frist und auch eine Adresse "wie auch im Bescheid genannt".

Die Bewilligungsbehörde ist hier ganz klar das Bafa und keiner sonst wird hier eine Entscheidung treffen...

Um nicht in die Tiefen eines Verwaltungsaktes einzusteigen, nur noch ein kurzer der Hinweis "to whom it may concern":
Es ist zutreffend, dass - wie dargelegt- der Widerspruch an das BAFA gerichtet werden muss. 
Wenn die den Prämienantrag bearbeitende Stelle keinen Grund sieht, ihren ersten Bescheid aufgrund des Widerspruches abzuändern, wird der Vorgang von einer anderen Stelle überprüft.
Kommt diese Stelle auch zur Auffassung, der herausgegebene Bescheid ist nicht rechtsfehlerhaft, wird dies dem Antragsteller mitgeteilt und dieser kann nun vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Hält diese Stelle den Bescheid für fehlerhaft, wird er aufgehoben.

O.

Richtig, dies passiert aber auch im Rechtsreferat des Bafa 😛

Ich kenne jedoch noch keinen Fall der so "positiv" vom Bafa oder Gericht beschieden wurde 😕

Ich gehe davon aus, wenn es "keinen" Fehler im Verwaltungsakt gibt wird hier der Händler zahlen...

Es wurde nach Richtlinie gehandelt...

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