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Abwrackprämie ABGELEHNT wegen VW-Händler?!

Themenstarteram 1. Februar 2010 um 20:10

Hallo an Alle,

als ich vorhin den Brief der Bafa geöffnet habe, war ich starr!

"mit dem o.g. Zuwendungsbescheid wurde Ihnen die Umweltärmie für den Zeitraum 21.04.2009 bis 21.10.2009 reserviert. Innerhalb dieses Zeitraumes hätte die Zulassung des Neufahrzeuges sowie die Verschrottung des Altfahrzeuges erfolgen müssen. Nach den uns vorleigenden Nachweisunterlagen liegen diese Voraussetzungen in ihrem Fall nicht vor. Mit Ablauf des Reservierungszeitraumes am 21.10.2009 ist daher der o.g. Zuwendungsbescheid unwirksam geworden (auflösende Bedingung). Eine Auszahlung der Umweltprämie kann daher in ihrem Fall nicht erfolgen."

Ende März haben wir den Golf bestellt und erst am 2. Oktober kam der Golf an. Es ist der größte und bekannteste Autohändler bei uns in der Gegend und er versicherte uns, dass wir uns um nichts kümmern müssen!

Wir holten ihn am 2. Oktober gleich ab und ließen den alten Corsa ein paar Tage später dort, hatte ja nach Meinung des Händlers keine Eile - er würde alles erledigen. Ich erhielt dann aber einen Anruf, dass meine Mutter den Vertrag noch unterschreiben müsste, das hätte aber Zeit, sie kann nach dem Urlaub vorbeikommen. Am 18. Oktober kam meine Mutter zurück und wir gingen die darauffolgenden Tage (weiß nicht mehr wann) hin und unterschrieben. Alles war super, wir wurden zur Weihnachtsfeier eingeladen, vom Händler angerufen, ob alles in Ordnung wäre - alles keinerlei Probleme.

Jetzt dieser Brief! Was jetzt? Wie soll ich morgen vorgehen? Das sind 2500 Euro, die ich fest eingeplant hatte. Auf so etwas war ich nicht vorbereitet, da er doch alles regeln würde....und alles problemlos abzulaufen schien.

Ich muss doch das Geld von ihm verlangen können, oder nicht?

 

Beste Antwort im Thema
am 11. Juni 2010 um 13:18

Zitat:

Mir wurde von Beginn an gesagt, dass es keine zeitlichen Fristen gibt, dass wir uns um nichts kümmern müssten.

Und ich bin der Weihnachtsmann... also sorry aber dass die Abwrackprämie an mehrere Fristen gebunden ist bis wann man sie beantragt haben muss, bis wann man den Wagen verschrottet haben muss etc. ging durch ALLE Medien. Selbst wenn man die genauen Fristen nicht kannte, dann war es ja wohl *logisch* das die "Umweltprämie" an Fristen gebunden ist/war!

 

Daher bezweifel ich auch zu 100% dass der Händler von "keiner zeitlichen Frist" geredet hat - er hat vielleicht gesagt keine Eile lieber Kunde, das heißt aber nicht das man das ganze dann mal 6 Monate schleifen lassen kann und sich nicht drum kümmern muss :rolleyes:

 

Aber da haben wir's wieder - der Durchschnittsdeutsche ist bereits mit jedem geringsten Maße an Eigenverantwortung und Eigeninitiative VÖLLIG überfordert.

 

Mit dem Satz

Zitat:

Am 18. Oktober kam meine Mutter zurück und wir gingen die darauffolgenden Tage (weiß nicht mehr wann) hin und unterschrieben.

disqualifizierst du dich dann letztendlich völlig. Nur soviel: Vielleicht ein gutes Lehrgeld um in Zukunft nicht so leichtfertig mit finanzieller Verantwortung umzugehen.

 

Ich kann absolut nicht nachvollziehen wie man bei einer seltenen, besonderen und teuren Sachen wie einem Autokauf derart nachlassig und fahrlässig sein kann! Unfassbar sowas!

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am 1. Februar 2010 um 20:53

Hallo,

 

das seid ihr etwas lax angegangen! Urlaub, Unterschrift und so...

Staatliche Fristen sind gewöhnlich knallhart.

Da muß man hinterher sein wie Lumpi.

Im schlimmsten Falle hast Du eine Lehre für Deine Zukunft

im Umgang mit Behörden gezogen.

Man soll seine Fehler im Leben ja möglichst früh machen (A.Lincoln).

Entscheidend war die Unterschrift und Einsendung der Bafa - Vollzugs - Bestätigung.

"Paar Tage nach dem 18." waren "paar Tage" zu viel - war eh' mit heißer Nadel 

gestrickt...

 

Trotzdem Beileid.

GO

Themenstarteram 1. Februar 2010 um 20:58

Also, woher soll ich denn wissen, dass es eine solche Frist gibt?

Das Auto stand ja schon 3 Wochen bei ihm! Es ist der größte Händler in unserem Umkreis!

Ich hätte sogar 4 Wochen später unterschreiben können, er hätte sich nicht beschwert, da er meinte, es ist kein Problem, wann wir es machen.

Zur Not gehe ich auch anders dagegen vor, wenn es nötig ist. Ich sehe hier keinen Fehler meinerseits.

Themenstarteram 1. Februar 2010 um 20:59

Ihm ist es erst Tage später eingefallen, dass ich was unterschreiben soll. Als ich erwähnte, dass sie nicht da sind - meinte er: kein Problem!

Zitat:

Original geschrieben von Bodyguard465

Also, woher soll ich denn wissen, dass es eine solche Frist gibt?

Das Auto stand ja schon 3 Wochen bei ihm! Es ist der größte Händler in unserem Umkreis!

Ich hätte sogar 4 Wochen später unterschreiben können, er hätte sich nicht beschwert, da er meinte, es ist kein Problem, wann wir es machen.

Zur Not gehe ich auch anders dagegen vor, wenn es nötig ist. Ich sehe hier keinen Fehler meinerseits.

Ich drücke dir die Daumen aber befürchte, da wird dir der Anwalt deines Vertrauens etwas anderes erzählen.

Du hast leider doch einen Fehler gemacht. Du hast nichts Schriftliches.

Man muß dabei immer bedenken, dass der Händler eine unbeteiligte Person ist. Prinzipiel ist es ihm egal, ob du dein Geld bekommst oder nicht. Wenn man dann auch selbst nicht aufpasst, dann kommt soetwas raus.

Zitat:

Original geschrieben von hoc777

Der nächste Schock dürfte dann demnächst auch noch kommen denn die VW Umweltprämie Plus ist an die Umweltprämie (Abwrackprämie) gekoppelt und ohne Abwrackprämie keine VW Prämie ..........

Sorry, aber das ist so nicht richtig.

Sofern nicht auch hier formale Fehler gemacht oder Fristen versäumt wurden bleibt zumindest der Schock aus.

am 1. Februar 2010 um 21:10

Mal eine andere Frage.

Ist es nicht so, dass ein Händler an sich keine UWP vom Staat beantragen kann? Im Endeffekt handelt er doch nur im Kundenauftrag und macht es als Service. Er kümmert sich also um den Mist den der Kunde eigentlich machen müsste.

Da der Händler die UWP aber nicht selbst beantragen kann und das alles im Kundennamen läuft und außerdem nichts schriftlich festgehalten wurde würde ich mal sagen, dass die 2500 € weg sind.

Ich weis schon warum ich bei wichtigen Sachen nach dem Sprichwort vorgehe "Wenn du willst, dass etwas richtig gemacht wird, mach es selbst".

am 1. Februar 2010 um 21:12

Zitat:

Original geschrieben von hoc777

Aber ehrlich gesagt kann ich nicht nachvollziehen, dass man sich solche Dinge nicht schriftlich bestätigen lässt. So wie ich es lese wurden die 2500 Euro wohl nicht auf den Kaufpreis angerechnet. Somit hätte ich mir auf jeden Fall schriftlich bestätigen lassen, dass der Händler sich um die Abwrackung und die Formalitäten kümmert.

Und genau das meinte ich eben. Es hilft hier NICHTS zu spekulieren. Wir alle kennen die Vertragsbedingungen nicht.

Ich habs schriftlich bekommen, dass mein VW Händler mich bei der Beantragung/Abwicklung der Prämie im vollen Umfang unterstützt.

Hilft aber auch nicht wenn man nicht nachweisen kann wer jetzt letztendlich gepfuscht hat. Bekommt der Händler die Unterlagen zu spät hilft die beste Unterstützung nichts. Wenn der Händler allerdings sagt es sei nicht eilig muss man ihm das erstmal nachweisen, also lässt sich hier kein Schuldiger finden.

Es bleibt dabei. Fahr morgen zum Händler und lass dir erklären wie das passieren konnte da ja der Händler alles abwickeln wollte.

Themenstarteram 1. Februar 2010 um 21:13

Nehmen wir mal an, es wäre so.

Was ist das dann für ein Service?

Ich bin gespannt, was morgen passieren wird. Ich hatte den Mann in sehr positiver Erinnerung. Falls das tatsächlich nichts bringt, würde ich auch den Weg über VW gehen. Die haben schon einmal hier angerufen, und gefragt, ob alles gut lief.

So schnell gebe ich hier nicht auf, wie gesagt, der Händler hat in meinem Umkreis eine dominierende Stellung.

Wenn mir der Händler verspricht, dass ER sich um alles kümmert, kümmer ich mich logischerweise um NIX. Dann mach ich mich auch nicht mit den BAFA-Regeln schlau, weil der Händler ALLES macht. Ganz einfach!

Im schlechtesten Fall muss er die Unterlagen halt nochmal komplett neu machen. Is doch noch ein Rest im Topf für "Sonderfälle".

Also erstmal ruhig bleiben und mit dem Händler das Problem klären. Noch ist keine Gefahr im Verzug.

Also außer den Herzrythmusstörungen beim Lesen eines solchen Briefes... :-)

Viele Grüße

Stefan

Auch wenn man dem TE vorwerfen könnte, sich nicht akribig genug gekümmert und sich nicht alles schwarz auf weiß geben gelassen zu haben, so zeigt dieser Fall doch mal wieder (falls wirklich so vonstatten gegangen), dass man sich in unserer versch... Gesellschaft auf nichts und niemanden verlassen sollte. Das ist echt sehr traurig.

Ich drücke die Daumen, dass du noch irgendwie an das Geld kommst. So wie du es hier schilderst, hat es aus meiner Sicht der Händler mit seinen nicht gehaltenen Zusagen verbockt.

am 1. Februar 2010 um 21:15

Zitat:

Original geschrieben von hoc777

Du hast leider doch einen Fehler gemacht. Du hast nichts Schriftliches.

ianal, aber sind nicht auch mündliche Vereinbarungen gültig? Der TE sprach ja von "wir", also gibt es da möglicherweise auch Zeugen.

am 1. Februar 2010 um 21:23

Beantragung der Prämie ist ein Service wie der TE schon richtig geschrieben hat. Und für den Service zahlt man auch.

Und die meisten haben nur ein Auto gekauft weil man davon ausgeht, dass genau dieser Service klappt.

Allerdings habe ich ja auch ein schreiben von der Bafa bekommen in dem die Fristen standen. @TE du musst sowas doch auch bekommen haben? Mein Händler hat auch alles für mich abgewickelt und hat die 2500€ sogar vorgestreckt!

am 1. Februar 2010 um 21:23

Zitat:

Original geschrieben von r-d-i

 

ianal, aber sind nicht auch mündliche Vereinbarungen gültig?

Ja sind gültig allerdings ist das mit Verwanden vor Gericht immer etwas schwierig. Haben das selber schon durch.

Zitat:

Wenn mir der Händler verspricht, dass ER sich um alles kümmert, kümmer ich mich logischerweise um NIX. Dann mach ich mich auch nicht mit den BAFA-Regeln schlau, weil der Händler ALLES macht. Ganz einfach!

Ganz ehrlich, bei 2500 € mach ich mich schon schlau wie das ganze von statten geht. Die Ausnahme wäre wenn der Händler sagen würde er zieht die 2500 € direkt ab und sie werden im Anschluss direkt von der Bafa auf sein Konto überwiesen. Damit wäre man vertraglich außen vor und es könnte einem egal sein ob der Händler das Geld bekommt oder nicht.

Ich würde sagen, abwarten was der Händler sagt.

Parallel würde ich aber auch die BAFA anschreiben und das Problem schildern. Vielleicht ist ja noch was im "Resttopf".

Wie auch immer. Es tut mir für den TE leid. Dennoch sollte man nicht so "blauäugig" an solche Sachen gehen denn es geht dabei um das eigene Geld.

Viel Glück.

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