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absurdeste TÜV Mängel;-)

Themenstarteram 2. März 2010 um 18:55

Hallo also ich weiß nicht ob ich der einzige bin aber ich stosse hier einfach mal ein Thema an.

Wollte mal so die absurdesten TÜV Mängel zusammen tragen. Ich frage mich echt manchmal was so manchen ach so tollen Ingenieuren in die Rübe gefahren ist:D. Bei solchen "Mängeln" muss man doch echt an der Glaubwürdigkeit zweifeln. Aber diskutieren bringt nix!

Hier sollen nur Mängel gepostet werden, also Mängel wegen denen man nicht die Prüfung besteht. Keine Hinweise.

Ich fang mal an!

Golf 2, Baujahr 89 Mangel: Polkappenabdeckung der Batterie fehlt, Kabel hängt im Motorraum runter, Kabel Lambdasonde leicht abisoliert!

Corsa A, Baujahr 90 Mangel: Türschanier ausgeschlagen (beim öffnen ging die Tür ein paar mm runter!

Beste Antwort im Thema

Ich habe auch schon von den Keilriemen in Scheiben geschnittenen Igel gesehen. Würg... Wie der es geschafft hat, in den Motorraum zu klettern. :confused: (Bemängelt hab ich das nicht.)

***

Ich habe an anderer Stelle schon mal geäußert, daß mir Mängelstatistiken scheiß egal sind. Daß es Kollegen gibt, die übernervös irgendwelchen Statistiken hinterher hecheln, ist richtig, aber ich wage mal zu behaupten, einige der hier genannten Beispiele betrafen Neulinge im Geschäft, denen es noch an der nötigen Sicherheit und Erfahrung fehlte (und die nicht wußten, was sie taten).

Die HU ist eine Dienstleistung. Ist man nicht zufrieden, wie man durch den Dienstleister behandelt wurde, sollte man den Anbieter wechseln, wenn das Wundermittel "Kommunikation" nicht fruchtet.

Man sollte aber so ehrlich sein, zu hinterfragen, ob der Prüfer nicht einfach nur seine Arbeit korrekt gemacht hat, wenn am Ende wegen tatsächlich auch vorhandener Mängel keine Plakette auf dem Auto klebt.

Wenn ein fünfzehn Jahre alter Sierra oder Omega in Ordnung, freut mich das für den Besitzer, da muß ich keinen Pseudomangel für die Statistik aufschreiben. (Für die Polabdeckungen hab ich immer eine Rolle Panzerband im Kofferraum. :D) Ist alles ok, ist halt alles ok.

Wenn die Karre natürlich marode ist, brauche ich für die Untersuchung schon was länger als bei einem Jahreswagen, damit ich nicht vergesse, mir die ganzen Macken auch aufzuschreiben. Das mache ich, weil es mein Beruf ist, nicht um jemanden zu ärgern.

Es ist der Stimmung während der Prüfung ausgesprochen zuträglich, wenn mir der Besitzer des Fahrzeugs nicht als Gesprächseröffnung zu verstehen gibt, daß er mich für "keinen guten Ingenieur" hält und "der TÜV sowieso überpingelig ist und nervt " und ich eh keine Ahnung habe. Ich eröffne das Gespräch auch nicht mit "Wollen Sie den Mülleimer nicht lieber verschrotten" oder "Haben Sie kein Geld für ein richtiges Auto?". ;)

Ich behandle meine Kunden so, wie ich möchte, daß sie mich behandeln. Danke.

Grüße: zinnenberg

 

 

 

 

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86 Antworten

"- Leuchtweitenregulierung ohne Funktion"

"- Scheinwerfer für Abblendlicht Xenon unzulässig"

Ergebnis:

schwere Mängel -> Plakette nicht zugeteilt.

 

Ich habe die Leuchtweitenregulierung auf eine automatische Verstellung von Hella umgebaut. Ultraschallsensor (Höhengeber) an der Hinterache sehr deutlich zusehen.

Eine automatische Leuchtweitenregulierung hebt und senkt die Scheinwerfer kurz an um Betriebsbereitschaft zu signalisieren. Die hat der Prüfer laut Aussage des Werkstattmeisters sogar wahrgenommen.

Vebaut waren übrigens H7 - sowas nennt man dann wohl Halogenlampen ? Oder meinte er mit "Xenon" die Projektorscheinwerfer ?

Ich war danach beim Anwalt weil ich keine Lust mehr auf die Faxen mit dem TÜV habe. (Letztes mal waren es die 195/45 auf 15" Zoll BBS Kreuzspeiche hier im Originalprospekt zu sehen: http://polo-gti.vw-scene-westthueringen.de/6n2_bilder.htm - ich denke mal jeder weiss nun Bescheid)

Aus diesem (intensiven) Gespräch ziehe ich die Konsequenz das ich den Zustand meiner Autos vor jeder HU mit Digicam festhalte. Zur Dokumentation des Datums einfach die Tageszeitung mitfotografieren.

(damit man danach auch wirklich eine Chance vor Gericht hat)

Ich kann nur jedem auch dazu raten. Der TÜV braucht Druck von oben und unten eventuell tut sich dann was zur Entbürokratisierung dieses Monsters.

Entweder man ist Ingenieur dann kann man selbstständig technische Zusammenhänge erkennen (Ich muss dies als Softwaerentwickler für de Automobilindustrie auch) oder eben nicht dann ist man aber nicht im Stande technische Abnahmen an Autos auszuführen.

ich muss gestehen, dassich den part mit dem anwalt und den felgen noch nicht wirklich verstanden habe....

Da es das 2. Mal war das ein Prüfer keine Ahnung hatte (und auch nicht haben wollte) war ich eben dann mal beim Anwalt um mal meine Chancen dagegen vorzugehen auszuloten.

Der 1.Fall - bei mir - war eben mein Polo GTI mit den originalen Kreuzspeichen Alus den der Prüfer durchfallen lies.

(also wieder woanders hinfahren... Ratlose Gesichter was sich der "Kollege" dabei gedacht hatte -> Plakette drauf )

Und ich habe eben keine Zeit für solche Spielchen.

am 12. März 2010 um 0:23

Zitat:

Original geschrieben von FMode

"- Leuchtweitenregulierung ohne Funktion"

"- Scheinwerfer für Abblendlicht Xenon unzulässig"

 

Ergebnis:

schwere Mängel -> Plakette nicht zugeteilt.

 

 

Ich habe die Leuchtweitenregulierung auf eine automatische Verstellung von Hella umgebaut.

Ich war danach beim Anwalt weil ich keine Lust mehr auf die Faxen mit dem TÜV habe.

Auch wenn du es verneinst... du hattest nur das von Hella mitgelieferte ABE nicht dabei.

 

Es ist nicht die Willkür von TÜV/DEKRA und co. Die bekommen wie das Arbeitsamt ihre vorgaben.

Versetzt euch mal in die lage der Prüfer. Wenn mir ein Auto vorfahren würde, ob getunet, laute musik, unordentlich ... das sind alles Faktoren die mich veranlassen würden, dass KFZ bisschen genauer unter die Lupe zu nehmen - und das müssen die. Können ja nicht einen Wagen mit Mängel auf die Straße lassen. Auserdem habe ich schon mitbekommen das sich manche Autobesitzer aufführen und schon mit dem Motto: ARSCH TÜV PRÜFER zur HU kommen. Naja wie es in den Wald schreit, so hallt es zurück und den längern Hebel hat der TÜV.

 

An den THemenstarter. Mach mal bild von deiner HU. Glaub nicht so recht an das was du hier schreibst.

 

 

Abschließen finde ich es anmaßend, das hier in manchen Foren, vor allem wenn es um die Sicherheit von Fahrzeug und Mensch geht, die Ordnungshüter als die Bösen hingestellt werden. Fahrt Ortentlich, kümmert euch um euer Auto und ihr habt ein ruhiges Autofahrerleben und weniger Puls. Gute Nacht.

Na ja, manchmal zweifel ich auch an der Kompetenz der TÜV-Prüfer.

Es gab da mal einen Vorfall: Spurplatten ( Distanzplatten ) von 10mm sollten eingetragen werden, der Tüvi nimmt ne Meßlatte ( okwohl, zur Spurbreitenmessung ) und was macht der ? Mißt die Höhe des Fahrzeugs, auf die Frage warum er das macht, meinte Er "Das muß so" , auf die Antwort "Äh, was hat eine Spurverbreiterung mit der Fahrzeughöhe zu tun" wurde er sehr verlegen. Der war wohl etwas durcheinander :D

Anderer Fall, normale HU - TÜV will mein Auto durchfallen lassen, weil die eingetragende Gasanlage nicht mehr vorhanden ist ( ist komplett entfernt ) - Auf meine Bitte diese doch auszutragen meinte er : "Das geht nicht, dafür müßte die Gasanlage eingebaut sein" - Tilt :rolleyes:

OT: Die Gasanlage wurde später dann ausgetragen, das hielt aber nur bis das Straßenverkehrsamt einen neuen Brief forderte ( der alte war wegen der Eintragungen unübersichtlich ) und beim neuen die Gasanlage wieder eintrug. Plus weitere kleiner Fehler, wie 400er Weber Vergaser.

Hm ich sollte auf die Weber mal ne Gasanlage bauen, eingetragen ist es ja :D

Ja, das habe ich vergessen, Tschuldigung.

Der Schaden muss natürlich vorher vom Gutachter festgehalten werden (möglicherweise will deine Versicherung einen bestimmten haben--> nachfragen)

Du kannst natürlich auch selber reparieren und dir das bezahlen lassen. Dann fragst du am besten nach, wie deine Versicherung das regeln würde.

Allerdings: Macht ein anderer für dich den Job, ist es Schwarzarbeit, wenn du keine Mehrwertsteuer zahlst (und das ist ohne Rechnung und für "20 Euro oder ne Kiste Bier" nunmal der Fall.)

Wie du das regelst, ist deine Sache, aber bei der Versicherung einfach fragen, wie die es bezahlen würden, wenn du es selber machst.

am 12. März 2010 um 12:27

Zitat:

Es gab da mal einen Vorfall: Spurplatten ( Distanzplatten ) von 10mm sollten eingetragen werden, der Tüvi nimmt ne Meßlatte ( okwohl, zur Spurbreitenmessung ) und was macht der ? Mißt die Höhe des Fahrzeugs, auf die Frage warum er das macht, meinte Er "Das muß so" , auf die Antwort "Äh, was hat eine Spurverbreiterung mit der Fahrzeughöhe zu tun" wurde er sehr verlegen. Der war wohl etwas durcheinander :D

So durcheinander war er garnicht, da er sicherlich geschaut hat, ob das Rad evtl. am Radlauf kommen würde.

Normalerweise macht man auch eine extreme Fahrwerksverdrehung.

Also stellt man nicht immer die Prüfer als dumme Leute da.

Wie ich sooft sage, macht der TÜVer alles, was Ihr wollt und lässt Euch mit Kleinigkeiten durch oder schaut nicht so genau, ist er der Beste.

Wenn er was beanstandet ist es das größte Arschloch.

Und die Mehrheit würde den Prüfer nie auf was aufmerksam machen, wenn man weiß das was defekt ist. Nämlich aus Angst, das die Plakete nicht erteilt wird. So wird an die Sicherheit anderer gedacht. :(

Zitat:

Original geschrieben von FMode

"- Leuchtweitenregulierung ohne Funktion"

"- Scheinwerfer für Abblendlicht Xenon unzulässig"

Ergebnis:

schwere Mängel -> Plakette nicht zugeteilt.

Hättest du mal den Regler der Leuchtweitenregulierung ausgebaut. Alles was im Auto verbaut ist muss funktionieren. Ich denke mal der Tüv Prüfer hat daran gedreht und nichts ist passiert. Also ist die Leuchtweitenregulierung defekt. Die ABE für die Automatische Leuchtweitenregulierung hast du wohl vergessen, denn sonst hättest du ihm das erklären können.

 

Zu den Birnen, jeder macht mal Fehler. Aber auch da hätte man vor Ort sagen können das das normale Birnen sind, und wenn man sie ausbaut und ihm zeigt. Aber da lässt man sich lieber einen Mängelbericht ausstellen und rennt zum Anwalt.

 

Wenn dein Auto in der Werkstatt war wundert mich das ganze noch mehr, wenn ein Prüfer ein Fahrzeug das ich angeschaut hat zu unrecht beanstandet dann stell ich das noch vor Ort richtig.

 

Ich hab sogar schon in der Prüfstelle Räder abgeschraubt da ich die falschen Gutachten zum Eintragen dabei hatte, die richtigen lagen zu Hause, war nachher kein Problem nachdem sie die KBA Nummer der Felgen hatten.

 

Es kommt immer darauf an wie man auf den Tüv Prüfer zugeht. Das Diskutieren braucht man nur anfangen wenn man recht hat und das auch beweisen kann, und handeln geht nicht. Merkt der Tüv Prüfer das man ihn verarschen will dann hat man eh schon verloren.

 

Wer schon vor dem Tüv Termin Beweisfotos macht geht schon mit der richtigen Einstellung zum Tüv. Ohne Grund macht man das nicht, ich denk mal dass da mehrere Sachen an der Rande der Legalität sind, sonst würde man nicht so einen Aufwand betreiben.

 

P.s. es gibt auch noch andere Organisationen die Autos Prüfen dürfen.

Evtl. sollte man einfach auch mal bedenken, dass weder die pauschalen Heiligsprechungen noch die pauschalen Verteufelungen universelle Realität sind.. beides ist eigentlich Krampf.

 

Ich mein... klar gibts überall extreme Spinner, hier wie dort, aber die überwältigende Mehrheit der Prüfer (wie auch der Kunden) sind eben doch Menschen. Mal haben sie einen schlechten Tag, mal stehen sie unter Druck von oben, alle leiden mal unter dem Bestimmungswirrwarr oder feiern den LMAA Tag... menschelt halt, hat auch seinen Charme.

IdR kann man mit so gut wie allen vernünftig reden und wenn mal die Chemie gar nicht stimmen mag oder man in der Tat den "Oberkorrektseppel" erwischt... ja mei, man ist ja nicht verheiratet und darf jederzeit zu einer anderen Prüfstelle/orga gehen.

 

Das sind ja TÜVerer und keine Übermenschen - ein Gottanspruch ist genauso daneben wie ein Fass wegen einer Wischerlippe.

 

 

am 13. März 2010 um 11:08

Ach so mein bester Mangel nach §29 war eine tote festgefrorene Ratte auf dem Hauptbremszylinder.Mal sehen ob ich den Prüfbericht noch habe.

Ich habe auch schon von den Keilriemen in Scheiben geschnittenen Igel gesehen. Würg... Wie der es geschafft hat, in den Motorraum zu klettern. :confused: (Bemängelt hab ich das nicht.)

***

Ich habe an anderer Stelle schon mal geäußert, daß mir Mängelstatistiken scheiß egal sind. Daß es Kollegen gibt, die übernervös irgendwelchen Statistiken hinterher hecheln, ist richtig, aber ich wage mal zu behaupten, einige der hier genannten Beispiele betrafen Neulinge im Geschäft, denen es noch an der nötigen Sicherheit und Erfahrung fehlte (und die nicht wußten, was sie taten).

Die HU ist eine Dienstleistung. Ist man nicht zufrieden, wie man durch den Dienstleister behandelt wurde, sollte man den Anbieter wechseln, wenn das Wundermittel "Kommunikation" nicht fruchtet.

Man sollte aber so ehrlich sein, zu hinterfragen, ob der Prüfer nicht einfach nur seine Arbeit korrekt gemacht hat, wenn am Ende wegen tatsächlich auch vorhandener Mängel keine Plakette auf dem Auto klebt.

Wenn ein fünfzehn Jahre alter Sierra oder Omega in Ordnung, freut mich das für den Besitzer, da muß ich keinen Pseudomangel für die Statistik aufschreiben. (Für die Polabdeckungen hab ich immer eine Rolle Panzerband im Kofferraum. :D) Ist alles ok, ist halt alles ok.

Wenn die Karre natürlich marode ist, brauche ich für die Untersuchung schon was länger als bei einem Jahreswagen, damit ich nicht vergesse, mir die ganzen Macken auch aufzuschreiben. Das mache ich, weil es mein Beruf ist, nicht um jemanden zu ärgern.

Es ist der Stimmung während der Prüfung ausgesprochen zuträglich, wenn mir der Besitzer des Fahrzeugs nicht als Gesprächseröffnung zu verstehen gibt, daß er mich für "keinen guten Ingenieur" hält und "der TÜV sowieso überpingelig ist und nervt " und ich eh keine Ahnung habe. Ich eröffne das Gespräch auch nicht mit "Wollen Sie den Mülleimer nicht lieber verschrotten" oder "Haben Sie kein Geld für ein richtiges Auto?". ;)

Ich behandle meine Kunden so, wie ich möchte, daß sie mich behandeln. Danke.

Grüße: zinnenberg

 

 

 

 

am 15. März 2010 um 20:21

@zinnenberg.

Das vergessen leider viele Leute. Andere so behandeln, wie man selber behandelt werden möchte. :D

Gruß

Frank, der zinnenberg für seinen Beitrag leider nur einen Danke (Daumen) geben konnte.

am 15. März 2010 um 22:04

wie ist das eigentlich wenn ich mit nem auto mit erheblichen mängel vorbeikomme... darf ich dann wieder fahren oder kratzen die direkt die plakette ab?

Gekratzt, also zwangsstillgelegt wird nur bei unmittelbarer Verkehrgefährdung, z.B. Ausfallgefahr der Bremse oder Ausfall der Bremse, wenn eine Bremsleitung im Prüfstand platzt oder sie so marode ist, daß sie zu platzen droht oder eine Feder infolge massivem Rost fliegen zu gehen droht (z.B. obere Federaufnahmen Mercedes).

Verkehrsunsichere Autos sind selten. Ich würde sagen, so ein, zwei auf tausend Autos und meistens können die Werkstätten, wo ich prüfe, irgendwas schrauben, damit das Auto kurzfristig wieder fahrfähig wird.

Grüße: zinnenberg

am 8. September 2010 um 16:13

Ich hab da auch ne kuriose TÜV-Begegnung gehabt.

Bei meinem Smart steht im TÜV-Bericht:

"geringe Mängel: kein Drezahlmesser"

Dafür kann ich ja nichts, hab ihn so ausm Werk bekommen??

Ist ja das gleiche wie wenn sie bemängeln würden dass der Smart keinen Tempomaten hat.

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