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Mercedes Neuwagen mit Mängeln - Wandlung/Rücktritt vom Kauf?

Themenstarteram 22. April 2013 um 9:15

Hallo Leute,

wir sind ziemlich verzweifelt und nun wollte ich mal in diesem Forum um Rat fragen. Es wäre toll, wenn ihr kurz unsere Situation auf Erfolg einschätzen könntet.

Folgender Sachverhalt: Meine Eltern haben sich im Herbst letzten Jahres eine neue B-Klasse von Mercedes gekauft. Leider bestanden von Anfang an - nach unserer Meinung nach - gravierende Mängel, die zum wiederholten Male von Mercedes versucht worden sind zu beseitigen, ohne Erfolg, aber ich fange mal Schritt für Schritt an:

Mangel 1)

Zunächst bemerkten meine Eltern bei der Fahrt nach Kauf sporadisch einen ätzend beißenden Geruch. Diese Geruchsfahnen traten ohne erkennbaren Bezug im Fahrzeuginnenraum auf, unabhängig davon, ob auf der Landstraße, im Stadtverkehr oder in einer Wohnsiedlung z.B. Wie sich bei einem zweiten (!) Termin bei Mercedes herausstellte, handelte es sich um eine mangelhafte Auspuffrohrmontage (bei einem Neuwagen!). Das Rohr war nicht richtig befestigt, sodass Abgase in den Innenraum traten. Dieser Mangel wurde vor den Augen meiner Eltern (u.a. Ozonbehandlung) behoben. Nachdem jetzt bezogen auf diesen Mangel einige Wochen Ruhe war, treten erneut Abgase in den Innenraum, zumindest sind 'Abgasgerüche' wieder verstärkt während der Fahrt wahrzunehmen.

Mangel 2)

Ein weiteres Ärgernis ist das Radio. Dort funktioniert die TA-Funktion des Verkehrsfunks nicht richtig. D.h. sobald man diese Funktion einstellt und Verkehrsinformationen kommen, schaltet sich das Radio zwar ein, allerdings mit einer kaum hörbaren Lautstärke. Diese Funktion ist insbesondere für meine Mutter von großer Bedeutung, da sie oft auf der Autobahn unterwegs ist und auf den Verkehrsfunk angewiesen ist. Das bringt jedoch nichts, wenn man aufgrund der geringen Lautstärke nichts versteht und das Radio erst lauter drehen muss - die Hälfte der Infos ist das schon gelaufen. Natürlich wurde vorher die Bedienungsanleitung etc. ausführlich gecheckt und das Radio mehrere Male von Mercedes 'repariert'. Ein Austausch fand nicht statt.

Mangel 3)

Die Scheinwerferglasinnenseiten beschlugen des Öfteren. Auch dieser Mangel sollte von Mercedes behoben werden. Dies ist auch erfolgt, allerdings wurde nach der Reperatur eine Beschädigung - offenbar verursacht durch einen Steinschlag - festgestellt.

Mangel 4)

Ab und zu kommt es nach dem Abbremsen und Wiederbeschleunigen zum Übertouren des Motors wegen Nichteinrastens der nächsten Schaltstufe. Der Motor lief im Leerlauf hoch und das Fahrzeug war kurze Zeit manövrierunfähig. Dieser Mangel wurde ebenfalls des Öfteren angezeigt, jedoch noch nicht behoben.

Mangel 5)

Die Polsterung der Sitze war faltig, so als ob die 'Füllung' vergessen worden wäre. Dies ist der einzige Mangel, der zu unserer Zufriedenheit behoben werden konnte.

 

Kurz zur Historie der Mängelbeseitigung: Das Fahrzeug befand sich oft zur 'Reperatur' in einer Berliner Niederlassung. Nachdem sämtliche Mängel fortbestanden, wurde das Fahrzeug für die Dauer von drei WOchen (!) nach Stuttgart gebracht. Dort wurde u.a. das Beschlagen der Scheinwerferglasinnenseiten beseitigt sowie die Polsterung instand gesetzt. Das Auspuffrohr wurde zuvor in Berlin 'repariert'. Die Probleme mit dem Radio traten auch nach der Werksinstandsetzung weiterhin auf.

Uns sind die Urteile bzw. Richtlinien zur Rückgabe eines Neuwagens vertraut. Bei einem ersten Ersuch, den Wagen zurückzunehmen, erhielten wir von Mercedes eine Absage mit der Begründung, dass die Mängel zu gering seien. Nachdem nun wieder einige Wochen vergangen sind und weitere Versuche Mercedes zur Behebung der Mängel stattgefunden haben, sind die oben beschriebenen Mängel nach wie vor vorhanden. Ein Anwalt ist nun auch eingeschaltet. Bei einem ersten Treffen wurden die Erfolgsaussichten jedoch nicht als sehr vielversprechend dargestellt.

Daher möchte ich kurz um eure Meinung fragen, was denkt ihr, reichen diese Mängel aus oder ist es illusorisch anzunehmen, dass wir hier zu unserem Recht kommen? Es ist einfach nicht toll - man freut sich auf ein neues Auto, zahlt sehr viel Geld und der ganze Fahrspaß wird durch die Mängel getrübt. Zudem benötigen meine Eltern das Auto beruflich dringend.

Herzlichen Dank und viele Grüße

Thomas

Beste Antwort im Thema

UNSERE Meinungen werden sicher nicht relevant werden. Vertrau auf das Können Deines Anwaltes, der zu erwartende Sturm der Entrüstung gegen das Verhalten von MB wird zwar in der Community hier enorm sein, aber im wirklichen Leben nicht einmal als laues Lüftchen wahrgenommen werden.

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UNSERE Meinungen werden sicher nicht relevant werden. Vertrau auf das Können Deines Anwaltes, der zu erwartende Sturm der Entrüstung gegen das Verhalten von MB wird zwar in der Community hier enorm sein, aber im wirklichen Leben nicht einmal als laues Lüftchen wahrgenommen werden.

Zitat:

Original geschrieben von twindance

UNSERE Meinungen werden sicher nicht relevant werden. Vertrau auf das Können Deines Anwaltes [...]

Genau so ist es...

Eigentlich reicht für eine Wandlung ja ein Mangel, der nach 3 Nachbesserungsversuchen immer noch da ist. Ausserdem sind die Hersteller öfters bereit eine Wandlung abzuwickeln, sollte wieder ein Auto der Marke bestellt/gekauft werden... Falls das eine Option ist, einfach mal ansprechen.

Themenstarteram 22. April 2013 um 10:17

Danke für eure ersten Meinungen. Allgemein geht es mir hier um die Einschätzung der Situation von anderen. Klar ist auch, dass wir gern eine neue B-Klasse hätten, auch nach einem Rücktritt vom Vertrag. An sich ja ein tolles Auto, aber durch die Mängel natürlich mehr als suboptimal. Der aktuelle Stand ist, dass das Fahrzeug erneut in die Reperatur kommt, dieses Mal wieder in Berlin. Zudem wollen wir selbst einmal messen, wie es um die Abgase/Schadstoffe im Auto bestellt ist. Hat da jemand einen Tipp, wo man das machen kann?

Danke und Gruß

am 22. April 2013 um 15:16

Das Produkt B Klasse ist doch richtig ausgeschildert, du bekommst auch nur B Ware wenn du das kaufst, wenn musste die A Klasse kaufen ;)

Hallo,

Also ganz ehrlich, ich kann hier Mercedes voll und ganz verstehen. Ich meine... Du willst ein Auto zurückgeben, weil dir das Radio in gewissen Situationen zu leise ist?

So wie es sich liest ist ein großer Teil der Mängel behoben worden, sogar die, die bei anderen Herstellern gar nicht als Mangel angesehen werden (beschlagene Scheinwerfer).

Und was zum Teufel kann Mercedes dafür, dass ihr einen Steinschlag im Scheinwerfer habt?

Handelt es sich bei eurem Fahrzeug um ein Auto mit Automatikgetriebe oder Handschaltung?

Mehr als gewisse Tipps bzw. Anmerkungen darf man sowieso nicht geben.

Dir ist bewußt, daß du nur bei deinem Verkäufer, verkaufendem Händler zurücktreten kannst?

(alles andere wäre Nettigkeit von Mercedes oder sowas wie die freiwillige Opel Rücknahme "Testen sie X km")

Daher wäre die Frage ob die Berliner Niederlassung auch der Verkäufer ist?

Ich frage mich, ob nicht auch die Reparaturversuche beim Verkäufer stattfinden müssen? bzw. ob der nicht informiert werden müßte wenn man Reparaturen auf Gewährleistung oder eventuell einen Rücktritt machen wollte.

Natürlich gibts die Garantie - aber die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.

 

Grundsätzlich:

Bei der Wahrung seiner gesetzlichen Rechte sollte man aufpassen nicht irgendwas zu verpassen mit Werksgarantie oder Garantieversicherungen oder Kulanz... ;)

Themenstarteram 22. April 2013 um 16:55

Zitat:

Original geschrieben von svendrae

Hallo,

Also ganz ehrlich, ich kann hier Mercedes voll und ganz verstehen. Ich meine... Du willst ein Auto zurückgeben, weil dir das Radio in gewissen Situationen zu leise ist?

So wie es sich liest ist ein großer Teil der Mängel behoben worden, sogar die, die bei anderen Herstellern gar nicht als Mangel angesehen werden (beschlagene Scheinwerfer).

Und was zum Teufel kann Mercedes dafür, dass ihr einen Steinschlag im Scheinwerfer habt?

Handelt es sich bei eurem Fahrzeug um ein Auto mit Automatikgetriebe oder Handschaltung?

Hallo,

es handelt sich um ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe.

Die Mängel wurden eben nicht beseitigt bzw. nur zum Teil. Der Steinschlag ist während der Reperatur entstanden/als das Fahrzeug in den Händen von Mercedes war. Bei Abgabe war dieser noch nicht vorhanden (Fotobeweis). Das Radio scheint einen defekt zu haben und auch Mercedes kann sich das nicht erklären; es wurde mehrmals 'versucht' es zu reparieren. Es ist eben einfach nicht normal, dass der Verkehrsfunk leise ist bzw. die Lautstärke sich nicht programmieren lässt. Dies ist bei anderen Mercedes-Neufahrzeugen nicht der Fall, d.h. bei anderen Radios, die u.a. im Showroom ausprobiert worden sind, war das alles kein Problem. Den Einbau eines neuen Radios hat MB bisher abgelehnt.

Und nochmal zum Verständnis: Es ist einfach ein ungutes Gefühl, wenn man sich ein neues Fahrzeug kauft (gerade zu dem Preis) und man sich dann mit verschiedenen Mängeln herumärgern muss. Nach wie vor besteht (ab und zu) das Problem mit dem Leerlauf sowie die Geruchsproblematik und natürlich das Radio. Es ist nicht nur eine Sache, sondern sind mehrere, die uns dazu erwogen haben, dieses Fahrzeug zurückzugeben.

Themenstarteram 22. April 2013 um 16:58

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Mehr als gewisse Tipps bzw. Anmerkungen darf man sowieso nicht geben.

Dir ist bewußt, daß du nur bei deinem Verkäufer, verkaufendem Händler zurücktreten kannst?

(alles andere wäre Nettigkeit von Mercedes oder sowas wie die freiwillige Opel Rücknahme "Testen sie X km")

Daher wäre die Frage ob die Berliner Niederlassung auch der Verkäufer ist?

Ich frage mich, ob nicht auch die Reparaturversuche beim Verkäufer stattfinden müssen? bzw. ob der nicht informiert werden müßte wenn man Reparaturen auf Gewährleistung oder eventuell einen Rücktritt machen wollte.

Natürlich gibts die Garantie - aber die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.

 

Grundsätzlich:

Bei der Wahrung seiner gesetzlichen Rechte sollte man aufpassen nicht irgendwas zu verpassen mit Werksgarantie oder Garantieversicherungen oder Kulanz... ;)

Genau, mir geht es hier auch 'lediglich' um Anmerkungen oder Tipps, ich ersuche keinerlei Rechtsberatung, sondern mächte nur mal gern die allgemeine Meinung zu unserem Fall hören.

Ich muss mich da nochmal schlau machen, wie gesagt, meine Eltern haben das Fahrzeug gekauft, ich versuche sie in einer Lösung zu unterstützen. Die Reperaturen wurden alle sämtlich von Mercedes durchgeführt, also in der Niederlassung sowie einmal in Stuttgart, weil dies wohl nur dort möglich wäre. Warum man dazu drei Wochen benötigt und es nicht einmal schafft, de Mängel zu beheben, ist natürlich auch wieder nen anderes Thema. Das mit dem Händler ist mir bewusst und dieser ist 'offiziell' Mercedes bzw. deren 'offizielle' Niederlassung (Neuwagenkauf)

Danke und Grüße

Hallo ins Forum,

ich kann Deinen Unmut gut verstehen und wünsche Dir viel Glück. Ich hab's mit Daimler auch schon durch. Beim ersten 211er ging's mit deutlichem Widerstand, beim letzten 211er war's dann hefiger Widerstand. Eine echte Wandlung/Rücktritt war's in keinem Fall, sondern immer eine kaufmännische Lösung (Übernahme des alten Fahrzeugs zu einem guten Preis und ein höherer Rabatt als üblich beim neuen Fahrzeug).

Die wurde angeboten als einvernehmliche Lösung und als Alternative wurde bedeutet, dass es dann eben über alle Instanzen geht. Ich hab' mich dann (obwohl ich rechtlich vom Fach bin) für die einvernehmliche Lösung entschieden, da mir das Risiko (bei mir wären Gutachten u.a. wegen Verbrauchsfragen fällig geworden) zu unwirtschaftlich war.

Zitat:

Original geschrieben von ThomasBLN030

Mangel 1)

Zunächst bemerkten meine Eltern bei der Fahrt nach Kauf sporadisch einen ätzend beißenden Geruch. Diese Geruchsfahnen traten ohne erkennbaren Bezug im Fahrzeuginnenraum auf, unabhängig davon, ob auf der Landstraße, im Stadtverkehr oder in einer Wohnsiedlung z.B. Wie sich bei einem zweiten (!) Termin bei Mercedes herausstellte, handelte es sich um eine mangelhafte Auspuffrohrmontage (bei einem Neuwagen!). Das Rohr war nicht richtig befestigt, sodass Abgase in den Innenraum traten. Dieser Mangel wurde vor den Augen meiner Eltern (u.a. Ozonbehandlung) behoben. Nachdem jetzt bezogen auf diesen Mangel einige Wochen Ruhe war, treten erneut Abgase in den Innenraum, zumindest sind 'Abgasgerüche' wieder verstärkt während der Fahrt wahrzunehmen.

Reicht, sorry, rechtlich noch nicht. Bislang nur eine Mängelbeseitigung gemacht, muss also noch eine sein.

Zitat:

Mangel 2)

Ein weiteres Ärgernis ist das Radio. Dort funktioniert die TA-Funktion des Verkehrsfunks nicht richtig. D.h. sobald man diese Funktion einstellt und Verkehrsinformationen kommen, schaltet sich das Radio zwar ein, allerdings mit einer kaum hörbaren Lautstärke. Diese Funktion ist insbesondere für meine Mutter von großer Bedeutung, da sie oft auf der Autobahn unterwegs ist und auf den Verkehrsfunk angewiesen ist. Das bringt jedoch nichts, wenn man aufgrund der geringen Lautstärke nichts versteht und das Radio erst lauter drehen muss - die Hälfte der Infos ist das schon gelaufen. Natürlich wurde vorher die Bedienungsanleitung etc. ausführlich gecheckt und das Radio mehrere Male von Mercedes 'repariert'. Ein Austausch fand nicht statt.

Ist ärgerlich, bin ich mit meinem Comand im 212er auch dran. Dürfte für einen Rücktritt nicht reichen, da zu geringfügig. Also im besten Fall eine kleine Kaufpreisminderung.

Ist übrigens - soweit bin ich schon - eine Programmiersache. Die Anhebung der Lautstärke funktioniert, aber die Stummschaltung z.B. das Radios wird als gewählte Lautstärke = 0 interpretiert. Dann kommt's zur Anhebung um 4 dB, was man kaum hört. Ist eine Musikquelle aktiv (z.B. Radio oder CD) ist z.B. Lautstärke 20 in Betrieb, auf die dann auch die 4 dB drauf packt. Mein Work-around: Wähle eine Musikquelle aus (z.B. BT-Audio), an die nichts angeschlossen ist, und drehe da die Lautstärke hoch (also nicht die Stummschalttaste drücken). Kommt der Verkehrsfunkt wird auf die Lautstärke die eingestellt ist, die 4 dB drauf gepackt. Hören kannst Du nichts, da ja keine Musikquelle angeschlossen ist, auch wenn diese aktiv ist.

Zitat:

Mangel 3)

Die Scheinwerferglasinnenseiten beschlugen des Öfteren. Auch dieser Mangel sollte von Mercedes behoben werden. Dies ist auch erfolgt, allerdings wurde nach der Reperatur eine Beschädigung - offenbar verursacht durch einen Steinschlag - festgestellt.

Gewisses Beschlagen ist leider konstruktiv nicht zu vermeiden. Steht übrigens auch in der BA. Wenn Du einen Steinschlag hast, ist's kein Mangel im Rechtssinne. Daher keine Chance bei Rücktritt.

Zitat:

Mangel 4)

Ab und zu kommt es nach dem Abbremsen und Wiederbeschleunigen zum Übertouren des Motors wegen Nichteinrastens der nächsten Schaltstufe. Der Motor lief im Leerlauf hoch und das Fahrzeug war kurze Zeit manövrierunfähig. Dieser Mangel wurde ebenfalls des Öfteren angezeigt, jedoch noch nicht behoben.

Dies ist sicher das Thema, wo ich ansetzen würde. Dies kann und darf bei einem Automatik (auch wenn's bei Dir technisch ein Direktschaltgetriebe ist) nicht sein. So etwas ähnliches hatte ich beim bei den beiden Problem-211ern auch. Da hat der technische Außendienst von Daimler jeweils den Austausch der Steuereinheit angeordnet. Danach gab's keine Probleme mehr.

Insoweit nachhaken, nicht abwimmeln lassen. Die sollen mal das aktuellste Update einspielen. Wenn dies schon drauf sein sollte, sollen die solange mit angeschlossenen Laptop fahren, bis der Fehler auftritt. Dann ist klar, was den Fehler auslöst. Ich tippe - mit heftigen Vorbehalten, da Ferndiagnose - auf ein Steuerungsthema bei den beiden Kupplungen.

Für den Rücktritt: Wie oft war Daimler nachweisbar damit beschäftigt? 2 Nachbesserungsversuche (echte, nicht nur Hinfahren und rügen, sondern Auto mit entsprechendem Auftrag da lassen) sind Pflicht. Wenn dann der Fehler wieder auftritt, hast Du formal erstmals die Voraussetzungen für einen Rücktritt.

Zitat:

Bei einem ersten Treffen wurden die Erfolgsaussichten jedoch nicht als sehr vielversprechend dargestellt.

Sehe ich leider ähnlich. Nur das Getriebethema dürfte letztlich unter Umständen ein Ansatz sein.

Viele Grüße

Peter

Wenn eine Chance auf Rücktritt vom Kaufvertrag da ist, dann über den Weg des Getriebeproblems und der Abgase im Innenraum. Letzteres ist nunmal Gesundheitsgefährdend und dürfte über einen Anwalt die besten Chance haben.

 

Hallo TE,

1.) Brauchst du einen guten RA

2.) Muß der sich sehr gut einlesen in relevante Referenzurteile bzw. ähnliche Fälle

3.) Benötigst du gute Nerven, viel Zeit und etwas Mut

Du hast einen teuren Mercedes gekauft keinen VW oder so ein Ding.

Du hast, nach heutiger Rechstsprechung und den Verbraucherorientierten Gerichten deutlich bessere Chancen auf Rückabwicklung als vor 10-15 Jahren.

Ich würde Klagen.

Viele kleine Mängel werden oft wie 1 schwerer Mangel gewertet.

Viel Erfolg!

Grüße VC

Zitat:

Original geschrieben von vectracarlo

Hallo TE,

1.) Brauchst du einen guten RA

2.) Muß der sich sehr gut einlesen in relevante Referenzurteile bzw. ähnliche Fälle

3.) Benötigst du gute Nerven, viel Zeit und etwas Mut

Du hast einen teuren Mercedes gekauft keinen VW oder so ein Ding.

Du hast, nach heutiger Rechstsprechung und den Verbraucherorientierten Gerichten deutlich bessere Chancen auf Rückabwicklung als vor 10-15 Jahren.

Ich würde Klagen.

Viele kleine Mängel werden oft wie 1 schwerer Mangel gewertet.

Viel Erfolg!

Grüße VC

Was hat die Marke mit der Ordnungsmäßigkeit des Fahrzeugs zu tun? Ein VW muss genauso funktionieren wie ein Mercedes oder ein (P)Opel (Sarkasmuss... ich fahre auch einen).... Wohlgemerkt reden wir hier von der Garantiezeit. was langfristig kommt, steht auf einem anderen Blatt.

JEDER Hersteller hat während der Garantiezeit für nicht durch den Käufer verschuldete Mängel gradezustehen. JEDER. Nicht nur Premium...

Es geht hier aber genau nicht um Garantie! :rolleyes:

Es geht um die gesetzlichen Rechte.

Gegenüber dem Verkäufer!

 

Garantie, selbst Werksgarantie kann ganz schon "mies" sein wenn man "später" auf gesetzliche Rechte gehen will...

OT:

Und ob ne A oder B Klasse nen "echter" Mercedes ist, darüber lässt sich auch streiten... :D

Außerdem rostet die A Klasse bereits in jungen Jahren deutlich mehr als jeder zeitlich einzuordnende Opel.

Zitat:

Original geschrieben von vectracarlo

Hallo TE,

1.) Brauchst du einen guten RA

Gibt es Situationen, wo ein schlechter RA benötigt wird?

 

Zitat:

2.) Muß der sich sehr gut einlesen in relevante Referenzurteile bzw. ähnliche Fälle

Deutlich weniger schlechte Gerichts- und Anwalts- Fernsehserien ansehen, würde auch schon helfen.

 

Zitat:

Viele kleine Mängel werden oft wie 1 schwerer Mangel gewertet.

Mumpitz.

Die Vorgaben für eine mögliche Rückgabe sind recht einfach und eindeutig. Es gibt nur immer einen, allerdings dann elementaren Streitpunkt, der ist die "Zumutbarkeit". Und nicht an den persönlichen Emotionen gebunden, sondern an objektiv nachvollziehbaren Maßstäben.

Ist eine Problematik bzw. Mangel dem Käufer zumutbar, dann muss er damit leben und es gibt einen der Einschränkung entsprechenden Minderpreis. Ist ein Mangel (oder mehrere in ihrer Summe) trotz mehrfacher Nachbesserungsversuche nicht mehr zumutbar, dann kommt die Rückgabe des Fahrzeugs.

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