Abstand beim Überholen von Radfahrern
Moin,
war heute mal wieder mit dem Rad unterwegs und wieder mal halten viele Autos nicht den Mindestabstand ein beim Überholen. Da entstehen sehr oft gefährliche Situationen. Ein Wunder, dass da nichts Schlimmeres passiert.
- Wurde überhaupt jemals ein Autofahrer deswegen belangt?
- Was kann man aus Radfahrersicht tun?
- in der Mitte der Bahn fahren?
- insbesondere bei einspurigen Straßen?
- Einen Abstandshalter hinten dran bauen?
- Eine Dashcam fürs Rad installieren? Bringt das rechtlich überhaupt was, einen Autofahrer deswegen zu belangen? Oder muss erst etwas passieren, damit so eine Aufnahme gültig wird?
Andere konstruktive Vorschläge?
Beste Antwort im Thema
Ich fahre Auto und ich fahre Fahrrad.
Beim Fahrradfahren ist mir wichtig den Autofahrer nicht zu reizen bzw. zu zwingen mir auf längeren Strecken hinterher zu fahren.
Zick zack fahren und auf der Straße so dahin schaukel unterlasse ich.
Fahre so weit rechts wie möglich und biege wenn immer es mir möglich ist kurz in eine Lücke weg oder fahre auf dem Fahrradweg usw..
Das recht auf Vorfahrt nehme ich nie in Anspruch........verzichte gerne auf den Spruch auf meinem Grabstein: Er hatte Vorfahrt.........jetzt ist er tod.
MfG kheinz
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Zitat:
@Moewenmann schrieb am 27. November 2020 um 19:53:28 Uhr:
... Kreisverband Freising.
Oben hatte ich bereits vorher ergänzt:
"von denen aus Freising mal abgesehen."
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 27. November 2020 um 19:53:28 Uhr:
Erklär‘ uns mehr, warum ein ADFC Kreisverband Informationen propagiert, die für Radfahrer nachteilig bewertet werden könnten.
Bin ich beim ADFC Bottrop? Das müsstest Du den ADFC-Menschen fragen, der diese Kreisverbands-Seite mit solchem Inhalt bestückt hat, aber leider seine Quelle nicht nennt.
Etwas unredlich bis albern, dafür "Quelle: ADFC" anzugeben, nech? Es nämlich nicht DER Fahrradclub ADFC, der das mitteilt, was Du zitiert hast. Allein in NRW gibt es noch 38 weitere ADFC-Kreisverbände.
Außerdem hält sich der Nachteil doch in Grenzen, wenn man etwa an einer Bushaltestelle mit dem Rad rechts ranschwenkt und den Nachfolgenden ein Überholen ermöglicht.
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 27. November 2020 um 20:02:48 Uhr:
Außerdem hält sich der Nachteil doch in Grenzen, wenn man etwa an einer Bushaltestelle mit dem Rad rechts ranschwenkt und den Nachfolgenden ein Überholen ermöglicht.
Exakt. Warum also versuchst Du hier ein Fass aufzumachen?
Die Forderungen zum Überholenlassen schnellerer Fahrzeuge (von mindestens 3 liest man öfters) ist sowieso irgendwie schwierig. Praktisch stellt sich der Wunsch ja oft bei Bergaufstrecken ein - und genauso praktisch wird bergauf kein schwerer LKW mal kurz anhalten. Die Situation, ohne ggf. ganz anzuhalten an einer breiten Stelle auf den Seitenstreifen auszuweichen und gleich wieder einzuscheren ist bei den üblichen Straßen und heutiger Verkehrsdichte auch eher eine Wunschidee.
Glaub mir - auf dem Rad macht es auch wenig Spaß, an einer Steigung eine Autoschlange im Rücken zu haben. Naturgemäß sind das aber gerade die Straßenabschnitte ohne Möglichkeiten zum Überholenlassen.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 27. November 2020 um 20:11:06 Uhr:
Exakt. Warum also versuchst Du hier ein Fass aufzumachen?
Ähm, Du warst es, der einem vorhin diese Sätze mit "
Quelle: ADFC" unterjubeln wollte. Da ist die Ergänzung angebracht, woher Du diese Sätze tatsächlich gezogen hast und dass sie keineswegs die offizielle Position des ADFC wiedergeben. Worauf sich die Bottroper und Freisinger beziehen, bleibt weiter unklar. Wenn dieses Statement von größerer Bedeutung wäre, dann würde es sich z. B. auch auf der ADFC-Bundesseite finden.
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Vermutungen und Mutmaßungen.
Weil die Frage aufkam, weshalb Radwege u. U. nicht von Radfahrenden benutzt werden:
Beispiele aus der Umgebung:
- Wurzelschäden im Belag des Radweges;
- kein vorhandener Wildschutz im Bereich eines wildreichen Waldes, wenn die Fahrbahn für Kfz nebenan über genau einen solchen Schutz verfügt und es kein Bedarf auf Wildschweinbraten hat;
- unzureichende oder gar fehlende Auffahrten zu den Radwegen und zusätzlich noch ein Straßengraben zwischen Radweg und Fahrbahn für Kfz.;
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 27. November 2020 um 19:19:53 Uhr:
Damit möchte ich sagen, dass es der Kreisverband Bottrop ist, der diese Sätze publiziert. Den ADFC als solches als Quelle anzugeben, ist doch ein wenig, äh, irreführend. Oder teilt auch der ADFC als Bundesverband diese Sätze mit? Dann hätten sie nämlich mehr Gewicht.
Entschuldige bitte, aber es ist nicht der ADFC (unabhängig welcher Kreisverband) welcher diese Sätze publiziert, sondern das sind Auszüge aus der STVO.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 28. November 2020 um 10:03:55 Uhr:
Entschuldige bitte, aber es ist nicht der ADFC (unabhängig welcher Kreisverband) welcher diese Sätze publiziert, sondern das sind Auszüge aus der STVO.
Der § 5, Abs. 6, Satz 2 der StVO ist (mir) bekannt und wurde in diesem Thread bereits wiedergegeben. Enthält er Folgendes?
Zitat:
Aus welcher Fassung der StVO soll dieser Auszug denn stammen? Aus der privat ergänzten Fassung des ADFC-Bottrop oder -Freising? Aus der
offiziellen und damit gültigen Fassungstammt der Satz sicher nicht.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 27. November 2020 um 18:39:22 Uhr:
Weil die Frage aufkam:
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 27. November 2020 um 18:39:22 Uhr:
Zitat:
Radfahrer sind aber auch verpflichtet, nachfolgenden, schnelleren Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen (§ 5 Abs. 6 StVO). Wenn dies nicht anders möglich ist, muss dazu an geeigneter Stelle (Seitenstreifen, Bushaltestelle) angehalten oder weit rechts gefahren werden. Dazu müssen jedoch mindestens drei Fahrzeuge aufgeschlossen haben und es muss absehbar sein, dass ein Überholen ansonsten für längere Zeit nicht möglich ist.
Quelle: ADFC
Das passende Urteil darf raussuchen, wer immer sich dazu berufen fühlt.
Die klar definierten § lässt man gerne außer acht den schwammigsten § in der StVO will man aber eingehalten sehen.
Zitat:
@Tarnik schrieb am 28. November 2020 um 10:50:50 Uhr:
Die klar definierten § lässt man gerne außer acht den schwammigsten § in der StVO will man aber eingehalten sehen.
Hat das was mit mir oder meinem Post zu tun? Insbesondere einen Bezug zur StVO habe ich nicht hergestellt.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 24. November 2020 um 09:24:38 Uhr:
Zitat:
@derbeste44 schrieb am 24. November 2020 um 09:00:30 Uhr:
Da kann ich ja nur hoffen, dass man Dich mal dabei erwischt. Solche Einstellungen zeigen mir, dass viele sich überhaupt nicht um Regeln bemühen oder kümmern. Nur ohne solche klappt unsere Gesellschaft nicht. Solche wir Du schreien am lautesten, wenn sie mal auf solche Regeln pochen, weil es just für sie dann erforderlich ist oder von nutzen. Da sind wir wieder: Doppelmoral
Da brauchst du nix hoffen, auch so ein Fall würde meine Meinung nicht ändern. Ich bin als Fussgänger mal angefahren worden von einem Besoffenen und trotzdem nicht für 0.0 Promille am Steuer. 0.8 war völlig ok. Ich hasse alles Extreme, egal in welche Richtung. Und solche Fronten, wie zum Beispiel du sie aufbauen willst, nur weil es selten mal kracht, sind dem normal funktionieren Leben völlig abträglich. Ich nehme im Gegensatz zu Dir die Gesellschaft nicht in Sippenhaft wenn einer mal Mist baut. Und je mehr Jammerlappen ihre eigene Angst und Unsicherheit mit immer weiteren Verschärfungen kompensieren wollen, umso weniger entspannt lebenswert wird es in dieser Gesellschaft. Das hier ist nur ein Beispiel. Ja bloß auch das letzte Lebensrisiko abschaffen und somit auch die Lebensqualität an sich. Super Plan. Wann gleich nochmal forderst du ein ATL für Fussgänger? 🙄
Schon verstanden. Die "extremen Jammerlappen" die nur wollen dass Leute sich an die Vorschriften halten machen dein Leben nicht mehr "lebenswert" Zum Totlachen
........wäre das wenn die Einstellung nicht so mainstreamig und traurig wäre.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 28. November 2020 um 12:01:07 Uhr:
Zitat:
@Tarnik schrieb am 28. November 2020 um 10:50:50 Uhr:
Die klar definierten § lässt man gerne außer acht den schwammigsten § in der StVO will man aber eingehalten sehen.
Hat das was mit mir oder meinem Post zu tun? Insbesondere einen Bezug zur StVO habe ich nicht hergestellt.
Ich glaube man versteht was ich meinte.
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 28. November 2020 um 10:32:05 Uhr:
Der § 5, Abs. 6, Satz 2 der StVO ist (mir) bekannt und wurde in diesem Thread bereits wiedergegeben. Enthält er Folgendes?
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 28. November 2020 um 10:32:05 Uhr:
Zitat:
Aus welcher Fassung der StVO soll dieser Auszug denn stammen? Aus der privat ergänzten Fassung des ADFC-Bottrop oder -Freising? Aus der offiziellen und damit gültigen Fassung stammt der Satz sicher nicht.
Die STVO §5 Abs. 6 hat das klar und unmissverständlich geregelt.
Hier steht nur von "mehreren" Fahrzeugen etwas... ob das 3 oder 5 sind wird egal sein.
Desweiteren schreibt der ADFC ja von "mindestens" 3 Fahrzeugen, davon ist auszugehen, daß diese dort genannten 3 Fahrzeuge als Richtwert dienen.
Jedenfalls hat der Radler als langsamerer Verkehrsteilnehmer die Fahrzeuge hinter sich passieren zu lassen, wenn ein überholen nicht möglich ist.
Und das würde Ich auch machen, wenn es nur 1 oder 2 Fahrzeuge sind.
Die STVO schreibt ja auch, daß möglichst weit rechts zu fahren ist.
Von 80 cm zum Seitenstreifen lese Ich hier auch nichts STVO §2 Abs. 2
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 28. November 2020 um 10:32:05 Uhr:
Aus welcher Fassung der StVO soll dieser Auszug denn stammen? Aus der privat ergänzten Fassung des ADFC-Bottrop oder -Freising? Aus der offiziellen und damit gültigen Fassung stammt der Satz sicher nicht.
Die Freunde vom ADFC haben sich die Freiheit erlaubt, „mehrere“ als >2 zu interpretieren. Das halte ich nicht für verwerflich, im Gegenteil ist es sehr instruktiv.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 28. November 2020 um 13:21:56 Uhr:
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 28. November 2020 um 10:32:05 Uhr:
Der § 5, Abs. 6, Satz 2 der StVO ist (mir) bekannt und wurde in diesem Thread bereits wiedergegeben. Enthält er Folgendes?
Zitat:
@Geisslein schrieb am 28. November 2020 um 13:21:56 Uhr:
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 28. November 2020 um 10:32:05 Uhr:
Aus welcher Fassung der StVO soll dieser Auszug denn stammen? Aus der privat ergänzten Fassung des ADFC-Bottrop oder -Freising? Aus der offiziellen und damit gültigen Fassung stammt der Satz sicher nicht.Die STVO §5 Abs. 6 hat das klar und unmissverständlich geregelt.
Hier steht nur von "mehreren" Fahrzeugen etwas... ob das 3 oder 5 sind wird egal sein.
Desweiteren schreibt der ADFC ja von "mindestens" 3 Fahrzeugen, davon ist auszugehen, daß diese dort genannten 3 Fahrzeuge als Richtwert dienen.
Jedenfalls hat der Radler als langsamerer Verkehrsteilnehmer die Fahrzeuge hinter sich passieren zu lassen, wenn ein überholen nicht möglich ist.Und das würde Ich auch machen, wenn es nur 1 oder 2 Fahrzeuge sind.
Die STVO schreibt ja auch, daß möglichst weit rechts zu fahren ist.
Von 80 cm zum Seitenstreifen lese Ich hier auch nichts STVO §2 Abs. 2
Was heißt überhaupt „längere Zeit“ ?