Abstand auf der Autobahn einschätzen

Hallo liebe MTler,
Ich habe letzte Woche jemanden auf der BAB wegen Nötigung angezeigt. Bis ich sowas tue, dauert es eigentlich schon Recht lange... Aber er hing mir aber bei 130 im Berufsverkehr mit Lichthupe und so wenig Abstand hinten drauf, dass ich seine Scheinwerfer nicht sehen mehr konnte und er wäre bei der kleinsten Bremsung Teil meines Kofferraums geworden.
Jedenfalls hab ich jetzt erst den Anhörungsbogen der Verkehrspolizei hier liegen und soll seinen Abstand einschätzen. Habt ihr evtl ein paar Beispielfotos, wie viel Abstand im Rückspiegel wie aussehen? Zwischen 5 Meter und 25 Meter wäre meinem Gefühl nach alles möglich...
Viele Grüße und einen schönen Abend!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@catcherberlin schrieb am 20. Dezember 2016 um 22:03:15 Uhr:


Kennst Du das Rechtsfahrgebot in Deutschland?
Ich vermute mal, dass Du bei Richtgeschwindigkeit 130 immer schön auf dem linken Fahrstreifen gefahren bist, obwohl rechts genügend Freiraum war - dann wirst Du zum Verkehrshindernis.
Wenn Du länger als 20 sek. auf dem linken Fahrstreifen fährst, obwohl rechts alles frei ist, nötigst Du den nachfolgenden Verkehr...
Wenn Du Dich nicht in der STVO auskennen solltest - kontaktiere mal einen Verkehrsrechtsanwalt zu diesem Fall.
Nicht, dass der Schuß nach hinten losgeht...

Da hast du natürlich Recht, ist mir auch absolut bewusst. Irgendwie war mir klar, dass die Bemerkung kommt. Ich fahr selbst wo frei ist, immer gern so schnell es die Bedingungen zulassen. Aber bist du Mal um 16:00 auf der A4 Richtung Köln gefahren? Ich war zu dem Zeitpunkt Grade eine Minute auf der linken Spur und hab durchgehend Fahrzeuge auf der mittleren Spur überholt. Davon Mal abgesehen fuhr ich selbst hinter einem anderen Fahrzeug und wäre auch gern schneller gefahren. Ist aber kein Grund aufzufahren und jeden einzelnen"wegzublinken". Lieber den Abstand einhalten, ne Runde entspannen und die Musik genießen 😉
Es hat dem Beschuldigten auch nichts gebracht. Als er dann vorbei war, bin ich ihm 10km weiter hinterher gefahren. Soviel dazu

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Zitat:

@felix_928 schrieb am 21. Dezember 2016 um 14:27:05 Uhr:



Aber wenn jemand Nötigung und Gefährdung begeht wird es eingestellt.

Sag das den Staatsanwaltschaften, was da teilweise abgeht, geht auf keine Kuhhaut mehr.

Zitat:

@felix_928 schrieb am 21. Dezember 2016 um 14:27:05 Uhr:



Zitat:

@Jupp78 schrieb am 21. Dec 2016 um 14:0:31 Uhr:


Natürlich wird die Klamotte eingestellt, trotzdem muss die Polizei hier alle Beteiligten befragen.

Ein bisschen traurig finde ich das schon. Sobald ich falsch parke, hab ich nen Strafzettel dran und wenn ich den nicht zahle, wird man mich zu recht erfolgreich verklagen. Aber wenn jemand Nötigung und Gefährdung begeht wird es eingestellt. Ne Dashcam darf ich natürlich auch nicht einsetzen, das würde ja gegen den Datenschutz gehen.
Ich werde den Bogen trotzdem absenden. Hat mich vllt 15min gekostet und ich hoffe, dass trotzdem was passiert.

Nein das ist nicht traurig, sondern gut so. Nicht weil ich drängeln billige, sondern weil so jeder jeden ohne Grund anzeigen könnte. Ich meine kann man auch so, aber dann passiert wenigstens nichts.

Wie gesagt, ich möchte auch keinen im Kofferraumsitzen haben, aber die Anzeige hätte ich mir geschenkt. Zeitverschwendung. (Zum Glück, auch wenn es in diesem Fall berechtigt war)

Wenn du den Fahrer nicht identifizieren kannst, ist die Sache eh fast durch. Wenn der andere clever ist, streitet er ab, gefahren zu sein.

Mir hat mal vor ein paar Jahren ein Kranwagen mit 55t die Vorfahrt genommen. Auf meine Vollbremsung mit Lichthupe wurde er aggressiv, ist stehen geblieben, ausgestiegen und kam zu meinem Auto und wollte, dass ich aussteige. Nach wildem Fingerzeigen des mittleren Fingers durch ihn, weil ich nicht aussteigen wollte, ist er dann irgendwann wieder eingestiegen und weiter gefahren. Ich war so durch den Wind, dass ich mir weder das Kennzeichen noch die Firma merken konnte. Nach der Anzeige mit Zeugen aus den hinter mir folgenden Autos, die auch warten mussten, wurde wieder Erwarten der Fahrer ermittelt, weil es nicht so viele 55t Kräne in der Gegend gegeben haben dürfte. Wurde dann aber mangels öffentlichem Interesse eingestellt.

Beim Lkw ist das ganze einfach. Kennzeichen führt zum Fahrzeug, Tachoscheibe muss vorhanden sein, darüber bekommt man den Fahrer.

Kann beim Kleintransporter auch klappen. Evtl mit Tachograph oder aber es muss ein Fahrtenbuch geführt werden.

Das wird sich zeigen.

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Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 21. Dezember 2016 um 14:51:27 Uhr:



Zitat:

@felix_928 schrieb am 21. Dezember 2016 um 14:27:05 Uhr:



Aber wenn jemand Nötigung und Gefährdung begeht wird es eingestellt.

Sag das den Staatsanwaltschaften, was da teilweise abgeht, geht auf keine Kuhhaut mehr.

Naja, man muss es am Ende eben auch beweisen und ist das nicht der Fall, braucht man nicht groß Mühe und Zeit rein investieren.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 21. Dezember 2016 um 18:31:58 Uhr:


Naja, man muss es am Ende eben auch beweisen und ist das nicht der Fall, braucht man nicht groß Mühe und Zeit rein investieren.

Richtig. Wie ich schon schrieb, gibt es keinen neutralen Zeugen. Mega schlecht.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 21. Dezember 2016 um 18:36:36 Uhr:



Zitat:

@Jupp78 schrieb am 21. Dezember 2016 um 18:31:58 Uhr:


Naja, man muss es am Ende eben auch beweisen und ist das nicht der Fall, braucht man nicht groß Mühe und Zeit rein investieren.

Richtig. Wie ich schon schrieb, gibt es keinen neutralen Zeugen. Mega schlecht.

Das hast du geschrieben und da gehe ich auch mit, nur dein Zusammenhang, dass das Verhalten der Staatsanwaltschaft in dem Zusammenhang auf keine Kuhhaut geht, kann ich nicht nachvollziehen.

Der Effekt angezeigt zu werden, ist vielleicht genauso viel wert, als wenn man dann wirklich was zahlen muß. Mir würde das jedenfalls zu denken geben.

die Frage ist doch ob nach erfolgter Anzeige der Halter des Fahrzeugs einen Anhörungsbogen bekommt oder nicht.
sollte das der Fall sein
->bewirkt dass wenn "Fahrer = Halter" ggf ein Nachdenken über das eigene Tun (klar die meisten sind unbeleerbar aber man soll ja immer an das Gute glauben)

->wenn der Halter in dem Moment nicht der Fahrer ist dann kann es durchaus sein, dass er den Fahrer zur Rede stellt (egal obs nun der Sohn, seine Frau oder ein Mitarbeiter ist). Auch das regt ggf zum Nachdenken an.

Zitat:

@felix_928 schrieb am 21. Dezember 2016 um 14:27:05 Uhr:


...
Ich werde den Bogen trotzdem absenden. Hat mich vllt 15min gekostet und ich hoffe, dass trotzdem was passiert.

Ja, das solltest Du auf jeden Fall tun. Ungeachtet der Erfolgschancen ist eine Anzeige schliesslich das einzige rechtsstaatliche Instrument, um gemeingefährlichen Dränglern das Handwerk zu legen. Dieses Werkzeug sollte man nicht resignierend aus den Händen geben.

Würden diese grenzenlos dummen Existenzen durch zu dichtes Auffahren lediglich ihr eigenes Leben aufs Spiel setzen, hätten die resultierenden Unfälle ja einen willkommenen gesellschaftlichen Reinigungsprozess zur Folge. Unglücklicherweise reissen sie aber auch Unschuldige ins Verderben.

Cheers,
DrHephaistos

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 21. Dezember 2016 um 19:15:53 Uhr:


Das hast du geschrieben und da gehe ich auch mit, nur dein Zusammenhang, dass das Verhalten der Staatsanwaltschaft in dem Zusammenhang auf keine Kuhhaut geht, kann ich nicht nachvollziehen.

Da geht es nicht im diesen,speziellen, sondern um andere, glasklare Fälle. Mir ist ein Fall bekannt, da wurde die Anzeige gegen einen gemeingefährlichen Busfahrer, der ohne Rücksicht auf Verluste die Spur wechselte, mit der Begründung eingestellt, man müsse " auf größere Fahrzeuge Rücksicht nehmen". Da waren Zeugen vorhanden, deswegen weiß ich jetzt schon, wie dieser Fall ausgeht. Auf irgendwelche Einsicht beim Drängler würde ich auch nicht hoffen. Was nicht an die Brieftasche geht, verpufft.

Also mir würde das schon zu denken geben. Immerhin handelt sich um eine strafrechtliche Anklage. Zumal der Fahrer ähnlich jung wie ich war. Da kann man dann evtl auf die Eltern hoffen. Mein Fahrzeug ist auch über meinen Vater angemeldet und der würde mir so oder so dafür den Kopf waschen, wenn er als Halter so einen Brief bekommt 😉

so eine Anzeige wär ja gut und schön und löblich und vor allem sinnvoll, wenn man denn die Mittel hätte, den Beweis zu führen...
Wie ich das jetzt so seh, kommt evtl. irgendwann die Polizei (in Form des Anhörungsbogns) zum Drängler und fragt, er bestreitet, Sache erledigt, Verfahren eingestellt. Sein Verhalten wird der Drängler deshalb aber sicher nicht ändern.

In jüngeren Jahren hab ich mich auch immer über solche Rowdys aufgeregt und wollte Vergeltung... absoluter Blödsinn.
Man sollte in so einer Situation cool bleiben, den Drängler weitestgehend ignorieren (zur Sicherheit ein bissl im Auge behalten), checken, ob er allein im Auto sitzt, ihn dann nach Möglichkeit passieren lassen und kann dann zur eigenen Genugtuung (sofern er allein im Auto sitzt) noch den ausgestreckten Mittelfinger hochhalten und sich damit links an der Nase kratzen 😉
Am nächsten Tag spätestens ist die Sache vergessen...

Zitat:

@felix_928 schrieb am 21. Dezember 2016 um 14:27:05 Uhr:



Zitat:

@Jupp78 schrieb am 21. Dec 2016 um 14:0:31 Uhr:


Natürlich wird die Klamotte eingestellt, trotzdem muss die Polizei hier alle Beteiligten befragen.

Ein bisschen traurig finde ich das schon. Sobald ich falsch parke, hab ich nen Strafzettel dran und wenn ich den nicht zahle, wird man mich zu recht erfolgreich verklagen. Aber wenn jemand Nötigung und Gefährdung begeht wird es eingestellt. Ne Dashcam darf ich natürlich auch nicht einsetzen, das würde ja gegen den Datenschutz gehen.
Ich werde den Bogen trotzdem absenden. Hat mich vllt 15min gekostet und ich hoffe, dass trotzdem was passiert.

eine Dashcam ist zwar nicht unbedingt vor Gericht nutzbar, aber Sie hätte evtl. den Fahrer aufgezeichnet, sodass du ihn gut beschreiben könntest 😉
Geht natürlich nur bei nach vorne und nach hinten gericheter.

Müsste eigentlich die Polizei ausrücken, wenn man die "live" ruft und meldet, dass ein Fahrer lebensmüde unterwegs ist? So hätte man sogar evtl. direkt Zeugen, wenn sich auch andere angepisst gefühlt haben und sehen wie er rausgezogen wird und hinterher fahren.

Durchaus denkbar das die Polizei auf die Autobahn kommt, aber das die exakt dich dort finden und das dann live sehen ist unwahrscheinlich.

Und dazu musst du dann den Drängler auch über weitere 20 Minuten hinter dir halten. Viel Spaß.

Eher würde ich Kennzeichen von anderen Fahrzeugen die das mitbekommen haben notieren und die als Zeugen benennen. Evtl. ist der Fahrer dann auch besser beschreibbar. In jedem Fall würde ich ihn mal an mir vorbeifahren lassen, um das Gesicht deutlich zu sehen.

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