Abstand auf der Autobahn einschätzen

Hallo liebe MTler,
Ich habe letzte Woche jemanden auf der BAB wegen Nötigung angezeigt. Bis ich sowas tue, dauert es eigentlich schon Recht lange... Aber er hing mir aber bei 130 im Berufsverkehr mit Lichthupe und so wenig Abstand hinten drauf, dass ich seine Scheinwerfer nicht sehen mehr konnte und er wäre bei der kleinsten Bremsung Teil meines Kofferraums geworden.
Jedenfalls hab ich jetzt erst den Anhörungsbogen der Verkehrspolizei hier liegen und soll seinen Abstand einschätzen. Habt ihr evtl ein paar Beispielfotos, wie viel Abstand im Rückspiegel wie aussehen? Zwischen 5 Meter und 25 Meter wäre meinem Gefühl nach alles möglich...
Viele Grüße und einen schönen Abend!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@catcherberlin schrieb am 20. Dezember 2016 um 22:03:15 Uhr:


Kennst Du das Rechtsfahrgebot in Deutschland?
Ich vermute mal, dass Du bei Richtgeschwindigkeit 130 immer schön auf dem linken Fahrstreifen gefahren bist, obwohl rechts genügend Freiraum war - dann wirst Du zum Verkehrshindernis.
Wenn Du länger als 20 sek. auf dem linken Fahrstreifen fährst, obwohl rechts alles frei ist, nötigst Du den nachfolgenden Verkehr...
Wenn Du Dich nicht in der STVO auskennen solltest - kontaktiere mal einen Verkehrsrechtsanwalt zu diesem Fall.
Nicht, dass der Schuß nach hinten losgeht...

Da hast du natürlich Recht, ist mir auch absolut bewusst. Irgendwie war mir klar, dass die Bemerkung kommt. Ich fahr selbst wo frei ist, immer gern so schnell es die Bedingungen zulassen. Aber bist du Mal um 16:00 auf der A4 Richtung Köln gefahren? Ich war zu dem Zeitpunkt Grade eine Minute auf der linken Spur und hab durchgehend Fahrzeuge auf der mittleren Spur überholt. Davon Mal abgesehen fuhr ich selbst hinter einem anderen Fahrzeug und wäre auch gern schneller gefahren. Ist aber kein Grund aufzufahren und jeden einzelnen"wegzublinken". Lieber den Abstand einhalten, ne Runde entspannen und die Musik genießen 😉
Es hat dem Beschuldigten auch nichts gebracht. Als er dann vorbei war, bin ich ihm 10km weiter hinterher gefahren. Soviel dazu

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Hallo, Catcherberlin,

Zitat:

@catcherberlin schrieb am 20. Dezember 2016 um 22:03:15 Uhr:


Wenn Du länger als 20 sek. auf dem linken Fahrstreifen fährst, obwohl rechts alles frei ist, nötigst Du den nachfolgenden Verkehr...

Unsinn.

Wenn, dann ist das höchstens eine Behinderung bzw. ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot und damit eine Verkehrsordnungswidrigkeit.

Lies doch bitte erst einmal nach, was zu einer Nötigung gehört, bevor Du solche Vorwürfe erhebst.

Viele Grüße,

Uh110

Zitat:

@uhu110 schrieb am 20. Dezember 2016 um 22:50:51 Uhr:



Wenn, dann ist das höchstens eine Behinderung bzw. ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot und damit eine Verkehrsordnungswidrigkeit.

Schlimm genug.

Hier sollte der der Gesetzgeber nachbessern und ebenfalls ein Bußgeld von 100 Euro und 1 Pünktchen verhängen. Der Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot ist genau so gefährlich (provoziert andere Verkehrsteilnehmer) wie das Rechts überholen.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 20. Dezember 2016 um 23:00:01 Uhr:



Zitat:

@uhu110 schrieb am 20. Dezember 2016 um 22:50:51 Uhr:



Wenn, dann ist das höchstens eine Behinderung bzw. ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot und damit eine Verkehrsordnungswidrigkeit.

Schlimm genug.

Hier sollte der der Gesetzgeber nachbessern und ebenfalls ein Bußgeld von 100 Euro und 1 Pünktchen verhängen. Der Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot ist genau so gefährlich (provoziert andere Verkehrsteilnehmer) wie das Rechts überholen.

Es gibt 80€ Strafe + 1 Punkt für Nichtbeachtung, allerdings muss dafür eine Gefährdung anderer vorliegen. Das ist leider eine ziemlich wage Angabe und ich tue mich etwas schwer damit, zu verstehen, wann der Trödler auf der linken Spur tatsächlich eine Gefährdung dargestellt :/

Für mich wäre das Links fahren bei freier, rechter Spur eine Gefährdung sobald ein andere dadurch wirklich in Erwägung zieht rechts zu überholen.

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Hallo, Zille1976,

die Gefahr geht dann aber immer noch nicht vom Linksspurblockierer aus, sondern von dem, der verbotswidrig rechts überholt.

Um es mal überspitzt zu formulieren: Hat eine Frau, die etwas aufreizender gekleidet ist, Schuld daran, dass ein Mann sie belästigt oder gar vergewaltigt?

Man darf hier auch eines nicht vergessen:

Für viele ist man schon ein LSB, wenn man auf der linken Spur bleibt, weil man nicht regelkonform nach rechts wechseln kann, ohne selber die Geschwindigkeit zu verringern.

Bei Lücken unter 100 m zwischen den Fahrzeugen braucht man rein rechtlich gar nicht daran denken, nach rechts zu wechseln, aber das kapieren viele Drängler gar nicht und meinen, sie hätten dann selber das Recht, den Vorausfahrenden zu bedrängen oder rechts zu überholen.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@uhu110 schrieb am 20. Dezember 2016 um 22:50:51 Uhr:


Hallo, Catcherberlin,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 20. Dezember 2016 um 22:50:51 Uhr:



Zitat:

@catcherberlin schrieb am 20. Dezember 2016 um 22:03:15 Uhr:


Wenn Du länger als 20 sek. auf dem linken Fahrstreifen fährst, obwohl rechts alles frei ist, nötigst Du den nachfolgenden Verkehr...

Unsinn.

Wenn, dann ist das höchstens eine Behinderung bzw. ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot und damit eine Verkehrsordnungswidrigkeit.

Lies doch bitte erst einmal nach, was zu einer Nötigung gehört, bevor Du solche Vorwürfe erhebst.

Viele Grüße,

Uh110
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Lesen bildet sagt man allgemein....
Ich habe hier keinen Vorwurf gemacht, sondern nur durch gerichtliche Praxis auf ein eventuelles Problem hingewiesen....mehr nicht...was Du darin interpretierst, ist allein Deine Sache...
Leider ist es momentan so. dass viele Fahrschulen genau dieses Rechtsfahrproblem ignorieren und die mittlere Fahrspur auf Autobahnen (bei einer von dreien) präferieren...der Fahrlehrerverband hat alle Hände voll zu tun, ihre Mitglieder auf diese falsche Ausbildungsweise hinzuweisen....

Zitat:

@zille1976 schrieb am 20. Dezember 2016 um 23:00:01 Uhr:



Zitat:

@uhu110 schrieb am 20. Dezember 2016 um 22:50:51 Uhr:



Wenn, dann ist das höchstens eine Behinderung bzw. ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot und damit eine Verkehrsordnungswidrigkeit.

Schlimm genug.

Hier sollte der der Gesetzgeber nachbessern und ebenfalls ein Bußgeld von 100 Euro und 1 Pünktchen verhängen. Der Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot ist genau so gefährlich (provoziert andere Verkehrsteilnehmer) wie das Rechts überholen.

Völlig unverhältnismäßig. Der Drängler (10m Abstand) und der Rechtsüberholer (bei Tempo 180 auf der linken Spur in Kolonne, rechts außen vorbei mit 220) ist um viele Längen gefährlicher für mein Leben als jeder Linksfahrer.

Wer sich im Straßenverkehr zu harten Verstößen provozieren lässt soll die MPU machen.

Zitat:

@felix_928 schrieb am 20. Dezember 2016 um 21:12:16 Uhr:


Die Idee hatte ich auch schon, dachte nur man findet ggf. was passendes im Netz 😉

Naja, bei einem Kleintransporter ist das mit den Scheinwerfern eine andere Hausnummer, als bei einem Sportwagen, daher solltest schon dir entsprechendes Fahrzeug heraus suchen.

Am Ende beschreibe es genau so auch auf dem Anhörungsbogen und schreib nicht nur die Zahl rein. Denn ein gegnerischer Anwalt wird als aller erstes diese Zahl in Frage stellen und da niemand auf den Zentimeter genau schätzen kann, wird diese auch mit einem Fragezeichen verbunden sein.

Anders ist es, wenn du die klare Aussage triffst, dass die Scheinwerfer nicht mehr im Rückspiegel zu sehen waren. Das kann man eindeutig beurteilen. Wenn dann es bei entsprechendem Fahrzeugtyp bedeutet, dass das z.B. weniger als 5m sind, dann ist das eine Aussage, die nicht mehr in der Richtung in Zweifel gezogen werden kann, dass du einfach schlecht im Schätzen bist 😉.

Es fehlt die Sendung "Der siebente Sinn".
Da werde wir genordet. So wie "man" sich zu verhalten hat.

Abstandregel (Basis STVO): Halber Tacho in Metern.
Zitat. "..Berufsverkehr und rechts frei? Eher nicht.
Keine Frage, ich bin sehr dafür das die Leute auch so oft wie möglich nach rechts (auch ganz rechts) rüberfahren, aber wenn jmd einen Vordermann hat und diesen Überholen will darf er auch länger links fahren. Dabei muss und darf er auch seinem Vordermann nicht zu dicht auf die Pelle rücken, der Sicherheitsabstand muss mindestens eingehalten werden. Das ist scheinbar dem ein oder anderen weiter hinten ein Dorn im Auge. " Zitat Ende.
Zustimmung!

Zusätzliches Problem: Wenn die beiden Vorderleute schon zu dicht aufeinandersitzen, hast du NOCH WENIGER Sicherheitsabstand beim Unfall, selbst wenn du korrekt fährst!

Seit ich eine radargestützte Abstandsautomatik fahre (einstellbar 1-2 Sekunden), merke ich, wie ich früher VIEL ZU NAH gewesen bin. Erschreckend.

Konsequenz: Jetzt fahre ich korrekt. Es sieht aber für den Hintermann oder die "Einscherer" so aus, als ob es massig Platz gäbe. Hintermann drängelt. Einscherer quetscht sich rein. Weil fast Alle NICHT nach STVO mit ABSTAND fahren.

Man merkt, wie unser Verkehr zusammenbricht.
Jeder der auf der Bahn ist, macht sich praktisch schuldig! Punkte + Geld + Gefährdung Anderer.

Aber wir schaffen das. Noch mehr Menschen. Kommt rein ohne Kontrolle (und ohne Parlament!). Fehlt nur noch: Ich liebe euch doch Alle.

ich würde da keine eigene Schätzung abgeben sondern lediglich Deine Beobachtungen ("konnte Scheinwerfer nicht mehr sehen"😉 schildern. Den Abstand zu ermitteln ist Aufgabe der Polizei.

Konntest Du den Fahrer erkennen?

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. Dezember 2016 um 13:09:16 Uhr:


Den Abstand zu ermitteln ist Aufgabe der Polizei.

Was meinst du, was die mit dem Anhörungsbogen bezwecken wollen?
Richtig, u.a. den Abstand zu ermitteln.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 21. Dezember 2016 um 13:51:54 Uhr:


Was meinst du, was die mit dem Anhörungsbogen bezwecken wollen?
Richtig, u.a. den Abstand zu ermitteln.

Nö, nur den "Gegner" zur Sache befragen, eh die ganze Klamotte wegen fehlender Beweise eingestellt wird, denn wie ich das so sehe, gibt es hier keinen Zeugen seitens des Anzeigenerstatters.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 21. Dezember 2016 um 13:56:39 Uhr:


Nö, nur den "Gegner" zur Sache befragen, eh die ganze Klamotte wegen fehlender Beweise eingestellt wird, denn wie ich das so sehe, gibt es hier keinen Zeugen seitens des Anzeigenerstatters.

Natürlich wird die Klamotte eingestellt, trotzdem muss die Polizei hier alle Beteiligten befragen.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 21. Dezember 2016 um 14:00:31 Uhr:


Natürlich wird die Klamotte eingestellt, trotzdem muss die Polizei hier alle Beteiligten befragen.

Korrekt, man hat ja sonst nichts zu tun.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 21. Dec 2016 um 14:0:31 Uhr:


Natürlich wird die Klamotte eingestellt, trotzdem muss die Polizei hier alle Beteiligten befragen.

Ein bisschen traurig finde ich das schon. Sobald ich falsch parke, hab ich nen Strafzettel dran und wenn ich den nicht zahle, wird man mich zu recht erfolgreich verklagen. Aber wenn jemand Nötigung und Gefährdung begeht wird es eingestellt. Ne Dashcam darf ich natürlich auch nicht einsetzen, das würde ja gegen den Datenschutz gehen.

Ich werde den Bogen trotzdem absenden. Hat mich vllt 15min gekostet und ich hoffe, dass trotzdem was passiert.

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