Abschleppfahrer beschädigt ein anderes Auto beim Aufladen
Hallo an alle.
Bräuchte eure wissen.
Heute habe ich ein auto verkauft auf eine privat gelände. Auto ist abgemeldet. Der abschlepp fahrer hat bezahlt ich papiere übergeben. ( kein kaugvertrag ) Dann versucht er es zuladen . zieht es rückwärts. Der hatte das auto fast schon oben als der abschlepp össe sich verabschiedete und das auto rollte mit volle Wucht runter auf ein anderes auto das auf der gelände befand ebenfalls abgemeldet (gehört mein kumpel). Jetzt kommst, der fahrer sieht sein fehler nicht ein er ist aus Syrien versteht nix. Will seine daten nicht geben und auch keine Versicherung daten. Na dann polizei angerufen, Natürlich haben wir seine name Anschrift über die Polizei bekommen aber Versicherungs daten immer noch nicht. Der will den schaden nicht bezahlen und will nur sein Auto haben. Das auto habe ich behalten nicht gegeben die Polizei hat gemeint er soll die schaden begleichen und sein auto abholen kommen. ( polizei auf meine seite ) aber das bringt mich immer noch nicht weiter. Aber wie gesagt er sieht das alles nicht ein.und versteht nix null nada. Wie geht man jetzt vor ? Heute ist Freitag. Anwalt kann ich schlecht erreichen. Und habe bedenken das er zurück kommt obwohl der fuhr ca 3 std bis zur mir. Hatte jemand man so ein fall ? Die Polizei meint es ist zivilrecht schön und gut aber wer zahlt wer haftet. Was macht man jetzt oder was kann der Käufer machen ?
Erstmal der käufer ist ein andere mit dem ich telefoniert habe und dann als Polizei kamm ist der abschlepp typ der käufer also irgendwas läuft da falsch.
Bitte um Ratschläge etwas info! Muss die Wochenende irgendwie ruhig überstehen 🙂
76 Antworten
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 27. Juni 2021 um 13:52:34 Uhr:
Zitat:
@Markus.j76 schrieb am 27. Juni 2021 um 13:49:20 Uhr:
Weil hier ein Ladevorgang und Ladesicherung nicht zwingend vorgesehen ist.
Was soll denn dann deiner Meinung nach der Zweck der Aktion gewesen sein, bei der es zu dem Unfall kam? 😕
Das Fahrzeug war aber keine gezielte Sendung/Fracht.
Zitat:
@Markus.j76 schrieb am 27. Juni 2021 um 13:55:07 Uhr:
Selbst der Geschädigte hätte gar keine Macht und Recht das Fahrzeug zu beschlagnahmen.
Rechtlich betrachtet handelt es sich hier auch nicht um eine Beschlagnahme, sondern um eine Zurückbehaltung durch den Verkäufer des Fahrzeugs.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zur%C3%BCckbehaltungsrecht
https://de.wikipedia.org/wiki/Beschlagnahme
Das Recht des Käufers, auf eine Herausgabe des Kaufgutes zu klagen, bleiben hiervon unberührt.
Zur Lektüre empfehle ich hierzu noch einen Thread mit ähnlich gelagerter Problemstellung:
https://www.motor-talk.de/.../...nger-abholung-rausgeben-t7115903.html
Zitat:
@Markus.j76 schrieb am 27. Juni 2021 um 13:56:13 Uhr:
Das Fahrzeug war aber keine gezielte Sendung/Fracht.
Doch, denn zum Zeitpunkt der Verladung war der Käufer des Fahrzeugs bereits bekannt.
Ob der TE auch nur noch ansatzweise versteht was hier diskutiert wird?
Grüße vom Ostelch
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Du kannst nur etwas zurückhalten was in deinen Besitz ist. Dafür musst du auch Ansprüche auf den Gegenstand haben. Beides ist hier nicht der Fall.
Und ob der Käufer bekannt war oder nicht spielt auch keine Rolle. Auch ist der Verkäufer nicht für den Weitertransport verantwortlich.
Aber Ich gebe es auf... Ja du hast Recht....
Ich würde in diesem Fall einfach eine Anzeige wegen Fahrerflucht machen. Da ja die Beschädigung durch ein Fahrzeug verursacht wurde.
Zitat:
@Markus.j76 schrieb am 27. Juni 2021 um 14:06:25 Uhr:
Du kannst nur etwas zurückhalten was in deinen Besitz ist.
Damit es nicht zur weiterer Verwirrung kommt, noch ein Hinweis an die Leser:
Daß der Verkäufer hier noch im Besitz des Fahrzeugs ist, steht außer Frage, denn wenn er das nicht wäre, könnte er sein Zurückbehaltungsrecht überhaupt nicht ausüben.
Hiervon unberührt bleibt die Frage des Eigentums an dem Fahrzeug, welches zweifelsohne an den Käufer übergegangen ist.
Zur Lektüre:
https://de.wikipedia.org/wiki/Besitz_(Deutschland)
?
Die Polizei war dort bevor der Abschlepper gefahren ist und die Personalien wurden festgestellt..
Wer ist da geflüchtet?
Wenn ich das nächste mal ein Regal bei Ikea kaufen, in den Kofferraum reinschmeisse und mir das Ding bei einer Vollbremsung durch die Scheibe fliegt, dann lasse ich den Kassierer dafür mit haftbar machen. Schließlich sollte er als Verkäufer aufpassen wie ich das Regal im Auto sichere.
Zitat:
@Markus.j76 schrieb am 27. Juni 2021 um 14:32:18 Uhr:
Wenn ich das nächste mal ein Regal bei Ikea kaufen, in den Kofferraum reinschmeisse und mir das Ding bei einer Vollbremsung durch die Scheibe fliegt, dann lasse ich den Kassierer dafür mit haftbar machen. Schließlich sollte er als Verkäufer aufpassen wie ich das Regal im Auto sichere.
Lustiges Beispiel, an dem sich aber gut zeigen läßt, wann die Mithaftung greift:
Hier müßte der Verkäufer das Regal schon direkt bis zum Auto bringen und den kompletten Verlade- und Ladungssicherungsvorgang überwachen, um in die Haftung genommen werden zu können.
Ok, wenn ich das nächste mal meine alte Kaffemaschine verkaufe, dann laufe ich dem Käufer bis nach Hause hinterher. Nicht das er sein Auto irgendwo um drei Ecken geparkt hat und beim einsteigen die Kaffeemaschine auf dem Dach stellt und sie dann bei einer Bremsung jemanden gegen den Kopf fliegt. Dann muss ich ja noch Jahre lang Schmerzensgeld zahlen.
Wie soll denn ein Laie beurteilen was der "Fachmann" beim verladen richtig oder falsch macht.
Wie mein Fiesta verkauft war hab ich mich vom Acker gemacht und den Spezi mit dem Verladen alleine gelassen.
Da gibt's am wenigsten Probleme.
Und das Zurückhalten von bereits verkaufter Ware ist wohl mehr als grenzwertig.
Zitat:
@Foggy schrieb am 27. Juni 2021 um 15:14:50 Uhr:
Und das Zurückhalten von bereits verkaufter Ware ist wohl mehr als grenzwertig.
Es kommt dabei immer auf die Umstände des Einzelfalles an. Wurde ja u. a. in den Links schon hinreichend erläutert.
Wäre der Abholer kein ahnungsloser Ausländer, hätte er sofort eine Anzeige wegen Unterschlagung bei den antreffenden Beamten gemacht und die hätten die Herausgabe des Fahrzeuges erzwungen. Und das weiß ich aus persönlicher Erfahrung. 🙂
Als Privatperson soll ich haftbar sein,
wenn ein verkauftes Kfz,
von einem Abschleppwagenfahrer,
nicht vorschriftsmäßig gesichert wird.
Sollte man dann vor dem Verkauf
einen Ladungssicherheitskurs besuchen ?
Edit: Sorry Moderatoren, nun ist auch gut mit OT.