Abschleppfahrer beschädigt ein anderes Auto beim Aufladen
Hallo an alle.
Bräuchte eure wissen.
Heute habe ich ein auto verkauft auf eine privat gelände. Auto ist abgemeldet. Der abschlepp fahrer hat bezahlt ich papiere übergeben. ( kein kaugvertrag ) Dann versucht er es zuladen . zieht es rückwärts. Der hatte das auto fast schon oben als der abschlepp össe sich verabschiedete und das auto rollte mit volle Wucht runter auf ein anderes auto das auf der gelände befand ebenfalls abgemeldet (gehört mein kumpel). Jetzt kommst, der fahrer sieht sein fehler nicht ein er ist aus Syrien versteht nix. Will seine daten nicht geben und auch keine Versicherung daten. Na dann polizei angerufen, Natürlich haben wir seine name Anschrift über die Polizei bekommen aber Versicherungs daten immer noch nicht. Der will den schaden nicht bezahlen und will nur sein Auto haben. Das auto habe ich behalten nicht gegeben die Polizei hat gemeint er soll die schaden begleichen und sein auto abholen kommen. ( polizei auf meine seite ) aber das bringt mich immer noch nicht weiter. Aber wie gesagt er sieht das alles nicht ein.und versteht nix null nada. Wie geht man jetzt vor ? Heute ist Freitag. Anwalt kann ich schlecht erreichen. Und habe bedenken das er zurück kommt obwohl der fuhr ca 3 std bis zur mir. Hatte jemand man so ein fall ? Die Polizei meint es ist zivilrecht schön und gut aber wer zahlt wer haftet. Was macht man jetzt oder was kann der Käufer machen ?
Erstmal der käufer ist ein andere mit dem ich telefoniert habe und dann als Polizei kamm ist der abschlepp typ der käufer also irgendwas läuft da falsch.
Bitte um Ratschläge etwas info! Muss die Wochenende irgendwie ruhig überstehen 🙂
76 Antworten
Genau so ist das. Ich habe das auto abgeschleppt weil das auto Motorschaden hat und habe dort abgestellt zum verkaufen.
Und privat gelände / privat Grundstück muss nicht sofort Autohandel sein. Es ist halt privat Platz das abgeschlossen ist und nicht eine öffentliche strasse ist.
Zitat:
@Markus.j76 schrieb am 27. Juni 2021 um 08:02:19 Uhr:
...und wie könnte sie das Fahrzeug vorenthalten.
Indem sie, wie geschehen, die Herausgabe des Fahrzeuges verweigert.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 27. Juni 2021 um 11:20:07 Uhr:
Zitat:
@Markus.j76 schrieb am 27. Juni 2021 um 08:02:19 Uhr:
...und wie könnte sie das Fahrzeug vorenthalten.
Indem sie, wie geschehen, die Herausgabe des Fahrzeuges verweigert.
Dann lese den ersten Satz von TE nochmal. Der Preis wurde bezahlt, die Papiere übergeben, das Fahrzeug übergeben. Und erst danach kam es zum Unfall beim beladen des Fahrzeuges. Die Übereignung fand schon statt. Der Käufer war schon Besitzer und Eigentümer des Fahrzeuges. Wie kann dann die TE fremdes Eigentum beschlagnahmen bzw unterschlagen?
Zitat:
@Markus.j76 schrieb am 27. Juni 2021 um 12:46:08 Uhr:
Wie kann dann die TE fremdes Eigentum beschlagnahmen bzw unterschlagen?
Zum einen als Sicherungspfand für die Ansprüche aus dem Unfall und zum anderen weil der Abschleppunternehmer wohl nicht in der Lage ist, das Auto mit einem Abschleppfahrzeug abzuholen, welches die Mindestanforderungen bezüglich der technischen Sicherheit erfüllte bzw. dazu einen Fahrer zu stellen, der ausreichend sachkundig ist, um das Fahrzeug sicher zu bedienen.
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Die TE'in hat keine Ansprüche aus dem Unfall. Und wie der Käufer das abgemeldete Auto abtransportiert, ist sein Problem. Notfalls kann sie polizeiliche Hilfe in Anspruch nehmen, aber kaum das verkaufte, übergebene und übereignete Fahrzeug "beschlagnahmen".
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 27. Juni 2021 um 12:57:44 Uhr:
Zitat:
@Markus.j76 schrieb am 27. Juni 2021 um 12:46:08 Uhr:
Wie kann dann die TE fremdes Eigentum beschlagnahmen bzw unterschlagen?
Zum einen als Sicherungspfand für die Ansprüche aus dem Unfall und zum anderen weil der Abschleppunternehmer wohl nicht in der Lage ist, das Auto mit einem Abschleppfahrzeug abzuholen, welches die Mindestanforderungen bezüglich der technischen Sicherheit erfüllte bzw. dazu einen Fahrer zu stellen, der ausreichend sachkundig ist, um das Fahrzeug sicher zu bedienen.
Und wenn ich jetzt auf der Straße gehen und einem Abschlepper rutscht ein Auto runter, dann kann ich das Beschlagnahmen? Was für Sicherungspfand? Wofür? Ein fremdes Fahrzeug ist in ein anderes fremdes Fahrzeug gerutscht. Und woher hat eine ausstehende Person/Laie das Recht zu beurteilen ob der Abschlepper seine Arbeit fachgerecht ausgeführt hat? Und selbst wenn das Fahrzeug in ein anderes, der TE gehöriges Fahrzeug, gerutscht wäre, kann man das Fahrzeug nicht mal eben so als "Pfand" beschlagnahmen. Wir sind ja nicht im wilden Westen.
Wäre ja schön. Da fährt mir einer rein weil er zu blöd zu fahren ist. Er möchte seine schuld nicht zugeben. Ich denke er ist nicht qualifiziert genug Auto zu fahren und weiß nicht ob Ich das Geld für den Schaden bekomme, weil er ja die Schuld von sich weist, also Beschlagnahme ich einfach sein Auto.
Zitat:
@Markus.j76 schrieb am 27. Juni 2021 um 13:08:21 Uhr:
Und wenn ich jetzt auf der Straße gehen und einem Abschlepper rutscht ein Auto runter, dann kann ich das Beschlagnahmen?
Der Vergleich hinkt.
Entscheidend ist hier, daß der Abschleppunternehmer im hier diskutierten Fall aktiv versucht, die Schadenregulierung zu verhindern.
Davon abgesehen, kann er ja selbst juritstische Schritte einleiten, um eine Herausgabe des Fahrzeugs zu erzwingen. Da es sich hierbei um einen zivilrechtlichen Anspruch handelt, trägt er dafür aber auch das Kostenrisiko.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 27. Juni 2021 um 13:03:57 Uhr:
Und wie der Käufer das abgemeldete Auto abtransportiert, ist sein Problem.
Richtig.
Aber der Verkäufer als "Herausgeber" der Ladung muß auch ein Auge darauf haben, daß die Abholung mit geeignetem Equipment und entsprechendem Personal erfolgt, was ja hier offensichtlich nicht wirklich der Fall ist. Läßt er die Verladung trotzdem zu und es kommt zu einem (weiteren) Unfall, läuft er Gefahr, selbst in (Mit-)Haftung genommen zuw erden.
Was der Käufer versucht spielt keine Rolle. Und du als Verkäufer bist sicherlich nicht dafür verantwortlich ein Auge darauf zu haben wie der Käufer das Fahrzeug wegschafft. Vielleicht repariert er das Fahrzeug am Straßenrand und fährt damit nach Hause. Vielleicht schleppt er das zwei Wochen später ab. Willst du ein Zeltlager mit Wache vor dem Fahrzeug aufbauen bis das Fahrzeug weg ist?
Zitat:
@Markus.j76 schrieb am 27. Juni 2021 um 13:34:47 Uhr:
Was der Käufer versucht spielt keine Rolle. Und du als Verkäufer bist sicherlich nicht dafür verantwortlich ein Auge darauf zu haben wie der Käufer das Fahrzeug wegschafft.
Da liegst du leider falsch.
Der Gesetzgeber weist allen, die am Ladevorgang beteiligt sind, also Frachtführer, Fahrzeughalter Fahrer, Verlader und Lademeister für die Ladungssicherung bestimmte Verantwortlichkeiten zu. Nach dem Handelsgesetzbuch ist der Verlader für die beförderungssichere, der Frachtführer und damit auch sein Fahrer für die betriebsichere (=verkehrssichere) Verladung verantwortlich, denn der Frachtführer/Fahrer kennt das Fahrzeug und dessen Fahrverhalten, der Verlader kennt die Ware und kann daher am besten beurteilen, wie das Gut gegen Beförderungseinflüsse geschützt, gesichert und hinsichtlich des Schwerpunktes gestapelt werden kann.
Häufig wird der Versuch unternommen, mit Hilfe privatrechtlicher Vereinbarungen jedwede Verantwortung für die Verladung dem Transportunternehmer zu übertragen. Grundsätzlich gilt, daß derjenige, der durch sein Handeln oder Unterlassen die Ursache für einen verkehrsunsicheren Zustand oder für einen Schaden setzt, dafür einstehen muss.
@PeterBH Richtig, guter Einwurf.
Weshalb verhandelt die Te mit dem Abschlepper.
Sie ist nicht geschädigt worden,
sondern derjenige dem der e39 gehört.
@Timbow7777 hier geht aus aber nicht um den Ladevorgang. Weil hier ein Ladevorgang und Ladesicherung nicht zwingend vorgesehen ist. Sorry aber total am Thema vorbei.
Vermutlich ist die TE durch den Geschädigten dazu bevollmächtigt worden. So außergewöhnlich ist das nun auch wieder nicht. Aber vielleicht äußert sich die TE ja noch zu diesem speziellen Punkt.
Zitat:
@Markus.j76 schrieb am 27. Juni 2021 um 13:49:20 Uhr:
Weil hier ein Ladevorgang und Ladesicherung nicht zwingend vorgesehen ist.
Was soll denn dann deiner Meinung nach der Zweck der Aktion gewesen sein, bei der es zu dem Unfall kam? 😕
Selbst der Geschädigte hätte gar keine Macht und Recht das Fahrzeug zu beschlagnahmen. Nicht mal die Ordnungshüter ohne triftigen Grund. Und den gab es hier nicht wirklich. Personalien wurden aufgenommen, die Person ist in Deutschland wohnhaft, der Abschlepper ist in Deutschland angemeldet. Das war es