Abschleppfahrer beschädigt ein anderes Auto beim Aufladen

Hallo an alle.
Bräuchte eure wissen.
Heute habe ich ein auto verkauft auf eine privat gelände. Auto ist abgemeldet. Der abschlepp fahrer hat bezahlt ich papiere übergeben. ( kein kaugvertrag ) Dann versucht er es zuladen . zieht es rückwärts. Der hatte das auto fast schon oben als der abschlepp össe sich verabschiedete und das auto rollte mit volle Wucht runter auf ein anderes auto das auf der gelände befand ebenfalls abgemeldet (gehört mein kumpel). Jetzt kommst, der fahrer sieht sein fehler nicht ein er ist aus Syrien versteht nix. Will seine daten nicht geben und auch keine Versicherung daten. Na dann polizei angerufen, Natürlich haben wir seine name Anschrift über die Polizei bekommen aber Versicherungs daten immer noch nicht. Der will den schaden nicht bezahlen und will nur sein Auto haben. Das auto habe ich behalten nicht gegeben die Polizei hat gemeint er soll die schaden begleichen und sein auto abholen kommen. ( polizei auf meine seite ) aber das bringt mich immer noch nicht weiter. Aber wie gesagt er sieht das alles nicht ein.und versteht nix null nada. Wie geht man jetzt vor ? Heute ist Freitag. Anwalt kann ich schlecht erreichen. Und habe bedenken das er zurück kommt obwohl der fuhr ca 3 std bis zur mir. Hatte jemand man so ein fall ? Die Polizei meint es ist zivilrecht schön und gut aber wer zahlt wer haftet. Was macht man jetzt oder was kann der Käufer machen ?
Erstmal der käufer ist ein andere mit dem ich telefoniert habe und dann als Polizei kamm ist der abschlepp typ der käufer also irgendwas läuft da falsch.
Bitte um Ratschläge etwas info! Muss die Wochenende irgendwie ruhig überstehen 🙂

76 Antworten

Das auto wurde einbehalten weil der abschlepp fahrer sieht nicht mal ein das er was falsch gemacht hat und zweitens weil er die verursachten schaden nicht mal bezahlen will. Also wie soll ich ihm das auto geben wenn er den schaden an bmw nicht begleicht. Sonnst hat er sein auto und dann was mit dem bmw?! Und die Polizei war genau der gleiche Meinung und hat das gleiche den Fahrer gesagt aber er hat das woll auch nicht verstanden. Ich behalte ungern irgendwas was nicht mir gehört aber wenn nicht anders geht! Da morgen schon Montag Anwalt zum Frühstück angesagt.

Zitat:

@graziause schrieb am 27. Juni 2021 um 17:7:34 Uhr:


Da morgen schon Montag Anwalt zum Frühstück angesagt

Na dann mal guten Appetit 😉

Zitat:

@ME1200 schrieb am 27. Juni 2021 um 17:22:12 Uhr:


Da morgen schon Montag Anwalt zum Frühstück angesagt

Anwälte die vor dem Frühstück arbeiten ?

Naja.

😛

Aber was willst du da überhaupt, dich geht das alles garnichts an.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 28. Juni 2021 um 09:35:39 Uhr:



Zitat:

@ME1200 schrieb am 27. Juni 2021 um 17:22:12 Uhr:


Da morgen schon Montag Anwalt zum Frühstück angesagt
Anwälte die vor dem Frühstück arbeiten ?

Naja.

😛

Aber was willst du da überhaupt, dich geht das alles garnichts an.

Erstens soll er ja erst beim Frühstück anfangen zu arbeiten und zweitens kann man auch noch um 11.0 Uhr frühstücken. 😉 Es gibt auch Anwälte, die "vor dem Frühstück" immer noch arbeiten, weil es mit einem 8-Stunden-Tag nicht getan ist.

Grüße vom Ostelch

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Das ist alles vollkommen richtig - vor dem Frühstück ist nach dem Frühstück. 🙂

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 28. Juni 2021 um 09:35:39 Uhr:


Aber was willst du da überhaupt, dich geht das alles garnichts an.

Jaein, ggf. ergeben sich Ansprüche aus der Ruheversicherung des Fahrzeugs, falls die TE vorher die Halterin und Versicherungsnehmerin war und der Wagen seit weniger als 18 Monaten abgemeldet ist.

Der Eigentümer des BMW sollte über den Zentralruf der Versicherer Ansprüche gegen den Abschleppunternehmer anmelden. Wenn der Fahrer die Daten nicht rausrückt bekommt man darüber alle relevanten Daten.

Zitat:

@Markus.j76 schrieb am 27. Juni 2021 um 08:02:19 Uhr:


die Realität zeigt, dass am Ende des Tages sowieso bei den Leuten nichts zu holen ist.

Bei welchen Leuten? Bei den Syrern oder bei Autohändlern? Welche Personengruppe sprichst Du damit an?

Es zahlt übrigens die Versicherung, nicht der Fahrer.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 27. Juni 2021 um 14:13:45 Uhr:


Daß der Verkäufer hier noch im Besitz des Fahrzeugs ist, steht außer Frage, denn wenn er das nicht wäre, könnte er sein Zurückbehaltungsrecht überhaupt nicht ausüben.

Ein klassischer Zirkelschluss.

Davon ab.... wie begründest Du denn die Gegenseitigkeit der Leistung?

Den Wagen nicht herauszugeben, dürfte rechtlich nicht haltbar sein. Sie dürfte aber faktisch dafür sorgen, dass man im Gespräch bleibt.

Zitat:

@ixtra schrieb am 29. Juni 2021 um 14:46:01 Uhr:


Davon ab.... wie begründest Du denn die Gegenseitigkeit der Leistung?

Sicherheitsleistung gegen Haftungsanspruch.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 29. Juni 2021 um 17:12:09 Uhr:


Sicherheitsleistung gegen Haftungsanspruch.

Sind diese beiden Ansprüche aus dem selben rechtlichen Verhältnis? Oder ist dem TE ein Schaden durch das Auto entstanden?

Worunter normierst Du dein Zurückbehaltungsrecht?

Der Schaden durch das Auto ist dem Bekannten der TE entstanden. Welche rechtlichen Verhältnisse zwischen den beiden bestehen, wäre noch durch den Anwalt zu klären. Eventuell setzt uns die TE davon noch in Kenntnis, um weiteren Spekulationen vorzubeugen.

Zitat:

@ixtra schrieb am 29. Juni 2021 um 17:21:16 Uhr:


Worunter normierst Du dein Zurückbehaltungsrecht?

Ich normiere für mich kein Zurückbehaltungsrecht, da ich weder Eigentümer, Besitzer noch Verkäufer des Fahrzeuges bin.

Entscheidend ist hier, worunter die TE ihr Zurückbehaltungsrecht normiert. Wenn wir jetzt nicht weiter spekulieren wollen, müssen wir auf die weitere Entwicklung des Falles und die damit zusammenhängende Auskunftsbereitschaft der TE warten.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 29. Juni 2021 um 17:28:40 Uhr:



Zitat:

@ixtra schrieb am 29. Juni 2021 um 17:21:16 Uhr:


Worunter normierst Du dein Zurückbehaltungsrecht?

Ich normiere für mich kein Zurückbehaltungsrecht, da ich weder Eigentümer, Besitzer noch Verkäufer des Fahrzeuges bin.

Entscheidend ist hier, worunter die TE ihr Zurückbehaltungsrecht normiert. Wenn wir jetzt nicht weiter spekulieren wollen, müssen wir auf die weitere Entwicklung des Falles und die damit zusammenhängende Auskunftsbereitschaft der TE warten.

Du behauptest doch, dass ein zurückbehsltungsrecht besteht.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 29. Juni 2021 um 17:25:13 Uhr:


Der Schaden durch das Auto ist dem Bekannten der TE entstanden. Welche rechtlichen Verhältnisse zwischen den beiden bestehen, wäre noch durch den Anwalt zu klären. Eventuell setzt uns die TE davon noch in Kenntnis, um weiteren Spekulationen vorzubeugen.

Und bis dahin spekulierst du munter drauf los?

Nein, ich warte jetzt erst einmal weitere Informationen der TE ab.

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