Abschleppen wie ein Boss

Hey Leute, schaut euch mal das Video von zwei lustigen Abschlepp-Rambos an: http://www.bild.de/.../1414-autobahn-rambos-18387058.bild.html
Was war bisher eure schnellste Geschwindigkeit beim Abschleppen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Kamazfreak


Hätte mich vor den zwei in geringem Abstand gesetzt und mal die Bremse aufleuchten lassen 🙂

Um eine gefæhrliche Situation noch gefæhrlicher zu machen? Oder was bezweckt man mit sowas?

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So isses in Deutschland auch.

Zitat:

Original geschrieben von Hondajunkie


is das abschleppen auf der Autobahn nicht sowieso verboten 😕

Bei mir in Österreich darf man maximal bis zur nächsten Autobahnabfahrt abschleppen.

Das ist hier auch so.

und warum hat das dann doch wer gemacht 😕
wenn ich das jetzt so richtig verstanden habe

Zitat:

Original geschrieben von Hondajunkie


und warum hat das dann doch wer gemacht 😕
wenn ich das jetzt so richtig verstanden habe

Weil eben auch Geschwindikeitsbeschränkungen außer Acht gelassen werden.

Sicherheitsabstände unterschritten werden.

Und vieles mehr.

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Sie haben es gewusst, die Schlitzohren, wollten vermutlich zur Werkstatt ihres Vertrauens und da waren alle (illegalen) Mittel recht. Nur wenn etwas passiert, gibt es lange (und doofe) Gesichter zu betrachten. Dann sucht man gleich die Schuld beim anderen und zahlen tut sowieso die Versicherung.😁 Heute ist doch keiner mehr für den eigenen Bockmist zuständig!

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl



Zitat:

Original geschrieben von Hondajunkie


und warum hat das dann doch wer gemacht 😕
wenn ich das jetzt so richtig verstanden habe
Weil eben auch Geschwindikeitsbeschränkungen außer Acht gelassen werden.
Sicherheitsabstände unterschritten werden.
Und vieles mehr.

naja, die Geschwindigkeit ist mehr oder weniger ein "Kavaliersdelikt"

aber ein Auto mit 30km/h ewig lang über die Autobahn zu ziehen ist verantwortungslos

Das Abschleppen mittels einer Abschleppachse ist in Österreich mit bis zu max 70km/h erlaubt.
Wenn sie ein gütiges Kennzeichen trägt, darf sie mit mehr als nur 10km/h zum Einsatzort gezogen werden.
Hier ist die Abschleppachse zulassungsfrei und man darf sie mit max 80km/h leer hin, und mit Panne- oder Unfallfahrzeug beladen zurück ziehen, dabei ist es egal, ob die Bereifung mehr zulässt.

Zitat:

Original geschrieben von Hondajunkie


aber ein Auto mit 30km/h ewig lang über die Autobahn zu ziehen ist verantwortungslos

Das sehe ich genauso.

Von

der AB sollen

nur

die Profis schleppen, die haben auch die nötigen Hilfsmittel zur Absicherung (Rundumleuchten oder Änliches)

Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Nebenbei: Auf MT die ,,Bild`` als Quelle zu bringen wird hier verpøhnt 😉 Sofort werden dir die Leute bildung absprechen und was weiss ich nicht alles. Zum Glueck ist man nicht greifbar. Sonst wuerde man hier fix auf dem Scheiterhaufen stehen 😁

Was soll ich sagen?

Hier sind dann ja alle ungebildet und reif für den Scheiterhaufen.

Guckst du hier

Willkommen im Springerland 😁

Zitat:

Original geschrieben von meehster


.......... Mit einer Abschleppstange würde ich da kein Problem mehr sehen. ....................................

Also mit meiner Abschleppstange hatte ich noch nie Probleme. Allerdings ziehe ich auch langsamen Verkehr vor. Ich richte mich stets darauf ein, daß der Vordermann in eine Notsituation kommt.

Also die Jungs trauen sich schon was.😁 Wenns läuft, dann läufts!😁
Mal davon ab, das dieses eine reine Kamikaze-Aktion war, ist in so einem Falle das Seil die bessere Wahl. Du hast so ca. 5m Abstand zum Vordermann und wenn der abrupt Bremsen muss, hast du noch den "Hauch" einer Chance, Seitlich vorbei zu gehen. Das Seil reißt nach einem kurzen Ruck sofort durch.
Ne Stange ist erstmal was Festeres, die kriegst du nicht so schnell durch. Da "Verhaken" sich die beiden Fahrzeuge ineinander. Und du hast zwischen den Wagen nur 1,5m-2,0m Abstand.

Meine erste, größere Abschleppaktion war auch so ein Ding. Meine bisherigen Erfahrungen waren so Entfernungen bis 2 km. Ich war gerade aus der Lehre. Mein damaliger Meister kam an und sagte, wir müssen ein Auto Abschleppen. Von Gütersloh nach Bad Oeynhausen, knappe 60 km. Toll, dachte ich mir so, der Tag ist schon fast um. Bis wir zurück sind, quer durch dauert das doch bestimmt 3 h.
Naja, beim Havaristen angekommen, den Wagen mit Seil hinter Chef seinen Omega Caravan und ab dafür. Aber was macht er?😕 Er steuert die Autobahn an.😕 Dann rauf auf die Bahn und so 45km mit 100-120 Km/h zurück. Aber ich konnte nichts machen, ich musste ja hinter her.😁
In der Werkstatt angekommen hatte ich quasi Schockstarre. Ich war fertig.

MFG Thomas

Zitat:

Dann rauf auf die Bahn... mit 100-120 Km/h

könnte mein Vater gewesen sein, dem war das auch egal, ob er einen am Seil hinten dran hatte, er versuchte dem immer zu entkommen.. 😁

Mein D- Kadett ist aus eigener Kraft nie so schnell gewesen, wie ihn mein Vater mit dem Omega abgeschleppt hat 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Mein D- Kadett ist aus eigener Kraft nie so schnell gewesen, wie ihn mein Vater mit dem Omega abgeschleppt hat 😁 😁

😁 lol 😁

Jetzt wissen wir auch, was die im Video probiert haben. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Kamazfreak


Wer so ne scheiße macht muss mit allem rechnen.... Hab kein Mitleid mit solchen. sollen sie mich doch wegen Nötigung anzeigen.

Das wäre im deinem Falle nicht nur Nötigung sondern ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gem §315b

§ 315b StGB
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wer wirklich so etwas vor hat sollte sich mal von einem Psychologen untersuchen lassen ob bei Ihm in Oberstübchen noch alles Paletti ist.

Imn übrigen hat man als Verkehrsteilnehmer nicht das recht andere Maßregeln zu dürfen.

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