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Auf BAB liegengeblieben. Fragen zum Abschleppen

Themenstarteram 16. Dezember 2019 um 21:26

hallo Kollege.... eine frage

hat jemand anhung von aschleppen ...?

und zwar liegengeblieben auto von Autobahn mit Abschleppwagen oder autotransportanhänger als privat holen ? oder brauche ich einer Sondergenehmigung ?

gibst da einer link mit entsprechendes Infos bzw Regelung ?

danke an alle

Beste Antwort im Thema

In der Regel wird ein Fahrzeug ja abgeschleppt weil der Motor nicht mehr läuft.

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Wenn das Auto liegengeblieben ist, dann darfst du es auch privat abschleppen. Du musst dann die Autobahn an der nächsten Ausfahrt verlassen. Das gilt aber nur beim Abschleppen mit Seil oder Stange. Wenn das Pannenauto verladen wird, darf man natürlich auch weiter fahren.

Zitat:

@squadraazzurra schrieb am 16. Dezember 2019 um 22:26:53 Uhr:

...mit Abschleppwagen oder autotransportanhänger...

Damit darf das Fahrzeug natürlich auch weiter auf der BAB transportiert werden.

Die Regel mit dem Verlassen der BAB an der nächsten Ausfahrt gilt nur für das Abschleppen mit Abschleppseil oder -stange.

Wenn er das Fahrzeug auf dem Abschlepper bzw Anhänger hat dann kann er normalerweise 1000km auf der Piste unterwegs sein.

Das hat der TE ja erfragt.

Denk an die passende Fahrerlaubnis

Wenn der Motor nicht läuft darf das Fahrzeug nicht abgeschleppt werden........Warum? Servolenkung / Bremskraftverstärker???

MfG kheinz

Auch wenn der Motor nicht läuft, darf das Fahrzeug abgeschleppt werden. Richtig ist aber, das fehlende Bremskraftverstärkung und Servolenkung zum Problem werden können.

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 16. Dezember 2019 um 23:07:11 Uhr:

Auch wenn der Motor nicht läuft, darf das Fahrzeug abgeschleppt werden. Richtig ist aber, das fehlende Bremskraftverstärkung und Servolenkung zum Problem werden können.

Eine dümmliche verharmlosung der Tatsache das ein Fahrzeug ohne das der Motor läuft, mit einem Seil oder einer Stange nicht abgeschleppt werden darf.

MfG kheinz

https://www.adac.de/.../

Da wird davon ausgegangen, dass das Auto selbst auf der Autobahn ohne laufendem Motor abgeschleppt wird. Es wird mit keinem Wort erwähnt, dass der Motor laufen muss.

Zitat:

@squadraazzurra schrieb am 16. Dezember 2019 um 22:26:53 Uhr:

und zwar liegengeblieben auto von Autobahn mit Abschleppwagen oder autotransportanhänger als privat holen ? oder brauche ich einer Sondergenehmigung ?

Es geht von einem liegengebliebenen Fahrzeug auf der Autobahn ein sehr großes Unfallrisiko aus. Du müsstest das Auto ähnlich schnell wie ein Pannendienst holen. Also das Auto sollte wohl innerhalb von +/- 1Std. abgeholt sein, wenn es nicht an einer Stelle steht, die ein noch schnelleres Abholen notwendig macht.

In der Regel wird ein Fahrzeug ja abgeschleppt weil der Motor nicht mehr läuft.

Zitat:

@crafter276 schrieb am 16. Dezember 2019 um 23:23:25 Uhr:

Eine dümmliche verharmlosung der Tatsache das ein Fahrzeug ohne das der Motor läuft, mit einem Seil oder einer Stange nicht abgeschleppt werden darf.

MfG kheinz

Dümmlich ist allein deine Aussage, dass ein Fahrzeug ohne laufenden Motor nicht abgeschleppt werden darf. Dies ist zwar mit einem Risiko verbunden, aber dennoch erlaubt.

Insbesondere das Abschleppen von einer Autobahn birgt aber noch weitere und grössere Risiken, weswegen ich in einem solchen Fall immer einen Abschleppwagen rufen würde, der das Fahrzeug auflädt. Die Risiken beim Abschleppen mittels eines anderen PKW sind mir viel zu hoch, als dass ich das Geld für den Abschleppwagen sparen möchte.

Zitat:

@crafter276 schrieb am 16. Dezember 2019 um 23:23:25 Uhr:

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 16. Dezember 2019 um 23:07:11 Uhr:

Auch wenn der Motor nicht läuft, darf das Fahrzeug abgeschleppt werden. Richtig ist aber, das fehlende Bremskraftverstärkung und Servolenkung zum Problem werden können.

Eine dümmliche verharmlosung der Tatsache das ein Fahrzeug ohne das der Motor läuft, mit einem Seil oder einer Stange nicht abgeschleppt werden darf.

MfG kheinz

Dümmlich ist nur der, der seine Behauptungen nicht mit einer Quelle belegen kann...

Zitat:

@crafter276 schrieb am 16. Dezember 2019 um 23:23:25 Uhr:

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 16. Dezember 2019 um 23:07:11 Uhr:

Auch wenn der Motor nicht läuft, darf das Fahrzeug abgeschleppt werden. Richtig ist aber, das fehlende Bremskraftverstärkung und Servolenkung zum Problem werden können.

Eine dümmliche verharmlosung der Tatsache das ein Fahrzeug ohne das der Motor läuft, mit einem Seil oder einer Stange nicht abgeschleppt werden darf.

MfG kheinz

Die Behauptung kannst Du sicherlich auch mit einem Paragraphen oder einer Quelle belegen, sprich: Wo steht das?

Zumindest hat der Quatsch schonmal den Weg in das Forum gefunden und ist für Leute die nicht richtig hinsehen damit fast verbindlich.

"Hab ich ja so im Internet gelesen." Prima.

Sobald das Auto rollt, kommt man auch ohne Servolenkung auf der Autobahn ganz gut klar. Nur langsam gefahrene Kurven (abbiegen in der Stadt) sind anstrengender.

Mit Abschleppstange ist die verminderte Bremsleistung auch weniger ein Problem, mit Seil muss man sich echt gut verständigen können.

Ich persönlich hatte einmal das "Glück" in einem abzuschleppenden Auto zu sitzen, wo der Motor noch lief. Gaszug war gerissen. Heute kommt sowas aber eher auch nicht mehr vor.

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