Abschleppen mit Rote Nummer + Schleppstange!

VW T3

Hallo Leute,

bin schon seit ewigkeiten am Suchen nach einer Lösung einen VW T3 von A nach B zu bekommen..

Schleppen allein fällt flach, weil er abgemeldet ist
Anhänger fällt flach, weil so ein T3 ja mind. 1500kg wiegt und ich damit über die zulässige Zugkraft meines Autos komme..

Ist es möglich mir Rote Nummern zu besorgen und ihn zusätzlich abzuschleppen (Stange)... er fährt zwar, jedoch gehn die Bremsen nicht 🙁 ..oder haben die Grünen da auch was dagegen???

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Mahlzeit!Werter Herr Bopp:Ich kenn den Unterschied.Brauch ich nich kucken.
Zu den von Ihnen angezweifelten 4 Achsen,GäääHn!!!
Si ewollen es sehen.Reicht die rechtliche Vorschrift?Ich hoffe doch so.
Ich kopier mal den genauen Text:

Alle Führereininhaber von Kl. 3 alt erhalten die neuen Klassen B/ BE und C1/ C1E:
Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E:
Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun also auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!
Umfang der Klasse C1E:
Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t
Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg
zul. Gesamtmasse Anhänger darf höchstens gleich oder kleiner sein als Leergewicht Zugfahrzeug

Nur auf Antrag kann auch die Klasse C/CE erteilt werden, allerdings mit Einschränkungen:
Zugfahrzeug max. 7,5 t
Achszahl im Zug maximal drei Achsen
max. Gesamtgewicht des Zuges 18,5 t
Wenn die Klasse C/ CE zusätzlich erteilt worden ist, steht folgende Codierungszahl im neuen (Scheckkarten-)Führerschein: CE = 79 (C1E>12000 kg, L 3) [zwischen "L" und der "3" steht ein Symbol das bedeutet "kleiner/ gleich"; die Zahl 3 bezieht sich auf die max. im Zug zu fahrende Achszahl]

Na,nich aufgepasst oder mal informiert?Macht nix,wir helfen ja gerne,😁
Und das ist nich neu sondern gilt seit 1999!!!
BTW:Falls Bedarf besteht zur Erhaltung der Erlaubniss weiter gewerblich fahren zu dürfen (spätestens 2014 fällig) oder nen neuen Stapler/Kranschein zu machen.Oder vielleicht Gefahrgut(ADR):
Ich find noch nen Plätzchen im Kurs.Bin auch echt nett,😁
Alleine zur Auffrischung recht hilfreich.

Gruß Frank!

Huuups!Jetzt hab ich das doch mit dem Abschleppen und Schleppen vergessen.Ich kopier nich,kann jeder lesen:
Abschleppen findet man im §15 der STVO,und im §33 der STVZO is was über das Schleppen.Gibt aber noch mehr zu.Aber zum einlesen reichts ja.

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Mahlzeit!Werter Herr Bopp:Ich kenn den Unterschied.Brauch ich nich kucken.
Zu den von Ihnen angezweifelten 4 Achsen,GäääHn!!!
Si ewollen es sehen.Reicht die rechtliche Vorschrift?Ich hoffe doch so.
Ich kopier mal den genauen Text:

Alle Führereininhaber von Kl. 3 alt erhalten die neuen Klassen B/ BE und C1/ C1E:
Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E:
Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun also auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!
Umfang der Klasse C1E:
Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t
Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg
zul. Gesamtmasse Anhänger darf höchstens gleich oder kleiner sein als Leergewicht Zugfahrzeug

Nur auf Antrag kann auch die Klasse C/CE erteilt werden, allerdings mit Einschränkungen:
Zugfahrzeug max. 7,5 t
Achszahl im Zug maximal drei Achsen
max. Gesamtgewicht des Zuges 18,5 t
Wenn die Klasse C/ CE zusätzlich erteilt worden ist, steht folgende Codierungszahl im neuen (Scheckkarten-)Führerschein: CE = 79 (C1E>12000 kg, L 3) [zwischen "L" und der "3" steht ein Symbol das bedeutet "kleiner/ gleich"; die Zahl 3 bezieht sich auf die max. im Zug zu fahrende Achszahl]

Na,nich aufgepasst oder mal informiert?Macht nix,wir helfen ja gerne,😁
Und das ist nich neu sondern gilt seit 1999!!!
BTW:Falls Bedarf besteht zur Erhaltung der Erlaubniss weiter gewerblich fahren zu dürfen (spätestens 2014 fällig) oder nen neuen Stapler/Kranschein zu machen.Oder vielleicht Gefahrgut(ADR):
Ich find noch nen Plätzchen im Kurs.Bin auch echt nett,😁
Alleine zur Auffrischung recht hilfreich.

Gruß Frank!

Huuups!Jetzt hab ich das doch mit dem Abschleppen und Schleppen vergessen.Ich kopier nich,kann jeder lesen:
Abschleppen findet man im §15 der STVO,und im §33 der STVZO is was über das Schleppen.Gibt aber noch mehr zu.Aber zum einlesen reichts ja.

Muss grad Grinsen ...:-) Sorry ich hab mir noch NIE gedanken gemacht wie die Anhängelast ist... :-) Habe vor nem Jahr nen Omega Kombi auf nem Trailer gehabt...( Leergewicht auch 1,5T ) Und hatte einen Ford Mondeo TDCI mit 155PS vorne dran gehabt ... Insgesamt also auch 2T hinten dran. Davon ab hat ein Normaler Autotrailer nen zGG von 1,9 t Da die meist schon selbst 500-600kg wiegen fast bei jedem "Normalen" Auto überladen... Nichts desto Trotz dürfte der Mondeo eigentlich nur 1,2T ziehen, ich habe noch nicht mal nen BE sondern nur B Und Fahre fast Täglich schwere Hänger. Bin mit dem Gespann von Köln Nach Nordenham gefahren... Ihr könnt ja mal Googlen... Runde 500 KM Bullen ohne ende an mir vorbei sogar bei 100 keiner mich angehalten... Und du pisst dir wegen 20km ins Hemd??? Ist jetzt nicht angreifend gemeint aber Ich mache mir da nie solche sorgen :-) frohes schaffen noch :-)

Mahlzeit!Herr T3-Doka( um mal förmlich zu bleiben bei so einem ernsten Thema) sie sind unmöglich,sozusagen ja schon ein Anarchist,gar ein Rebell auf Deutschlands-Straßen.
Unfassbar!!!😁
Gruß Frank!

habe meinen T3 5E /(nicht fahrbereit) bisher zweimal 'umgesetzt'

Das erste Mal war eine sehr gute Lösung:

Nach Kauf habe ich mir von einer Autovermietung einen Schleppwagen mit Plateau
ausgeliehen (4,6 Tonner)

Das war zwar nicht ganz billig, aber sowas von streßfrei.

Das zweite Mal war ein Versuch der mich nicht sehr glücklich macht.

Mein 2Tonnen Trailer, T3 5E drauf und meinem 3er davor.

280 Nm Drehmoment haben auch mit 3,8 Tonnen Gesamtgewicht
kein Beschleunigungproblem.

Ab 70 Km/H war der Ritt nicht wirklich sehr lustig und gelobe
es in dieser Form nicht wieder zu tun.

Version 1 kann ich absolut empfehlen...

http://www.auto-gebrauchtwagen.de/abschleppwagen-mieten.php

http://www.miet24.de/mieten/fahrzeuge/lkw-und-trucks/abschleppwagen
Gruss

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Heißes Thema. Hab mal bösen Ärger deswegen bekommen. Wollten einen abgemeldeten Wagen zum Schrott
schleppen. War abgemeldet und schon zig mal gemacht . Leider hielten uns die damals noch Grün/Weißen an.
Fotos gemacht, Papiere kontrolliert usw. Dann gab s ne Anzeige : Fahren ohne Fahrerlaubnis ( Kl 2 ) , Fahren
ohne Kennzeichen und Versicherungsschutz & Steuerhinterziehung . 250 D Mark sollte das kosten. Da haben
wir uns über einen Anwalt schlau gemacht.
Schleppen : Fahrzeug , fahrbereit von A nach B . Vorne Kl 2 hinten Kl 3 . Und eine behördliche Genehmigung.

Abschleppen : Defektes Fahrzeug zur Werkstatt oder Schrottplatz ziehen. Fz braucht kein Kennzeichen und
keine Versicherung ( ist über das ziehende versichert )
Fahrer Kl B , der im gezogenden braucht keinen Führerschein muß aber mit Lenken & Bremsen
vertraut sein. Beleuchtung & die BREMSEN des gezogenen FZ muß funktionieren.

Der Staatsanwalt hatte die Anklage und das Zahlen der 250 D Mark rückgängig gemacht , weil es ein
"Biegeparagraph" sei.
Auf einem Anhänger wäre das sicherste .
Thomas

Mahlzeit!@Thomas lies dir die beiden § nochmal durch.Gruß Frank!

Zitat:

Original geschrieben von T3Driver86


Soweit ich weiß, muss das Auto nicht angemeldet sein. Bei ner Stange muss der im abgeschleppten Fahrzeug sitzende nicht einmal eine Fahrerlaubnis haben.

Ein nicht angemeldetes Fahrzeug kann

nicht

legal

ab

geschleppt werden.

Mit roter Nummer/ 06 Kzkz/04 abgeschleppt werden, kein Problem.
Mit diesen Kennzeichen abschleppen, ist untersagt.
Schleppen eines Fahrzeugs das mit 06/04er Nummer und oder amtlichen Kz versehen, nur auf Antrag bei der Gemeinde, den Gemeinden, die man durchfahren möchte.
Kein Ding, lässt sich ganz legal umgehen..
Denn Fahrzeuge, die mit Überführungskennzeichen versehen sind, dürfen in den Verkehr gebracht werden...
Kennzeichen dran, auf die Strasse schieben, Zündung unterbrechen, Kabel am Anlasser ab, und los.
Vorne reicht Klasse B / 3 hinten ist kein FS nötig..
Beim Schleppen, mit Genehmigung, braucht man im ziehenden Farhrzeug CE /2 , im geschleppten Fahrzeug B /3.
Auch Abschleppwagenfahrer brauchen den CE, den manche gar nicht vorweisen können..
Wird ein nicht betriebsfähiges Fahrzeug, per Seil in den Verkehr gebracht, wird ein beriebsfähiges Fahrzeug per Seil gezogen, wird geschleppt, kommt es durch Defekt, wie Zündung/ Strom zum Anlasser unterbrochen nicht weiter, wird abgeschleppt.
Auf der letzten Fahrt ist es egal, das geschleppte Fahrzeug muss deutlich mit einem Schild am Heck, als Schrott gekennzeichnet sein.
Fahrzeuge, die am Rand der Autobahnen stehen, beispielsweise nur einen Kühlerschaden haben, nicht abschleppen, denn sie können noch aus eigner Kraft weiterfahren, bis der Motor platzt, erst dann darf man Abschleppen, Vorher ist es verbotenes Schleppen, das kommt dann richtig dicke und teuer..
Fahren ohne Führerschein, wenn der Abschlepper keinen CE oder 2er vorweisen kann, viele viele Punkte, 6 in der Summe.. Bussgeld ist auch nicht ohne, richtet sich nach Einkommen, 12-8 Monate FS- Entzug. In erster Instanz 12, in nächster nur 8.

Mahlzeit!
Mit roter Nummer/ 06 Kzkz/04 abgeschleppt werden, kein Problem.
Mit diesen Kennzeichen abschleppen, ist untersagt.

Watt denn Nu?Ja oder Nö?

Schleppen eines Fahrzeugs das mit 06/04er Nummer und oder amtlichen Kz versehen, nur auf Antrag bei der Gemeinde, den Gemeinden, die man durchfahren möchte.

Blödsinn.Fahrzeug ist mit den Nummern zum Verkehr zugelassen.Wenns nich mehr fährt is es Abschleppen.

Kein Ding, lässt sich ganz legal umgehen..
Denn Fahrzeuge, die mit Überführungskennzeichen versehen sind, dürfen in den Verkehr gebracht werden...
Kennzeichen dran, auf die Strasse schieben, Zündung unterbrechen, Kabel am Anlasser ab, und los.
Vorne reicht Klasse B / 3 hinten ist kein FS nötig..

Blödsinn hoch 3.Siehe oben.Da muß man kein Kabel abmachen.

Auch Abschleppwagenfahrer brauchen den CE, den manche gar nicht vorweisen können..

Blö,ach lassen wirs.Das GG zählt. Bis zu 7,5 T zB der alte 3.
CE ist der neue LKW-Schein mit AnHänger.Für nen Abschlepp-LKW mit Platte würd auch C reichen.

Ich könnt weiter,aber eh sinnlos.
Auch an Dich-Les die oben genannten § plus weiterführender §,und dann mal Die FEV

Aber zum Schluß,das is echt der größte Mist den ich jetzt gelesen hab:

Fahrzeuge, die am Rand der Autobahnen stehen, beispielsweise nur einen Kühlerschaden haben, nicht abschleppen, denn sie können noch aus eigner Kraft weiterfahren, bis der Motor platzt, erst dann darf man Abschleppen, Vorher ist es verbotenes Schleppen, das kommt dann richtig dicke und teuer..

Das zeig mal genau nach § und Vorschriften.Bitte nich wieder selber eräutern,nur Kopieren Bitte!

Gruß Frank!

Es darf abgeschleppt werden, egal ob Überfürung- oder amtliches Kennzeichen montiert ist.
Es ist nichts anderes, als ob ein Fahrzeug, mit defekter Wegfahrsperre in die Werkstatt oder in die Garage eingeschleppt werden muss..
Ob das Fahzeug bei Aushändigung der Nummer fahrbereit ist oder nicht, interessiert niemanden und wie das Auto mit der Nummer dran, auf die Strasse kam auch nicht, wichtig ist nur, das das Fahrzeug nicht, noch mit eigener Kraft bewegt werden kann.

Mahlzeit!Ach???Was sollten denn dann alle Ausführungen von Dir oben?
Erklär mir das aber Bitte noch mal mit dem Kühler und der AB,der war echt gut!
Das mit dem Abschleppen und Schleppen noch mal ganz genau zu Gemüte führen.
Gruß Frank!

Moin Frank,

Mit roter Nummer/ 06 Kzkz/04 abgeschleppt werden, kein Problem.
Mit diesen Kennzeichen abschleppen, ist untersagt.

Damit meint er, dass ein Fahrzeug mit rotem Kennzeichen kein anderes ziehen darf. Ist nur hier nicht Thema.
Das fällt einem dann auf die Füße, wenn man sich für einen Festumzug mal einen Lanz Bulldog mit Hänger ausleihen will, der nicht als PKW zugelassen ist (kein Scherz, wir haben hier zwei Steuersherrifs, die laufen alle Umzüge ab ob da Trecker mit grünem Kz dabei sind und die prüfen dann, ob die wirklich 4 ha bewirtschaftete Fläche besitzen 😰😰).

Grüße, Ulfert

Hallo,hatte das gleiche Problem auch schon.Viele die alles wussten und doch nichts. Bei den Bullen angerufen, auch nichts richtiges. Dann bei der Strassenverkehrsbehörde angerufen und da lag ich richtig.Eine nette Dame hat mir am Telefon einige Paragraph vorgelesenen und es war viel einfacher als ich dachte. Die nette Dame hat mir sogar noch ihren Namen und Tel.-Nr durchgegeben, im Falle irgendwelcher schwierigkeiten, sollen die sich bei mir melden. Gruss waluma

Zitat:

Original geschrieben von waluma299


Hallo,hatte das gleiche Problem auch schon.Viele die alles wussten und doch nichts. Bei den Bullen angerufen, auch nichts richtiges. Dann bei der Strassenverkehrsbehörde angerufen und da lag ich richtig.Eine nette Dame hat mir am Telefon einige Paragraph vorgelesenen und es war viel einfacher als ich dachte. Die nette Dame hat mir sogar noch ihren Namen und Tel.-Nr durchgegeben, im Falle irgendwelcher schwierigkeiten, sollen die sich bei mir melden. Gruss waluma

Dann klar uns doch mal auf, was die Dame dir gesagt hat.... oh mann....

Ne, dazu sag ich nix.. Sonst werd ich ausfallend....

T3-Staff: Ganz ruhig... Das gibt nur wieder ne Bewährungsstrafe.... wir denken uns unseren Teil!

Mahlzeit!Gecko mir is datt vollkommen Latte.
Ich wunder mich nur wie auf ne Abschleppfrage auf einmal §übergreifend alles vermischt wird.
Wird von Achsen geredet,obwohl da das Gespann fürhrerscheinrechtlich nich als Zug betrachtet wird.
Dann die selbüberschätzende Ironie das es ja gar nicht geht mit dem alten 3ér Lappen 4 Achsen zu bewegen.
Zuletzt dann der Eintrag von waluma:Mir hat da ne nette Dame was erklärt und auch nen § genannt!
AHa?Worum gings denn,welchen denn überhaupt?
Errinert mich an die alte Nr-Ich kenn da einen,dessen Schwager,sein Nachbar usw.,der hat gesagt und gehört.
@ulfert.Is mir schon klar.Nur gibts da feine Unterschiede.
Ob du da ne alte Kiste vonne Halle zum Schrott ziehst oder nen Pannenfahrzeug anhängst und zum nächsten Parkplatz oder Werke schleppst.
Sog. Nothilfe.Die darf ich auch mit RoterNr oder Überführungskennzeichen machen.
Und zu der Grünen Nr,also Steuerbefreit😁a gehts um den Missbrauch eben aus Steuerrechtlichen Gründen.
Konnte dir immer schon passieren das du am Sa. mit nem Pferdehänger nen Umzug gefahren bist und auf einmal Ärger bekamst.Oder mit dem Ding und 2 Moppeds drin aufm weg in den Urlaub blöd gekuckt hast.
Genau genommen,Steuer mal raus,kannste übergreifend die STVO,STVZO,FZV und die FeV durchkauen.
Manches davon is relevant für den hier aufgeführten Fall,anderes nich.
Gruß Frank!

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