Abschleppen Behindertenparkplatz

Hallo,

folgendes Szenario welches ich beobachtet habe: Ein Auto steht auf einem Behindertenparkplatz, welches dort offensichtlich nicht stehen darf, da davor ein Mensch vom Ordnungsamt steht sowie ein Abschleppwagen welcher gerade dabei ist diesen Wagen aufzuladen.

Direkt in der gleichen Parkbucht befinden sich 2 weitere (leere) Behindertenparkplätze sowie ein weiterer etwa 10m entfernt (ebenfalls leer).

Ich habe das nur im Vorbeifahren beobachtet und habe mich gefragt, ob es denn gleich nötig ist dieses Fahrzeug abzuschleppen, da es ja doch mit erheblichen Kosten sowie weiteren Verwaltungsgebühren verbunden ist.

Auf http://de.wikipedia.org/wiki/Behindertenparkplatz#Unbefugte_Nutzung kann man nachlesen, dass das Abschleppen sofort erfolgen kann, damit sichergestellt ist, dass ein Parkplatz sofort für Behinderte zur Verfügung steht.

Wenn aber offensichtlich weitere Behindertenparkplätze zur Verfügung stehen, ist dies dann nicht etwas übertrieben?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Monstrabidur


Viel schlimmer finde ich es, wenn ein paar per Dokument per Gesetz legitimierte Krüppels (sorry, ein politisch korrektes Wort ist mir mom nicht eingefallen, stehe grad auf der Leitung), die ganz absichtlich die ihnen EXKLUSIV per Gesetz freizuhaltenden und das in vieler Zahl auch so anzutreffenden Parkplätzen (gibts ja genug davon in der ersten Reihe) nicht nutzen und somit Nichtausweisträgern den Parkplatz stehlen, die sich genau politisch korrekt verhalten möchten, um nicht den per Gesetz Berechtigten ihren Parkplatz zu klauen.

Ach du Schei... Geht's noch tiefer???

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Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Natürlich hast du recht.
Ich wollte aber nur auf Folgendes hinaus.
"Da war doch noch ein 2. freier Behindertenparkplatz und ich wurde abgeschleppt".
Sonderparkplatz ist sowohl ein für eine Privatperson reservierter Pakplatz als auch ein Behindertenparkplatz.

Solche Aktionen sehe ich irgendwie als Abschreckung, denn ich kann mir gut vorstellen, dass bei zu viel Großzügigkeit seitens des OA von einer gewisssen Gruppe von VT die Chance hemmungslos ergriffen würde.😁

Zitat:

Original geschrieben von RonCaddyHoschi



Zitat:

Original geschrieben von Monstrabidur


Viel schlimmer finde ich es, wenn ein paar per Dokument per Gesetz legitimierte Krüppels (sorry, ein politisch korrektes Wort ist mir mom nicht eingefallen, stehe grad auf der Leitung), die ganz absichtlich die ihnen EXKLUSIV per Gesetz freizuhaltenden und das in vieler Zahl auch so anzutreffenden Parkplätzen (gibts ja genug davon in der ersten Reihe) nicht nutzen und somit Nichtausweisträgern den Parkplatz stehlen, die sich genau politisch korrekt verhalten möchten, um nicht den per Gesetz Berechtigten ihren Parkplatz zu klauen.
Da könnte man fast wünschen, dass du diesem Personenkreis auch mal angehörig sein wirst... Fast...
Woher Willst du Experte wissen ob nicht alle ausgewiesenen Plätze gerade besetzt waren als diejenigen ankamen? Ich hoffe einer der Mods diszipliniert dich hier entsprechend.

Der Moderation missfallen Beiträge wie der eingangs zitierte sehr. Er ist nur nicht gelöscht, um als Beispiel unzureichender Diskussionskultur und schlechter Manieren zu dienen

twindance/MT-Moderation

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Fairerweise wird dieser Parkplatz auch mal gerne von Menschen "mißbraucht" die zwar einen Schwerbehinderten-Ausweis besitzen, nicht aber das nötige Merkmal um den Parkplatz zu benutzen.

Die dann genauso abgeschleppt werden, wenn sie das im falschen Moment tun. Ist ja nicht so, dass man/Politesse das nicht erkennt.

Zitat:

Original geschrieben von katzenvater



Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Wenn Du die "Ordnungsmacht um 23:30 darüber informiert hättest, hätten sie auch abgeschleppt.
Eben nicht..Die waren ja mitten in der Nacht vor Ort und erklärten mir, wir können nicht abschleppen, da fiel dann auch der Satz von wegen Verhältnismäßigkeit.

Und das war kein Parkplatz auf privatem Grund, sondern ganz normal am Straßenrand, nur eben mit Schild und Bemalung

Und welchen Grund hat man Dir genannt?

wenn es ein normaler reservierter Parkplatz war, dann musst Du natüröich abschleppen lassen (zunächst auf Deine Kosten). Aber bei einem Parkplatz für Behinderte wäre ich mir da nicht so sicher.

Wobei, ist das ein Parkplatz nur für Dich reserviert? Oder dürfen da auch andere Behinderte parken? Ich vermute, der "Privat"-Parkplatz hätte hier Vorrang, weil eh kein anderer dort parken dürfte ausser Dir.

Schwieriges Thema....

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Zitat:

Original geschrieben von kerberos



Wobei, ist das ein Parkplatz nur für Dich reserviert? Oder dürfen da auch andere Behinderte parken? Ich vermute, der "Privat"-Parkplatz hätte hier Vorrang, weil eh kein anderer dort parken dürfte ausser Dir.

Schwieriges Thema....

Es gibt durchaus auch Behindertenparplätze die explizit mit dem KFZ-Kennzeichen versehen sind.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl



Zitat:

Original geschrieben von kerberos



Wobei, ist das ein Parkplatz nur für Dich reserviert? Oder dürfen da auch andere Behinderte parken? Ich vermute, der "Privat"-Parkplatz hätte hier Vorrang, weil eh kein anderer dort parken dürfte ausser Dir.

Schwieriges Thema....

Es gibt durchaus auch Behindertenparplätze die explizit mit dem KFZ-Kennzeichen versehen sind.

In dem Fall wäre doch die "Behinderten-Kennzeichnung" überflüssig, weil das KFZ-Kennzeichen eine hinreichende Kenntlichmachung ist, oder?

Weil wenn beides "notwendig" ist, dann müsste ja das korrekt parkende KFZ (Kennzeichen stimmt überein) abgeschleppt werden dürfen, wenn der B-Ausweis nicht sichtbar ausgelegt ist ... oder vertu ich mich da grad?

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl



Zitat:

Original geschrieben von kerberos



Wobei, ist das ein Parkplatz nur für Dich reserviert? Oder dürfen da auch andere Behinderte parken? Ich vermute, der "Privat"-Parkplatz hätte hier Vorrang, weil eh kein anderer dort parken dürfte ausser Dir.

Schwieriges Thema....

Es gibt durchaus auch Behindertenparplätze die explizit mit dem KFZ-Kennzeichen versehen sind.

Ja, eben, sagte ich ja...

Welches Kennzeichen hat hier dann "Vorrang"? Wie schhon ein anderer schrub macht es ja eigentlich keinen Sinn, einen Privatparkplatz als Behindertenparkplatz auszuweisen, er ist ja eh schon auf nur eine Person begrenzt.

Ich kann mir momentan nicht vorstellen, dass man einen Privatparkplatz im öffentlichen Raum bekommen kann. Anwohnerparkausweis schon, aber da ist dir auch nicht garantiert, dass du einen Parkplatz hast.Und schon gar nicht, täglich den Gleichen.
Anders hingegen bei einem Behindertenparkplatz. Da ist dann meist noch ein Schild angebracht, dass mit Ausweis-Nr. xxx dort geparkt werden darf.

Zitat:

Original geschrieben von kerberos



Und welchen Grund hat man Dir genannt?
wenn es ein normaler reservierter Parkplatz war, dann musst Du natüröich abschleppen lassen (zunächst auf Deine Kosten). Aber bei einem Parkplatz für Behinderte wäre ich mir da nicht so sicher.

Wobei, ist das ein Parkplatz nur für Dich reserviert? Oder dürfen da auch andere Behinderte parken? Ich vermute, der "Privat"-Parkplatz hätte hier Vorrang, weil eh kein anderer dort parken dürfte ausser Dir.

Schwieriges Thema....

Also, genannt wurde mir lediglich diese Verhältnismäßigkeit, wobei ich annehme, daß damit die entstehenden Kosten gemeint waren, wenn ein Abschlepper mitten in der Nacht ausrückt.

Tagsüber hätte das wohl problemlos geklappt.

Auf Nachfrage kam damals, ich könne das Abschleppen erzwingen, müßte aber für die Kosten in Vorlage treten, worauf ich keinen Bock hatte, sowas zieht nur Streß nach sich

Und dieser Parkplatz war meiner, mit Zusatzschild mit der Nummer, die in der blauen Parkgenehmigung steht.

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer


Ich kann mir momentan nicht vorstellen, dass man einen Privatparkplatz im öffentlichen Raum bekommen kann. Anwohnerparkausweis schon, aber da ist dir auch nicht garantiert, dass du einen Parkplatz hast.Und schon gar nicht, täglich den Gleichen.
Anders hingegen bei einem Behindertenparkplatz. Da ist dann meist noch ein Schild angebracht, dass mit Ausweis-Nr. xxx dort geparkt werden darf.

Es gibt Gegenden, ,wo Fahrzeuge im öffentlichen Raum stehen, aber dennoch reservierte Parkplätze haben. Vielleicht nicht in Ballungszentren, dazu ist der Raum zu teuer, aber es gibt sie.

warum nicht in Ballungszentren? Kosten sind nebensächlich. Knappheit ist interessanter.

Quelle

VwV StVO

Zu § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Zu Absatz 1 bis 1e

Zitat:

...
IX. Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen
17 Der begünstigte Personenkreis ergibt sich aus Nummer II 1, 2 und 3 Buchstaben a und b zu § 46 Absatz 1 Nr. 11 (Randnummern 129 bis 135).
18 Wegen der Ausgestaltung der Parkplätze wird auf die DIN 18 024-1 „Barrierefreies Bauen, Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze; Planungsgrundlagen“ verwiesen.
19 1.
a) Parkplätze, die allgemein dem erwähnten Personenkreis zur Verfügung stehen, kommen, gegebenenfalls mit zeitlicher Beschränkung, insbesondere dort in Betracht, wo der erwähnte Personenkreis besonders häufig auf einen derartigen Parkplatz angewiesen ist, z. B. in der Nähe von Behörden, Krankenhäusern, Orthopädischen Kliniken.
20 b) Zur Benutzung von speziell durch Verkehrszeichen gekennzeichneten Parkplätzen für schwerbehinderte Menschen berechtigt der EU-einheitliche Parkausweis, den das zuständige Bundesministerium im Verkehrsblatt bekannt gibt.
21 c) Die Kennzeichnung dieser Parkplätze erfolgt in der Regel durch die Zeichen 314 oder 315 mit dem Zusatzzeichen „Rollstuhlfahrersymbol“.
22 Ausnahmsweise (lfd. Nummer 74 der Anlage 2) kann eine Bodenmarkierung „Rollstuhlfahrersymbol“ genügen.

23 2.
a) Parkplätze für bestimmte schwerbehinderte Menschen des oben erwähnten Personenkreises, z. B. vor der Wohnung oder in der Nähe der Arbeitsstätte, setzen eine Prüfung voraus, ob

24 – ein Parksonderrecht erforderlich ist. Das ist z. B. nicht der Fall, wenn Parkraummangel nicht besteht oder der schwerbehinderte Mensch in zumutbarer Entfernung eine Garage oder einen Abstellplatz außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes hat,

25 – ein Parksonderrecht vertretbar ist. Das ist z. B. nicht der Fall, wenn ein Haltverbot (Zeichen 283) angeordnet wurde,

26 – ein zeitlich beschränktes Parksonderrecht genügt.

27 b) (weggefallen)

28 c) Die Kennzeichnung dieser Parkplätze erfolgt durch die Zeichen 314, 315 mit dem Zusatzzeichen „(Rollstuhlfahrersymbol) mit Parkausweis Nr.“.
...

Ich will ja niemand überfordern.

Aber falls es interessiert:

Bayern hat dann da noch extra was erfunden.

Wir nennen das "AH StVO". Anwendungshinweise StVO.
Das ist eine Anleitung wie die deutsche StVO in Bayern angewendet wird. 😁
http://www.weilheim-schongau.de/.../AHBehindertenparken03_2011.pdf
Seite 13
8.2 Einzelparkplätze (personenbezogen)

Weiß eigentlich jemand überhaupt was Behinderte sonst noch grundsätzlich für Rechte haben beim Parken?
Nein?
Ihr Glücklichen.
Hofft, daß ihr es nicht erfahren müßt und solche Privilegien genießen könnt.

Tja. Wer jemanden mit Handicap in der Familie hat oder persönlich betroffen ist, hat ein andere Meinung zu dem Thema. Auf einem Behindertenparkplatz parkt man nicht, wenn man nicht berechtigt ist! Über "Halten" kann man ja noch streiten.... das heißt, wenn man sofort wegfahren kann, wenn jemand, dem der Parkplatz zusteht, kommt, meckert bestimmt auch niemand. Aber Auto abstellen, zusperren, weggehen.... jeder, der so etwas beobachtet, ist wohl verärgert. Meist zurecht. Wobei es auch Schwerbehinderungen gibt, die nicht am Rollstuhl zu erkennen sind und betroffene Menschen sind dennoch berechtigt, einen Behindertenparkplatz zu benutzen. Zum Beispiel, wenn eine blinde Person einen Begleiter dabei hat, der dort parkt. Und es gibt Blinde mit extrem wenig aber noch vorhandener Restsehfähigkeit, die so perfekt im Alltag zurecht kommen, dass für einen Außenstehenden, der nicht genau aufpasst, nicht zu erkennen ist, dass hier ein Blinder aus dem Auto steigt. Auch hier ist also Vorsicht geboten, bevor man anderen Menschen unrecht tut.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess



Weiß eigentlich jemand überhaupt was Behinderte sonst noch grundsätzlich für Rechte haben beim Parken?
Nein?
Ihr Glücklichen.
Hofft, daß ihr es nicht erfahren müßt und solche Privilegien genießen könnt.

Es ist bezeichnend, dass in jedem Forum, bei dem es um Behinderung und Parken geht, immer einige gibt, die auf Krawall ausgehen. Die mit aller Macht versuchen die Stimmung aufzuheizen und sich dann dünne machen. Sie präsentieren in ausschweifender Form ihre logischen Defizite und Schwächen im Bildungsstand. Es sind die gleichen Leute, die nur zum Fußball gehen um Krawall zu machen. Ignorieren wir diese Krawallmacher. Ein altes Srichwort sagt: »D B D D H K P«
Ein gutes Beispiel liefert hier ein besonders aktiver Motortalker "Monstrabidur".

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Ich für mich habe eine großzügigere Auslegung. Mir genügt ein Behintertenausweis ob G oder aG ist mir gleich.(ist Berechtigt bei Belegung)

Schon wieder, es gibt keine eigene Auslegung. Das Gesetz regelt es einwandfrei da ist keine Luft für Auslegung. 😕

Ääähem Entschuldigung aber *IRONIEMODUS ON* du hast die Rechnung nicht mit den "Berechtigten" gemacht *IRONIEMODUS OFF*
Im Ernst, es kommt hier auch bald wieder zu der Diskussion WER ist Berechtigt und WER hat auf dem Platz nix zu suchen. Dann werden wieder zig Behinderungen aufgezählt, die angeblich oder auch tatsächlich eine Berechtigung haben. Das schlimme dabei ist, dass Leute mit Handikap sich gegenseitig an die Gurgel gehen und sich darin übertreffen der Berechtigtere zu sein. Dazu kommt noch - so musste ich mich ja belehren lassen - das es auch offensichtlich Menschen MIT Berechtigung gibt, denen man kein Handikap ansieht. Das dann einige die Hasskappe aufziehen, ist doch logisch!
Dann kommen noch DIE "Normalen" Menschen OHNE Handikap und mischen sich ein, weil sie glauben mitreden zu können, sich ein Urteil bilden zu können.
Das dann ein Thema total zerfleddert wird, ist doch logisch.
Meine Erlebnisse mit Behinderten (ICH bin auch Schwerbehindert!) ist so unterschiedlich und wenn es dann anfängt, das ein Mensch mit Handikap mit dem Sozialgesetzbuch II winkt, in dem die Rechte der Menschen mit Handikap nachzulesen sind, hört allmählich mein Verständnis auf.
Es gibt genug Menschen mit SICHTBAREM und UNSICHTBAREM Handikap, die ganz normal behandelt werden WOLLEN. Und, es gibt die Menschen mit Handikap, die mit ihrem Schicksal hadern und jedem der es wissen will oder auch nicht, unter die Nase reiben welche Rechte sie haben.
Die Tage habe ich noch mit einem Rollifahrer gesprochen und eine Hilfe angeboten, die er dankend ablehnte, aus gutem Grund. Er will nicht FALSCH behandelt werden, weil die meisten Menschen gar nicht wissen wie sie mit einem Rollstuhl umgehen sollen.
Aus Angst etwas falsch zu machen, verweigern dann viele Zeitgenossen eine mögliche Hilfe.
Warum ich mich nun so aufrege hat einen einfachen Grund. Weil es wieder absehbar ist, wann die ersten BERECHTIGTEN mit ihren Handikaps winken um die NICHT Gehandikapten einzuschüchtern.

In der Praxis wird es NIE so sein, dass KEIN Unbefugter eine gekennzeichneten Platz besetzt. Sei es aus Dummheit, sei es aus Trotz, sei es aus sonstigen Gründen. Und, es ist nicht immer die Ordnungsmacht vor Ort um just in dem Augenblick das Problem für eine Berechtigten zu lösen. Da können wir noch bis zum Sankt Nimmerleinstag diskutieren.
Und eins habe ich hier gelernt: Nie mehr nach der Berechtigung fragen, wenn ein offensichtlich nicht gehandikapter auf einem berechtigten Platz steht. Es geht mich schlicht nichts an, wurde mir hier gesagt.
Und wie ich das Thema für mich regel und Handhabe ... werde ich HIER bestimmt NICHT mehr kundtun.
Sollen sich erst mal die Menschen mit Handikap untereinander einig sein. Auch wenn ich eine Ausweis habe, gehöre ich offensichtlich nicht zu dem Klientel und habe keine Ansprüche zu stellen. So geht's doch schon los.
Und wenn ich dann noch lese, dass ein Mensch mit Handikap davon redet wie viel Prozente er behindert ist ........................ OK! Es macht keine Sinn darauf zu verweisen, dass es Grad der Behinderung (GdB) heißt und nicht Prozent. Ich jedenfalls bin nicht 50% Schwerbehindert! Vielleicht 50% bekloppt ... aber nicht behindert! 😉
Nun könnte ihr weiter streiten ... 🙂

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