Abschleppen Behindertenparkplatz
Hallo,
folgendes Szenario welches ich beobachtet habe: Ein Auto steht auf einem Behindertenparkplatz, welches dort offensichtlich nicht stehen darf, da davor ein Mensch vom Ordnungsamt steht sowie ein Abschleppwagen welcher gerade dabei ist diesen Wagen aufzuladen.
Direkt in der gleichen Parkbucht befinden sich 2 weitere (leere) Behindertenparkplätze sowie ein weiterer etwa 10m entfernt (ebenfalls leer).
Ich habe das nur im Vorbeifahren beobachtet und habe mich gefragt, ob es denn gleich nötig ist dieses Fahrzeug abzuschleppen, da es ja doch mit erheblichen Kosten sowie weiteren Verwaltungsgebühren verbunden ist.
Auf http://de.wikipedia.org/wiki/Behindertenparkplatz#Unbefugte_Nutzung kann man nachlesen, dass das Abschleppen sofort erfolgen kann, damit sichergestellt ist, dass ein Parkplatz sofort für Behinderte zur Verfügung steht.
Wenn aber offensichtlich weitere Behindertenparkplätze zur Verfügung stehen, ist dies dann nicht etwas übertrieben?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Monstrabidur
Viel schlimmer finde ich es, wenn ein paar per Dokument per Gesetz legitimierte Krüppels (sorry, ein politisch korrektes Wort ist mir mom nicht eingefallen, stehe grad auf der Leitung), die ganz absichtlich die ihnen EXKLUSIV per Gesetz freizuhaltenden und das in vieler Zahl auch so anzutreffenden Parkplätzen (gibts ja genug davon in der ersten Reihe) nicht nutzen und somit Nichtausweisträgern den Parkplatz stehlen, die sich genau politisch korrekt verhalten möchten, um nicht den per Gesetz Berechtigten ihren Parkplatz zu klauen.
Ach du Schei... Geht's noch tiefer???
86 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Im Ernst, es kommt hier auch bald wieder zu der Diskussion WER ist Berechtigt und WER hat auf dem Platz nix zu suchen.
Nun könnte ihr weiter streiten ... 🙂
Da gibts eigentlich nichts zu streiten. Hast du einen Ausweis, darfst dort parken, hast du keinen, darfst nicht auf einem Behindertenparkplatz parken.
Und für die ganz Schlauen: Damit ist kein Schwerbehindertenausweis gemeint, sondern der Parkausweis, den man bei den Behörden beantragen kann.
Welcher Art die Behinderung ist oder wie hoch der Grad, interessiert hier nicht die Bohne.
Nichts anderes habe ich geschrieben ... 🙂 Wahrscheinlich hast du aber die entsprechenden Diskussionen hier nicht mitverfolgt und verstehst deswegen meinen Beitrag nicht. Da wird doch schon über die Einträge im Parkausweis gestritten und wer ihn haben darf.
Es würde schon reichen mal ins "Behindertengerechte Mobilität" zu schauen und dort eine der obersten Beiträge, wo es um die Parkberechtigung geht. Vielleicht verstehst du dann von was ich rede. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Harald26
Schon wieder, es gibt keine eigene Auslegung. Das Gesetz regelt es einwandfrei da ist keine Luft für Auslegung. 😕Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Ich für mich habe eine großzügigere Auslegung. Mir genügt ein Behintertenausweis ob G oder aG ist mir gleich.(ist Berechtigt bei Belegung)
Lieber Harald
Wie DU es anderen gegenüber handhabst tangiert mich gar nicht
Wie ICH es auslege als Innhaber eines blauen EU Ausweises ist meine Sache.
Ich weiss schon, wie dein Posting gemeint ist, bootsmann. Das Zitat war auch mehr als Bekräftigung meiner Aussage gemeint.
Und das Posting war auch mehr an diejenigen gerichtet, welche glauben, dass es da irgendwie Diskussionsbedarf gäbe. Eine Diskussionsgrundlage gibts hier aber nicht, weil ein Parkausweis nunmal unabdingbar ist. Das ist keine Auslegungssache.
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d'accor 😁 *Freundschaft* 🙂
Mir persönlich geht es nicht mal ums Regelwerk, wer darf da parken und wer nicht.
Primär sollte die Menschlichkeit zählen, wenn jemand "behindert" ist dann soll er da parken wo es für ihm am Besten ist. Ich würde auch einen Parkplatz frei machen der nicht dafür gekennzeichnet ist, wenn für eine solche Person der Parkplatz gelegen wäre.
Hallo Bootsmann 22 und Mit-Talker,
solange es Menschen gibt, gibt es Böse und Gute. Es gibt welche die Gesetze für das Zusammenleben beachten und welche die diese Missachten. Es gibt welche, denen werden andere Rechte zugestanden als vielen Anderen. Die Gründe hierfür sind sehr unterschiedlich. Das gibt aber noch nicht diesen Anderen das Recht diese Berechtigungen, die sie nicht besitzen, für sich in Anspruch zu nehmen. Was dabei herauskommt zeigt uns das tägliche Leben! Man kann sich wehren, gegen Betrug im Handel, beim Nachbarstreit, usw. Wenn ein Berufsanfänger das Gehalt eines Diplomingenieurs mit 20 Jahren Berufserfahrung haben möchte, dann sagt man: "Der spinnt wohl." Die gleichen Maßstäbe im Bereich der eingeschränkten Mobilität laufen vollkommen aus dem Ruder. Da wird von Verständnis und ist doch halb so schlimm gesprochen. Wenn diesen Verständnisrednern diese gesetzlichen Regelungen nicht gefallen, können sie eine Gesetzesänderung beantragen. Ein Stoppschild ist ein Stoppschild und bleibt ein Stoppschild. Das müsste doch jeder begreifen. Und solange es Ignoranten von gesetzlichen Regelungen gibt, solange es begriffsstutzige Querulanten gibt, solange ist es wichtig auf diese Missstände hinzuweisen. Man kann nicht alles den Ordnungshütern überlassen. Jeder kann gegen Missstände angehen. Heute wird das Grundgesetz 65 Jahre alt. Die wenigsten kennen, aus diesem Gesetz, weder ihre Rechte noch ihre Pflichten.
Wie viele Unfälle gibt es durch telefonieren während der Fahrt. Wie viele Unfallopfer, einschließlich der Verursacher können wir im Kreis der in der Mobilität eingeschränkten Bürger, begrüßen. Mit den Unfallopfern werden wir uns solidarisieren. Mit den Unfallverursachern??? Haben wir doch das vollste Verständnis für ihre Situation. Es war doch nur Augenblicksversagen von 5 Minuten. Sie wollten das doch nicht. Sachschaden ?50.000€, menschliches Leid ?, unermesslich. Den Rest bezahlt die Gemeinschaft.
😕😕😕
Warum macht man das Parken auf einem Behindertenparkplatz von einem Parkausweis abhängig? Ist dieser wenigstens bundesweit bzw. eu-weit gültig? Nicht, daß man dann für jeden Ort, den man besucht, bspw. einen anderen Parkausweis benötigt?
Sind nicht die Behindertenparkplätze deshalb geschaffen worden, damit Bürger, die auf Rollstuhl und Co angewiesen sind, bspw. ihr Auto zur Erleichterung des Alltags weiterhin nutzen können? Denn nur dafür benötigt es doch die größere Breite des Parkplatzes?
Siehst du ... und genau DA geht dann die Diskussion unter den Menschen mit Handikap los WER denn da nun stehen darf. Der Eine reklamiert DIE Behinderung, der Andere DIE und keiner von denen nutzt einen Rollstuhl, haben aber sehr wohl eine Parkberechtigung, wieso auch immer! Äußerst du dein Unverständnis darüber, dass der jenige, der einen B-Platz belegt doch sehr wohl laufen könnte und keine SICHTBARE Behinderung hat, somit doch durchaus einen "normalen" Parkplatz nutzen könnte ................ geh' in Deckung!
Dann geht die Lamentiererei unter den Menschen mit Handikap los was sie alles für Beschwerden haben die sie berechtigt einen B-Platz zu nutzen, obwohl der Otto Normal Bürger doch denkt: Der Platz ist doch nur für Rollifahrer.
Mir wird übel bei den Begründungen warum nun ausgerechnet DER dort parken darf, obwohl er wie ein Gesunder laufen und sich bewegen kann.
Muss man sich da wirklich noch über eine Diskussion wie diese hier wundern?
Sorry, Leute, ich fahre weiterhin meine Behinderten Kinderchen, sowohl die körperlich wie geistig gehandikapten und die die im Rolli unterwegs sind. Die sind immer noch normaler als diejenigen, die sich für Normal halten.
Es ist nur noch ein Trauerspiel wie sich hier Menschen mit Handikap aufführen und für sich Rechte beanspruchen, die sie anderen nicht zustehen und sich dann über Gegenwind wundern. Das Wort "schämen" haben die noch nie gehört ...
@wauhoo:
Am besten einfach mal die Links von mir durchlesen, dann noch das SGB II von Bootsmann und in "Behindertengerechte Mobilität" hier im Forum vorbeischauen oder am einfachsten froh sein, daß man das nicht braucht.
Wen es interessiert natürlich gern durchlesen.
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Unter Umständen kann man wenns nicht für den großen Ausweis "reicht" durchaus "Parkerleichterungen" beantragen.
Wenn z. B. jemand 60+ % 😁 😉 hat aufgrund von XY und weiteren Dingen. Also einen zusammengesetzten GdB.
Das ist dann jemand der nicht auf beschilderten Behindertenparkplätzen parken darf aber durchaus an anderer Stelle an der (oder länger als) es für den nicht behinderten nicht erlaubt wäre.
(ist dann aber eine sehr lokal begrenzte Ausnahme)
Sowas dürfen Behinderte mit großem Ausweis übrigens zusätzlich...
Aber bitte keine Diskussion ob das nicht allein reichen würde!
Paar Sonderregelungen gibt es in unserem Föderalismus natürlich außerdem noch. Manchmal darf man dies noch zusätzlich, manchmal das. Bayern und Berlin sind da gut dabei.
Zitat:
Original geschrieben von Wauhoo
Warum macht man das Parken auf einem Behindertenparkplatz von einem Parkausweis abhängig? Ist dieser wenigstens bundesweit bzw. eu-weit gültig? Nicht, daß man dann für jeden Ort, den man besucht, bspw. einen anderen Parkausweis benötigt?Sind nicht die Behindertenparkplätze deshalb geschaffen worden, damit Bürger, die auf Rollstuhl und Co angewiesen sind, bspw. ihr Auto zur Erleichterung des Alltags weiterhin nutzen können? Denn nur dafür benötigt es doch die größere Breite des Parkplatzes?
In Österreich ist ab 1.1. 2016 nur mehr der EU-Behindertenausweis gültig.
In D soweit hier immer zu lesen
gilt nurein Ausweis mit dem Eintrag aG (wehe das a fehlt ) dann können manche entschuldigt ganz komisch werden.
Der B-Parkplatz sollte eine Breite von 3,5 m haben.
Zitat:
Original geschrieben von Wauhoo
Warum macht man das Parken auf einem Behindertenparkplatz von einem Parkausweis abhängig? Ist dieser wenigstens bundesweit bzw. eu-weit gültig? Nicht, daß man dann für jeden Ort, den man besucht, bspw. einen anderen Parkausweis benötigt?
Weil die Vorraussetzungen für den Parkausweis von den Behörden überprüft werden. Auf dem Ausweis selbst ist nichts weiter vermerkt, wenn man vom Passbild und der amtlichen Nummer mal absieht. Du kannst also allein durch den Parkausweis nicht feststellen, was für eine Behinderung vorliegt. Das geht im Grunde genommen auch niemanden etwas an.
Und der EU-Parkausweis, welcher , glaub seit 2002, ausgestellt wird, ist Europaweit gültig. Der ist blau eingefärbt. Es gibt seit 2009 noch einen Orangefarbenen Ausweis, womit der Inhaber auch alles darf, was auch der ..blaue,, Inhaber dürfte, nur ist ihm das Parken auf einem Behindertenparkplatz verwehrt.
Vielleicht sollte man wirklich mal die Leute mit EU Ausweis RICHTIG aufklären welche Rechte ihnen der Ausweis verschafft. Ich glaube (immer noch nicht) das ein NICHT Rollifahrer eine B-Platz belegen darf. Und genau DA fängt doch bei den Mitmenschen MIT- und OHNE Handikap das Unverständis an.
Nie werde ich die Begründung eines Menschen mit Schwerbehindertenausweis vergessen, der sich dreist auf eine B-Platz stellte OHNE Berechtigung dafür zu haben. Er stand auf dem Standpunkt, das sein Schwerbehindertenausweis ihn dazu berechtigen würde den B-Platz zu belegen.
DAS ist doch der tägliche Wahnsinn, dass zu viele Menschen mit Handikap den Ausweis als Beleg dafür ansehen, den B-Platz zu benutzen. Ob ihnen dabei das aG zu recht zusteht, wage ich mal ganz stark zu bezweifeln.
Nach wie vor behaupte ich, dass B-Plätze den Rollifahrern vorbehalten sind und auch sein sollten. Denn DIE brauchen viel Platz zu aussteigen. Jemand, der sich (offensichtlich) NORMAL bewegen kann, oder nur das Auto eines Berechtigten nutzt, sollte wirklich mal eine Woche im Rolli sitzen müssen um zu begreifen, WARUM die Plätze nur für ROLLI Fahrer sein sollen.
Zudem sollten diejnigen mal das Symbol für Rollstuhlfahrer auswendig lernen UND beachten. Dann können wir uns zukünftig unsinnige Diskussionen über Zuständigkeiten und Berechtigungen sparen. Allerdings habe ich wenig Hoffnung, das sich dieser weit verbreitete Egoismus abstellen lässt.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Vielleicht sollte man wirklich mal die Leute mit EU Ausweis RICHTIG aufklären welcheRechteVer-/Begünstigungen ihnen der Ausweis verschafft. Ich glaube (immer noch nicht) das ein NICHT Rollifahrer eine B-Platz belegen darf. Und genau DA fängt doch bei den Mitmenschen MIT- und OHNE Handikap das Unverständis an.
Das mit den Rechten hab ich mal umformuliert.
In Österreich ist für den EU-Ausweis folgendes notwendig.
Voraussetzung für die Ausstellung des Parkausweises ist der Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“.
Das angewiesen sein auf einen Rolli ist somit NICHT ZWINGEN notwendig
http://www.bundessozialamt.gv.at/.../...m.__29b_StVO_%28Parkausweis%29
Hier bist ein bissel auf dem Holzweg, Bootsmann. Der Parkausweis bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Inhaber im Rollstuhl sitzt.
Denn auch, wer z.B. Bl (Blind) als Merkmal aufweisen kann, bekäme auf Antrag besagten Parkausweis.
Ansonsten kann ich dir zustimmen. Es gibt immer noch sehr viele , welche glauben, dass allein der Behindertenausweis diverse Rechte einräumt. Und gerade in Sachen Parken und Halten ist es eben nicht so. Hier brauchts den EU-Parkausweis, weil bei diesem bereits im Vorfeld überprüft wird, ob diejenige Person überhaupt dafür in Frage kommt.