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Abschleppen Behindertenparkplatz

Themenstarteram 19. Mai 2014 um 17:35

Hallo,

folgendes Szenario welches ich beobachtet habe: Ein Auto steht auf einem Behindertenparkplatz, welches dort offensichtlich nicht stehen darf, da davor ein Mensch vom Ordnungsamt steht sowie ein Abschleppwagen welcher gerade dabei ist diesen Wagen aufzuladen.

Direkt in der gleichen Parkbucht befinden sich 2 weitere (leere) Behindertenparkplätze sowie ein weiterer etwa 10m entfernt (ebenfalls leer).

Ich habe das nur im Vorbeifahren beobachtet und habe mich gefragt, ob es denn gleich nötig ist dieses Fahrzeug abzuschleppen, da es ja doch mit erheblichen Kosten sowie weiteren Verwaltungsgebühren verbunden ist.

Auf http://de.wikipedia.org/wiki/Behindertenparkplatz#Unbefugte_Nutzung kann man nachlesen, dass das Abschleppen sofort erfolgen kann, damit sichergestellt ist, dass ein Parkplatz sofort für Behinderte zur Verfügung steht.

Wenn aber offensichtlich weitere Behindertenparkplätze zur Verfügung stehen, ist dies dann nicht etwas übertrieben?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Monstrabidur

Viel schlimmer finde ich es, wenn ein paar per Dokument per Gesetz legitimierte Krüppels (sorry, ein politisch korrektes Wort ist mir mom nicht eingefallen, stehe grad auf der Leitung), die ganz absichtlich die ihnen EXKLUSIV per Gesetz freizuhaltenden und das in vieler Zahl auch so anzutreffenden Parkplätzen (gibts ja genug davon in der ersten Reihe) nicht nutzen und somit Nichtausweisträgern den Parkplatz stehlen, die sich genau politisch korrekt verhalten möchten, um nicht den per Gesetz Berechtigten ihren Parkplatz zu klauen.

Ach du Schei... Geht's noch tiefer???

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Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

Der Sohn war ich.

Ich sagte ja auch, daß falls was kommt, werde ich mich dagegen wehren. Weil ich sehe das schon als eine Art Beleidigung an.

Selbst wenn ich keinen Ausweis habe, hat man doch gewissermaßen einen Grund kurz anzuhalten, auszusteigen und weiterzufahren.

Manche Ausweisbesitzer und somit Parkberechtigte auf Behindertenparkplätzen sind deutlich besser zu Fuß als ich es im Moment bin.

Sorry, aber wenn dich sowas beleidigt... Wenn du keine anderen Sorgen hast würde ich gerne mein Leben mit dir tauschen. Wenn du armer Mensch soo schlecht zu Fuß bist, dann lass dir eine vorübergehende Parkgenehmigung ausstellen. Ich kenne einige Gemeinden wo das möglich ist.

Wie hier schon geschrieben wurde hast du aus Sicht des Gesetzgebers keinen Grund da anzuhalten.

Du bist mit deinem operierten Knie natürlich der ärmste Mensch unter Gottes Sonne dem alle nur Böses wollen...

Die Polizei hat nach dem Gesetz völlig richtig gehandelt. Und zum Thema Menschlichkeit dabei... Ja, man muss nicht immer voll draufhauen. Absolut richtig. Was meinst du wohl, wie oft die Polizei solche "Ausreden" zu hören bekommt.... Schade, dass wir nie lesen werden was wirklich aus einem eventuellen Widerspruch deinerseits gegen das Ticket wird...

Zitat:

Original geschrieben von RonCaddyHoschi

 

Sorry, aber wenn dich sowas beleidigt... Wenn du keine anderen Sorgen hast würde ich gerne mein Leben mit dir tauschen. Wenn du armer Mensch soo schlecht zu Fuß bist, dann lass dir eine vorübergehende Parkgenehmigung ausstellen. Ich kenne einige Gemeinden wo das möglich ist.

Wie hier schon geschrieben wurde hast du aus Sicht des Gesetzgebers keinen Grund da anzuhalten.

Du bist mit deinem operierten Knie natürlich der ärmste Mensch unter Gottes Sonne dem alle nur Böses wollen...

Die Polizei hat nach dem Gesetz völlig richtig gehandelt. Und zum Thema Menschlichkeit dabei... Ja, man muss nicht immer voll draufhauen. Absolut richtig. Was meinst du wohl, wie oft die Polizei solche "Ausreden" zu hören bekommt.... Schade, dass wir nie lesen werden was wirklich aus einem eventuellen Widerspruch deinerseits gegen das Ticket wird...

Jetzt kommen mir aber gleich die Tränen.

Bemitleidenswert wie sich hier alle auf das Gesetz stützen.

Es wurde hier niemandem den Parkplatz weggenommen. Aber wenn man den Oberlehrern hier zuhört sind scheinbar alle Parkberechtigten der gesamten Welt, zu genau diesem Zeitpunkt, auf diesen einen einzigen Parkplatz angewiesen.

Gut, dann bitte ich das nächste mal meinen Vater außerhalb des Behindertenparkplatzes anzuhalten und mich aussteigen zu lassen.

So bleibt der Parkplatz frei, es kann auch niemand reinfahren, der Verkehr auf der Straße wird noch etwas aufgehalten und man macht sich so nicht strafbar.

Ich möchte ja keine vorübergehende Parkgenehmigung beantragen, weil niemals eine Absicht bestand dort jemals zu "parken" sondern nur auszusteigen.

Wenn das aber dein Argument ist, eine Sondergenehmigung zu beantragen, weil ich sehr schlecht zu Fuß bin, dann frage ich mich ernsthaft, wozu dann all die Behindertenparkplätze existieren.

Die, welche einen Ausweis besitzen und schlecht mobil sind, dürfen drauf parken, aber ich, der ebenso schlecht zu Fuß ist darf nicht mal darauf aussteigen.... Was bitte soll das ?

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

 

Nein, hat man nicht!

Die Berechtigung dort zu Parken oder zu Halten ist der entsprechende EU-Parkausweis in seiner korrekten Anwendung und nicht Aua im Bein.

 

Es hat stark aberwitzige Tendenzen, wenn Leute neidisch auf Behinderte und deren Handicaps werden. Schon mal jemanden in den Kopf gekommen, dass jeder Behinderte seine Parkberechtigung sofort tauschen würde, wenn er damit auch seine körperliche Einschränkung mittauschen könnte?

Wer so gierig ist, dort parken zu dürfen, der kann sich doch ein Bein amputieren lassen. Ein Kumpel, eine scharfe Axt, ein wenig Papierkram und schon darf man da parken. Angst vor Aua kann es nicht sein, denn wer auf Schwerstbehinderte neidisch ist, dem muss doch schon das Gehirn entfernt worden sein.

Ich bin in keinster Weiße neidisch auf Personen mit Behinderung, bzw. gierig darauf diese Parkplätze in Anspruch zu nehmen. Das ist eine Feststellung und Unterstellung deinerseits mir sowas vorzuwerfen !!!

Ich finde es dennoch eine Frechheit, daß die Pol. hier eingreift, obwohl die mich haben aussteigen sehen und auch gesehen haben, daß das Auto weiterfahren wollte.

Zitat:

 

Jetzt kommen mir aber gleich die Tränen.

Bemitleidenswert wie sich hier alle auf das Gesetz stützen.

Es wurde hier niemandem den Parkplatz weggenommen. Aber wenn man den Oberlehrern hier zuhört sind scheinbar alle Parkberechtigten der gesamten Welt, zu genau diesem Zeitpunkt, auf diesen einen einzigen Parkplatz angewiesen.

Gut, dann bitte ich das nächste mal meinen Vater außerhalb des Behindertenparkplatzes anzuhalten und mich aussteigen zu lassen.

So bleibt der Parkplatz frei, es kann auch niemand reinfahren, der Verkehr auf der Straße wird noch etwas aufgehalten und man macht sich so nicht strafbar.

Ich möchte ja keine vorübergehende Parkgenehmigung beantragen, weil niemals eine Absicht bestand dort jemals zu "parken" sondern nur auszusteigen.

Wenn das aber dein Argument ist, eine Sondergenehmigung zu beantragen, weil ich sehr schlecht zu Fuß bin, dann frage ich mich ernsthaft, wozu dann all die Behindertenparkplätze existieren.

Die, welche einen Ausweis besitzen und schlecht mobil sind, dürfen drauf parken, aber ich, der ebenso schlecht zu Fuß ist darf nicht mal darauf aussteigen.... Was bitte soll das ?

Du scheinst meinen Post nicht richtig gelesen zu haben. Du selbst siehst dich hier in der Rolle des Opfers und kein anderer. Was meinst du wie oft die Polizei genau das zu hören bekomme: Ich hab ja nur mal eben kurz jemanden aussteigen lassen oder Ähnliches.... Da die dich nicht gesehen haben glauben die deinem Vater nicht. Was ich durchaus nachvollziehen kann. Hat aber nit mit dem armen Geisslein als Person zu tun.

Ich bin sehr fest davon überzeugt, dass auch die Ordnungsbehlörde anders reagiert hätte, wenn man gesehen hätte wie du dich aus dem Auto gepellt hast... Auch die Polizei ist oftmals durchaus menschlich.

Du verstehst echt nichts hier. Auch der Hinweis mit der Sondergenehmigung war doch nur zu deinem Vorteil gemeint. Und diese Möglichkeit existiert genau aus dem von dir geschilderten Grund. Es geht bei den Parkplätzen ja darum den Leuten das Leben zu erleichtern die in ihrer Mobilität massiv eingeschränkt sind. Dabei kann es sich durchaus auch um vorübergehende Einschränkungen handeln. Einschränkungen scheinen im konkreten Fall eher woanders vorhanden zu sein.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

Jetzt kommen mir aber gleich die Tränen.

Auch die Mitleidsnummer zieht nicht.

 

Zitat:

Es wurde hier niemandem den Parkplatz weggenommen.

Darum geht es nicht, um das hier geht es:

Zitat:

Die, welche einen Ausweis besitzen und schlecht mobil sind , dürfen drauf parken, aber ich, der ebenso schlecht zu Fuß ist keinen Ausweis besitzt, darf nicht mal darauf aussteigen...

Es geht um den Ausweis, nicht um eine derzeit vorhandene Einschränkung der Mobilität.

Wird natürlich alles merkwürdig, wenn man das gaaanz zuuufällg verdreht. Einfach das Verdrehen unterlassen und schon stimmt es.

 

Zitat:

So bleibt der Parkplatz frei, es kann auch niemand reinfahren, der Verkehr auf der Straße wird noch etwas aufgehalten und man macht sich so nicht strafbar.

und nun kommt auch noch der bockige Vierjährige vor, der dann alle ärgern muss, wenn man ihm das verweigert, was er sich ausgedacht hat.

 

Zitat:

..., dann frage ich mich ernsthaft, wozu dann all die Behindertenparkplätze existieren.

Nicht für Dich,

und selbst dann immer noch nicht für Dich, wenn dort 100 Behindertenparkplätze sind und alle Berechtigten auf Betriebsausflug in Australien sind.

 

Ist das tatsächlich so schwer, diese sich eingeredete Benachteiligung und die Bevorteilung von anderen so nagend, dass man diese Parkplätze nicht einfach als das akzeptiert, was sie sind und sie nicht zu nutzt, wenn man keine Berechtigung hat?

Würde die Behinderten-Beschilderung dort nicht existieren, dann wären diese Plätze auch nicht nutzbar, weil sie aufgrund der populären Lage immer als erstes schon von Mitarbeitern in dort angesiedelten Unternehmen belegt sein würden, bevor überhaupt Besuchs- oder Öffnungszeiten anfangen und man als Kunde, Besucher, Patient, ... auf dem Parkplatz eintrifft.

Aber nein, ein freier Platz und ein blaues Schild reichen völlig aus, um einen Erwachsenen in die Denkstrukturen eines Vierjährigen zurück zu katapultieren, dem nicht alle seine Vorstellungen und Wünsche vom ollen bösen doofen Weihnachtsmann erfüllt wurden, wo man doch extra so artig war in den letzten drei Tagen.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

Ich bin in keinster Weiße neidisch auf Personen mit Behinderung, bzw. gierig darauf diese Parkplätze in Anspruch zu nehmen. Das ist eine Feststellung und Unterstellung deinerseits mir sowas vorzuwerfen !!!

Natürlich ist das eine Feststellung von mir, das hast Du richtig erkannt.

Was soll dieses permanente Gejaule und Vergleiche und daraus abgeleitete, zumindest moralische Berechtigung, dass Du auch über eine Mobilitätseinschränkung verfügst und eigentlich dürftest?

Wer sagt denn, dass Du überhaupt mit einer, Deiner derzeitigen Mobilitätseinschränkung eine Berechtigung bekommen würdest, wäre das jetzt nicht eine temporäre Folge einer OP, sondern eine dauerhafte Behinderung. Hast Du dir mal durchgelesen, welche Dinge vorliegen müssen, um eine Berechtigung zu bekommen und ob Du mit Deiner Problematik überhaupt das kleine "a" für außergewöhnlich und nicht nur gehbehindert ohne dem "a" wärst?

Was soll der immer wiederkehrende Hinweis auf dort parkende Personen, die äußert fit in ihrer Mobilität sind. Der wird doch nicht besser, wenn einfach mal so weg lässt, dass es sich dabei um Begleitpersonen handeln kann.

Oder willst Du damit ableiten, dass bei einem tatsächlichen Missbrauch in der Nutzung dieser Plätze, Du dann auch einen Rechtsanspruch auf missbräuchliche Nutzung hättest?

am 26. Mai 2014 um 12:26

Wir können hier noch 100 Seiten diskutieren ohne in irgendeiner Weise ein Ergebnis zu erzielen. Irgendwann habe ich auch keine Lust mehr mich ständig zu wiederholen oder meine Beiträge zu erklären. Das was ich geschrieben habe, wird in irgendeiner Form mit anderen Worten ständig wiederholt.

Dann kommen die Menschen mit Handikap UND Genehmigung dazu, die anderen Menschen mit Handikap UND Genehmigung das Recht absprechen B-Plätze nutzen zu dürfen.

Dabei geht es nicht um die Allgemeine Parkerlaubnis um auch z.B. im Halteverbot parken zu dürfen.

Mein Hinweis auf die Außenwirkung wird hier einfach ignoriert. Da steht jemand auf einem B-Platz und springt wie ein junger Hüpfer aus dem Auto. Wagt man dann nach der eventuellen Berechtigung zu fragen ... läuft man Gefahr erschossen zu werden.

Klar, das geht einen Außenstehenden soviel an wie .................................... sonst was!

Den ganzen Ärger kann man sich sparen, wenn man die Situation rund um die B-Plätze einfach ignoriert. Weil, ob da jemand berechtigt steht darf man nicht hinterfragen. Auf der anderen Seite wird sich aber aufgeregt DAS man das nicht hinterfragt und sich nicht daran stört das jemand unbefugt auf einem B-Platz steht. Dann wird nach der Ordnungsmacht gerufen, die aber auf dem Land oder in einer Kleinstadt sich um andere Dinge kümmert.

Kommt dann jemand z.B. mit Rolli und sieht da jemanden rum hüpfen wird die Flinte raus geholt, weil DER ja nicht berechtigt sein kann. Und niemand merkt hier, dass wir uns im Kreis drehen und uns gegenseitig in die ................... treten, egal, jedenfalls da wo's weh tut.

Komme ich dann mit meinem Schwerbehindertenausweis um die Ecke und reklamiere Rechte für mich ... habe ich keine Ahnung!

Ein paar Jahre habe ich einen Menschen beobachtet, der mit dem Auto seines Gehbehinderten Sohnes gefahren ist, der auch eine Parkberechtigung hatte. Der Wagen war zudem speziell für den Sohn umgebaut worden. Warum Sohnemann nicht mit dem Wagen fuhr habe ich nie erfahren. DAS ist doch die Verarsche um die wir hier streiten.

Was mich persönlich inzwischen massivst stört ist dieser Zirkus der um die Behinderung gemacht wird. Schlimm genug wenn man davon betroffen ist. Es gibt aber auch viele Menschen die nicht mit einem Schild durch die Gegend laufen auf dem steht: Nehmt Rücksicht, ich bin behindert.

Viele Behinderte regen sich über den Gegenwind auf, den sie selbst verursacht haben. Benehmt euch doch mal normal und besteht nicht unbedingt auf Rechte die euch per Gesetz zustehen, dann könnte ihr auch auf Verständnis bei euren Mitmenschen hoffen.

Wer sich allerdings Rücksichtslos verhält, nur weil er irgendein Handikap hat, darauf besteht nun mal Sonderrechte gegenüber dem Anderen zu haben, darf nicht auf Verständnis seiner Mitmenschen hoffen.

Wenn das einige begriffen haben und danach leben, klappt es auch mit den Mitbürgern.

Dazu passt übrigens die derzeitige Diskussion um die Inclusion hervorragend. Da geht es nämlich schon los.

Das negative Beispiel mit meinem "spastisch" Behinderten Kollegen könnte ich ständig wiederholen, denn in den inzwischen 30 Jahren dazwischen hat sich absolut NICHTS geändert.

Der Kollege war ernsthaft der Meinung, das seine gesunden Kollegen mehr Rücksicht auf ihn nehmen müssten und er sich alles erlauben dürfte, er Sonderrechte hätte nur weil er behindert ist. Mein Chef hat ihm dann ganz schnell klar gemacht, dass er keine Sonderstellung hat.

Ich äußere mich dazu nicht mehr weiter.

Sollte Post kommen werde ich es anfechten. Fertig.

Von mir aus dürft ihr gerne weiter eindreschen, was euch jetzt nicht unbedingt zu besseren Menschen macht.

Eigentlich wollte ich ja auch nix mehr schreiben...

Aber nun gut.

Also, selbst in Bayern die seeeeeeehr liberal (gibt da teilweise für einige orangeAusweisInhaber einen extra Ausweis mit dem dann in Bayern eine "Gleichstellung" mit den bundesweit auf Behindertenparkplätzenparkendürfenden erreicht wird - rein in Bayern gültig) wirst du nie auf Behindertenparkplätzen parken dürfen mit vorübergehenden Problemen.

Du kannst in Bayern evtl. eine Ausnahmegenehmigung bekommen die dich den "normalen orangen" gleichstellt. Das ist durchaus auch schon etwas.

 

Dafür brauchst du aber eben die Ausnahmegenehmigung und dafür eine fachärztliche Bestätigung.

Und zwar eine über eine vorübergehende außergewöhnliche! Gehbehinderung.

Zitat:

Die Erteilung einer befristeten Ausnahmegenehmigung aufgrund einer fachärztlichen

Bestätigung über eine vorübergehende außergewöhnliche Gehbehinderung

ist zulässig. Die Ausstellung eines Behindertenparkausweises

kommt in diesen Fällen nicht in Betracht. In der fachärztlichen Bestätigung sollte

eine Aussage darüber getroffen sein, innerhalb welchen Zeitraums die außergewöhnliche

Gehbehinderung besteht bleibt. Sofern die fachärztliche Bestätigung

nur auf eine Gehbehinderung lautet, kann keine Ausnahmegenehmigung

erteilt werden.

Aber mit vorübergehend wirst du nie auf Behindertenparkplätzen parken.

Und mit "nur" Knie wohl nichtmal orangen gleichgestellt werden.

Beim Mißbrauch von Behindertenparkplätzen kennt die Phantasie offenbar keine Grenzen:

http://www.motor-talk.de/.../...auch-von-ausweispapieren-t4952593.html

:(

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

26.05.12:09

Ich finde es dennoch eine Frechheit, daß die Pol. hier eingreift, obwohl die mich haben aussteigen sehen und auch gesehen haben, daß das Auto weiterfahren wollte.

Sollte Post kommen werde ich es anfechten. Fertig.

Was uns nicht bekannt ist.

"Wie ist die Kommunikation zwischen deinem Vater und der Pol. verlaufen?"

Was mich ungemein stört ist deine Aussage von heute Mittag.

Das Eingreifen der Pol. war keine Frechheit sondern eine dem Gesetz nach richtige Auslegung. Hätte man auch anders machen können.

Was willst du anfechten?

"Da ich gehbehindert bin durfte mein Vater dort auch ohne Ausweis rechtmäßig halten?"

Du kannst bestenfalls versuchen mit der entsprechenden Stelle zu reden (vernünftig naürlich.

Möglicherweise kann was Positives dabei rauskommen.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Ein paar Jahre habe ich einen Menschen beobachtet, der mit dem Auto seines Gehbehinderten Sohnes gefahren ist, der auch eine Parkberechtigung hatte. Der Wagen war zudem speziell für den Sohn umgebaut worden. Warum Sohnemann nicht mit dem Wagen fuhr habe ich nie erfahren. DAS ist doch die Verarsche um die wir hier streiten.

Verarsche würde ich das jetzt noch nicht nennen. Den Ausweis bekommt man als ausgleich zu (s)einer behinderung. Der Vater eines behinderten Kindes "leidet" genau so unter der Behinderung, da er einen höheren Aufwand hat. In dem Zeitraum, wo andere Väter ihre Freizeit genießen, darf er von einem Orthopäden zum nächsten rennen.

Ich selbst habe auch einen Schwerbehindertenausweis, nutze ihn aber nur an Tagen, wo es mir dreckig geht. Dann darf ich immer wieder erleben, das vor meiner Arztpraxis 3 belegte Behindertenparkplätze sind, und in allen 3 Fahrzeugen jemand sitzt, der "kurz" jemanden raus lässt. Mir als behinderte bleibt nur die Wahl, mich dahinter zu stellen, und zu warten, bis eine Lücke frei wird. Ist die Politesse zufällig vor Ort kommt der Spruch "ich kann ja wegfahren, wenn jemand rein will", aber das bereits jemand wartet, haben sie nicht bemerkt. Ich wollte schon immer mal eine Politesse fragen, ob dies dann ironischer Weise ein parken auf einem Behindertenparkplatz mit Behinderung ist. :cool:

Das man bereits abschleppt, wenn mur einer von mehreren Behindertenparkplätzen belegt ist, finde ich vollkommen richtig. Fahre ich zu meinem Arzt, um "kurz" was abzuholen (z.B. ein Rezept) kommt es öfters vor, das bei der Ankunft alle Plätze frei sind, und 2 Minuten später sind alle belegt.

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