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Unfall mit ADAC Abschlepper

Ich bin der Fahrer des roten VW und wollte über die Kreuzung geradeaus fahren.

Die Ampel war rot und ich rollte vor mir her. Als ich ca. 30 Meter vor der Anhaltelinie war, schaltete die Ampel auf grün ich habe den Gang eingelegt.

Von links kam ein ADAC Fahrzeug, das ein weiteres mit Seil abgeschleppt hat, und nach links abbiegen wollte. Da mir weitere Fahrzeuge in der linken Abbiegerspur die Sich versperrten, habe ich ihn leider erst im lezten Moment entdeckt, als ich schon auf der Kreuzung war. Trotz Vollbremsung konnte ich die Kollision nicht vermeiden.

Bei mir hat sich der Fahrer entschuldigt und gesagt, dass er bei "orange" auf fie Kreuzung gefahren ist. Er hat nicht angehalten aus Angst, dass ihm der abgeschleppte(Motor aus, keine Bremsunterstützung) hinten auffährt. Gefahren ist aber ganz langsam, damit er nicht starkt bremsen musste.

Gegenüber der Polizei hat er natürlich ganz anderes angegeben(bei grün über auf die Kreuzung, gewartet bis kein Gegenverkehr mehr da war).

Die Polizei hat beide mit 35,- verwarnt.

Einen Zeugen habe ich(unabhändigen)

Er auch - den Fahrer vom abgeschleppten Fahrzeug

https://s26.postimg.org/vn3r0lgi1/Skizze1.jpg

Ich habe im Netz paar Aussagen gefunden, dass das Abschleppen mit Seil nur mit intakten Bremsen erlaubt ist.

https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=100655

https://www.saale-orla-kreis.de/sok/content/16/20110812105812.asp

Kann aber keinen Urteil dazu finden.

Beste Antwort im Thema

kurzes Update:

Gericht hat entschieden: 20:80 zu meinen Gunsten.

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Typischer Fall von "dumm gelaufen" und "Aussage gegen Aussage".

Bei Fahrzeugen mit Warnblinker an (setze mal voraus, die hatten die an) gilt allerdings auch erhöhte Aufmerksamkeit für andere Verkehrsteilnehmer (also dich).

Und warum 2x das Gleiche ? Hättest doch auch in 1 Frage packen können, oder ?

https://www.motor-talk.de/.../...e-bremsverstaerkung-t6147734.html?...

Zitat:

@ru86 schrieb am 22. September 2017 um 15:10:57 Uhr:

Ich habe im Netz paar Aussagen gefunden, dass das Abschleppen mit Seil nur mit intakten Bremsen erlaubt ist.

Nur weil keine Bremskraftunterstützung existiert ist doch die Bremse nicht defekt (da muß man nur fester aufs Pedal latschen).

Gruß Metalhead

Warum zwei Posts zum selben Thema?

https://www.motor-talk.de/.../...-ohne-bremsverstaerkung-t6147734.html

Gruß Metalhead

Du bist in die Kreuzung eingefahren, obwohl diese noch nicht geräumt war. Ich gehe mal davon aus, dass der ADAC-Fahrer die gelbe Rundumleuchte eingeschaltet hatte...

"Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen." (StVO §38 Abs. 3)

 

Bei "Gelb" darf noch in die Kreuzung einfahren, wer vor der Haltelinie nicht mehr anhalten kann.

Auch ohne Servounterstützung halten Betriebsbremsen die gesetzliche Mindestbremsverzögerung noch ein - dass moderne Fahrzeuge um ein Mehrfaches besser bremsen steht auf einem anderen Blatt.

Hier ist ein ähnlicher Fall geschildert, danach hättest du mit 2/3 der Schuld zu rechnen:

https://www.anwalt.de/.../...-kreuzung-trotz-gruener-ampel_039662.html

Warnblinker waren an, Rundumleuchte - nicht.

Das spielt aber auch keine Rolle, denn ich habe den Wagen nicht gesehen.

Aber wegen der Bremse - steigt morgen in der Früh in euer Autos und tritt paar mal auf die Bremse. Spätestens beim 3. mal könnt ihr das Pedal keine 10 cm weit drücken.

Zitat:

@ru86 schrieb am 22. September 2017 um 15:38:06 Uhr:

Spätestens beim 3. mal könnt ihr das Pedal keine 10 cm weit drücken.

Und? Daran gewöhnt man sich relativ schnell (man darf halt nicht planlos losfahren sondern muß das mal testen und sich dran gewöhnen).

Normalerweise macht man es so, daß der Vordermann gar nicht bremst und man läßt das den Abgeschleppten machen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@birscherl schrieb am 22. September 2017 um 15:35:22 Uhr:

Hier ist ein ähnlicher Fall geschildert, danach hättest du mit 2/3 der Schuld zu rechnen:

https://www.anwalt.de/.../...-kreuzung-trotz-gruener-ampel_039662.html

Hat mit meinem Fall wenig zu tun, da kein Stau.

Hier habe ich was besseres: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr8328.php

Wenn du mit 2/3 davonkommst bist du noch gut bedient. "Nicht gesehen" bedeutet, dass du dich blind auf die grüne Ampel verlassen hast - und das kann eine Alleinschuld bedeuten. Dann ist es völlig unerheblich, wer warum auf der Kreuzung war.

Dazu ergänzt §11 Abs. 3 StVO ausdrücklich, dass auf ein eigentlich bestehendes Vorrecht verzichtet werden muss, wenn es die Verkehrslage erfordert. So kann also trotz grüner Ampel eine Wartepflicht bestehen, bis die hängen gebliebenen Fahrzeuge die Kreuzung wieder verlassen können.

Es gibt innerorts keine "Mindestgeschwindigkeit". Du wirst um einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt nicht herumkommen.

Für meine Begriffe hast du die nötige Sorgfalt außer Acht gelassen und dich blind aufs Grün verlassen. Machen viele, ich auch oft. Darf nur eben nichts passieren...

Zitat:

Und? Daran gewöhnt man sich relativ schnell (man darf halt nicht planlos losfahren sondern muß das mal testen und sich dran gewöhnen).

Normalerweise macht man es so, daß der Vordermann gar nicht bremst und man läßt das den Abgeschleppten machen.

Das ist was neues.

Stell dir vor: du hast eine Panne, rufst bei ADAC an, da kommt ein Fahrer und ein Lehrer, der dir beibringt, wie du mit deinem Corsa bremsen musst, wenn der abschleppende Ford S-Max mal anhalten möchte.

Und wenn ein Kind über die Straße läuft? Ruft dich der ADAC-Mann an?))

Zitat:

@ru86 schrieb am 22. September 2017 um 15:45:16 Uhr:

Das ist was neues.

Stell dir vor: du hast eine Panne, rufst bei ADAC an, da kommt ein Fahrer und ein Lehrer, der dir beibringt, wie du mit deinem Corsa bremsen musst, wenn der abschleppende Ford S-Max mal anhalten möchte.

Der Abschleppende und der Abgeschleppte sprechen sich natürlich vorher ab. Das ist doch selbstverständlich.

Zitat:

Und wenn ein Kind über die Straße läuft? Ruft dich der ADAC-Mann an?))

asm{nop};

Gruß Metalhead

Zitat:

Auch ohne Servounterstützung halten Betriebsbremsen die gesetzliche Mindestbremsverzögerung noch ein - dass moderne Fahrzeuge um ein Mehrfaches besser bremsen steht auf einem anderen Blatt.

Ich würde den Satz umformulieren:

Bei Autos ohne serienmäßige Servounterstützung halten Betriebsbremsen die gesetzliche Mindestbremsverzögerung noch ein.

Ansonsten wage ich zu bezweifeln, dass man mit einem modernen Auto ohne Servounterstützung durch den TÜV geht.

Zitat:

@Fellnasentaxi schrieb am 22. September 2017 um 15:44:37 Uhr:

Es gibt innerorts keine "Mindestgeschwindigkeit". Du wirst um einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt nicht herumkommen.

Was Mindestgeschwindigkeit angeht, siehe mein Link auf einen Urteil.

Ein Anwalt ist schon dran.

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