ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Abschleppen Behindertenparkplatz

Abschleppen Behindertenparkplatz

Themenstarteram 19. Mai 2014 um 17:35

Hallo,

folgendes Szenario welches ich beobachtet habe: Ein Auto steht auf einem Behindertenparkplatz, welches dort offensichtlich nicht stehen darf, da davor ein Mensch vom Ordnungsamt steht sowie ein Abschleppwagen welcher gerade dabei ist diesen Wagen aufzuladen.

Direkt in der gleichen Parkbucht befinden sich 2 weitere (leere) Behindertenparkplätze sowie ein weiterer etwa 10m entfernt (ebenfalls leer).

Ich habe das nur im Vorbeifahren beobachtet und habe mich gefragt, ob es denn gleich nötig ist dieses Fahrzeug abzuschleppen, da es ja doch mit erheblichen Kosten sowie weiteren Verwaltungsgebühren verbunden ist.

Auf http://de.wikipedia.org/wiki/Behindertenparkplatz#Unbefugte_Nutzung kann man nachlesen, dass das Abschleppen sofort erfolgen kann, damit sichergestellt ist, dass ein Parkplatz sofort für Behinderte zur Verfügung steht.

Wenn aber offensichtlich weitere Behindertenparkplätze zur Verfügung stehen, ist dies dann nicht etwas übertrieben?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Monstrabidur

Viel schlimmer finde ich es, wenn ein paar per Dokument per Gesetz legitimierte Krüppels (sorry, ein politisch korrektes Wort ist mir mom nicht eingefallen, stehe grad auf der Leitung), die ganz absichtlich die ihnen EXKLUSIV per Gesetz freizuhaltenden und das in vieler Zahl auch so anzutreffenden Parkplätzen (gibts ja genug davon in der ersten Reihe) nicht nutzen und somit Nichtausweisträgern den Parkplatz stehlen, die sich genau politisch korrekt verhalten möchten, um nicht den per Gesetz Berechtigten ihren Parkplatz zu klauen.

Ach du Schei... Geht's noch tiefer???

86 weitere Antworten
Ähnliche Themen
86 Antworten
am 19. Mai 2014 um 17:44

Meine pers. Vermutung ist, dass es völlig belanglos ist, wieviele Parkplätze alternativ zur Verfügung stehen. Entscheidend ist, dass dort ein Fahrzeug steht, was dort nicht stehen darf.

Wo macht man auch de Toleranz fest? Stell Dir vor, die anderen beiden Parkplätze werden 10 Minuten nach Abzug des Ordnungsamts belegt. Jetzt ist nur noch der Falschparker übrig, schon müsste das Ordnungsamt wieder anrücken.

Ich kann Deiner Logik folgen, aber ich befürchte,, das interessiert nicht.

Ich habe ähnliches vor ein paar Jahren auf einem Autobahnrastplatz gesehen. Drei Parkplätze, einer von einem Falschparker belegt -> Abgeschleppt.

Hinzu kam noch, dass auch die normlaen Parkplätze links und rechts von der gekennzeichneten Fläche frei waren.

Davon ab würde ich nie auf einem Parkplatz parken, der derart gekennzeichnet ist, selbst wenn ich 100 Meter weiter laufen müsste.

Zitat:

Original geschrieben von carisim

(...) ist dies dann nicht etwas übertrieben?

Nein, keineswegs. Niemand wird gezwungen, sich widerrechtlich auf einen Behindertenparkplatz zu stellen. Ich stehe auch schonmal irgendwo, wo's nicht ganz korrekt ist, aber Behindertenparkplatz sind für mich absolutes No-Go!

Wikipedia ist keine Rechtsnorm, aus deren Formulierungen sollte nichts abgeleitet werden.

Auf einem Behindertenparkplatz kann sofort abgeschleppt werden, da gibt es keine weiteren Anforderungen die erst noch erfüllt sein müssten.

Zitat:

Original geschrieben von carisim

Ich habe das nur im Vorbeifahren beobachtet und habe mich gefragt, ob es denn gleich nötig ist dieses Fahrzeug abzuschleppen, da es ja doch mit erheblichen Kosten sowie weiteren Verwaltungsgebühren verbunden ist.

Ja, das Abschleppen ist hier in jedem Fall nötig, da alle drei Parkplätze gleichberechtigt sind. Die Kosten spielen dabei keine Rolle, da sie komplett vom Fahrzeugführer/-halter des dort unberechtigt parkenden Fahrzeuges getragen werden. Da die Rechtslage hier allgemein bekannt ist, hat er dort nämlich in vollem Bewußtsein falsch geparkt.

am 19. Mai 2014 um 17:48

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Wikipedia ist keine Rechtsnorm, aus deren Formulierungen sollte nichts abgeleitet werden.

Auf einem Behindertenparkplatz kann sofort abgeschleppt werden, da gibt es keine weiteren Anforderungen die erst noch erfüllt sein müssten.

Und wo ist jetzt der Unterschied zum verlinkten Wikipedia-Beitrag? Abgeleitet hat hier ja auch niemand was.

Bin gespannt, wie lange es diesmal dauert, bis der erste vorschlägt, so eine Ratte wäre zu teeren und zu federn.

Klar ist der Parkplatz für Menschen da, die ein Handicap haben und deshalb bevorzugte Parkplätze verwenden dürfen. Schlimm wird es erst, wenn jemand mit entsprechender Parkberechtigung kommt und alles ist von "nur-schnell-zum-Briefkasten-Gehern" belegt, die jedoch keinen Schwerbehindertenausweis besitzen.

Ohne ab und zu so ein Exempel zu statuieren wären diese Parkplätze vermutlich permanent von Leuten belegt, die keinen Anspruch haben, dort zu parken.

am 19. Mai 2014 um 17:52

Fairerweise wird dieser Parkplatz auch mal gerne von Menschen "mißbraucht" die zwar einen Schwerbehinderten-Ausweis besitzen, nicht aber das nötige Merkmal um den Parkplatz zu benutzen.

Zitat:

Original geschrieben von carisim

Wenn aber offensichtlich weitere Behindertenparkplätze zur Verfügung stehen, ist dies dann nicht etwas übertrieben?

Nein, das ist absolut nicht übertrieben, sondern seit Jahrzehnten gängige Praxis.

Wer dort trotzdem unberechtigt parkt, nimmt das Abschleppen billigend in Kauf und hofft allenfalls darauf, daß den Ordnungskräften während seiner Abwesenheit das unberechtigte Parken nicht auffällt.

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Und wo ist jetzt der Unterschied zum verlinkten Wikipedia-Beitrag?

Bei Wiki ist nicht eindeutig klar formuliert, dass ein Behindertenparkplatz keine weiteren Bedingungen benötigt, woraus dann auch die Frage des TE abgeleitet wurde.

Themenstarteram 19. Mai 2014 um 18:33

Natürlich ist Wikipedia keine Rechtsnorm, aber es ist eine Sammlung und dort gibt es ja so schöne Fußnoten und Quellen wo man das dort geschriebene nachverfolgen kann.

Es gibt jedoch auch Fälle, wo nur eine Geldbuße verhängt wird. Mich würde interessieren ob es eine Grundlage dafür gibt. Denn ein Fahrzeug kann jederzeit von einem Behindertenparkplatz abgeschleppt werden, das ist geklärt.

Also liegt es wohl an der Laune (oder nennen wir es Ermessensspielraum...) des jeweiligen Ordnungsbeamten, ob eine Geldbuße verhängt wird oder der Abschleppwagen gerufen wird.

Viel schlimmer finde ich es, wenn ein paar per Dokument per Gesetz legitimierte Krüppels (sorry, ein politisch korrektes Wort ist mir mom nicht eingefallen, stehe grad auf der Leitung), die ganz absichtlich die ihnen EXKLUSIV per Gesetz freizuhaltenden und das in vieler Zahl auch so anzutreffenden Parkplätzen (gibts ja genug davon in der ersten Reihe) nicht nutzen und somit Nichtausweisträgern den Parkplatz stehlen, die sich genau politisch korrekt verhalten möchten, um nicht den per Gesetz Berechtigten ihren Parkplatz zu klauen.

Zitat:

Original geschrieben von Monstrabidur

Viel schlimmer finde ich es, wenn ein paar per Dokument per Gesetz legitimierte Krüppels (sorry, ein politisch korrektes Wort ist mir mom nicht eingefallen, stehe grad auf der Leitung), die ganz absichtlich die ihnen EXKLUSIV per Gesetz freizuhaltenden und das in vieler Zahl auch so anzutreffenden Parkplätzen (gibts ja genug davon in der ersten Reihe) nicht nutzen und somit Nichtausweisträgern den Parkplatz stehlen, die sich genau politisch korrekt verhalten möchten, um nicht den per Gesetz Berechtigten ihren Parkplatz zu klauen.

Ach du Schei... Geht's noch tiefer???

Zitat:

Original geschrieben von Monstrabidur

...Nichtausweisträgern den Parkplatz stehlen...

Diebstahl wäre es nur, wenn diese ein verbrieftes Recht darauf hätten, welches aber gerade hier nicht existiert.

Bei uns, 3 punkte, 170,-- ticket, und abschleppgebuhren, die konnen je nach stadt mehrere hundert dollar sein. Kein mittleid mit diesen egoisten die es sich bequem machen.

Ich kenne einige behinderte die sich nie auf diese parkplatze stellen. Deren auffassung ist, es gibt mitmenschen die schlimmer dran sind.

Rudiger

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Abschleppen Behindertenparkplatz