Abschleppen Behindertenparkplatz
Hallo,
folgendes Szenario welches ich beobachtet habe: Ein Auto steht auf einem Behindertenparkplatz, welches dort offensichtlich nicht stehen darf, da davor ein Mensch vom Ordnungsamt steht sowie ein Abschleppwagen welcher gerade dabei ist diesen Wagen aufzuladen.
Direkt in der gleichen Parkbucht befinden sich 2 weitere (leere) Behindertenparkplätze sowie ein weiterer etwa 10m entfernt (ebenfalls leer).
Ich habe das nur im Vorbeifahren beobachtet und habe mich gefragt, ob es denn gleich nötig ist dieses Fahrzeug abzuschleppen, da es ja doch mit erheblichen Kosten sowie weiteren Verwaltungsgebühren verbunden ist.
Auf http://de.wikipedia.org/wiki/Behindertenparkplatz#Unbefugte_Nutzung kann man nachlesen, dass das Abschleppen sofort erfolgen kann, damit sichergestellt ist, dass ein Parkplatz sofort für Behinderte zur Verfügung steht.
Wenn aber offensichtlich weitere Behindertenparkplätze zur Verfügung stehen, ist dies dann nicht etwas übertrieben?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Monstrabidur
Viel schlimmer finde ich es, wenn ein paar per Dokument per Gesetz legitimierte Krüppels (sorry, ein politisch korrektes Wort ist mir mom nicht eingefallen, stehe grad auf der Leitung), die ganz absichtlich die ihnen EXKLUSIV per Gesetz freizuhaltenden und das in vieler Zahl auch so anzutreffenden Parkplätzen (gibts ja genug davon in der ersten Reihe) nicht nutzen und somit Nichtausweisträgern den Parkplatz stehlen, die sich genau politisch korrekt verhalten möchten, um nicht den per Gesetz Berechtigten ihren Parkplatz zu klauen.
Ach du Schei... Geht's noch tiefer???
86 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Rudiger
Bei uns, 3 punkte, 170,-- ticket, und abschleppgebuhren, die konnen je nach stadt mehrere hundert dollar sein. Kein mittleid mit diesen egoisten die es sich bequem machen.
Ich kenne einige behinderte die sich nie auf diese parkplatze stellen. Deren auffassung ist, es gibt mitmenschen die schlimmer dran sind.
Rudiger
Hi,
ist mir in den USA auch aufgefallen,da steht nie einer ohne entsprechende Berechtigung auf Behindertenparkplätzen. Hatte mir schon gedacht das die Strafen entsprechend drakonisch sind. Wobei ich mir ziemlich sicher wäre auch bei niedrigeren Strafen wäre die Falschparkerquote in den USA deutlich geringer als in Deutschland 😉
Gruß tobias
Vollkommen richtig das da abgeschleppt wird, tolerierbar wäre grade noch ein kurzes halten um mal eben z.b. einen Brief in den Kasten neben dem Parkplatz zu werfen sofern man jederzeit wegfahrbereit ist wenn jemand kommt. Aber jeder der da parkt hat das abschleppen auch verdient.
Zitat:
Original geschrieben von Monstrabidur
Viel schlimmer finde ich es, wenn ein paar per Dokument per Gesetz legitimierte Krüppels (sorry, ein politisch korrektes Wort ist mir mom nicht eingefallen, stehe grad auf der Leitung), die ganz absichtlich die ihnen EXKLUSIV per Gesetz freizuhaltenden und das in vieler Zahl auch so anzutreffenden Parkplätzen (gibts ja genug davon in der ersten Reihe) nicht nutzen und somit Nichtausweisträgern den Parkplatz stehlen, die sich genau politisch korrekt verhalten möchten, um nicht den per Gesetz Berechtigten ihren Parkplatz zu klauen.
Da könnte man fast wünschen, dass du diesem Personenkreis auch mal angehörig sein wirst... Fast...
Woher Willst du Experte wissen ob nicht alle ausgewiesenen Plätze gerade besetzt waren als diejenigen ankamen? Ich hoffe einer der Mods diszipliniert dich hier entsprechend.
Zitat:
Original geschrieben von carisim
Natürlich ist Wikipedia keine Rechtsnorm, aber es ist eine Sammlung und dort gibt es ja so schöne Fußnoten und Quellen wo man das dort geschriebene nachverfolgen kann.Es gibt jedoch auch Fälle, wo nur eine Geldbuße verhängt wird. Mich würde interessieren ob es eine Grundlage dafür gibt. Denn ein Fahrzeug kann jederzeit von einem Behindertenparkplatz abgeschleppt werden, das ist geklärt.
Also liegt es wohl an der Laune (oder nennen wir es Ermessensspielraum...) des jeweiligen Ordnungsbeamten, ob eine Geldbuße verhängt wird oder der Abschleppwagen gerufen wird.
Möglicherweise liegt es daran, wie lange das Auto dort parkt. Die Politesse wird ihre Runde machen und nach einiger Zeit das Ignorieren des Behinderten-Parkplatzes schärfer sanktionieren. Hast du Mitleid mit dem Abgeschleppten? Ich nicht, weil diese Parkplätze für mich off limmits sind😉
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Diese Diskussion hatten wir schon mal ausführlich und ist u.a. auf dem "BEHINDERTENGERECHTE MOBILITÄT" FORUM (klicken) auf 16 Seiten diskutiert.
Eine neuerliche Diskussion dieses Themas führt - wie meist - ins nichts. Und dem Kollegen @ Montabaur oder ähnlich, würde ich mal einen angemessen Ton empfehlen. "Menschen mit Handikap" ist doch viel simpler geschrieben. Und, wenn du Langeweile hast, lade ich dich mal zu einer Behindertenwerkstatt ein. Die Menschen dort sind normaler als manche User, die glauben sich über "Menschen mit Handkap" erheben zu müssen.
Und, mein Sohn hat seid einem UNVERSCHULDETEN (ich hoffe du weißt was das ist?) die Hüfte kaputt und das als Automechaniker. Ist das in deinen Augen auch ein Krüppel? Dann solltest du ab nun aufmerksam durch die Lande gehen ... Es könnte dich schneller treffen als dir lieb ist. Und DAS ist nur ein lieb gemeinter Rat. In meinen Augen gehörst du auch zu den "Menschen mit Handikap" ... Nur hat das offensichtlich offiziell noch niemand festgestellt.
Zitat:
Original geschrieben von Monstrabidur
Viel schlimmer finde ich es, wenn ein paar per Dokument per Gesetz legitimierte Krüppels (sorry, ein politisch korrektes Wort ist mir mom nicht eingefallen, stehe grad auf der Leitung), die ganz absichtlich die ihnen EXKLUSIV per Gesetz freizuhaltenden und das in vieler Zahl auch so anzutreffenden Parkplätzen (gibts ja genug davon in der ersten Reihe) nicht nutzen und somit Nichtausweisträgern den Parkplatz stehlen, die sich genau politisch korrekt verhalten möchten, um nicht den per Gesetz Berechtigten ihren Parkplatz zu klauen.
Jaja, das Problem mit der Einsicht.
Parkplätze, die für ALLE da sind, dürfen selbstverständlich auch von ALLEN genutzt werden - auch von Schwerbehinderten.
Parkplätze, die für Schwerbehinderte reserviert sind, nicht NICHT für alle da, sondern dienen der Sicherheit und der Nutzbarkeit unserer Infrastruktur für die Schwächeren, nämlich die Schwerbehinderten.
Und wenn ein illegaler Parker sofort abgeschleppt wird, dann ist das schlicht eine absolut notwendige (und teure) Erziehungsmaßnahme für die Uneinsichtigen und Rücksichtslosen.
Denn wenn EINER das darf, dürfen es alle, und dann wären die Behindertenparkplätze niemals frei, wenn ein Behinderter kommt.
Einsicht. Oder Logik. Man kann es nennen, wie man will.
k-hm
Zitat:
Original geschrieben von carisim
Also liegt es wohl an der Laune (oder nennen wir es Ermessensspielraum...) des jeweiligen Ordnungsbeamten, ob eine Geldbuße verhängt wird oder der Abschleppwagen gerufen wird.
Hier in Berlin gibt es Vorgaben, in welchen Bereichen und Uhrzeiten und weiterer Bewertungen vor Ort (zB. Belegung) durch den OA-Mitarbeiter von einem Umsetzen abgesehen werden kann.
Nicht das Abschleppen ist ermessensabhängig, sondern das Nicht-Abschleppen. Basisvorgabe ist ein "immer Abschleppen", in definierten Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden.
Nicht immer wird sofort abgeschleppt, mir erklärte da mal die Ordnungsmacht, es gelte die "Verhältnismäßigkeit der Mittel" was immer das bedeutet..
Hintergrund war, ich kam nachts gegen 23.30 Uhr nach Hause, mein eigener nummerierter Beh.-Platz war zugeparkt, also 200 Meter weiter irgendwo hingestellt und zusehen, wie man klarkommt. Genial bei hohen Bordsteinen ohne Absenkung weit und breit.
Zitat:
Original geschrieben von katzenvater
Nicht immer wird sofort abgeschleppt, mir erklärte da mal die Ordnungsmacht, es gelte die "Verhältnismäßigkeit der Mittel" was immer das bedeutet..
Hintergrund war, ich kam nachts gegen 23.30 Uhr nach Hause, mein eigener nummerierter Beh.-Platz war zugeparkt, also 200 Meter weiter irgendwo hingestellt und zusehen, wie man klarkommt. Genial bei hohen Bordsteinen ohne Absenkung weit und breit.
Wenn Du die "Ordnungsmacht um 23:30 darüber informiert hättest, hätten sie auch abgeschleppt. Aber woher sollen sie sonst "riechen" dass Dein Parkplatz zugeparkt ist?
Zitat:
Original geschrieben von carisim
Natürlich ist Wikipedia keine Rechtsnorm, aber es ist eine Sammlung und dort gibt es ja so schöne Fußnoten und Quellen wo man das dort geschriebene nachverfolgen kann.Es gibt jedoch auch Fälle, wo nur eine Geldbuße verhängt wird. Mich würde interessieren ob es eine Grundlage dafür gibt. Denn ein Fahrzeug kann jederzeit von einem Behindertenparkplatz abgeschleppt werden, das ist geklärt.
Also liegt es wohl an der Laune (oder nennen wir es Ermessensspielraum...) des jeweiligen Ordnungsbeamten, ob eine Geldbuße verhängt wird oder der Abschleppwagen gerufen wird.
Ich für mich habe eine großzügigere Auslegung. Mir genügt ein Behintertenausweis ob G oder aG ist mir gleich.(ist Berechtigt bei Belegung)
Fakt ist, dass der Sonderparkplatz nur für Berechtige ausgewiesen ist.
Stell dir doch einfach mal vor du hast vor deinem Haus 2 für dich reservierte Parkplätze und immer ist einer unberechtigt besetzt.
Da kommts darauf an, ob er zum Haus gehört (Privatgrund) oder nicht 😉
Ist so nicht ganz mit einem Behindertenparkplatz vergleichbar.
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Da kommts darauf an, ob er zum Haus gehört (Privatgrund) oder nicht 😉Ist so nicht ganz mit einem Behindertenparkplatz vergleichbar.
Ich hab explizit
unberechtigtgeschrieben.
Unberechtigt auf dem Behindertenparkplatz oder unberechtigt auf einem reservierten Parkplatz was ist da nicht vergleichbar?
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Wenn Du die "Ordnungsmacht um 23:30 darüber informiert hättest, hätten sie auch abgeschleppt.
Eben nicht..Die waren ja mitten in der Nacht vor Ort und erklärten mir, wir können nicht abschleppen, da fiel dann auch der Satz von wegen Verhältnismäßigkeit.
Und das war kein Parkplatz auf privatem Grund, sondern ganz normal am Straßenrand, nur eben mit Schild und Bemalung
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Ich hab explizit unberechtigt geschrieben.Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Da kommts darauf an, ob er zum Haus gehört (Privatgrund) oder nicht 😉Ist so nicht ganz mit einem Behindertenparkplatz vergleichbar.
Unberechtigt auf dem Behindertenparkplatz oder unberechtigt auf einem reservierten Parkplatz was ist da nicht vergleichbar?
Ein klein wenig hinkt das schon. Wenn ich einen persönlichen Parkplatz habe und dieser ist unberechtigt besetzt, dann ist das ärgerlich und lästig. Ich kann aber laufen.
Ist aber mein ausgewiesener Behindertenparkplatz besetzt kann das je nach Behinderungsbild für den Betroffenen ein grosses Problem sein.
Natürlich hast du recht.
Ich wollte aber nur auf Folgendes hinaus.
"Da war doch noch ein 2. freier Behindertenparkplatz und ich wurde abgeschleppt".
Sonderparkplatz ist sowohl ein für eine Privatperson reservierter Pakplatz als auch ein Behindertenparkplatz.