Abnehmbare Anhängerkupplung sorgt für gereizte Familienfeier
N´abend zusammen.
Ich hab da mal Klärungsbedarf.
Ich hab mir den Caddy mit abnehmbarer AHK bestellt. In o.g. Situation war ich der Meinung, dass ich selbst entscheide, ob ich diese abnehme wenn sie nicht für einen Anhänger in Verwendung ist oder eben nicht. Mir ist klar, dass sie dann vielleicht gestohlen wird (ist die eigentlich abschließbar?) oder ich mir die Hose schmutzig mache. Aber das ist eben mein Problem.
Mein Onkel jedenfalls behauptete felsenfest, es gebe eine Bestimmung die besagt, dass eine abnehmbare AHK bei Nichtverwendung immer abgenommen werden muss..
Kann jemand helfen?
Schönen Abend noch
Gruß
Jens
18 Antworten
Uns warum soll das so sein? weil sie abfallen könnte, wenn keine Last dran ist? 😁
Aber bei meonem Mondeo mit fester Anhängerkupplung flexe ich die nach Anhängerbetrieb auch immer ab und schweisse sie wieder ran, bevor ich nen Anhänger ran mache. 😉
Schönen Gruß an Deinen Onkel, absoluter Schwachsinn...
Grüße,
Peter
Meines Wissens nach gibt es eine Bestimmung, dass eine abnehmbare Anhängerkipplung entfernt werden muß, aber nur wenn das Kennzeichen durch diese verdeckt wird, ansonsten kann sie am Fahrzeug verbleiben. Wie es sich im EU-Ausland verhält weiß ich nicht.
Übrigens das Kennzeichen wird beim Caddy nicht verdeckt und die abnehmbare AHK ist natürlich abschließbar.
Grüße Ingo
Kann doch wenn denn nur ein Versicherungsproblem sein.
Bei einem Auffahrunfall ist der Schaden beim Auffahrenden mit AHK wohl erheblich grösser als ohne.
Lt. Aussage meines Händlers ist diese Regelung der Versicherungen aber nicht mehr aktuell.
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Ein bekannter von mir mußte nach einem Gutachten ein Teil des Schadens des ihm Aufegefahrenem übernehmen weil dieser Größer war als wenn sie nicht dran gewesen wäre, im Gegenzug dazu wurde allerdings vom Gutachter berechnet wie hoch der zu erwartende Schaden an seinem FZ gewesen wäre wenn die AHK nicht dran gewesen wäre, alles in allem in diesem Fall ein betrag von ca. 250 DM seiner Zeit, also erstens zu verschmerzen und zweitens lange her, wer weiß wie das heute ist?
In einem anderen Forum hat schon einer den ADAC befragt...
...vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw mit abnehmbarer Ahängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger immer abgenommen werden muß. Nach den dem ADAC vorliegenden Informationen gibt es derzeit auf dem Markt auch keine abnehmbare Anhängerkupplung, bei der im Rahmen der Betriebserlaubnis eine Abnahme bei
Fahrten ohne Anhänger vorgeschrieben oder empfohlen ist.
Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des Kraftfahrers annimmt. Der Juristischen Zentrale des ADAC liegen einschlägige
Urteile bislang nicht vor.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft etwas weitergeholfen zu haben und
verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Kai Thiele
Juristische Zentrale - RechtsService
ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München
Der ADAC muss es ja wissen,
viele Grüsse,
Wolfi
ein direktes Gesetz, welches aussagt, dass die Anhängerkupplung bei Nichtgebrauch abgenommen werden muss, gibt es nicht.
ABER, jetzt kommts!
§30 der StVzO Beschaffenheit der Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß
1.
ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
2.
die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben.
und
§ 30c StVzO Vorstehende Außenkanten
(1) Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, daß sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.
heißt auf Deutsch:
Fährt dir jemand hinten drauf, kann es sein, dass Du einen kleinen Teil des Schadens am gegnerischen Auto zahlen musst. Weil der Mehrschaden, verursacht durch die montierte Anhängerkupplung "vermeidbar" gewesen wäre - und zwar durch einfaches abnehmen.
Das gleiche gilt, wenn ein Fußgänger oder Motorradfahrer sich durch nen dummen Zufall dran stößt/verletzt, wie auch immer.
Würde ich dir hinten drauf fahren (ich war Schuld!) würd ich dem Polizisten dezent drauf hinweisen, dass er festhält, dass Du ne abnhembare Anhängerkupplung spazieren fährst 😰
Dein Onkel hat also nicht ganz unrecht 😉
Grüße,
Eric
Zitat:
Original geschrieben von First-Eco
Moin moin
Frage mal andersrum, warum soll sie am Fahrzeug bleiben wenn ich mir eine AHk kaufe??
-Faulheit?
-verrgessen abzunehmen?
-Optik ist egal?
-wenn ich morgen wieder mit Anhänger fahre, warum sollte ich sie dann heute abnehmen?
Gründe gibt es genug, den Harken dran zu lassen...
Genau das meine Ich!!
Muß ich sie dann auch abnehmen wenn ich gerade einen Hänger weggebracht habe?? Oder später noch einen holen muß??
Zitat:
Original geschrieben von First-Eco
Genau das meine Ich!!
Muß ich sie dann auch abnehmen wenn ich gerade einen Hänger weggebracht habe?? Oder später noch einen holen muß??
Steht doch alles oben. Bekommst halt womöglich Teilschuld im Falle eines Falles.
Muß man auf der Autobahn schneller als 60km/h fahren?
Gruß Stopsi
Also doch gut, das ich eine starre Kupplung genommen habe.
- Selbstschutz bei Auffahrunfällen.
- So blöde Diskussionen kommen bei einem Auffahrunfall gar nicht auf.
- Man muß die Kupplung nicht suchen, wenn man sie mal braucht.
Gruß M.
Na das wäre dann ja eine besch.... Regelung.
Wenn ich mir zum Beispiel einen Stoßfänger aus irgendeinem härteren Material als der original Stoßfänger anbauen würde, könnte es ja auch sein, dass dadurch eine Mehrschaden am gegnerischen Fahrzeug entsteht. Oder etwa nicht.
Zudem wäre der Mehrschaden ja schließlich auch nicht entstanden, wenn mir hinten keiner draufgefahren wäre.
Ist aber nur meine Meinung, also nicht verallgemeinern.
Zitat:
Original geschrieben von sisemeN
Zudem wäre der Mehrschaden ja schließlich auch nicht entstanden, wenn mir hinten keiner draufgefahren wäre.
Hallo,
in dem Zusammenhang ist ja noch zu bedenken, dass eine Anhängerkupplung nach einem Unfall zu überprüfen und gegebenenfalls auzutauschen ist. Ob sie nun abnehmbar ist oder nicht.
Hat jemand schon mal einen Schaden gehabt, wo der Gutachter gesagt hat: Kupplung muß neu?
Wer will schon seinen Anhänger verlieren, nur weil irgendwann vorher jemand hinten drauf gefahren ist.
Gruß
graf-z
der seinen caddy noch mit AHK nachrüsten möchte, und nicht sicher ist, ob sie unbedingt abnehmbar sein muß...