Ablasten des Fahrzeugs für geringen tragfähigkeitsindex an den reifen
hallo leute,
ich wollte mal fragen ob ich meinen audi a3 8p sportback bei audi um 50kg ablasten kann, damit ich einen geringeren tragfähigkeitsindex an den reifen haben kann! weiß das zufällig jemand????? oder geht sowas garnicht wirklich? habe mal davon gehört und wollte mich jetzt mal aufklären lassen.
grüße tommi
36 Antworten
Da es sich vermutlich um einen Transporter oder eine Pritsche handelt, müssen die Felgen, mit den dazu von der Traglast her passenden Reifen auf den Felgen montiert sein, mit dem Gutachten zu den Felgen zum TÜV (West) Dekra (Ost) um die zu dem Fahrzeug gelisteten Felgen einzutragen und das zGG, wie die Hinterachslast zu reduzieren.
Falls es sich um MB Felgen handelt die an einen VW Transporter montiert werden sollen, reicht eine vom Prüfer durchgeführte KBA-Anfrage, sowas wurde schon öfter gemacht.
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[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wegen Felgen die Hinterachse um 50 Kg ablasten?' überführt.]
Naja, er hat mehr so ein Auto in richtig 4x4 wie ich nur das er einen L200 von Mitsubishi hat.
Die Felgen haben keine KBA-Nummer und er muss sie über Einzelabnahme eintragen lassen. Reifen passen 100% und sind auch schon montiert.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wegen Felgen die Hinterachse um 50 Kg ablasten?' überführt.]
Also beim Ablasten einfach nur den Brief umändern und keine Teile am Auto abmontieren?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wegen Felgen die Hinterachse um 50 Kg ablasten?' überführt.]
Genau, dass zulässige Gesamtgewicht wird reduziert.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wegen Felgen die Hinterachse um 50 Kg ablasten?' überführt.]
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Zitat:
Original geschrieben von MITSUBISHI_FREAK
Naja, er hat mehr so ein Auto in richtig 4x4 wie ich nur das er einen L200 von Mitsubishi hat.
Die Felgen haben keine KBA-Nummer und er muss sie über Einzelabnahme eintragen lassen. Reifen passen 100% und sind auch schon montiert.
ohne KBA Nummer wird es wohl nichts mit dem Eintragen.
Es sei denn, man kann die Herkunft und die "Unbedenklichkeit" für 1600kg anders z.B. durch eine Bescheinigung des Felgen- oder Fahrzeugherstellers nachweisen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wegen Felgen die Hinterachse um 50 Kg ablasten?' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von x1x23d
ohne KBA Nummer wird es wohl nichts mit dem Eintragen.Zitat:
Original geschrieben von MITSUBISHI_FREAK
Naja, er hat mehr so ein Auto in richtig 4x4 wie ich nur das er einen L200 von Mitsubishi hat.
Die Felgen haben keine KBA-Nummer und er muss sie über Einzelabnahme eintragen lassen. Reifen passen 100% und sind auch schon montiert.
Es sei denn, man kann die Herkunft und die "Unbedenklichkeit" für 1600kg anders z.B. durch eine Bescheinigung des Felgen- oder Fahrzeugherstellers nachweisen.
Darüber weis ich schon alles. Nee, ist ein anderes problem.
Ich dachte schon beim Ablasten wird auch Ablasen gemeint und man muss Teile ausbauen. Dann ist es ja kein Problem, wenn man einen Prüfer findet der das mitmacht.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wegen Felgen die Hinterachse um 50 Kg ablasten?' überführt.]
grundsätzlich sind 50kg ablasten schon n bissle wilder. an der hinterachse aber durchaus machbar. ggf wird ein sitzplatz gestrichen. genaue angaben kann dir dein prüfer der organisation deines vertrauens machen.
auf alle fälle geen 50km an der VORDERACHSE im leben nicht! also wirklich schauen obs vorne auch sicher reicht!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wegen Felgen die Hinterachse um 50 Kg ablasten?' überführt.]