Abgeschleppt wegen Parken auf halben Gehweg - Unverhältnismäßigkeit , Widerspruch einlegen?
Moin zusammen,
wir haben einen vom Straßenverkehr nicht abhängigen öffentlichen Parkplatz. Auf diesem Parkplatz gibt es einen winzigen Gehweg von ca. 6-8 Metern Länge, der nie genutzt wird und aus meiner Sicht überflüssig ist.
Als ich dort ankam, stand ein Auto komplett auf diesem Gehweg. Dieses Fahrzeug hatte dadurch Fußgänger erheblich behindert und wurde auch korrekterweise abgeschleppt.
Ich aber war so rücksichtsvoll, und hatte mich bewusst nur zur Hälfte auf den Gehweg gestelllt, damit auch Kinderwagen und Rollstuhlfahrer (wenn denn da überhaupt Leute vorbeigehen) ohne Probleme durchkommen.
Leider sieht es die Polizei anders und hat mich abschleppen lassen. Habe nun für 252,08€ mein Fahrzeug am anderen Ende der Stadt im Industriegebiet abgeholt und finde es eine Frechheit, was mir vorgeworfen wird.
Zunächst einmal zitiere ich aus dem Strafzettel:
"Wegen verkehrsbehindernden Parkens wurde das Beiseiteräumen Ihres Fahrzeugs angeordnet; ein Abschleppauftrag wurde erteilt"
Stimmt nicht! Welcher Verkehr? Autofahrer habe ich definitiv nicht behindert und die zwei Fußgänger am Tag hätten auch Problemlos auf den Gehweg vorbeilaufen können. Selbst wenn sich zwei Rollstuhlfahrer entgegenkommen würden, wäre auf dem Gehweg eine Ausweichmöglichkeit vorhanden gewesen.
Dann zitiere ich mal aus dem Gebührenbescheid der Polizei zur "Sicherstellung eines verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugs":
"Das Fahrzeug parkte an der genannten Stelle auf dem Gehweg, welcher nicht durch VZ 315 ff oder entsprechende Parkflächenmarkierungen zum Parken freigegeben war. Hierdurch wurde der Gehweg erheblich eingeegt, so dass Fußgänger behindert wurden. Schwerbehinderte mit Rollstuhl oder Fußgänger mit Kinderwagen hätten auf die Fahrbahn bzw. den Radweg ausweichen müssen. Eine Gefährdung war nicht auszuschließen."
Wieder mal glatt gelogen! Ich parkte nicht AUF dem Gehweg, sondern hatte im Prinzip nur die beiden linken Reifen drauf. Und der Gehweg (der im Prinzip aufgrund seiner Länge keiner ist) wurde nicht erheblich eingeengt, sondern Rollstuhlfahrer und Co. hätten problemlos vorbeigepasst. Und welche Fahrbahn ist gemeint?? Die Fahrbahn auf dem Parkplatz? Da müssen die Fußgänger gleich zweimal rüberlaufen, weil der Gehweg eben nur 6-8 Meter lang ist.
JA, ich habe falsch geparkt und JA, ein Verwarnungsgeld ist angemessen. Aber aus meiner Sicht ist es absolut unverhältnismäßig, mein Fahrzeug abzuschleppen, da ich niemanden behindert oder gar gefährdet habe.
Soll ich Widerspruch einlegen? Ich finde dieses Verhalten der Polizei absolute Abzocke und Willkür. Wenn ein Richter den besagten Gehweg sieht, wird er wohl schmunzeln, was das Behindern und Gefährden angeht.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von schwukele
...Ich parkte nicht AUF dem Gehweg, sondern hatte im Prinzip nur die beiden linken Reifen drauf...Soll ich Widerspruch einlegen?
jop! 😁
am besten mit der begründung die uns hier geliefert hast! 😰
schreib uns dann aber auch bitte wielang es gedauert hat, bis die aufforderung zum idiotentest zur mpu bei dir in den briefkasten geflattert kam.... 🙄
154 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
wie immer beimt,wir kennen nur die "fakten" die der te uns mitteilt, ob dies aber nunmal immer die volle wahrheit und nix anderes als die wahrheit ist,weis keiner von uns,
Sorry, aber wen interessiert es, ob das die Wahrheit ist? Der TE erzählt eine Story und möchte wissen, ob auf Grundlage dieser Story ein Einspruch sinnvoll ist. Zu dieser Frage kann man sich sachlich äußern, oder man läßt es bleiben. Aber was hat man davon sich irgendwelchen Schwachsinn zurecht zu fantasieren, nur um dem TE als Lügner darzustellen? Größer wird er davon schließlich auch nicht ... 😰
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
.woher willst du den wissen das es KEINE BEHINDERUNG war? weils der te geschrieben hat? schau dir mal mal die leute an die einem bei einer roten ampel ins auto knallen was die für ausreden haben. die ausreden steigen mit der strafe....
Es kommt auch nicht darauf an, ob tatsächlich eine Behindrung eingetreten ist. Allein die Tatsache, dass hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass andere behindert werden können, reicht aus.
Wer vor der Feuerwehrausfahrt parkt, wird sofort abgeschleppt, auch wenn kein Einsatz war und keine Behinderung eingetreten ist.
O.
@Gunny-Highway
Dein Hinweis wg. des Parkens mit den linken Rädern auf dem Gehsteig hat was"! Deshalb wusste der TE ja so genau, wie viel Platz den Gehwegbenutzern noch geblieben ist. Also: Auf dem Gehsteig geparkt entgegen der Fahrtrichtung! Das Pflänzchen Verhältnismäßigkeit beginnt zu welken.
Ist doch immer so:
Jemand macht was (wissentlich!!!) falsch.
Auch nicht nur eine Sache sondern gleich (mindestens!) DREI! (Gehsteig, außerhalb der Markierten Fläche und falsche Richtung!)
Dann bekommt er eine auf die Mütze und sucht die Schuld (genau!!! ) bei wem Anderen! -ist ja auch so einfach!
Der War es (auch), Der Hätte garnicht abschleppen dürfen... usw....!
Ich denke mal es ist wie auf Parkplätzen üblich der Hinweis: nur auf eingezeichneten Parkplätzen parken erlaubt...
sowie der Zusatz: bei zuwieder Handlung erfolgt - (genau... Richtig🙂 abschleppen... Dies ist aber nur eine Vermutung...*zwinker
ich hab zwar gelesen - leider aber nichts der "Parkdauer" entnommen...
Vielleicht sollte ja auch ein "Exempel" statuiert werden.
- hat gefunzt- bin mir sicher dass der Te "niewieder" Falsch parkt!
Was ich schon fast lustig finde ist wie schön verharmlost wird: ich hab ja nicht da dort geparkt - nur meine linken Reifen standen auf dem
Bereich der in KEINSTEM Fall ein Gehweg sein kann....
So und jetzt BTT=> ich gehen davon aus dass dort schon öfters Leute aufgeschrieben wurden.
Weiterhin gehe ich davon aus, dass dort Behinderte und Familien parken dürfen.
Aus diesem Grund (und so steht es ja auf der Verwarnung) wurde abgeschleppt - und ist in JEDEM Fall verhältnismäßig.
Gut ist zwar hart aber mit Sicherheit nicht ein "extremer" Fall...
Alex
Widerspruch und Klage rentieren sich nur, wenn du bereit bist zu verlieren und / oder eine Rechtschutzversicherung hast.
Alles in allem - eher NEIN
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Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
Widerspruch und Klage rentieren sich nur, wenn du bereit bist zu verlieren und / oder eine Rechtschutzversicherung hast.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt auch nicht jeden Scheiß.
Wie der Name schon sagt, Rechtsschutz, welches Recht soll sie verteidigen ? Das Recht halb auf einem Gehweg zu parken ? Ne, ich glaube das wird auch nix.
Wenn hier keine Rettungsgasse oder Feuerwehrzufahrt zugeparkt wurde und die Personen ungehindert den Gehweg nutzen konnten, egal ob da ein Auto zur Hälfte draufstand oder nicht, finde ich es unverhältnismässig, dass hier abgeschleppt wurde.
Lasse ich privat jemand abschleppen der vor meiner Garage steht, bleibe ich auch auf meinen kosten sitzen, da es hier meistens heisst "muss das Auto gerade jetzt in die Garage ? Man hätte auch 5 mtr. weiter vorne parken können und das Auto später in die Garage stellen."
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Wenn hier keine Rettungsgasse oder Feuerwehrzufahrt zugeparkt wurde und die Personen ungehindert den Gehweg nutzen konnten, egal ob da ein Auto zur Hälfte draufstand oder nicht, finde ich es unverhältnismässig, dass hier abgeschleppt wurde.....
aha... hast du "wirklich gelesen"?
es geht um Rollstuhlfahrer und Kinderwagen... !!! die nicht vorbei gekommen sind.
Die Jung, Dynamisch unausstehlich Fraktion kann sogar im Busch....
aber um die ging es NICHT...
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
....Lasse ich privat jemand abschleppen der vor meiner Garage steht, bleibe ich auch auf meinen kosten sitzen, da es hier meistens heisst "muss das Auto gerade jetzt in die Garage ? Man hätte auch 5 mtr. weiter vorne parken können und das Auto später in die Garage stellen."
Klar - Du bist wohl KEIN Garagenbesitzer... (sonst könntest du so was nicht ernsthaft schreiben!)
und wieder Einer, der mit den Ellbogen "vorne" ist- (oder glaubt zu sein!)
Paragraph EINS!!! gegenseitig Rücksichttsnahme? - schon mal gehört?
naja .. ist ja sehr rücksichtsvoll wenn wer nicht mehr Teilnehmen kann am Straßenverkehr...*koppschüttel!
Alex
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Es kommt auch nicht darauf an, ob tatsächlich eine Behindrung eingetreten ist. Allein die Tatsache, dass hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass andere behindert werden können, reicht aus.
Eben. Genau diese Tatsache wird von den Wildparkern meinstens übersehen oder ignoriert.
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Wenn hier keine Rettungsgasse oder Feuerwehrzufahrt zugeparkt wurde und die Personen ungehindert den Gehweg nutzen konnten, egal ob da ein Auto zur Hälfte draufstand oder nicht, finde ich es unverhältnismässig, dass hier abgeschleppt wurde.
Lasse ich privat jemand abschleppen der vor meiner Garage steht, bleibe ich auch auf meinen kosten sitzen, da es hier meistens heisst "muss das Auto gerade jetzt in die Garage ? Man hätte auch 5 mtr. weiter vorne parken können und das Auto später in die Garage stellen."
Und genau die Einschätzung kannst Du treffen 😕😁
Zitat:
Original geschrieben von schwukele
Moin zusammen,
wir haben einen vom Straßenverkehr nicht abhängigen öffentlichen Parkplatz. Auf diesem Parkplatz gibt es einen winzigen Gehweg von ca. 6-8 Metern Länge, der nie genutzt wird und aus meiner Sicht überflüssig ist.
Als ich dort ankam, stand ein Auto komplett auf diesem Gehweg. Dieses Fahrzeug hatte dadurch Fußgänger erheblich behindert und wurde auch korrekterweise abgeschleppt.
Ich aber war so rücksichtsvoll, und hatte mich bewusst nur zur Hälfte auf den Gehweg gestelllt, damit auch Kinderwagen und Rollstuhlfahrer (wenn denn da überhaupt Leute vorbeigehen) ohne Probleme durchkommen...
beim Nochmaligen Durchlesen musste ich lachen!-
"KANN" es sein dass du dir SELBST wiedersprichst?
Also entweder ist der Gehweg unnötig (lustig was sich Leute heutzutage anmaßen, beurteilen zu können)
oder
der Rücksichtslose Parker wurde zu Recht abgeschleppt! (der Andere - der war auch Schuld, dass überhaupt die Herren der Rennleitung auf den Plan gerufen wurde... - vielleicht versuchst du ja IHM die Rechnung mit unterzujubeln!)
Was aber FAKT ist: was meinst du, was hier stehen würde, wenn nur ER abgeschleppt worden wäre und du (weil du ja nur ein bisschen behindert hast- ich lach mich..) durftest mit den Linken Reifen auf dem Gehsteig stehen bleiben...
Alex
PS - sorry sollte das schon wer geschrieben ´haben!
BTT - wenn da ein Abschleppunternehmen gerufen wird dann - wird gleich Butter bei die Fische - Nägel mit Köpfen gemacht!
und BEIDE Falschparker "versetzt"
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
BTT - wenn da ein Abschleppunternehmen gerufen wird dann - wird gleich Butter bei die Fische - Nägel mit Köpfen gemacht!
und BEIDE Falschparker "versetzt"
Und das zur Freude des Abschleppers der gleich doppelt kassieren konnte bei nur einem Einsatz 😁^
Und ob jemand halb oder ganz falsch parkt ist ja so eine Sache....wenn sich der TE sicher ist im Recht zu sein, möge er den Weg der Klärung durch die Instanzen wagen.
Ansonsten rate ich dazu eben die Moneten locker zu machen und künftig nicht mehr auf dem Gehweg (egal ob halb oder ganz) zu parken.
Mehr kannst du so und so nicht machen 😉
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
also ich bin für widerspruch und klageweg durch alle instanzen 😁😁
Hi, ich glaube der TE ist wieder abgeschoben und flätzt seine Karre äähh korrigiere, Beschwerde in anderen Gegenden hin.
Kann mich Gunnys wunsch äääähhh Hilfestellung nur anschliessen.
Die entstehenden Kosten sind sicher sehr lehrreich.
Wünsche dem TE viel erfolg bei weiteren Versuchen das Auto auf ordnungsgemässe Weise Abzustellen.
Diesen Prozess, falls angestrengt verliert er.
Moorteufelchen
Interessant, was sich hier für eine unsachliche Diskussion gebildet hat.
Nur mal zur Info für alle, die nicht richtig lesen konnten:
Der VW Golf auf dem Bild ist NICHT (!!!) mein Auto!!!! Ich hatte dazu geschrieben, dass dieser Wagen am anderen Ende des Parkplatzes stand und weder einen Strafzettel bekam oder abgeschleppt wurde.
Der Gehweg war auf dem anderen Bild zu sehen, den ich gelöscht habe, nachdem hier einer einfach einen Link zum anderen Forum eingefügt hat.
Es hat seinen Sinn, dass ich nach euren Antworten keine weitere Hilfe mehr haben wollte.
Und JA, ich werde nun definitiv Widerspruch einlegen. Habe mich erkundigt und die 38,50€ im Falle des Scheiterns machen die Sache auch nicht viel schlimmer.