Abgeschleppt wegen Parken auf halben Gehweg - Unverhältnismäßigkeit , Widerspruch einlegen?

Moin zusammen,

wir haben einen vom Straßenverkehr nicht abhängigen öffentlichen Parkplatz. Auf diesem Parkplatz gibt es einen winzigen Gehweg von ca. 6-8 Metern Länge, der nie genutzt wird und aus meiner Sicht überflüssig ist.

Als ich dort ankam, stand ein Auto komplett auf diesem Gehweg. Dieses Fahrzeug hatte dadurch Fußgänger erheblich behindert und wurde auch korrekterweise abgeschleppt.

Ich aber war so rücksichtsvoll, und hatte mich bewusst nur zur Hälfte auf den Gehweg gestelllt, damit auch Kinderwagen und Rollstuhlfahrer (wenn denn da überhaupt Leute vorbeigehen) ohne Probleme durchkommen.

Leider sieht es die Polizei anders und hat mich abschleppen lassen. Habe nun für 252,08€ mein Fahrzeug am anderen Ende der Stadt im Industriegebiet abgeholt und finde es eine Frechheit, was mir vorgeworfen wird.

Zunächst einmal zitiere ich aus dem Strafzettel:

"Wegen verkehrsbehindernden Parkens wurde das Beiseiteräumen Ihres Fahrzeugs angeordnet; ein Abschleppauftrag wurde erteilt"

Stimmt nicht! Welcher Verkehr? Autofahrer habe ich definitiv nicht behindert und die zwei Fußgänger am Tag hätten auch Problemlos auf den Gehweg vorbeilaufen können. Selbst wenn sich zwei Rollstuhlfahrer entgegenkommen würden, wäre auf dem Gehweg eine Ausweichmöglichkeit vorhanden gewesen.

Dann zitiere ich mal aus dem Gebührenbescheid der Polizei zur "Sicherstellung eines verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugs":
"Das Fahrzeug parkte an der genannten Stelle auf dem Gehweg, welcher nicht durch VZ 315 ff oder entsprechende Parkflächenmarkierungen zum Parken freigegeben war. Hierdurch wurde der Gehweg erheblich eingeegt, so dass Fußgänger behindert wurden. Schwerbehinderte mit Rollstuhl oder Fußgänger mit Kinderwagen hätten auf die Fahrbahn bzw. den Radweg ausweichen müssen. Eine Gefährdung war nicht auszuschließen."

Wieder mal glatt gelogen! Ich parkte nicht AUF dem Gehweg, sondern hatte im Prinzip nur die beiden linken Reifen drauf. Und der Gehweg (der im Prinzip aufgrund seiner Länge keiner ist) wurde nicht erheblich eingeengt, sondern Rollstuhlfahrer und Co. hätten problemlos vorbeigepasst. Und welche Fahrbahn ist gemeint?? Die Fahrbahn auf dem Parkplatz? Da müssen die Fußgänger gleich zweimal rüberlaufen, weil der Gehweg eben nur 6-8 Meter lang ist.

JA, ich habe falsch geparkt und JA, ein Verwarnungsgeld ist angemessen. Aber aus meiner Sicht ist es absolut unverhältnismäßig, mein Fahrzeug abzuschleppen, da ich niemanden behindert oder gar gefährdet habe.

Soll ich Widerspruch einlegen? Ich finde dieses Verhalten der Polizei absolute Abzocke und Willkür. Wenn ein Richter den besagten Gehweg sieht, wird er wohl schmunzeln, was das Behindern und Gefährden angeht.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von schwukele


...Ich parkte nicht AUF dem Gehweg, sondern hatte im Prinzip nur die beiden linken Reifen drauf...

Soll ich Widerspruch einlegen?

jop! 😁

am besten mit der begründung die uns hier geliefert hast! 😰

schreib uns dann aber auch bitte wielang es gedauert hat, bis die aufforderung zum idiotentest zur mpu bei dir in den briefkasten geflattert kam.... 🙄

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Der Verstoß den das Auto 😉 begangen hat ist klar.

Was aber unklar ist, ist die Rechtmäßigkeit des Mittels "Abschleppen".

Und da kann man gut darüber streiten.

Verhältnismäßigkeit vs. negative Vorbildfunktion vs. tatsächliche Behinderung.

Es gibt Urteile für das eine und für das andere und für das dritte.

Also sehr durchwachsen.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Der Verstoß den das Auto 😉 begangen hat ist klar.

Was aber unklar ist, ist die Rechtmäßigkeit des Mittels "Abschleppen". 

genau dies bzw. die

verhältnismäßigkeit

des abschleppens war zumindest mein ansatzpunkt, eine sachliche dískussion zu führen. man weiß aber leider nie genau, wie die situation real war.

allerdings werde ich meinen beruf wechseln und mir ein abschleppunternehmen zulegen, wenn man wegen falschparken OHNE BEHINDERUNG abgeschleppt werden soll.

die zukunftsbranche schlechthin... 🙄

Zitat:

Original geschrieben von eugain


es ging hier wie der titel schon aussagt um die verhältnismäßigket ! 

wen n kaugummi für 50cent an der tanke mopst bist genauso dran wie wen du einen tanklaster volltankst und dann abhaust. klauen is klauen. und falsch parken is falsch parken. ob man nun 1cm oder 10m falsch steht. falsch is falsch und der karren halt dann bei behinderung weg.

woher willst du den wissen das es KEINE BEHINDERUNG war? weils der te geschrieben hat? schau dir mal mal die leute an die einem bei einer roten ampel ins auto knallen was die für ausreden haben. die ausreden steigen mit der strafe....

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von eugain


es ging hier wie der titel schon aussagt um die verhältnismäßigket ! 
wen n kaugummi für 50cent an der tanke mopst bist genauso dran wie wen du einen tanklaster volltankst und dann abhaust. klauen is klauen. und falsch parken is falsch parken. ob man nun 1cm oder 10m falsch steht. falsch is falsch und der karren halt dann bei behinderung weg.

woher willst du den wissen das es KEINE BEHINDERUNG war? weils der te geschrieben hat? schau dir mal mal die leute an die einem bei einer roten ampel ins auto knallen was die für ausreden haben. die ausreden steigen mit der strafe....

klauen ist zwar vom tatbestand her immer klauen, aber die strafe ist eben NICHT die gleiche. es gibt z.b. diebstahl im besonders schweren fall oder nur im schweren oder nur einfachen...

und genau darum gehts hier, um die ahndung des vergehens. ist das so schwer zu begreifen ????

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aber wenn da direkt vor ihm der "parkplatz" freigeschleppt wurde,

wie dreist muss man dann sein,sich da gleich wieder hinzustellen??

und wie gesagt, nur weil der te schreibt er habe niemanden behindert ?? wissen wir das??

hier auf mt sind ja alle te´s unschuldslämmer,da is nie einer zu schnell gefahren wenn er geblitzt wurde,
oder sie wissen gar nicht wieso das an der roten ampel heute morgen noch nen rotenblitz gab,weil es war ja noch kirschgrün als ich rüber bin.

und wie ich oben schonmal fragte:

wieso mit den linken reifen auf dem gehweg??
entgegen der fahrtrichtung gestanden?

+ evtl nicht nur fußgänger sondern auch verkehr behindert??

aber soll er ruhig widerspruch einlegen,meinen segen hat er

Zitat:

Original geschrieben von eugain


klauen ist zwar vom tatbestand her immer klauen, aber die strafe ist eben NICHT die gleiche. es gibt z.b. diebstahl im besonders schweren fall oder nur im schweren oder nur einfachen...

die "bearbeitungsgebühr" vom kaufhaus aber schon.

Zitat:

und genau darum gehts hier, um die ahndung des vergehens. ist das so schwer zu begreifen ????

die strafe ist ja auch eine andere wie wen du vor der lokalen feuerwehr einfahrt parkst. die "bearbeitungsgebühr" (in diesem sinne das abschleppen) ist aber die selbe. wer falsch parkt MUSS halt mit einem abschleppen IMMER rechnen. wen ich jetzt meinen wagen 3 jahre lang ohne nummernschild auf einem kostenfreien parkplatz parke dann is der wagen auch eben irgendwann mal weg. gefährdet keinen....aber mit sowas muss man halt rechnen.

Zitat:

Original geschrieben von eugain



Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


wen n kaugummi für 50cent an der tanke mopst bist genauso dran wie wen du einen tanklaster volltankst und dann abhaust. klauen is klauen. und falsch parken is falsch parken. ob man nun 1cm oder 10m falsch steht. falsch is falsch und der karren halt dann bei behinderung weg.

woher willst du den wissen das es KEINE BEHINDERUNG war? weils der te geschrieben hat? schau dir mal mal die leute an die einem bei einer roten ampel ins auto knallen was die für ausreden haben. die ausreden steigen mit der strafe....

klauen ist zwar vom tatbestand her immer klauen, aber die strafe ist eben NICHT die gleiche. es gibt z.b. diebstahl im besonders schweren fall oder nur im schweren oder nur einfachen...

und genau darum gehts hier, um die ahndung des vergehens. ist das so schwer zu begreifen ????

Gib es auf, dass werden die Leute hier einfach nicht verstehen! Weil sie es entweder nicht wollen oder können!

Da ist es deutlich einfacher einem Schwein zu erklären warum es nicht fliegen kann!

sehr schönes beispiel....

ihr beruft eure weisheiten auf aussagen eines geschädigten. der die sache natürlich ganz anders sieht, sich in widersprüche verwickelt und schon is eine unverhältnissmässigkeit da. wer sowas eben nicht haben will der hällt sich an die regel. wen ich meine eigenen regeln habe dann muss ich eben mit den kosequenzen rechnen. das is wie beim zu schnell fahren. da zahl ich auch 15€ wen ich 1km/h zu schnell bin und auch 15€ wen ich 10 zu schnell bin. und ob ich mit 150 durch die stadt fahre oder mit 70 zu schnell is auch die selbe strafe. is halt so.

da gibts doch nix zu diskutieren.

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


und wie gesagt, nur weil der te schreibt er habe niemanden behindert ?? wissen wir das??

nein, wir wissen nichts....weder die, die ihn verurteilen noch die, die ihm (wie ich) in diesem falle mal zum widerspruch raten.

was mich hier stört ist die vorverurteilung wie meist bei geblitzten jungfahrern oder alkoholfahrern, die sich rauswinden nach dem motto "wer alles gefahren sein könnte" etc., nur um der strafe zu entgehen.....

das war meiner ansicht nach hier nicht der fall und ich halte die maßnahme nach wie vor für übertrieben, WENN ER WIRLICH NUR MIT 2 RÄDERN AUF DEM GEHWEG GEPARKT UND NIEMAND BEHINDERT HAT 🙂

ab jetzt bin ich dann mal raus...

Zitat:

Original geschrieben von eugain


klauen ist zwar vom tatbestand her immer klauen, aber die strafe ist eben NICHT die gleiche. es gibt z.b. diebstahl im besonders schweren fall oder nur im schweren oder nur einfachen...

Wobei aber hier die Umstände der Tat berücksichtigt werden (hat der gestohlene Gegenstand offen herumgelegen oder wurde er aus einer verschlossenen Tasche gezogen etc.), nicht der Wert der gestohlenen Sache. Wenn ich ein Feuerzeug, das jemand der in der Kneipe kurz zur Toilette gegangen ist auf dem Tisch liegengelassen hat, einstecke, ist das einfacher Diebstahl, egal ob es ein Einweg-Feuerzeug ist oder ein diamantenbesetzte Dunhill-Feuerzeug. Wenn ich denjenigen k.o. schlage und ihm dann das Feuerzeug aus den Händen winde, ist es schwerer Raub. Und hiernach (nach den Tatumständen) bemisst sich die Strafhöhe. Ebenso wie beim Parken auf dem Bürgersteig. Ob ich dies in der Haupteinkaufsstraße Samstag morgen um 10:00 tue oder im 300 Seelen-Kaff nachts um 3 ist für die Bußgeldhöhe egal...

(Natürlich kommt im ersten Fall mit Sicherheit noch eine konkrete Behinderung dazu, im zweiten Fall eher nicht)

Zitat:

und genau darum gehts hier, um die ahndung des vergehens. ist das so schwer zu begreifen ????

Das Abschleppen ist aber eben keine Ahndung des Vergehens im Sinne einer Strafe. Die Strafe ist nur das OWi-Geld (15 € ?). Das Abschleppen ist lediglich eine Maßnahme zur Beseitigung der Behinderung. Die Rechnung hierfür stellt (und kassiert) auch nicht das Ordnungsamt, sondern der Abschleppunternehmer. Für die städtischen Einnahmen ist es also egal, ob abgeschleppt wird oder nicht.

Generell ist das Parken auf Gehwegen eine echte Plage. Hier im Dorf stellen sich die Anwohner in engen Straßen teilweise dermaßen bescheuert hin, dass man selbst alleine zu Fuß kaum durchpasst. Besonders nervend ist das mit Kinderwagen und schlafendem Kind, wenn auch keine Bordsteinabsenkung weit und breit zu sehen ist...

naja aber immerhin

selbst in dem vor einigen seiten bereits verlinktem forum

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=102011

wo ja die viel guteren gutmenschen mit so viel mehr fachwissen unterwegs sind,

ist der grundtenor der aussagen:

richtig so

also können wir ja nun nicht ganz so falsch liegen??

und auf meinen einwand, weshalb der te mit der LINKEN seite auf dem gehweg stand, ist von euch auch nicht eingegangen worden
edit:

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971


Generell ist das Parken auf Gehwegen eine echte Plage. Hier im Dorf stellen sich die Anwohner in engen Straßen teilweise dermaßen bescheuert hin, dass man selbst alleine zu Fuß kaum durchpasst. Besonders nervend ist das mit Kinderwagen und schlafendem Kind, wenn auch keine Bordsteinabsenkung weit und breit zu sehen ist...

und genau DAS sind dann die autofahrer,die sich dann hier und anderswo beschweren, das ihnen so ein penner nen kratzer ins auto gemacht hat.

weil die junge mami mit ihrem kinderwagen halt NICHT auf der straße gehen wollte, sondern den dazu bestimmten GEHWEG benutzt hat

als obs noch darauf ankommt, daß er entgegen der Fahrtrichtung stand.
Und eigentlich mußt du noch fragen ob es ne Einbahnstraße ist... 😉

Und Diebstahl - also wenn wir uns da etwas fragen, dann bitte ob es ein Diebstahl mit Waffe ist wenn man eine Nagelfeile oder einen Schraubenzieher oder ein Taschenmesser in der Handtasche hat. 😁

http://dejure.org/gesetze/StGB/244.html

Die Diskussion will ich hier sehen. 😁
Ab wann ist es ein Diebstahl mit Waffe?

Und wenn ein Polizist einen Diebstahl begeht während er eine Waffe dabeihat ist es dann auch ein Diebstahl mit Waffe?

Rechtssprechung dazu
http://dejure.org/dienste/lex/StGB/244/1.html

ja ist es,sogar, wenn du mit nem messer im rucksack (ohne es zu beutzen) nen ladendiebstahl begehst, erwischt wirst, gefilzt wirst und dabei erst das messer gefunden wird.
wird die anklage das mit einfließen lassen, nennt sich dan glaub ich bewaffneter diebstahl oder so, bin mir da aber nich ganz sicher.

edit. die antwort haste ja dann gleich nachgeliefert

wenn vor ihm da schon einer weggeschleppt wurde, und er sich kackendreist da hinstellt.....................so what?

es wird schon seinen geund gehabt haben,weshalb da vor ihm autos weggeschleppt wurden

und nochmal:

hier sind ja alle die, die einen fred erstellen immer die unschuldslämmer.

erinnert mich an dies hier:

zitat:

Der Herr Pfarrer spaziert am Abend im Garten. Plötzlich ruft ein großer Frosch: "Grüß Gott, Herr Pfarrer!"
"Du kannst sprechen, du Frosch?", fragt der Geistliche.
"Ich bin eigentlich ein elfjähriger Ministrant, nur eine böse Hexe hat mich verzaubert. Wenn Sie mich allerdings eine Nacht mit in Ihr Bett nehmen, werde ich vom Fluch befreit."
Der barmherzige Pfarrer will dem Frosch helfen. Und siehe, am nächsten Morgen liegt tatsächlich ein elfjähriger Ministrant neben dem Herrn Pfarrer!

Herr Richter, Herr Staatsanwalt, damit schließt die Verteidigung.

Um mal wieder etwas sachlich zum Thema zurückzukommen:

Zitat:

BVerwG v. 14.05.1992:
Bei verbotswidrigem Gehwegparken ist das Abschleppen nicht in jedem Fall verhältnismäßig. Negative Vorbildwirkung allein genügt nicht, es kann aber bei einem Verstellen des gesamten Bürgersteiges oder einem Hineinragen des Fahrzeuges in die Fahrbahn, aber auch bei Funktionsbeeinträchtigungen einer Fußgängerzone oder beim rechtswidrigen Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz oder in Feuerwehranfahrtszonen rechtmäßig sein.

VG Köln v. 03.04.2008:
Ein bloßer Verstoß gegen das Verbot des Gehwegparkens allein reicht nicht aus, um eine Abschleppmaßnahme zu rechtfertigen. Steht allerdings aufgrund vorgelegter Lichtbilder von der Parksituation außer Zweifel, dass das abgestellte Fahrzeug in erheblicher Weise die Sicht der abbiegenden Autofahrer und den Fußgängerüberweg benutzender Fußgänger behinderte, so ist das Abschleppen dieses Fahrzeugs rechtmäßig. Dies gilt insbesondere deshalb, weil der Kreuzungsbereich und der Bereich in unmittelbarer Nähe von Fußgängerüberwegen freigehalten werden sollen.

VG Köln v. 10.11.2011:
Wird ein Fahrzeug in der Weise auf dem Gehweg geparkt, dass es durch das verbotswidrige Parken zu einer Behinderung des Gehwegverkehrs kommt, weil auf dem verbleibenden Bereich zwischen dem Fahrzeug und der Hauswand weder ein problemloser Begegnungsverkehr zwischen Fußgängern noch zwischen Fußgängern und einem Kinderwagen oder einem Rollstuhl oder gar ein Begegnungsverkehr zwischen zwei Kinderwagen möglich ist, so ist das gebührenpflichtige Abschleppen des Fahrzeugs recht- und verhältnismäßig.

BVerwG v. 23.06.1993:
Ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug darf nur abgeschleppt werden, wenn diese Maßnahme zur Gefahrenbeseitigung geeignet und erforderlich ist, der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne entspricht sowie dem betroffenen Fahrzeugführer oder -halter zumutbar ist.

BVerwG v. 01.12.2000:
Die Abwägung, ob eine Abschleppmaßnahme verhältnismäßig ist oder nicht, muss anhand der Umstände des Einzelfalls vorgenommen werden; eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer ist keine notwendige Voraussetzung eines rechtmäßigen Abschleppens.

Quelle:

http://www.verkehrslexikon.de/Module/KfzUmsetzung.php

Zitat:

Original geschrieben von Xaven1978


Um mal wieder etwas sachlich zum Thema zurückzukommen:

Zitat:

BVerwG v. 01.12.2000:
Die Abwägung, ob eine Abschleppmaßnahme verhältnismäßig ist oder nicht, muss anhand der Umstände des Einzelfalls vorgenommen werden; eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer ist keine notwendige Voraussetzung eines rechtmäßigen Abschleppens.

Quelle: http://www.verkehrslexikon.de/Module/KfzUmsetzung.php

und wer sagt uns,das eben dies nicht geschen ist??

seitens der behörde / des anordnenden?

wie immer beimt,wir kennen nur die "fakten" die der te uns mitteilt, ob dies aber nunmal immer die volle wahrheit und nix anderes als die wahrheit ist,weis keiner von uns,
alles andere is glaskugeljuckelei

und wie ich schon gaaaaaaaaanz vorne schrieb:

ja er soll widerspruch einlegen,

weil das ja nunmal da einzige ist was 99% aller te, und anscheinend 75% der hier vertretenen "ich bin gegen alles" fraktion hier hören wollen

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