Abgeschleppt wegen Parken auf halben Gehweg - Unverhältnismäßigkeit , Widerspruch einlegen?

Moin zusammen,

wir haben einen vom Straßenverkehr nicht abhängigen öffentlichen Parkplatz. Auf diesem Parkplatz gibt es einen winzigen Gehweg von ca. 6-8 Metern Länge, der nie genutzt wird und aus meiner Sicht überflüssig ist.

Als ich dort ankam, stand ein Auto komplett auf diesem Gehweg. Dieses Fahrzeug hatte dadurch Fußgänger erheblich behindert und wurde auch korrekterweise abgeschleppt.

Ich aber war so rücksichtsvoll, und hatte mich bewusst nur zur Hälfte auf den Gehweg gestelllt, damit auch Kinderwagen und Rollstuhlfahrer (wenn denn da überhaupt Leute vorbeigehen) ohne Probleme durchkommen.

Leider sieht es die Polizei anders und hat mich abschleppen lassen. Habe nun für 252,08€ mein Fahrzeug am anderen Ende der Stadt im Industriegebiet abgeholt und finde es eine Frechheit, was mir vorgeworfen wird.

Zunächst einmal zitiere ich aus dem Strafzettel:

"Wegen verkehrsbehindernden Parkens wurde das Beiseiteräumen Ihres Fahrzeugs angeordnet; ein Abschleppauftrag wurde erteilt"

Stimmt nicht! Welcher Verkehr? Autofahrer habe ich definitiv nicht behindert und die zwei Fußgänger am Tag hätten auch Problemlos auf den Gehweg vorbeilaufen können. Selbst wenn sich zwei Rollstuhlfahrer entgegenkommen würden, wäre auf dem Gehweg eine Ausweichmöglichkeit vorhanden gewesen.

Dann zitiere ich mal aus dem Gebührenbescheid der Polizei zur "Sicherstellung eines verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugs":
"Das Fahrzeug parkte an der genannten Stelle auf dem Gehweg, welcher nicht durch VZ 315 ff oder entsprechende Parkflächenmarkierungen zum Parken freigegeben war. Hierdurch wurde der Gehweg erheblich eingeegt, so dass Fußgänger behindert wurden. Schwerbehinderte mit Rollstuhl oder Fußgänger mit Kinderwagen hätten auf die Fahrbahn bzw. den Radweg ausweichen müssen. Eine Gefährdung war nicht auszuschließen."

Wieder mal glatt gelogen! Ich parkte nicht AUF dem Gehweg, sondern hatte im Prinzip nur die beiden linken Reifen drauf. Und der Gehweg (der im Prinzip aufgrund seiner Länge keiner ist) wurde nicht erheblich eingeengt, sondern Rollstuhlfahrer und Co. hätten problemlos vorbeigepasst. Und welche Fahrbahn ist gemeint?? Die Fahrbahn auf dem Parkplatz? Da müssen die Fußgänger gleich zweimal rüberlaufen, weil der Gehweg eben nur 6-8 Meter lang ist.

JA, ich habe falsch geparkt und JA, ein Verwarnungsgeld ist angemessen. Aber aus meiner Sicht ist es absolut unverhältnismäßig, mein Fahrzeug abzuschleppen, da ich niemanden behindert oder gar gefährdet habe.

Soll ich Widerspruch einlegen? Ich finde dieses Verhalten der Polizei absolute Abzocke und Willkür. Wenn ein Richter den besagten Gehweg sieht, wird er wohl schmunzeln, was das Behindern und Gefährden angeht.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von schwukele


...Ich parkte nicht AUF dem Gehweg, sondern hatte im Prinzip nur die beiden linken Reifen drauf...

Soll ich Widerspruch einlegen?

jop! 😁

am besten mit der begründung die uns hier geliefert hast! 😰

schreib uns dann aber auch bitte wielang es gedauert hat, bis die aufforderung zum idiotentest zur mpu bei dir in den briefkasten geflattert kam.... 🙄

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ja bitte, mich würde es auf jeden Fall interesieren ob dir alles erlassen wurde

Zitat:

Original geschrieben von schwukele


Interessant, was sich hier für eine unsachliche Diskussion gebildet hat.

Nur mal zur Info für alle, die nicht richtig lesen konnten:

Der VW Golf auf dem Bild ist NICHT (!!!) mein Auto!!!! Ich hatte dazu geschrieben, dass dieser Wagen am anderen Ende des Parkplatzes stand und weder einen Strafzettel bekam oder abgeschleppt wurde.

Der Gehweg war auf dem anderen Bild zu sehen, den ich gelöscht habe, nachdem hier einer einfach einen Link zum anderen Forum eingefügt hat.

Es hat seinen Sinn, dass ich nach euren Antworten keine weitere Hilfe mehr haben wollte.

Und JA, ich werde nun definitiv Widerspruch einlegen. Habe mich erkundigt und die 38,50€ im Falle des Scheiterns machen die Sache auch nicht viel schlimmer.

Würde ich auch mal klären lassen ob in deinem Fall die Verhältnismässigkeit gewahrt wurde. Berichte mal wie es ausgegangen ist. Viel Glück.

aber wenn du dir eh von vorne herrein sicher bist das du widerspruch einlegst und meinst das du im recht bist,
warum dann dieser fred??
um bestätigung oder mitleid zu erhaschen??

und ich schrieb ja schon in meinem 1.post.

ja leg widerspruch ein, zur not geh durch alle instanzen, zeigs diesen abzockern und willkürfuzzis

und dan poste hier bitte wie es ausgegangen ist, aber bitte aussagekräftig, nicht nur einfach so alá ja ich hab recht bekommen und muss nix zahlen

edit:
das der golf nich deiner war, hab ich schon verstanden,sonst hätteste ja nicht nur mit den linken rädern drauf gestanden

was ich noch vergas,

die abzockenden willkürfuzzis werden doch mit sicherheit zur beweissicherung fotos gemacht haben, lass doch deinen anwalt mal akteneinsicht nehmen und sieh zu das du abzüge bekommst, die kannst du dann ja malhier einstellen,

dann können sich die gutmenschen sich ja selbst ein bild deiner unschuld machen.

Zitat:

Original geschrieben von schwukele


Interessant, was sich hier für eine unsachliche Diskussion gebildet hat.
Da hast du teilweise Recht

Nur mal zur Info für alle, die nicht richtig lesen konnten:

Der VW Golf auf dem Bild ist NICHT (!!!) mein Auto!!!! Ich hatte dazu geschrieben, dass dieser Wagen am anderen Ende des Parkplatzes stand und weder einen Strafzettel bekam oder abgeschleppt wurde.

Der Gehweg war auf dem anderen Bild zu sehen, den ich gelöscht habe, nachdem hier einer einfach einen Link zum anderen Forum eingefügt hat.
Ich hab die Bilder nicht gesehen. Post hier, nix anderes Forum, nix löschen kurz drauf. Fakten/ Bider wie es war von dir, dann kann hier auch darüber geredet werden.
Es hat seinen Sinn, dass ich nach euren Antworten keine weitere Hilfe mehr haben wollte.

Und JA, ich werde nun definitiv Widerspruch einlegen. Habe mich erkundigt und die 38,50€ im Falle des Scheiterns machen die Sache auch nicht viel schlimmer.
Meine Meinung hab ich ja deutlich gesagt: nix Bürgersteigparken, gemacht, zahlen, Auto weg, Pech.
Ach so, mit 38,50 kommst du sicher nicht weg.
Wie in meinem ersten Beitrag zu deinem Thema schon übergekommen sein sollte bin ich über deine Parkpraxis zumindest in diesem Fall nicht einverstanden.
Mein Wunsch wäre: Zahle, Lerne, denke beim parken.
Denkenden Autofahrern erschliesst sich das sehr schnell wo man stehen darf und wo nicht.
Moorteufelchen

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Was haltet ihr von meinem Widerspruch?
__________________________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen den oben genannten Gebührenbescheid Widerspruch ein.

Begründung:

Die durchgeführte Amtshandlung ist aus meiner Sicht unverhältnismäßig. Das Fahrzeug war so geparkt, dass zu keiner Zeit eine Behinderung oder gar Gefährdung für Fußgänger bestand. Das Fahrzeug parkte auf der linken Seite der Fahrbahn und zwar so, dass die beiden linken Reifen auf dem Gehweg standen. Fußgänger konnten zu jeder Zeit problemlos und ohne Behinderungen den Gehweg nutzen. Auch Rollstuhlfahrer sowie Fußgänger mit Kinderwagen hätten den Gehweg vollständig passieren können.

Der Gehweg war entgegen Ihrer Begründung nicht erheblich eingeengt und Fußgänger mit Kinderwagen sowie Rollstuhlfahrer mussten auch nicht auf die Fahrbahn ausweichen. Selbst wenn sich zwei Rollstuhlfahrer bzw. zwei Fußgänger mit Kinderwagen entgegengekommen wären, hätten diese ohne Einschränkung den Gehweg nutzen können. Zusätzlich waren auf dem Gehweg ausreichende Ausweichmöglichkeiten vorhanden.

Das Verwaltungsgericht Köln hat am 03.04.2008 folgendes Urteil gefällt:

„Ein bloßer Verstoß gegen das Verbot des Gehwegparkens allein reicht nicht aus, um eine Abschleppmaßnahme zu rechtfertigen. Steht allerdings aufgrund vorgelegter Lichtbilder von der Parksituation außer Zweifel, dass das abgestellte Fahrzeug in erheblicher Weise die Sicht der abbiegenden Autofahrer und den Fußgängerüberweg benutzender Fußgänger behinderte, so ist das Abschleppen dieses Fahrzeugs rechtmäßig.„

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 14.05.1992 folgendes Urteil gefällt:

„Bei verbotswidrigem Gehwegparken ist das Abschleppen nicht in jedem Fall verhältnismäßig. Negative Vorbildwirkung allein genügt nicht, es kann aber bei einem Verstellen des gesamten Bürgersteiges oder einem Hineinragen des Fahrzeuges in die Fahrbahn, aber auch bei Funktionsbeeinträchtigungen einer Fußgängerzone oder beim rechtswidrigen Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz oder in Feuerwehranfahrtszonen rechtmäßig sein. „

Um diese Urteile auf meinen Fall zu beziehen, teile ich Ihnen mit, dass mein Auto

nicht in erheblicherweise die Sicht eines Autofahrers und Fußgängers behinderte
nicht den gesamten Bürgersteig verstellte.

Wie schon erwähnt, begründe ich meinen Widerspruch ausdrücklich mit der Unverhältnismäßigkeit der getroffenen Amtshandlung. Mein Fahrzeug stand entgegen der gültigen Verkehrsvorschriften teilweise auf einem Gehweg und dafür ist das Verwarngeld absolut berechtigt und legitim. Die durchgeführte Abschleppung ist aber in keinster Weise verhältnismäßig.

Ich möchte betonen, dass mein Auto auf einem Parkplatz in der unmittelbaren Nähe zu geparkten Autos stand und weder die Fahrbahn regelmäßig befahren noch der Gehweg regelmäßig benutzt wird.

Ein alleiniges Verhängen des Verwarnungsgeldes wäre daher absolut ausreichend gewesen.

Ich bitte um Bearbeitung meines Widerspruches sowie um Rücküberweisung der gesamten Kosten gemäß Ihres Gebührenbescheides in Höhe von EUR 252,08. Zusätzlich bitte ich um Erstattung der Kosten der beigefügten Busfahrkarte in Höhe von EUR 1,90 für die Anfahrt zur Kfz-Verwarstelle.

Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

klingt vernünftig... 

genau, hört sich sehr schön an

damit wirst du ganz sicher erfolg haben

und vorallem 252,08 Euro sind noch nicht Lehrgeld genug (zumindest scheint es so...)
ich würde ZAHLEN und mir das Ein für alle mal vom Gehsteig herunterbleiben!
Du bist ja da GANZ anderer Meinung... und würdest es wahrscheinlich wieder tun!
Insofern ist das Abschleppen (erwiesenen Maße) mehr als verhältnismäßig!

Aber
etwas mehr darf es schon sein- bis jetzt hast du es anscheinend noch nicht gefressen!

Trollig du bist....

Viel Spaß noch und lass hören wie es ausgeht!

Alex

Mal angenommen das Schreiben hat den gewünschten Erfolg, Du bekommst Deine Kohle wieder. Wer bezahlt dann die Auslagen von dem Abschleppunternehmen ?
Wir alle, auch ich ! Nö das will ich nicht, keine Lust ständig zu löhnen weil sich andere nicht an bestehende Regeln halten und dann den Schw.. einziehen.

Darfst du dich beim Staat bzw. jeweiligen Amtsträger beschweren der dann und wann unverhältnismäßig arbeitet oder gar Schilder die er nicht anordnen dürfte oder die abgebaut werden müßten (ich sag nicht für welche Verkehrsart meistens) nicht anrührt.

Alles kann sich der Staat eben auch nicht erlauben.

Und das hier ist immerhin mal was anderes als die hardcore "Rebellion" vieler hier, die x km/h zuviel fahren gegen die Abzocke! 😁

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Mal angenommen das Schreiben hat den gewünschten Erfolg, Du bekommst Deine Kohle wieder. Wer bezahlt dann die Auslagen von dem Abschleppunternehmen ?
Wir alle, auch ich ! Nö das will ich nicht, keine Lust ständig zu löhnen weil sich andere nicht an bestehende Regeln halten und dann den Schw.. einziehen.

Das sind doch nur Peanuts im Vergleich mit unseren Miliardenzahlungen ins Ausland,wo du als Steuerzahler nie mehr was von wiedersiehst.

Zitat:

Original geschrieben von reom35



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Mal angenommen das Schreiben hat den gewünschten Erfolg, Du bekommst Deine Kohle wieder. Wer bezahlt dann die Auslagen von dem Abschleppunternehmen ?
Wir alle, auch ich ! Nö das will ich nicht, keine Lust ständig zu löhnen weil sich andere nicht an bestehende Regeln halten und dann den Schw.. einziehen.
Das sind doch nur Peanuts im Vergleich mit unseren Miliardenzahlungen ins Ausland,wo du als Steuerzahler nie mehr was von wiedersiehst.

Stimmt, in diesem Fall bleibt das Geld sozusagen wenigstens mal im Land und ein, vielleicht Schuldiger, aber wenigstens einheimischer Bürger bekommt eine Euro-Rettung 😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Mal angenommen das Schreiben hat den gewünschten Erfolg, Du bekommst Deine Kohle wieder. Wer bezahlt dann die Auslagen von dem Abschleppunternehmen ?
Wir alle, auch ich ! Nö das will ich nicht, keine Lust ständig zu löhnen weil sich andere nicht an bestehende Regeln halten und dann den Schw.. einziehen.

Ohje... jetzt wird's aber etwas peinlich, meinst du nicht?

Nicht nur, dass du (und viele andere) hier den TE bashst ohne Grenzen (weil er falsch geparkt hat, so ein SCHWERVERBECHER), nein, jetzt kommt deine Steuerkeule. Na, rechne doch mal aus, wieviele von deinen Steuern für diese Geschichte draufgehen würden (nicht "werden", dazu müsstet ihr ja quasi Nachbarn sein). Ich wette, es wäre nicht mal der Bruchteil eines Cents. Aber hey, du bist ja STEUERZAHLER. Meld ne Demo gegen den TE an, um deiner grenzenlosen Wut mal mehr Öffentlichkeit zu verschaffen.

Zitat:

Original geschrieben von Xaven1978


...Nicht nur, dass du (und viele andere) hier den TE bashst ohne Grenzen (weil er falsch geparkt hat, so ein SCHWERVERBECHER), nein, .....

ich denke er hat auch ein Gutes Stück dazu beigetragen, dass man ihn nicht so "freundlich" willkommen geheissen hat!

Sätze wie: der vor mir war ein richtiger... Falschparker - ich ja nur ein klitze kleinwenig
und - kein richtiger Gehweg usw.

Vorallem Keinerlei einsehen dass wer behindert worden sein "könnte" -sind aber der Genickbruch...

Ansonsten - einfach mal drüber nachdenken was man selbst so falsch macht (ich nehm mich da nicht aus!)
versuche es aber IMMER so zu gestalten dass es "bezahlbar bleibt" -

Ich denke der TE hatte nur das Pech, daß vor ihm einer komplett über die Strenge geschlagen hat.
Und die Ordnungsmacht dann gleich "reinen Tisch gemacht hat!"

Alex

Zitat:

Original geschrieben von Xaven1978


Nicht nur, dass du (und viele andere) hier den TE bashst ohne Grenzen

Ähhhhhhhh, erstens hast Du null Humor und zweitens kannst Du nicht meinen Beitrag gelesen haben.🙂

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