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Abgeschleppt wegen Parken auf halben Gehweg - Unverhältnismäßigkeit , Widerspruch einlegen?

Themenstarteram 8. Januar 2013 um 15:49

Moin zusammen,

wir haben einen vom Straßenverkehr nicht abhängigen öffentlichen Parkplatz. Auf diesem Parkplatz gibt es einen winzigen Gehweg von ca. 6-8 Metern Länge, der nie genutzt wird und aus meiner Sicht überflüssig ist.

Als ich dort ankam, stand ein Auto komplett auf diesem Gehweg. Dieses Fahrzeug hatte dadurch Fußgänger erheblich behindert und wurde auch korrekterweise abgeschleppt.

Ich aber war so rücksichtsvoll, und hatte mich bewusst nur zur Hälfte auf den Gehweg gestelllt, damit auch Kinderwagen und Rollstuhlfahrer (wenn denn da überhaupt Leute vorbeigehen) ohne Probleme durchkommen.

Leider sieht es die Polizei anders und hat mich abschleppen lassen. Habe nun für 252,08€ mein Fahrzeug am anderen Ende der Stadt im Industriegebiet abgeholt und finde es eine Frechheit, was mir vorgeworfen wird.

Zunächst einmal zitiere ich aus dem Strafzettel:

"Wegen verkehrsbehindernden Parkens wurde das Beiseiteräumen Ihres Fahrzeugs angeordnet; ein Abschleppauftrag wurde erteilt"

Stimmt nicht! Welcher Verkehr? Autofahrer habe ich definitiv nicht behindert und die zwei Fußgänger am Tag hätten auch Problemlos auf den Gehweg vorbeilaufen können. Selbst wenn sich zwei Rollstuhlfahrer entgegenkommen würden, wäre auf dem Gehweg eine Ausweichmöglichkeit vorhanden gewesen.

Dann zitiere ich mal aus dem Gebührenbescheid der Polizei zur "Sicherstellung eines verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugs":

"Das Fahrzeug parkte an der genannten Stelle auf dem Gehweg, welcher nicht durch VZ 315 ff oder entsprechende Parkflächenmarkierungen zum Parken freigegeben war. Hierdurch wurde der Gehweg erheblich eingeegt, so dass Fußgänger behindert wurden. Schwerbehinderte mit Rollstuhl oder Fußgänger mit Kinderwagen hätten auf die Fahrbahn bzw. den Radweg ausweichen müssen. Eine Gefährdung war nicht auszuschließen."

Wieder mal glatt gelogen! Ich parkte nicht AUF dem Gehweg, sondern hatte im Prinzip nur die beiden linken Reifen drauf. Und der Gehweg (der im Prinzip aufgrund seiner Länge keiner ist) wurde nicht erheblich eingeengt, sondern Rollstuhlfahrer und Co. hätten problemlos vorbeigepasst. Und welche Fahrbahn ist gemeint?? Die Fahrbahn auf dem Parkplatz? Da müssen die Fußgänger gleich zweimal rüberlaufen, weil der Gehweg eben nur 6-8 Meter lang ist.

JA, ich habe falsch geparkt und JA, ein Verwarnungsgeld ist angemessen. Aber aus meiner Sicht ist es absolut unverhältnismäßig, mein Fahrzeug abzuschleppen, da ich niemanden behindert oder gar gefährdet habe.

Soll ich Widerspruch einlegen? Ich finde dieses Verhalten der Polizei absolute Abzocke und Willkür. Wenn ein Richter den besagten Gehweg sieht, wird er wohl schmunzeln, was das Behindern und Gefährden angeht.

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von schwukele

...Ich parkte nicht AUF dem Gehweg, sondern hatte im Prinzip nur die beiden linken Reifen drauf...

Soll ich Widerspruch einlegen?

jop! :D

am besten mit der begründung die uns hier geliefert hast! :eek:

schreib uns dann aber auch bitte wielang es gedauert hat, bis die aufforderung zum idiotentest zur mpu bei dir in den briefkasten geflattert kam.... :rolleyes:

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wenn du es beweisen kannst, z.b. durch ein bild, würde ich in diesem fall widerspruch einlegen :)

ansonsten wird es wohl schwer 

Zitat:

Original geschrieben von schwukele

...Ich parkte nicht AUF dem Gehweg, sondern hatte im Prinzip nur die beiden linken Reifen drauf...

Soll ich Widerspruch einlegen?

jop! :D

am besten mit der begründung die uns hier geliefert hast! :eek:

schreib uns dann aber auch bitte wielang es gedauert hat, bis die aufforderung zum idiotentest zur mpu bei dir in den briefkasten geflattert kam.... :rolleyes:

also ich würd sofort widerspruch einlegen,

is ja echt ne frechheit was sich diese abzocker da wieder geleistet haben,

und ganz wichtig,nicht nach der 1. ablehnung den schwanz einziehen,sondern durchfechten wie ein mann

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

schreib uns dann aber auch bitte wielang es gedauert hat, bis die aufforderung zum idiotentest zur mpu bei dir in den briefkasten geflattert kam.... :rolleyes:

Warum sollte ein Widerspruch gegen irgendwas zur Aufforderung zur MPU führen?

weil es die zahl wie ein mann fraktion gerne so hätte :rolleyes:

Nur mit den beiden linken Reifen auf dem Gehweg? Warum denn dann nicht gleich das Fahrzeug komplett auf die Straße stellen? Vielleicht wurde häufiger von anderen VT dort geparkt und irgendwann war damit Schicht im Schacht und du warst zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort. Der Gehsteig ist kein Parkplatz - die Gehwegplatten sind nicht auf eine Belastung von 2 t ausgelegt, was sich spätestens beim nächsten Schneeschippen negativ bemerkbar macht. Die besseren Karten besitzt im Augenblick die Behörde!

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Die besseren Karten besitzt im Augenblick die Behörde!

das täuscht,

ich würd auf jeden fall widerspruch einlegen und als 2. maßnahme nen anwalt einschalten

Ich würde erst einmal Wiederspruch einlegen. Dann das Auto noch mal so parken und ein Foto für den Anwalt machen. Wieviel Platz ist den Fußgängern geblieben, denn davon leitet man die Verhältnismässigkeit ab.

Ist genug Platz vorhanden,hätte ein Ticket ausgereicht. Denke mal das die gleich den Höchstsatz kassieren wollten. :rolleyes:

oder einfach nochmal so parken und guggen was der nächste beamte der ankommt macht, und wenn der auch abschleppen lässt, schauen wieviel sie diesmal haben wollen

selber schuld.

achwas, das kann man schonmal machen,

insbesondere dann, wenn man eindeutig sieht,dass dieser gehweg keinen sinn macht,

an stopschildern wo man 500 m zu allen seiten guggen kann hält man ja auch nich an,

Als Warnung finde ich diesen Thread durchaus angebracht. :)

Zwar parkt man in meiner Gegend wie man will, entgegen der Fahrtrichtung, halb auf dem Gehweg, vor dem abgesenkten Bordstein, in der Kurve (genau in der Kurve), in der Einfahrt des barrierefreien Zugangs und sogar auf dem nicht als Parkplatz ausgewiesenen Pflaster des Amtes, aber Strafzettel gab es dafür noch nie, für keinen von denen, aber, jetzt kommt es:

Anscheinend muss man sich in manchen Gegenden als Falschparker echt warm anziehen und da überlege ich es mir dann doch zweimal, wenn ich in einer fremden Stadt bin. :eek:

Vielen Dank für diese Abschreckung, schwukele. :eek:

Da hat sich das Abschleppen dann doch gelohnt, wenn deinetwegen nun weniger Leute so wie du falsch parken. :)

Und da soll noch einmal jemand behaupten Strafen wären nicht abschreckend. :D :rolleyes: ;)

PS:

Wäre Mutti mit Kind links und Oma rechts an der Hand auch vorbei gekommen?

Wenn ja, dann probiere es, wenn nein, dann nicht. Natürlich ist diese Empfehlung ohne Gewähr.

erbärmlich, wie sich die gutmenschen hier wieder auskotzen. immer die selben.

am 8. Januar 2013 um 17:25

Wieso heißt ein Gehweg wohl eigentlich Gehweg ?

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